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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündliche Berichte
- 1.Notfallpraxis in Hamm
- 2.Sozialpsychiatrischer Dienst im Gesundheitsamt
- 3.Handlungskonzept zur Unterstützung sorgender und pflegender Angehöriger in Hamm
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0117/21 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 29.11.2021
- 2.Fortführung der Förderung niederschwelliger Sprachkursangebote im Rahmen der Sprach- und Integrationsförderung für Migrantinnen und Migranten in HammZur Vorlage · 0698/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0698/22 die Fortführung der Förderung niederschwelliger Sprachkursangebote für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 beantragt. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Sprach- und Integrationsförderung für Migrantinnen und Migranten. Sofern die Finanzierung gesichert ist, sollen die Kurse weiterhin fachlich durch das Kommunale Integrationszentrum begleitet werden.
Das Programm ist modular aufgebaut und umfasst drei Stufen: Ein Anfängerkurs zur Vermittlung von Grundkenntnissen für den Alltag, ein Fortgeschrittenenkurs zur Festigung der Grammatik und Lerntechniken sowie ein abschließender Gesprächskreis zur Förderung der mündlichen Kommunikation über alltagsnahe Themen. Die Kurse dienen als Einstiegsangebot, um den Zugang zu weiterführenden Zertifikats- und Integrationskursen zu ermöglichen. Neben der Sprachvermittlung werden Informationen zu Integrationsberatungsstellen und dem Bildungssystem bereitgestellt.
Für die Umsetzung der Förderung stehen dem Kommunalen Integrationszentrum pro Jahr bis zu 40.000 Euro zur Verfügung. Die Kosten für die Kurse umfassen die Honorarentgelte für die Dozenten sowie auf Antrag mögliche Zuschüsse zur Kinderbetreuung. Die Gesamtkosten für die beiden Haushaltsjahre belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 80.000 Euro. Die Abrechnung der Förderung erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und eines Abschlussberichts durch die jeweiligen Träger. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Abschluss jeweils einer Zusatzvereinbarung zu den Verträgen zwischen der Stadt Hamm und dem Katholischen Sozialdienst e. V. sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über die Schuldnerberatung in HammZur Vorlage · 0683/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatung vorgelegt. Ziel ist der Abschluss von Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Verträgen mit dem Katholischen Sozialdienst e. V. sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Die Vorlage sieht vor, unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Landesförderung, zusätzliche Stellenanteile für die Verbraucherinsolvenzberatung zu finanzieren. Konkret sollen beim Katholischen Sozialdienst e. V. ein zusätzlicher Anteil von 0,75 Stellen und bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. ein Anteil von 0,25 Stellen durch Kofinanzierung abgedeckt werden. Hintergrund ist ein Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, der eine Erhöhung der Fördermittel für die Verbraucherinsolvenzberatung vorsieht.
Da die Landesförderung die tariflichen Personalkosten sowie Sach- und Overheadkosten nicht vollständig abdeckt, übernimmt die Stadt Hamm die verbleibenden Kostenanteile. Für das Jahr 2022 sind hierfür Aufwendungen in Höhe von 19.250 Euro vorgesehen. Die weiteren jährlichen Aufwendungen belaufen sich für die Jahre 2023 bis 2025 auf 7.150 Euro, 7.400 Euro beziehungsweise 7.600 Euro. Der städtische Eigenanteil für den betrachteten Zeitraum wird mit insgesamt 41.400 Euro beziffert. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt HammZur Vorlage · 0668/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0668/22_VL wird die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Hamm zum 1. Juli 2022 beantragt. Der Rat soll die Einführung der Karte unter Festlegung der Vergabekriterien und Vergünstigungen beschließen sowie die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die landesweiten Kriterien für den Erhalt der Karte setzen ein Engagement von mindestens 250 Stunden pro Jahr bzw. fünf Stunden pro Woche voraus. Die kommunalen Kriterien für Hamm umfassen ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Wohnsitz sowie einen Einsatzort in der Stadt sowie eine Mindestdauer des Engagements von zwei Jahren. Die Gültigkeit der Karte ist auf drei Jahre befristet.
Für die finanzielle Umsetzung ist für das Jahr 2022 eine Auszahlung von 3.000 Euro vorgesehen, wobei das Land Nordrhein-Westfalen eine einmalige Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt. Der städtische Eigenanteil liegt für 2022 bei null Euro. Für das Jahr 2023 werden wiederkehrende Kosten von etwa 1.000 Euro veranschlagt, die unter anderem die Druckkosten der Karten beinhalten. Die Verwaltung wird die politischen Gremien Anfang 2023 über die ersten Erfahrungen bei der Einführung und Nutzung informieren. Die Vergünstigungsangebote werden auf der offiziellen Webseite der Ehrenamtskarte veröffentlicht und laufend aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Bestellung einer Vorsitzenden für die Kommunale Gesundheitskonferenz in der Stadt HammZur Vorlage · 0608/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0608/22_VL die Neubesetzung des Vorsitzes der Kommunalen Gesundheitskonferenz beschlossen. Die Verwaltung schlug vor, eine Stadträtin zur Vorsitzenden der Konferenz zu bestellen. Dieser Beschluss erfolgte als Reaktion auf das Ausscheiden des bisherigen Fachbereichsleiters für Jugend, Gesundheit und Soziales sowie auf eine veränderte Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz wurde zuvor auf Grundlage der Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) durch den Rat einberufen und in ihrer Zusammensetzung festgelegt. Mit der Neubesetzung der Vorsitzenden ändert sich die personelle Leitung des Gremiums. Gemäß der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz ist die Vertretung des Vorsitzes durch die Leitung des Gesundheitsamtes geregelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Entscheidung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- D.Anträge
- 1.Straßenschilder für Sehbehinderte – Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0190/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0190/21_AT einen Antrag gestellt, der die Einführung spezieller Straßenschilder für sehbehinderte Menschen vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum der Stadt zu verbessern.
Der Antrag bezieht sich auf ein Modell aus der Stadt Wedel, bei dem blaue Schilder mit erhabener weißer Schrift in einer Höhe von etwa 1,40 Meter an bestehenden Straßenschildern angebracht werden. Diese Schilder sollen es sehbehinderten Personen ermöglichen, die Straßennamen mittels einer Lupe zu lesen oder die Buchstaben durch Tasten zu erfassen. Zudem wird darauf verwiesen, dass diese Art der Beschilderung auch für Rollstuhlfahrer von Vorteil sein kann.
Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, zeitnah ein Konzept zur Einführung und Umsetzung solcher Schilder für das gesamte Stadtgebiet von Hamm zu entwickeln. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränketzungen zu fördern und deren Teilnahme am öffentlichen Leben zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.06.2021 · Rat
- 2.Richtlinie zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) schnellstmöglich überarbeitenZur Vorlage · 0276/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Richtlinien zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) schnellstmöglich zu überarbeiten. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat beschließt, ein Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit des Bedarfs für Unterkunft zu erarbeiten, welches zu einer Entlastung der betroffenen Bedarfsgemeinschaften führt.
Der Antrag bezieht sich auf die vorangegangene Überarbeitung der Richtlinien (Vorlage 1804/19). Als Grundlage werden statistische Daten angeführt: Im Jahr 2017 wiesen 13,5 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften eine durchschnittliche Differenz von 85 Euro zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Kosten der Unterkunft auf. Für das Jahr 2020 wird ein Anteil von 13,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften angegeben, die eine durchschnittliche Differenz von 97,24 Euro tragen müssen.
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Ratsgruppe den Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sowie Alleinerziehenden. Hier seien laut Antrag 15,5 Prozent der Haushalte von monatlich durchschnittlich 103,28 Euro nicht übernommenen Kosten der Unterkunft betroffen. Die Überarbeitung der Richtlinien soll an die aktuellen Bedingungen des Wohnungsmarktes angepasst werden.
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- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 14.09.2021 · Rat
- E.Verschiedenes