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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 1.Bestellung einer neuen stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 07.12.2022 Nr. 0225/22 Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Public Corporate Governance Kodex der Stadt HammZur Vorlage · 0993/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) beschlossen. Die Beschlussvorlage 0993/22 sieht vor, dass das Regelwerk unter Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen als verbindlicher Standard für die Steuerung der städtischen Beteiligungen gilt. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung sowie die Vertreter in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften beauftragt, den PCGK umzusetzen.
Der Kodex legt Standards für das Zusammenwirken der beteiligten Akteure fest. Er richtet sich an die Stadt als Gesellschafterin, an die Mitglieder der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen sowie an die Beteiligungsunternehmen selbst. Ziel des Regelwerks ist es, bestehende Handlungsanweisungen der Stadt in eine Norm mit entsprechenden Berichtspflichten zu überführen.
Durch die Einführung des PCGK sollen die Konzernsteuerung sowie die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gesteigert werden. Das Regelwerk dient als Instrument zur Sicherstellung einer effizienten Unternehmensführung und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organen. Zudem soll durch die Festlegung dieser Standards die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl sowie die Kontrolle der Beteiligungen unterstützt werden. Finanzielle Auswirkungen aus der Vorlage sind nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 2.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1113/23_VL befasst sich mit den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP 2023) sowie der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG-NRW. Ziel des Masterplans Mobilität ist es, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 8 % auf 15 % zu steigern und die täglichen Fahrgastzahlen von etwa 45.000 auf über 70.000 zu erhöhen.
Für die erste Realisierungsstufe ab dem 1. August 2025 ist vorgesehen, die Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 in einem 20-Minuten-Takt zu verkehren. Zudem soll ein On-Demand-Verkehr als Zubringer im Frühverkehr sowie am Wochenende starten. Die Finanzierung der Maßnahmen der ersten Stufe wird zunächst durch die Stadtwerke übernommen, wobei für den Zeitraum ab 202<0xC2>5 ein jährlicher Finanzierungsbedarf von etwa 8 Millionen Euro besteht. Die Stadt Hamm wird sich an weiteren Mehrkosten beteiligen müssen, sofern die Ertragslage der Stadtwerke dies erfordert.
Die Umsetzung des Zielnetzes bis zum Jahr 2035 steht unter dem Vorbehalt der überregionalen Finanzierung durch Bund und Land sowie der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Ein Beteiligungsverfahren, das die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezieht, soll im Herbst 2023 stattfinden. Eine Evaluation der Buslinien sowie eine Fahrgastzählung sind für den Zeitraum 2027/2028 geplant, um darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für alle Buslinien zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Abschluss eines „Pakt für den Sport“ inkl. Leistungs- und Finanzierungsvertrag mit dem StadtSportBund Hamm e. V. (SSB)Zur Vorlage · 1152/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, einen neuen „Pakt für den Sport“ sowie einen dazugehörigen Leistungs- und Finanzierungsvertrag mit dem StadtSportBund Hamm e. V. abzuschließen. Diese neue Vereinbarung löst den bestehenden Kooperationsvertrag aus dem Jahr 2008 ab und definiert die gemeinsamen Sportförderziele für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren neu.
Ziel des Paktes ist es, die Sportentwicklung als Bestandteil der Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem gemeinnützigen Sport zu festigen. Der StadtSportBund Hamm e. V. übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung die Aufgabe, eine Beratungs- und Servicestelle zu unterhalten, den Sportabzeichenwettbewerb zu sichern sowie Aus- und Fortbildungsangebote für Mitarbeiter in den Sportvereinen bereitzustellen.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sehen eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse vor. Der jährliche Betrag steigt von bisher 113.846,72 € auf 149.146,45 €. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung, wobei die Erhöhung der Haushaltsmittel ab dem Haushalt 2024/25 eingeplant wird. Für das laufende Jahr 2023 wird der Mehrbetrag über das Finanzbudget des zuständigen Amtes sichergestellt. Der Abschluss des Vertrages erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.06.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 4.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 1161/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Änderungssatzung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule vorgelegt. Ziel der Neuregelung, die zum 1. August 2023 in Kraft treten soll, ist die Vereinheitlichung der Gebühren im Rahmen des Landesprogramms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits).
Im Zuge der sukzessiven Ausweitung des Programms auf die gesamte Grundschulzeit wird die monatliche Gebühr für den Instrumentalunterricht in den Schuljahren zwei bis vier von bisher differenzierten Sätzen auf ein einheitliches Niveau von 26 Euro angepasst. Während die Gebühren für Schüler im zweiten und dritten Schuljahr dadurch steigen, sinken die Gesamtkosten für Kinder, die das Programm über die gesamte Grundschulzeit nutzen, von bisher 949 Euro auf 910 Euro. Die Anpassung soll eine durchgängige Bildungsbiografie unterstützen und Abmeldungen beim Übergang in die vierte Klasse verhindern. Zudem werden die Gebühren für den Bereich Tanzen auf monatlich 19 Euro und für Singen auf 13,50 Euro festgelegt.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Musikschule in Kooperation mit Grundschulen, die nicht am JeKits-Programm teilnehmen, in Einzelfällen Instrumentalunterricht anbieten kann, wobei die Instrumente in diesen Fällen ebenfalls gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Mehreinnahen aus den Gebühren in Höhe von 14.976 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 5.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 1165/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 20. Juni 2023 den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Die Vorlage 1165/23_VL basiert auf dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welcher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 32.493.344,76 Euro aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 1.785.929,87 Euro. Laut der Sachdarstellung der Verwaltung ist dieser Jahresfehlbetrag auf einen Sondereffekt zurückzuführen, der durch die Anpassung der Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie entstanden ist. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Abfallwirtschaftsbetrieb ein positives Jahresergebnis in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro erzielt.
Der beschlossene Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ebenso werden die Ergebnisse der einzelnen Sparten des Abfallwirtschaftsbetriebs auf neue Rechnung vorgetragen, wobei die Details der jeweiligen Spartenergebnisse der beigefügten Übersicht der Vorlage zu entnehmen sind. Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Klimarelevante Auswirkungen der Vorlage wurden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien der Stadt HammZur Vorlage · 1167/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 die Neufassung der Satzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbüchereien beschlossen. Die Neuregelung tritt mit Wirkung zum 30. Juni 2023 in Kraft. Ziel der Überarbeitung ist es, die seit 2017 bestehende Ordnung an veränderte Nutzungsverhalten und aktuelle Trends in der Bibliotheksarbeit anzupassen sowie die Attraktivität und Zugänglichkeit der Angebote zu erhöhen.
Die Neufassung sieht wesentliche Änderungen bei den Gebührenstrukturen vor. So wird die Jahresgebühr für Einzel- und Familienausweise um 20 Prozent reduziert. Zudem wird für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren ein kostenloser Jahresausweis eingeführt, womit die bisherige Regelung für Kinder bis 12 Jahre erweitert wird. Weitere Maßnahmen umfassen die Streichung von Gebühren für die Ausleihe von physischen, audiovisuellen und digitalen Medien, mit Ausnahme von Bestsellern, sowie den Wegfall der Vormerkgebühren. Auch das Verfahren bei der Fälligkeit von Säumnisgebühren wird vereinfacht.
Die Verwaltung geht bei der Umsetzung von geschätzten Gebührenmindereinnahmen in Höhe von etwa 43.000 Euro aus. Diese Summe setzt sich aus der Senkung der Jahresgebühr um circa 19.000 Euro, der Streichung der Medieneinzelgebühren um etwa 15.000 Euro sowie Änderungen bei den Versäumnis- und Vormerkgebühren zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan der zuständigen Fachabteilung vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- C.Mitteilungsvorlagen
- 1.Stellplatzsatzung für die Stadt HammZur Vorlage · 0213/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0213/21 die Einführung einer neuen Stellplatzsatzung beantragt. Diese basiert auf der neuen Landesbauordnung NRW und ersetzt die bisherige verwaltungsinterne Dienstanweisung sowie die bestehenden Ablösesatzungen vom 19. Dezember 2018 und vom 09. Juli 2008. Ziel der Neuregelung ist es, den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder rechtssicher zu regeln und dabei Mobilitätsaspekte sowie den Klimaschutz zu berücksichtigen.
Die neue Satzung orientiert sich an der Musterstellplatzsatzung des „Zukunftsnetzes Mobilität NRW“. Ein wesentlicher Bestandteil ist die erstmalige verbindliche Festlegung von Anforderungen an Fahrradabstellplätze, wobei unter bestimmten Bedingungen ein Viertel der PKW-Stellplätze durch Radabstellplätze ersetzt werden kann. Für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs bei Wohnnutzung wird künftig die Wohnfläche als Grundlage herangezogen, wobei die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit auf maximal einen begrenzt bleibt. Zudem sieht die Satzung eine Reduzierung von 30 Prozent für öffentlich geförderten Wohnraum vor.
Durch einen erweiterten Verkehrsbonus in der City und Stadtteilzentren sollen Investitionen in gut erschlossene Standorte gefördert werden. Die Regelung zur Ablöse von Stellplätzen, die nicht auf dem Grundstück realisiert werden können, wird in die neue Satzung integriert. Dabei werden die Ablösebeträge für Wohnnutzungen, Baudenkmäler und die Schließung von Baulücken reduziert. Die Satzung ermöglicht zudem die individuelle Nachführung des Stellplatzbedarfs durch Einzelfallnachweise.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Straßenbenennung Zufahrt ModellflugplatzZur Vorlage · 0219/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0219/21_VL einen Beschlussvorschlag zur Benennung der Zuwegung zum Modellflugclub Immelmann e.V. vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Benennung des etwa 650 Meter langen Wirtschaftsweges als „Am Grünken“ festzulegen.
Der Hintergrund des Antrags ist ein Anliegen des Vereins aus dem Januar 2020. Die Verwaltung führt an, dass die Auffindbarkeit des Clubgeländes derzeit schwierig sei, was insbesondere bei überregionalen Veranstaltungen zu Problemen bei der Anfahrt führe. Eine offizielle Straßennamenvergabe soll die Orientierung für Besucher sowie für Sicherheits- und Ordnungsdienste, wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, verbessern.
Die Stadt Hamm ist Eigentümerin der betreffenden Zufahrt. Neben dem Modellflugclub dient der Weg als Zugang zu einer Windkraftanlage sowie zu landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der einzige Anlieger ist der genannte Verein. Der Eigentümer des an den Verein verpachteten Grundstücks wurde im Rahmen des Verfahrens angehört. Er hat keine Einwände gegen eine Benennung erhoben, bevorzugt jedoch einen neutralen Namen ohne direkten Bezug zum Verein. Als Name wird die bestehende Gewannenbezeichnung „Am Grünken“ vorgeschlagen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- D.Verschiedenes