Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Beschlussfassung d. d.
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt am 01.12.2022, Nr. 0216/22
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den IntegrationsratZur Vorlage · 1028/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Änderung des § 4 der Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Integrationsrat beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen Anregungsprozess des Integrationsrates aus dem September 2022 zurück.
Nach der Neufassung kann eine einzelne Maßnahme oder Veranstaltung mit bis zu 100 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten bezuschusst werden. Dabei ist eine Prüfung des Einzelfalls vorgesehen, wobei die maximale Förderhöhe pro Projekt auf 300,00 Euro begrenzt bleibt. Die bisherige Höchstgrenze für die Förderung bleibt somit unverändert.
Für die Umsetzung der Richtlinien sind die erforderlichen Mittel vorhanden. Der Integrationsrat verfügt über ein jährliches Budget für Transferaufwendungen in Höhe von etwa 11.000 Euro. Durch die vorliegende Änderung der Richtlinien werden keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Änderung angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 16.03.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.03.2023 · Integrationsrat
- 2.Zusammenführung und Aktualisierung der bestehenden Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Stadt Hamm am Frauenhaus in Hamm (Träger Diakonie Ruhr-Hellweg e. V.)Zur Vorlage · 1076/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Zusammenführung und Aktualisierung der bestehenden Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Stadt Hamm am Frauenhaus vorgelegt. Die Einrichtung wird vom Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. getragen und bietet gewaltbetroffenen Frauen sowie deren Kindern Schutz und Beratung an.
Ziel der Vorlage ist es, den ursprünglichen Vertrag aus dem Jahr 2009 sowie die verschiedenen nachträglichen Änderungen und Aktualisierungen in einer einheitlichen Regelung zusammenzuführen. Dies soll der Verwaltungsvereinfachung für die Stadt Hamm und den Träger dienen. Im Rahmen dieser Neuregelung sollen Einnahmen, Ausgaben und Berichte künftig in Form eines einzigen Verwendungsnachweises eingereicht werden. Die Verwaltung strebt eine rückwirkende Umsetzung zum 1. Januar 2023 an.
Inhaltlich sieht die Vorlage vor, dass etwaige Guthaben im Rahmen der Finanzierung hälftig zwischen der Stadt Hamm und dem Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. aufgeteilt werden. Sollten nach Abzug aller Einnahmen, wie etwa Landesförderungen oder Beherbergungsgebühren, Fehlbeträge entstehen, beteiligt sich die Stadt Hamm weiterhin mit 50 Prozent an diesen Kosten. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf 78.000 Euro, wobei die Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung sowie in der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 20.03.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 16.03.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- C.Empfehlung an den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe
- 1.Umsetzung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Hier: Aufstockung des Eigenanteils im Bundesprogramm „Demokratie leben!“Zur Vorlage · 1051/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Beschlussvorlage 1051/23_VL einen Vorschlag zur Anpassung des städtischen Eigenanteils im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vor. Ziel der Vorlage ist die Sicherstellung der Fortführung des kommunalen Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Im Rahmen der „WERKSTADT für Demokratie und Toleranz“ (WDT), die auf Basis früherer Rats- und Ausschussbeschlüsse beim Kirchenkreis Hamm eingerichtet wurde, hat sich die jährliche Fördersumme des Bundesprogramms von 125.000 Euro auf 144.000 Euro erhöht. Um diese angepassten Fördermittel voll ausschöpfen zu können, sieht die Vorlage eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils vor. Der Eigenanteil der Stadt soll für die Jahre 2023 und 2024 von bisher 15.000 Euro auf jährlich 16.000 Euro angehoben werden. Dies entspricht einer Gesamterhöhung des städtischen Beitrags um 2.000 Euro über den Zweijahreszeitraum.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die angepassten Mittel an den Kirchenkreis Hamm weiterzuleiten, unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt sowie der gesicherten Finanzierung. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf eine Erhöhung der städtischen Aufwendungen um insgesamt 2.000 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan des Jugendamtes unter den Transferaufwendungen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Fortschreibung Parkraumkonzept RhynernZur Vorlage · 0197/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern einen Vorschlag zur Fortschreibung des Parkraumkonzepts für den Ortskern Rhynern vor. Ziel der Vorlage ist die Erweiterung der Parkscheibenregelung in der Alten Salzstraße um sechs weitere Parkplätze im südlichen Abschnitt der Straße, konkret im Bereich der Hausnummern 8 bis 10a.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet eine erneute Parkraumuntersuchung der Alten Salzstraße. Diese Untersuchung ergab, dass die Parkraumauslastung nördlich der Straße „Klosterfeld“ bei 70 % und südlich davon bei 75 % liegt. Im nördlichen Teil der Straße, in dem bereits eine Parkscheibenregelung besteht, sank die Auslastung im Vergleich zu einer Erhebung aus dem Jahr 2018 um 10 %, während im südlichen Abschnitt ein Anstieg der Auslastung um 15 % verzeichnet wurde. Die Verwaltung stellt fest, dass die bestehende Regelung im Nordabschnitt zu einer höheren Fluktuation der Parkplätze führt, was dem Besucher- und Einkaufsverkehr zugutekommt.
Die Erweiterung der Parkscheibenregelung erfolgt auf Anregung der ansässigen Geschäftsleute. Die bestehenden Parkzeitregelungen, die von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr eine Höchstparkdauer von zwei Stunden vorschreiben, sollen unverändert beibehalten werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.03.2023 · Integrationsrat
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- E.Anträge
- 1.Verbot frauenfeindlicher WerbungZur Vorlage · 0551/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0551/23_AT fordert ein Mitglied der Ratsgruppe Die Linke den Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt dazu auf, die Einhaltung des im Juli 2019 beschlossenen Verbots diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung auf städtischen Flächen sicherzustellen. Der Beschluss sieht vor, entsprechende Zusatzklauseln in die Verträge zur Vergabe an private Anbieter aufzunehmen.
Der Antrag bezieht sich auf eine aktuelle Werbekampagne der Stadtwerke Hamm für ein 90-Minuten-Ticket, die unter dem Slogan „unschlagbar günstig“ mittels einer sexualisierten Darstellung von Frauen wirbt. Laut Antrag wird die Kampagne sowohl in Form von Flyern als auch großformatig in Bussen eingesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hamm das Motiv bereits moniert hat und seitens der Stadtwerke eine Änderung zugesagt wurde, die Werbemittel jedoch weiterhin im öffentlichen Raum präsent sind.
Die Antragstellerin fordert den Ausschuss auf, die Verwaltung anzuweisen, das bestehende Verbot in allen Ämtern erneut bekannt zu machen und die Umsetzung des Beschlusses gegenüber den städtischen Tochterunternehmen einzufordern. Zudem wird ein sofortiger Stopp der genannten Werbekampagne sowie die Vorlage einer Stellungnahme der Stadtwerke zum Vorgang bei der nächsten Ausschusssitzung beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- F.Verschiedenes