Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 20.09.22, Nr. 0198/22
- B.Mündliche Berichte
- 1.Mündlicher Bericht der HGB über die energetischen Sanierungen an den Häusern in der Holstenstraße sowie über die zukünftigen Planungen
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.9. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0934/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0934/22_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Konkret ist die Aufnahme der Maßnahme „RRB An der Von-Thünen-Halle“ vorgesehen. Aufgrund einer Einleitungserlaubnis vom September 2021 muss das dortige Regenrückhaltebecken in eine Ausleitstrecke umgebaut werden. Diese Anpassung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde.
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Abwasserbeseitigungskonzept um diese Maßnahme zu erweitern. Der Lippeverband wird damit beauftragt, die zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung von 2003 in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sind die Verwaltung sowie der Lippeverband angewiesen, die für die Realisierung notwendigen Planungen zu erstellen und etwaige erforderliche Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Vorlage durchlief im Rahmen des Beschlussverfahrens die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern sowie in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz und im Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“Zur Vorlage · 0953/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0953/22_VL sieht die Einrichtung eines zweiten, klimaneutralen Recyclinghofs in Hamm vor. Nach einer Untersuchung von 33 potenziellen Flächen wurde das Grundstück im Gewerbegebiet „Im Ried“ als geeignet befunden. Die städtische Fläche umfasst etwa 13.000 m² und soll zur Entlastung des Recyclinghofs „Am Lausbach“ dienen, der mit rund 250.000 Anlieferungen pro Jahr an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Der neue Standort soll an Spitzenzeiten bis zu 1.000 PKW-Entladungen ermöglichen.
Der geplante Standort soll durch Photovoltaikanlagen bis zu 250.000 kWh klimaneutralen Strom erzeugen und Überschüsse in das Netz der Stadtwerke Hamm einspeisen. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind Lärmschutzeinrichtungen und eine einseitig geöffnete Halle vorgesehen. Da die Fläche als Altlast eingestuft ist, wird eine Sanierung durch den Altlastensanierungsverband NRW für das Jahr 2023 erwartet. Aufgrund der geplanten Lagerkapazität von über 100 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch die Bezirksregierung Arnsberg erforderlich.
Der Rat soll die Ergebnisse der Standortuntersuchung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, Planungen durch Ingenieurbüros zu erstellen, Genehmigungen einzuholen und die Planungen in einer Bürgerversammlung zu erörtern. Nach Abschluss der Planungen soll eine Vorlage für einen Baubeschluss inklusive Kostenberechnung vorgelegt werden. Der Zeitplan sieht die Beauftragung von Ingenieurbüros im zweiten Quartal 2023 sowie die Inbetriebnahme des Recyclinghofs für März 2025 vor.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Klimarelevanzprüfung von politischen BeschlüssenZur Vorlage · 0970/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0970/22 festgelegt, dass alle städtischen Beschlussvorlagen künftig hinsichtlich ihrer stadtklimatischen Folgen bewertet werden. Die einreichende Stelle ist dazu angehalten, die Klimarelevanz im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzufragen. Falls eine Klimarelevanz festgestellt wird, müssen die durchgeführten Abwägungen sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen in der Vorlage erläutert werden.
Sollten Auswirkungen auf die Klimarelevanz identifiziert werden, ist das für den Klimaschutz zuständige Dezernat in den Mitzeichnungsprozess einzubeziehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dieses Prozedere zum 1. Januar 2023 in der Stadtverwaltung und ab dem 1. Januar 2024 in den jeweiligen Verantwortungsbereichen des Stadtkonzerns einzuführen. Laut Vorlage entstehen durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten.
Die Grundlage für diese Regelung bilden der Beschluss zum Klimanotstand aus dem Jahr 2019 sowie das Klimafolgenanpassungskonzept. Ziel des Verfahrens ist es, die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf das Stadtklima transparent zu machen und die langfristigen Ziele der Klimaneutralität bis 2035 sowie die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu berücksichtigen. Zur Überprüfung der Umsetzung soll das Klimadezernat eine jährliche Statistik erstellen, welche die gefassten Beschlüsse und deren Relevanz für das Klima zusammenfasst.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- D.Anträge
- 1.Ein Jahr BaumschutzsatzungZur Vorlage · 0469/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied der Ratsgruppe Die Linke hat im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz einen Antrag gestellt, der einen Zwischenbericht zur Umsetzung der neuen Baumschutzsatzung fordert. Die neue Satzung wurde im Dezember des Vorjahres vom Rat der Stadt Hamm verabschiedet und beinhaltet verschiedene Neuerungen.
Der Antrag bezieht sich insbesondere auf die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache für die Bürgerinnen und Bürger, die Gewährung von Zuschüssen zum Erhalt von Bäumen sowie die Tätigkeit eines städtischen Baumschutzsachverständigen. Die Antragstellerin bittet den Ausschuss um einen Beschluss, wonach die Verwaltung zur Sitzung im Dezember einen Bericht vorlegen soll. Dieser Bericht soll den aktuellen Stand der Umsetzung der genannten Neuerungen sowie deren Wirkung darlegen.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 20.09.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- Ein Jahr BaumschutzsatzungZur Vorlage · 0517/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Antrag der Ratsgruppe Die Linke über den aktuellen Stand der Umsetzung der neuen Baumschutzsatzung berichtet. Der Antrag forderte einen Zwischenbericht zu Neuerungen wie der Information in leichter Sprache, der Gewährung von Zuschüssen für den Erhalt von Bäumen sowie der Tätigkeit eines städtischen Baumschutzsachverständigen.
Zur Information der Bürger wurde bereits im Dezember 2021 eine Broschüre mit dem Titel „Bürgerinfo zum Baumschutz“ veröffentlicht. Diese enthält allgemeine Informationen zur Satzung, Details zum Antragsverfahren sowie Erläuterungen zu den Fördermöglichkeiten und dem entsprechenden Verfahren.
Hinsichtlich der Anträge auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung verzeichnete die Verwaltung bis zum 25. Oktober 2022 insgesamt 172 Anträge. Davon wurden 116 Genehmigungen erteilt und 20 Anträge abgelehnt. Bei 33 Anträgen bestand kein Schutz durch die Satzung, während drei Anträge zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch nicht bearbeitet waren. Die Verwaltung führt an, dass durch telefonische Beratungen häufig von einer Antragsstellung abgesehen wird, wenn eine Fällung nicht bewilligt werden kann.
Im Rahmen des Förderprogramms „Altbaum“ sind derzeit 308 Bäume gelistet, für die Mittel zur Pflege und Begutachtung beantragt werden können. Bisher wurden Fördermittel in Höhe von 241,57 € ausgezahlt. Für Neupflanzungen sind bislang keine Anträge eingegangen.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 2.Erneuerbare Energien auf Halden, Stadtwerke als Partner für den RVRZur Vorlage · 0501/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0501/22_AT liegt dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz ein Vorschlag zur Beteiligung der Stadtwerke Hamm an Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Halden vor. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke regt an, die Energieversorgung im Zuge der Energiewende verstärkt in öffentliche Hand zu überführen und eine Beteiligung privater Investoren zu vermeiden.
Hintergrund des Antrags ist die Untersuchung des Regionalverbands Ruhr (RVR), welche das Potenzial für den Ausbau erneuerbarer Energien auf den Halden im Stadtgebiet von Hamm aufgezeigt und eine Umsetzung in den kommenden Jahren in Aussicht gestellt hat. Da der RVR dort, wo eine alleinige Betriebsführung nicht möglich ist, die Einbindung von Partnern in Betracht zieht, sieht der Antrag die Stadtwerke als potenziellen Partner vor.
Das Ratsmitglied empfiehlt dem Ausschuss, dem Rat der Stadt Hamm die Anweisung zu geben, die Stadtwerke zur zeitnahen Kontaktaufnahme mit dem RVR zu bewegen. Ziel sei es, die Stadtwerke als Partner für entsprechende Projekte zu positionieren. Zudem wird die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 13. Dezember vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- E.Verschiedenes