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Tagesordnung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 08.09.2021, Nr. 0092/21 Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2021, Nr. 0125/21 (s. Anlage PDF-Dokument) Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 3.Bestellung einer neuen Schriftführung für den Ausschuss für Finanzen und BeteiligungenZur Vorlage · 0729/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0729/22 die Bestellung einer neuen Schriftführung für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beantragt.
Nach den Inhalten der Vorlage soll eine Mitarbeiterin des Amtes für Finanzen und Controlling mit sofortiger Wirkung zur neuen Schriftführerin des Ausschusses bestellt werden. Die Position des stellvertretenden Schriftführers bleibt unverändert mit einem Mitarbeiter desselben Amtes besetzt.
Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Entscheidung betrifft die organisatorische Verwaltung der Sitzungen des Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vom 15. November 2000 Hier: Berücksichtigung Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)Zur Vorlage · 0651/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 0651/22_VL wird die sechste Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Kernstück der Neuregelung ist die Einführung eines Befreiungstatbestandes für Assistenzhunde, um die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umzusetzen. Zudem wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die es dem Amt für Finanzen und Controlling ermöglicht, die Voraussetzungen für eine solche Befreiung zu überprüfen. Die bestehenden Steuersätze bleiben von dieser Änderung unberührt. Aufgrund der Annahme von maximal fünf zusätzlich steuerbefreiten Assistenzhunden wird mit einem jährlichen Minderertrag von etwa 450,00 € gerechnet. Die Stadt Hamm verzeichnet aktuell rund 12.300 meldepflichtige Hunde mit einem jährlichen Aufkommen von 1,15 Mio. €.
Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Regelungen zu den Pflichten der Hundehalter. Die Antragsfrist für die jährliche Zahlungsweise wird vom 31. Dezember auf den 15. Dezember vorverlegt. Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, nach Erreichen des Alters von drei Monaten oder nach einem Zuzug beim Oberbürgermeister, dem Amt für Finanzen und Controlling oder den Bürgerämtern angemeldet werden. Eine Abmeldung ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei Veräußerung, Verlust, Tod oder Wegzug vorzunehmen, wobei die Steuermarke zurückzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss am Hund sichtbar befestigt sein; bei Verlust kann eine neue Marke gegen eine Gebühr von 2,50 € beantragt werden. Ordnungswidrigkeiten entstehen durch versäumte Anmeldungen, fehlende Kennzeichnung oder unvollständige Halterdaten. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge mit GebührenordnungZur Vorlage · 0679/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0679/22_VL behandelt die erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge sowie die dazugehörige Gebührenordnung. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der Gebührenstruktur, da die Kosten pro Unterbringungsplatz aufgrund sinkender Belegungszahlen gestiegen sind.
Die Neuregelung sieht eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 266,81 Euro auf 340,33 Euro pro Platz und Person vor. Im Gegenzug sinkt die Verbrauchsgebühr von 32,21 Euro auf 29,38 Euro pro Person. Für Personen, die Leistungen nach dem SGB II, VIII oder XII beziehen, werden gestaffelte Sätze angewandt, die sich nach der Haushaltsgröße richten. So beläuft sich die monatliche Gesamtgebühr für eine Person in einem solchen Haushalt auf 369,71 Euro, während der Betrag bei einer siebenköpfigen Haushaltsgröße auf 156,35 Euro sinkt. Jede weitere Person in diesen Haushalten wird mit 124,61 Euro berechnet. Für alle übrigen Personen gilt ein einheitlicher Betrag von 369,71 Euro pro Person.
Die Gebühren, die aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr bestehen, dürfen die Kostendeckung nicht überschreiten. Die Grundgebühr orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten für Kaltmiete, Betriebskosten und Personalkosten im Verhältnis zur Belegung. Das geplante Inkrafttreten der Änderung ist der 1. Mai 2022. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 3.Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Hamm zum 31.12.2018Zur Vorlage · 0700/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. März 2022 den geprüften Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2018 bestätigt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0700/22 legt fest, dass der Abschluss eine Bilanzsumme von 1.846.531.677,38 Euro sowie einen Jahresüberschuss von 8.415.040,44 Euro ausweist. Der daraus resultierende Überschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Die Erstellung des Entwurfs erfolgte im Oktober 2021 durch die zuständige Kämmerei und wurde durch den Oberbürgermeister bestätigt. Zur Überprüfung der Richtigkeit des Abschlusses sowie des Lageberichts wurde der Rechnungsprüfungsausschuss tätig. Dieser zog für die Prüfung eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzu. Die WIBERA Wirtschaftberatung AG erteilte nach Abschluss der Prüfung am 15. November 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Gesamtabschluss und den dazugehörigen Lagebericht der Stadt Hamm.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss unter Berücksichtigung des externen Prüfungsberichts ebenfalls geprüft. Die Vorlage enthält zudem den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses sowie den Entwurf des Gesamtabschlusses für das Vorjahr 2017 zur Information.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Entlastung des Oberbürgermeisters für den Gesamtabschluss der Stadt Hamm zum 31.12.2018Zur Vorlage · 0701/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. März 2022 über die Entlastung des Oberbürgermeisters für den Gesamtabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2018 entschieden. Die Beschlussvorlage 0701/22_VL basierte auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildete die Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses aus einer Sitzung vom 2. März 2022. Der Ausschuss stellte fest, dass der Gesamtabschluss 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage der Stadt Hamm einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche vermittelt. Dabei wurde bestätigt, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden. Zudem wurde festgestellt, dass der Gesamtlagebericht in wesentlichen Belangen mit dem Abschluss übereinstimmt und die Chancen sowie Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aufgrund dieser Einschätzung empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen. Die Vorlage hielt zudem fest, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die eigene Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Die Entscheidung über die Entlastung wurde daher formal von der Beschlussfassung zur Bestätigung des Gesamtabschlusses und zur Behandlung des Jahresergebnisses getrennt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 5.Wasserstoffallianz Westfalen GmbH – Aufnahme des Kreises UnnaZur Vorlage · 0728/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0728/22 sieht die Aufnahme des Kreises Unna als Mitgesellschafter der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH vor. Ziel dieser Maßnahme ist die Etablierung der Region Westfalen als Zentrum der Wasserstoffwirtschaft sowie der Aufbau einer interkommunalen Wasserstoffwertschöpfungskette. Durch die Beteiligung des Kreises Unna sollen Synergieeffekte genutzt und Doppelstrukturen in der Region vermieden werden.
Im Zuge der Erweiterung der Gesellschafterstruktur ist eine Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft von 25.000 Euro auf 28.000 Euro vorgesehen. Im Anschluss daran sollen 2/7 der Geschäftsanteile an den Kreis Unna abgetreten werden. Dies erfordert eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages. Mit der neuen Struktur wird die Besetzung der Gesellschafterversammlung angepasst: Der Rat der Stadt Hamm entsendet künftig fünf Mitglieder, während der Kreistag des Kreises Unna zwei Mitglieder stellt. Der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person wird als Vertreter in die Versammlung berufen.
Die inhaltliche Zusammenarbeit umfasst unter anderem die Durchführung von jährlichen Veranstaltungen im Kreis Unna sowie die Einbeziehung des Gebiets in Studien und Machbarkeitsanalysen zur Infrastrukturentwicklung. Zudem soll ein Projektmanager einen Tag pro Woche für Beratungen von Unternehmen vor Ort im Kreis Unna zur Verfügung stehen. Die Betriebskosten der Gesellschaft werden anteilig nach den Geschäftsanteilen von den Gesellschaftern getragen. Der Sitz der Gesellschaft verbleibt in Hamm.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Sanierung der Haupteingangsfassade des RathausesZur Vorlage · 0621/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0621/22_VL die Sanierung der Haupteingangsfassade des Rathauses beantragt. Das Vorhaben umfasst umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Fassade, die zuletzt in den Jahren 1991/1992 saniert wurde. Aufgrund von Witterungseinflüssen und Umwelteinflüssen weist die Sandsteinstruktur Schäden auf, die laut einem Fachgutachten aus dem Jahr 2016 eine fundierte Sanierung erforderlich machen.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten Reinigungsarbeiten mittels Heißdampfverfahren, den Austausch von Natursandsteinwerkstücken, Nachverankerungen, Neuverfugungen sowie die Bearbeitung von Rissen. Zudem sind Arbeiten am Gerüstbau, die Restaurierung historischer Holzfenster, Klempnerarbeiten an Fallrohren und Gesimsabdeckungen sowie Putz- und Malerarbeiten vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Sanierung der Fassade zum Theodor-Heuss-Platz werden auf 900.000 Euro beziffert. Die Finanzierung ist durch eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2019 gesichert, die im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen unter Einbindung externer Ingenieurbüros durchzuführen. Ziel ist es, die Ausschreibung und die vollständige Durchführung der Arbeiten im Jahr 2022 zu realisieren. Die Erfahrungen aus dieser Maßnahme sollen als Grundlage für die Planung weiterer Sanierungen am historischen Rathaus in kommenden Haushaltsjahren dienen.
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- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- D.Verschiedenes