Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Vorstellung von Herrn Polizeipräsident Thomas Kubera
- 2.Vorstellung der Einsatzdrohne der Feuerwehr
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 1.Anträge zur Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen vom 23.08.2021, Nr. 0076/21, Teil 1
- 2.Beschaffung von einem Fahrzeug Typ PKW für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0568/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen hat der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs vom Typ PKW zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Anschaffung durchzuführen, wobei die Umsetzung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022 steht.
Bei dem geplanten Fahrzeug handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung für einen PKW/Kombi mit Hybridantrieb. Das bisher genutzte Fahrzeug ist seit 18 Jahren im Dienst und bereits abgeschrieben. Das neue Fahrzeug soll zur Leitung der Feuerwehr bei Dienstfahrten sowie zum Transport von Gepäck und Material dienen. Zudem ist eine Nutzung als Führungsmittel bei Einsätzen, Sondereinsatzlagen oder Großveranstaltungen vorgesehen. Die Ausstattung soll eine Sondersignal-, Durchsage- und Funkanlage umfassen. Das Fahrzeug steht sowohl dem haupt- als auch dem ehrenamtlichen Personal zur Verfügung.
Die Investitionskosten belaufen sich auf 60.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, wobei die Mittel auf der Finanzstelle für Neuanschaffungen im Feuerschutz bereitstehen. Die Kosten werden über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert. Die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist für das Jahr 2022 vorgesehen, weshalb das Beschaffungsverfahren zur Berücksichtigung der Ausschreibungsfristen zeitnah eingeleitet werden soll.
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Beratungsfolge
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Beschaffung von 4 mobilen Sonographie-Geräten für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0580/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen hat die Beschaffung von vier mobilen Sonographie-Geräten für die Feuerwehr Hamm beschlossen. Die Anschaffung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans für die Jahre 2022/2023. Die Kosten für die vier Ultraschallgeräte belaufen sich auf insgesamt 60.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Mittel für diese Neuanschaffung im Bereich des Rettungsdienstes sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, die rettungsdienstliche Versorgung im Stadtgebiet bedarfsgerecht sicherzustellen. Die mobilen Geräte sollen der prähospitalen Diagnose lebensbedrohlicher Zustände dienen, etwa zur Untersuchung des Bauchraums oder zur Beurteilung der Lungen- und Herzfunktion bei akuten Erkrankungen. Ein Einsatz der Ultraschalldiagnostik wird als wesentlicher Bestandteil zur Behandlung von Ursachen eines Herz-Kreislaufstillstands angeführt, wobei die aktuelle Gerätegeneration technisch den mobilen Einsatz auf Notarzteinsatzfahrzeugen ermöglicht.
Die Investitionskosten werden über einen Zeitraum von neun Jahren abgeschrieben. Eine vollständige Refinanzierung der Geräte erfolgt über die Rettungsdienstgebühren. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die Verwaltung beabsichtigt, die Beschaffungsverfahren zeitnah einzuleiten, um die Geräte im Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.Neufassung der Straßen- und AnlagenordnungZur Vorlage · 0571/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0571/21_VL sieht die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung vor, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen sowie den Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen regelt. Die bisher gültige Fassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 2013.
Nach Angaben der Verwaltung besteht an verschiedenen Stellen der bestehenden Ordnung Veränderungsbedarf. Im Bereich der Definition von Betteln wurde der Begriff „aufdringlich“ ergänzt, um Handlungen zu erfassen, die über das bisherige Kriterium des „aggressiven“ Bettelns hinausgehen. Dies soll die Beurteilung durch die Ordnungsbehörden erleichtern, wobei passives Betteln ohne zusätzliche Aktivitäten weiterhin sanktionslos geduldet bleibt. Zudem wurde auf Wunsch der Polizei ein neuer Absatz eingefügt, um das Posen auf öffentlichen Parkplätzen rechtlich erfassen zu können.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Regelung zur Tierfütterung. Aufgrund der Zunahme von Fütterungen mit Lebensmittelresten an verwilderten Haustieren sowie Enten, Gänsen und Nutrias soll der Schutz vor Unrat und der damit verbundene Anstieg der Rattenpopulation durch eine Ausweitung der entsprechenden Vorschriften adressiert werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage rein redaktionelle Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Neufassung in der vorliegenden Form.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts und weitere Planungen zur Obdachlosen- und Drogenszene in der InnenstadtZur Vorlage · 0573/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts sowie zu weiteren Planungen bezüglich der Obdachlosen- und Drogenszene in der Innenstadt vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Folgeerscheinungen der Obdachlosigkeit und Sucht für das öffentliche Leben in der Innenstadt zu minimieren.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit für die Jahre 2022 und 2023, mit einem Schwerpunkt auf dem Nordring. Zudem soll die Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt und der Polizei durch eine verstärkte sichtbare Präsenz in der Fußgängerzone intensiviert werden. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern sollen einheitliche Strukturen für den Kommunalen Ordnungsdienst, die Polizei und den Sozialbereich geschaffen werden.
Ein weiteres Vorhaben ist die Suche nach einem geeigneten Standort und Träger für einen Hygiene- und Drogenkonsumraum im Innenstadtbereich. Parallel dazu soll die Suche nach einer zentraler gelegenen Notunterkunft als Ersatz oder Ergänzung zur Einrichtung in der Dortmunder Straße intensiviert werden.
Im Bereich der Gefahrenabwehr sieht die Vorlage eine verstärkte Durchsetzung der Straßen- und Anlagenordnung vor, um das Lagern und Nächtigen im öffentlichen Raum zu unterbinden. Zudem soll aggressives sowie aufdringliches Betteln sanktioniert werden. Die Verwaltung plant zudem, private Immobilieneigentümer verstärkt anzusprechen und im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms dunkle Stellen durch zusätzliche Beleuchtung zu beseitigen. Die zuständigen Ausschüsse sollen regelmäßig über die Umsetzung informiert werden.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Beschaffung eines Abrollbehälters für gefährliche Stoffe und Güter (GSG) für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0570/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt die Beschaffung eines Abrollbehälters für gefährliche Stoffe und Güter (GSG) für die Feuerwehr Hamm. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Hauptausschuss beauftragt, die Anschaffung durchzuführen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022 vorliegt.
Der neue Abrollbehälter soll als Ersatz für ein altersbedingtes Vorgängermodell dienen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr bei atomaren, chemischen und biologischen Gefahrenlagen aufrechtzuerhalten. Der Container wird mittels eines vorhandenen Wechselladerfahrzeugs zur Einsatzstelle transportiert und führt spezialisierte Ausrüstung wie Messgeräte, explosionsgeschützte Geräte sowie Schutzausrüstungen für die Einsatzkräfte mit sich. Die Inbetriebnahme des neuen Geräts ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für das Ausschreibungsverfahren und die Auftragsabwicklung soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden.
Die geschätzten Kosten für die Neuanschaffung belaufen sich auf circa 360.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung erfolgt über die Finanzstelle für Neuanschaffungen im Bereich Feuerschutz. Die Investitionskosten werden über einen Zeitraum von 25 Jahren abgeschrieben. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Verbindliche Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum 2020 bis 2023Zur Vorlage · 0102/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0102/20 die verbindliche Pflegebedarfsplanung für stationäre Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum von 2020 bis 2023 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält das Gremium an einem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest. Demnach ist die Förderung von stationären Plätzen gemäß § 11 Abs. 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf gekoppelt.
Die Verwaltung legt dar, dass die jährliche Fortschreibung der Bedarfsplanung in den vergangenen Jahren mit der allgemeinen Pflegeplanung verknüpft wurde. Da zum Zeitpunkt der Vorlage keine aktuellen Zahlen aus der Pflegestatistik vorlagen und die Kapazitäten durch die Corona-Pandemie gebunden waren, beschränkt sich die aktuelle Planung auf die verpflichtende Bedarfsprüfung für stationäre Pflegeplätze.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2020 bis 2023 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger wird davon ausgegangen, dass ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Der Entwurf des Pflegebedarfsplans wurde der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zur Beratung vorgelegt, wobei keine Einwände oder Anmerkungen seitens dieses Gremiums erhoben wurden.
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- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- F.Anträge
- 1.Bodycams für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)Zur Vorlage · 0304/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0304/21_AT einen Antrag gestellt, der die Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) mit Bodycams vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wird in der Sitzung des Rates am 14. September 2021 behandelt.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes vor verbalen und körperlichen Angriffen zu schützen. Als rechtliche Grundlage wird auf eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen verwiesen, die es Kommunen ermöglicht, Bodycams sowie Kameras in Streifenwagen einzusetzen.
Nach Angaben der Antragsteller sollen die Einsatzmittel eine präventive und deeskalierende Wirkung entfalten sowie der unmittelbaren Beweissicherung dienen. Dabei wird auf Erfahrungen von Polizeibehörden auf Bundes- und Landesebene Bezug genommen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm beschließt, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Konzepts für die Beschaffung und den Einsatz der Bodycams zu beauftragen und dessen Umsetzung anzuweisen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 14.09.2021 · Rat
- 2.Schwellen im ZechenwegZur Vorlage · 0331/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen am 22. November 2021 wurde ein Antrag zur Verkehrsberuhigung im Zechenweg in Herringen vorgelegt. Ein Ausschussmitglied beantragte den Einbau von Fahrbahnschwellen in diesem Straßenabschnitt, um die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf eine Veränderung des Verkehrsaufkommens im Stadtteil. Laut dem Schreiben hat sich der Zechenweg zu einem Treffpunkt der Tuning- und Raserszene entwickelt, nachdem in der Schachtstraße bereits verkehrsberuhigende Schwellen installiert wurden. In der Folge wird im Zechenweg vermehrt mit hoher Geschwindigkeit gefahren, was mit Lärmbelästigung und Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs einhergeht. Der Antrag weist zudem darauf hin, dass durch das Fahrverhalten Gefährdungssituationen für Passanten, insbesondere Kinder, entstanden sind. Ziel der beantragten Maßnahme ist die Reduzierung der Geschwindigkeit durch bauliche Veränderungen im Fahrbahnbelag.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- G.Verschiedenes