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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündliche Berichte
- 1.Hammer Bündnis gegen Depression
- 2.Aktuelle Coronasituation in Hamm
- 3.Sachstand sozialpsychiatrischer Dienst / AmtspsychiaterIn
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0088/21 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 06.09.2021
- 2.Teilnahme an einem Förderprogramm des Bündnisses für Gesundheit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention.Zur Vorlage · 0536/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Teilnahme an einem Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zu ermöglichen. Ziel des Projekts „Kommunale Stärkung und Förderung von Resilienz und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen aus psychisch erkrankten Familien in Hamm“ ist es, gezielte, altersspezifische Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus belasteten Familienstrukturen zu etablieren.
Das Vorhaben sieht vor, dass die Projektkoordination durch die Stadtverwaltung erfolgt. Eine übergeordnete Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gesundheitsplanung, des Jugendamtes sowie Akteuren aus Kliniken, Kitas und Schulen, soll Standards zur Identifizierung der Zielgruppe und zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Hilfesystemen entwickeln. Die Zuwendungsmittel sollen im Rahmen von Vergabeverfahren an geeignete Träger weitergeleitet werden. Diese sollen pädagogische Gruppenangebote, begleitete Freizeitangebote für Familien sowie Unterstützung bei der Alltagsbewältigung durch Lotsenfunktionen durchführen. Zudem sind Aufklärungskampagnen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen geplant.
Die Förderung durch das GKV-Bündnis beläuft sich auf insgesamt 110.000 Euro über einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil von insgesamt 22.000 Euro. Die Umsetzung der Maßnahmen ist vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne sowie der Bewilligung der Fördermittel durch die gesetzliche Krankenversicherung. Eine dauerhafte Finanzierung des Angebots nach Ende der Förderphase ab 2026 wird angestrebt. Die Ergebnisse der Maßnahmen sollen jährlich evaluiert und den zuständigen Gremien berichtet werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.Tagesbetreuungsangebote im Café Amalie und Café ClemensZur Vorlage · 0547/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beschlussvorlage 0547/21 vor, um eine Anschubfinanzierung für die Tagesbetreuungsangebote im Café Amalie und Café Clemens zu ermöglichen. Die Ev. Perthes-Stiftung e.V., die beide Einrichtungen betreibt, soll für die Jahre 2022 und 2023 jeweils eine jährliche Summe von 35.000 Euro pro Café erhalten. Die Gesamtkosten für die Stadt Hamm belaufen sich somit auf 140.000 Euro für den Zweijahreszeitraum, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan die entsprechenden Mittel freigibt.
Die Angebote richten sich an Menschen mit Demenz sowie an ältere Menschen, die eine Tagesstruktur und soziale Kontakte suchen. Ziel der Betreuung ist die Förderung der sozialen Partizipation, die Entlastung pflegender Angehöriger sowie die Vermeidung von Vereinsamung. Die Einrichtungen bieten keine pflegerische Versorgung an, sondern konzentrieren sich auf die Tagesgestaltung durch hauptamtliche Fachkräfte und geschulte Ehrenamtliche.
Die Mittel sollen als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung zur Deckung ungedeckter Personal- und Sachkosten eingesetzt werden. Die Stadt Hamm weist darauf hin, dass die Ev. Perthes-Stiftung die Synergieeffekte beider Standorte nutzen soll, um das bestehende Defizit dauerhaft zu senken. Eine weitere Mitfinanzierung durch die Stadt ab dem Jahr 2024 muss zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Verbindliche Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum 2021 bis 2024Zur Vorlage · 0552/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0552/21 die verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Zeitraum von 2021 bis 2024 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Pflegeplätzen gemäß § 11 Abs. 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung legt fest, dass im Zeitraum von 2021 bis 2024 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Verwaltung geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Die Bedarfsplanung basiert auf der bestehenden Regelung, die eine jährliche Fortschreibung vorsieht. Vor der Entscheidung im Rat wurde der Entwurf der neuen Planung bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts und weitere Planungen zur Obdachlosen- und Drogenszene in der InnenstadtZur Vorlage · 0573/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts sowie zu weiteren Planungen bezüglich der Obdachlosen- und Drogenszene in der Innenstadt vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Folgeerscheinungen der Obdachlosigkeit und Sucht für das öffentliche Leben in der Innenstadt zu minimieren.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit für die Jahre 2022 und 2023, mit einem Schwerpunkt auf dem Nordring. Zudem soll die Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt und der Polizei durch eine verstärkte sichtbare Präsenz in der Fußgängerzone intensiviert werden. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern sollen einheitliche Strukturen für den Kommunalen Ordnungsdienst, die Polizei und den Sozialbereich geschaffen werden.
Ein weiteres Vorhaben ist die Suche nach einem geeigneten Standort und Träger für einen Hygiene- und Drogenkonsumraum im Innenstadtbereich. Parallel dazu soll die Suche nach einer zentraler gelegenen Notunterkunft als Ersatz oder Ergänzung zur Einrichtung in der Dortmunder Straße intensiviert werden.
Im Bereich der Gefahrenabwehr sieht die Vorlage eine verstärkte Durchsetzung der Straßen- und Anlagenordnung vor, um das Lagern und Nächtigen im öffentlichen Raum zu unterbinden. Zudem soll aggressives sowie aufdringliches Betteln sanktioniert werden. Die Verwaltung plant zudem, private Immobilieneigentümer verstärkt anzusprechen und im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms dunkle Stellen durch zusätzliche Beleuchtung zu beseitigen. Die zuständigen Ausschüsse sollen regelmäßig über die Umsetzung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Weiterführung des Projekts „Bildungsbegleitung an Hammer Schulen“Zur Vorlage · 0575/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0575/21_VL wird die Fortführung des Projekts „Bildungsbegleitung an Hammer Schulen“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2023 beantragt. Der Rat der Stadt Hamm soll die Verwaltung beauftragen, ein europaweites Vergabeverfahren einzuleiten, um die Verträge mit Auftragnehmern unter der Voraussetzung gesicherter Finanzierung abzuschließen. Für die Jahre 2022 und 2023 werden Aufwendungen in Höhe von 1.436.000 € beziehungsweise 841.600 € veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 2.277.600 € beträgt. Ein Antrag auf Landesfördermittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ist vorgesehen. Das Projekt umfasst 18,5 Stellen, von denen 18 Stellen an freie Träger vergeben werden sollen.
Die Bildungsbegleitung ist in der Verwaltung der Stadt Hamm sowie des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR angesiedelt. Das Projekt umfasst insgesamt 27 Stellen und gliedert sich in die Bereiche Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Die Tätigkeit erstreckt sich über verschiedene Schulformen, darunter Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Berufskollegs. Ein Schwerpunkt liegt auf der außerschulischen Lernförderung als Ermessensleistung nach § 28 SGB II.
Zudem ist die Erweiterung von Bildungs- und Freizeitangeboten sowie die Finanzierung digitaler Endgeräte Gegenstand der Vorlage. Für die Prüfung des Bedarfs an digitalen Endgeräten wurde ein Verfahren initiiert, das die Verwaltung und das Kommunale Jobcenter Hamm AöR einbezieht. Die Beratung der Eltern beim Ausleihen dieser Geräte erfolgt über die Schulen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Einrichtung eines Aktionsfonds für das Sanierungsgebiet Pelkum/WiescherhöfenZur Vorlage · 0488/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Einrichtung eines sogenannten „Aktionsfonds Pelkum/Wiescherhöfen“. Das Vorhaben ist Teil des Sanierungsgebiets Pelkum/Wiescherhöfen und basiert auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Bereiche Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum/Wiescherhöfen. Ziel des Fonds ist die finanzielle Unterstützung bürgerschaftlicher Aktionen und Maßnahmen, die zur Stärkung und Attraktivierung des Quartiers beitragen sollen.
Nach den vorliegenden Plänen sollen Projekte von Nachbarschaftsgruppen, Vereinen, Schulen oder Kindertageseinrichtungen gefördert werden, sofern sie innerhalb des Sanierungsgebiets liegen. Einzelne Projekte können mit bis zu 2.000 Euro unterstützt werden. Die Förderung soll Kriterien wie die Stärkung der Nachbarschaft, die Aufwertung des Wohnumfeldes oder die Förderung der Integration erfüllen.
Das Gesamtbudget für den Fonds beläuft sich auf 80.000 Euro, verteilt auf vier Jahre ab 2022. Davon entfallen 64.000 Euro auf die Förderung und 16.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil. Die Entscheidung über die Mittelvergabe soll durch ein Aktionsfondskomitee erfolgen, das sich aus Vertretern politischer Gremien, Organisationen wie dem Seniorenbeirat, dem Integrationsrat und dem Behindertenbeirat sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt. Die Geschäftsführung des Komitees wird durch das Stadtplanungsamt wahrgenommen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 23.11.2021 · Behindertenbeirat
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Anträge
- 1.Straßenschilder für Sehbehinderte – Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0190/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0190/21_AT einen Antrag gestellt, der die Einführung spezieller Straßenschilder für sehbehinderte Menschen vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum der Stadt zu verbessern.
Der Antrag bezieht sich auf ein Modell aus der Stadt Wedel, bei dem blaue Schilder mit erhabener weißer Schrift in einer Höhe von etwa 1,40 Meter an bestehenden Straßenschildern angebracht werden. Diese Schilder sollen es sehbehinderten Personen ermöglichen, die Straßennamen mittels einer Lupe zu lesen oder die Buchstaben durch Tasten zu erfassen. Zudem wird darauf verwiesen, dass diese Art der Beschilderung auch für Rollstuhlfahrer von Vorteil sein kann.
Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, zeitnah ein Konzept zur Einführung und Umsetzung solcher Schilder für das gesamte Stadtgebiet von Hamm zu entwickeln. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränketzungen zu fördern und deren Teilnahme am öffentlichen Leben zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.06.2021 · Rat
- 2.Richtlinie zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) schnellstmöglich überarbeitenZur Vorlage · 0276/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Richtlinien zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) schnellstmöglich zu überarbeiten. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat beschließt, ein Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit des Bedarfs für Unterkunft zu erarbeiten, welches zu einer Entlastung der betroffenen Bedarfsgemeinschaften führt.
Der Antrag bezieht sich auf die vorangegangene Überarbeitung der Richtlinien (Vorlage 1804/19). Als Grundlage werden statistische Daten angeführt: Im Jahr 2017 wiesen 13,5 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften eine durchschnittliche Differenz von 85 Euro zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Kosten der Unterkunft auf. Für das Jahr 2020 wird ein Anteil von 13,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften angegeben, die eine durchschnittliche Differenz von 97,24 Euro tragen müssen.
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Ratsgruppe den Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sowie Alleinerziehenden. Hier seien laut Antrag 15,5 Prozent der Haushalte von monatlich durchschnittlich 103,28 Euro nicht übernommenen Kosten der Unterkunft betroffen. Die Überarbeitung der Richtlinien soll an die aktuellen Bedingungen des Wohnungsmarktes angepasst werden.
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Beratungsfolge
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 14.09.2021 · Rat
- 3.Erstellung eines Handlungskonzepts zur Wohnungslosen-, Drogen- und StraßenszeneZur Vorlage · 0299/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0299/21 gestellt, der die Erstellung eines Handlungskonzepts zur Wohnungs-, Drogen- und Straßenszene fordert. Die Vorlage bezieht sich auf die aktuelle öffentliche Diskussion über die Situation in der Hammer Innenstadt, die durch die Neugestaltung der Kanalkante verstärkt wurde.
In dem Antrag wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Menschen in schwierigen Lebenslagen durch gezielte sozialpolitische Maßnahmen zu unterstützen und die Entwicklung der Suchtkranken sowie der Obdachlosen zu adressieren. Die Ratsgruppe sieht die Stadt in der Verantwortung, Instrumente zur Vermeidung von Prekarität und zur Förderung der Selbsthilfe bereitzustellen. Als konkrete Maßnahmen werden ein Ausbau der personellen Ressourcen in der Straßensozialarbeit sowie die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Notfallunterkunft in Innenstadtnähe in Abstimmung mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe vorgeschlagen.
Zudem kritisiert die Ratsgruppe die bisherige politische Arbeit und fordert eine Umorientierung in der Arbeits- und Sozialpolitik. Der Antrag zielt darauf ab, durch die Entwicklung eines strukturierten Konzepts der Stadtverwaltung der Problematik der Straßenszene zu begegnen, anstatt lediglich eine Verlagerung der betroffenen Gruppen in andere Stadtteile zu bewirken.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 14.09.2021 · Rat
- F.Verschiedenes