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Mitteilungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße – und Bebauungsplan Nr. 07.093 – Schlossmühle Heessen – Hier: Normenkontrollklagen

0049/21_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat über die Einreichung von Normenkontrollklagen gegen die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 02.122 (Schützenstraße) und Nr. 07.093 (Schlossmühle Heessen) informiert. Die entsprechenden Anträge zur Normenkontrolle wurden beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht.

Nach einer ersten rechtlichen Prüfung der den Bebauungsplänen zugrunde liegenden Plankonzeptionen steht die Verwaltung der Ansicht, dass diese nicht in Frage stehen. Dennoch wird derzeit geprüft, ob die Durchführung zusätzlicher Verfahrensschritte zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Planung notwendig oder sinnvoll ist.

Die vorliegenden Bebauungspläne sind nach aktuellem Stand der Verwaltung uneingeschränkt vollziehbar. Die Ergebnisse der laufenden Prüfungen werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 97 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 29.06.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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