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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Anhörung nach § 38 Abs. 3 GO NRW – Bestellung Leiter des Bürgeramtes Hamm-Mitte
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Bestellung eines neuen stellvertretenden Schriftführers für die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0077/2021 der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 24.08.2021
- 3.Haushaltsplan 2022/2023 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0513/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0513/21 die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets für den Haushaltsplan 2022/2023 auf die Einzelansätze gemäß dem vorliegenden Bezirksplan beschlossen. Darüber hinaus wurde die Kenntnisnahme der bezirksbezogenen Haushaltsansätze vorgenommen.
Unter dem Vorbehalt einer abschließenden Entscheidung durch den Rat schlägt die Bezirksvertretung zudem die Bereitstellung von 100.000 Euro für investive Zwecke vor. Solche Mittel sind für Ausgaben vorgesehen, die langfristig Nutzen stiften, etwa für die Anschaffung von Spielgeräten, Bänken oder Beleuchtungsanlagen.
Die Verwaltung erläutert in der Vorlage, dass die Bezirksvertretungen gemäß der Gemeindeordnung über einen Teil der Haushaltsmittel eigenständig über den Verwendungszweck entscheiden können. Die Grundlage hierfür bildet ein fester Betrag von 0,30 Euro pro Einwohner sowie Mittel für bestehende Städtepartnerschaften.
Für den Haushaltszeitraum 2022/2023 wurde der Bezirksplan konzeptionell überarbeitet. Anstelle einzelner Pläne für jeden Bezirk wird nun ein gemeinsamer Bezirksplan für alle Bezirksvertretungen verwendet. Dabei werden Investitionen differenziert nach den jeweiligen Bezirken dargestellt, um die Planung für die Bezirksvertretungen zu unterstützen. Die Darstellung der Budgets wurde auf eine kompakte Auflistung aller konsumtiven Bezirksbudgets reduziert, während detaillierte Produktsichten entfallen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Ausbauplan S 22/21 – Eschenallee und Sophie-Buschkötter-Straße (Erschließungsgebiet Auf dem Beisenkamp, 1. BA)Zur Vorlage · 0530/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 0530/21_VL vorgelegt, mit der der Ausbauplan S 22/21 für die Eschenallee und die Sophie-Buschkötter-Straße im Erschließungsgebiet „Auf dem Beisenkamp“ (1. Bauabschnitt) beschlossen werden soll. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Die Maßnahme umfasst den Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, da die bisherigen Baumaßnahmen im Rahmen der Erschließung zu Schäden an den Geh- und Radwegen an der Eschenallee geführt haben. Geplant ist die Erneuerung des südlichen Straßenseitenraums der Eschenallee sowie der Endausbau der Sophie-Buschkötter-Straße und eines Teils der Ida-Goldstein-Straße. In den Erschließungsstraßen sollen die Verkehrsflächen als barrierefreie, niveaugleiche Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise neu hergestellt werden. Die Eschenallee erhält zudem eine neue Bordanlage mit Schrägborden sowie eine neue Straßenbeleuchtung in LED-Technik. Im Bereich der Sophie-Buschkötter-Straße ist die Schaffung eines Wendehammers sowie von acht öffentlichen Parkplätzen vorgesehen.
Die Kosten für die Durchführung der Baumaßnahmen werden vollständig vom Erschließungsträger getragen, sodass für die Stadt Hamm keine unmittelbaren Auszahlungen anfallen, wenngleich Folgekosten entstehen können. Die Belange behinderter Menschen wurden im Plan berücksichtigt. Eine schriftliche Beteiligung der Anlieger sowie eine öffentliche Auslegung des Entwurfs waren vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Perspektive Innenstadt 2030 Erweiterung des Maßnahmenkonzeptes um das Förderangebot „Dauerhafte Umnutzung von leerstehenden Ladenlokalen“Zur Vorlage · 0553/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (0553/21_VL) vorgelegt, um das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Perspektive Innenstadt 2030“ zu erweitern. Geplant ist die Aufnahme des Förderprogramms „Dauerhafte Umnutzung von leerstehenden Ladenlokalen“ in das bestehende Maßnahmenkonzept.
Ziel der Erweiterung ist es, private Immobilieneigentümer finanziell zu unterstützen, um dauerhafte Leerstände im Einzelhandel und in der Gastronomie zu vermeiden. Das Programm soll Maßnahmen wie die Entkernung, den Abriss von Anbauten, den Umbau von Erdgeschossbereichen oder die Zusammenlegung von Ladenlokalen ermöglichen. Die Förderung richtet sich an Projekte, die eine dauerhafte Umnutzung, beispielsweise zu Wohnraum oder Dienstleistungsangeboten, sowie an Nutzungen ohne direkten Ertrag, wie etwa für soziale Einrichtungen oder Vereine, anstreben. Die Begleitung der Maßnahmen erfolgt durch den Quartiersarchitekten und bestehende Kooperationen.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 90.000 Euro. Die geplanten Aufwendungen werden auf 450.000 Euro über die Jahre 2022 bis 2026 verteilt, wobei im Jahr 2022 mit 50.000 Euro zu rechnen ist und in den Folgejahren jeweils 100.000 Euro vorgesehen sind. Die erwarteten Einzahlungen werden auf 360.000 Euro geschätzt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung durch die Haushaltspläne.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 01.104 - An der Erlöserkirche II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0476/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0476/21_VL wurde der Bebauungsplan Nr. 01.104 „An der Erlöserkirche II“ in der Stadt Hamm als Satzung verabschiedet. Das Vorhaben sieht die Schaffung von etwa 50 neuen Wohneinheiten auf einer Fläche von circa 21.600 m² vor. Die geplante Bebauung umfasst drei Eigenheime sowie mehrere Mehrfamilienhäuser unterschiedlicher Größe.
Der Bebauungsplan basiert auf dem Flächennutzungsplan der Stadt Hamm und wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Zur Erreichung von Klimaschutz- und Anpassungszielen enthält der Plan Vorgaben zur städtebaulichen Dichte sowie zur Begrenzung der Flächenversiegelung, unter anderem durch ein Verbot von Kies- oder Steingärten. Zudem sind Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten festgeschrieben, wobei mindestens 50 Prozent der Vorgärten grün zu gestalten sind.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen aus der Online-Beteiligung sowie Stellungnahmen von Institutionen wie den Stadtwerken Hamm GmbH, dem Lippeverband, der Bezirksregierung Arnsberg und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe berücksichtigt. Während die Anforderungen des Lippeverbandes zu entwässerungstechnischen Ausführungen zu redaktionellen Ergänzungen in der Begründung führten, wurde am Plan selbst kein Änderungsbedarf festgestellt. Die Festsetzung einer Versickerungsmulde als Fläche für die Wasserwirtschaft entfiel zugunsten einer privaten Grünfläche. Der Rat der Stadt Hamm hat die Satzung sowie die dazugehörige Begründung in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.013 - Nassauerstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0478/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0478/21_VL behandelt die zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.013 – Nassauerstraße. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Aufstockung eines bestehenden Geschäfts- und Ärztehauses um ein Geschoss sowie die Einführung einer extensiven Dachbegrünung. Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 466 m² im Kerngebiet und umfasst die Flurstücke 914 und 46 in der Gemarkung Hamm.
Die baulichen Anpassungen sehen eine Erhöhung der zulässigen Vollgeschossanzahl von maximal drei auf maximal vier Geschosse vor, wobei für Teilflächen die Begrenzung bei drei Geschossen bestehen bleibt. Zudem wird die Dachform von einem Satteldach zu einem Flachdach geändert. Die Verwaltung führt aus, dass diese Maßnahmen der Sicherung des Unternehmensstandortes sowie der medizinischen Versorgung dienen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren vom 16. August bis 16. September 2021 äußerte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Bedenken hinsichtlich der Denkmalpflege und der Archäologie. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, diese Anregungen im Abwägungsprozess nicht zu berücksichtigen, da die Untere Denkmalbehörde die Aufstockung als nicht beeinträchtigend für das Baudenkmal „Meilenstein“ sowie für die Krankenhauskapelle bewertet. Als Beschlussvorschlag steht die Verabschiedung der Änderung als Satzung nebst der Begründung vom 8. Oktober 2021 fest. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wobei die bisherigen Festsetzungen der ersten Änderung im Geltungsbereich der neuen Regelung außer Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Verkaufsoffene Sonntage 2022 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0544/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2022 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf Anträgen der Stadtmarketing Hamm GmbH, die für vier Termine eine Ladenöffnung im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt hatte. Konkret betrifft dies den 2. Mobilitätstag am 3. April 2022, das 5. Hammer GenussFest am 25. September 2022, den „Hamms Bunten Herbst“ am 30. Oktober 2022 sowie den „Familien-Weihnacht“ am 11. Dezember 2022.
Die Verwaltung prüfte die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der maximal zulässigen Anzahl an Sonntagsöffnungen sowie der Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten. Die zuständige Fachabteilung bewertete die Veranstaltungen hinsichtlich des öffentlichen Interesses, insbesondere im Hinblick auf die Belebung des Stadtzentrums und die Stärkung des stationären Einzelhandels, als konform mit den rechtlichen Anforderungen.
Im Vorfeld der Beschlussfassung fand ein Austausch mit lokalen Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, statt. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das Ordnungsamt bestätigte nach erfolgter Prüfung, dass die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Kreativ.Quartier Hamm.MitteZur Vorlage · 0550/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0550/21 beschlossen, die Unterstützung für den Zusammenschluss und die Projekte der lokalen Akteure im Kreativ.Quartier Hamm.Mitte fortzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, das Programm des Landes NRW „Kreativ.Quartiere Ruhr“ fest in der Stadt zu verankert und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Kreativszene zu intensivieren.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen der Wiederaufnahme des Landesförderprogramms die Ziele des Quartiers abschließend zu diskutieren, die Erstellung einer eigenen Homepage abzuschließen sowie regelmäßige Austauschformate wie die bisherigen RoundTables fortzuführen. Dabei sollen geeignete Projekte realisiert werden, um die Vernetzung der Akteure zu stärken.
Räumlich wird das Kreativ.Quartier Hamm.Mitte auf die Bereiche des Kernbereichs Innenstadt sowie des Freiraumbereichs Lippe/Kanal begrenzt. Die Vorlage hebt die Bedeutung der Akteure für die Innenstadt und die gesamte Stadt hervor. Durch die offizielle Definition der Innenstadt als Kreativ.Quartier sollen die Weichen für eine nachhaltige Arbeit und die Setzung neuer Impulse gestellt werden. Eine klare Zieldefinition soll dabei festlegen, welche Projekte der Kreativszene im Fokus stehen sollen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021Zur Vorlage · 0555/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 7. November 2021 vorgelegt. Hintergrund des Antrags ist die Durchführung eines sogenannten „Martinsmarktes“ durch die Stadtmarketing Hamm GmbH, der als Ersatzveranstaltung für den im Frühjahr ausgefallenen Mobilitätstag geplant ist. Die geplante Ladenöffnung soll im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Stadtbezirk Hamm-Mitte stattfinden.
Die Vorlage stützt sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung hat den Antrag auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Öffnung erfüllt sind. Als sachliche Gründe werden die Belebung der Innenstadt sowie der Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung angeführt. Die geltenden Obergrenzen für die Anzahl der jährlichen Sonntagsöffnungen sowie die Beschränkungen bezüglich der Adventssonntage werden eingehalten.
Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit relevanten Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, statt. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten liegen der Vorlage bei. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst im Dezember stattfindet, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Das Ordnungsamt hat die Beantragung nach Prüfung der Sachgründe bewertet und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen bestätigt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.Neufassung der Straßen- und AnlagenordnungZur Vorlage · 0571/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0571/21_VL sieht die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung vor, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen sowie den Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen regelt. Die bisher gültige Fassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 2013.
Nach Angaben der Verwaltung besteht an verschiedenen Stellen der bestehenden Ordnung Veränderungsbedarf. Im Bereich der Definition von Betteln wurde der Begriff „aufdringlich“ ergänzt, um Handlungen zu erfassen, die über das bisherige Kriterium des „aggressiven“ Bettelns hinausgehen. Dies soll die Beurteilung durch die Ordnungsbehörden erleichtern, wobei passives Betteln ohne zusätzliche Aktivitäten weiterhin sanktionslos geduldet bleibt. Zudem wurde auf Wunsch der Polizei ein neuer Absatz eingefügt, um das Posen auf öffentlichen Parkplätzen rechtlich erfassen zu können.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Regelung zur Tierfütterung. Aufgrund der Zunahme von Fütterungen mit Lebensmittelresten an verwilderten Haustieren sowie Enten, Gänsen und Nutrias soll der Schutz vor Unrat und der damit verbundene Anstieg der Rattenpopulation durch eine Ausweitung der entsprechenden Vorschriften adressiert werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage rein redaktionelle Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Neufassung in der vorliegenden Form.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.Bedarfsplanung zu Angeboten der Frühkindlichen Bildung in der Stadt HammZur Vorlage · 0572/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0572/21_VL befasst sich mit der Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung in Hamm. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 soll der Rat den Ausbau des Angebots beschließen. Ziel ist die Entwicklung von 14 neuen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 56 Gruppen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028, um eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von über 50 % zu erreichen. Dabei sollen bestehende Überbelegungsplätze und Übergangslösungen in die Regelstruktur überführt werden.
Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Flexibilisierungspauschale im Kinderbildungsgesetz vor, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von aktuell 610.000 € auf 1.080.000 € steigen soll. Zudem soll die Verwaltung zum Kindergartenjahr 2022/2023 einen Innovationsfonds zur Förderung pädagogischer Neuerungen mit entsprechenden Förderregularien entwickeln. Für die Kindertagespflege ist eine Neugestaltung des Systems geplant, wobei der Stundensatz von 5,04 € auf 6,50 € angehoben wird.
Hinsichtlich der Kosten entstehen durch den Ausbau Brutto-Betriebskostensteigerungen in Höhe von 13,44 Mio. €, wovon 6,05 Mio. € durch kommunale Eigenmittel gedeckt werden sollen. Im Budget des Dezernats sind vorerst zwei der 14 geplanten Einrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in einer Arbeitsgruppe eine Strategie zur Mobilisierung von Fachkräften zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 12.Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts und weitere Planungen zur Obdachlosen- und Drogenszene in der InnenstadtZur Vorlage · 0573/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts sowie zu weiteren Planungen bezüglich der Obdachlosen- und Drogenszene in der Innenstadt vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Folgeerscheinungen der Obdachlosigkeit und Sucht für das öffentliche Leben in der Innenstadt zu minimieren.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit für die Jahre 2022 und 2023, mit einem Schwerpunkt auf dem Nordring. Zudem soll die Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt und der Polizei durch eine verstärkte sichtbare Präsenz in der Fußgängerzone intensiviert werden. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern sollen einheitliche Strukturen für den Kommunalen Ordnungsdienst, die Polizei und den Sozialbereich geschaffen werden.
Ein weiteres Vorhaben ist die Suche nach einem geeigneten Standort und Träger für einen Hygiene- und Drogenkonsumraum im Innenstadtbereich. Parallel dazu soll die Suche nach einer zentraler gelegenen Notunterkunft als Ersatz oder Ergänzung zur Einrichtung in der Dortmunder Straße intensiviert werden.
Im Bereich der Gefahrenabwehr sieht die Vorlage eine verstärkte Durchsetzung der Straßen- und Anlagenordnung vor, um das Lagern und Nächtigen im öffentlichen Raum zu unterbinden. Zudem soll aggressives sowie aufdringliches Betteln sanktioniert werden. Die Verwaltung plant zudem, private Immobilieneigentümer verstärkt anzusprechen und im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms dunkle Stellen durch zusätzliche Beleuchtung zu beseitigen. Die zuständigen Ausschüsse sollen regelmäßig über die Umsetzung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Beleuchtung von Radhauptrouten im StadtgebietZur Vorlage · 0367/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Beleuchtung von Radhauptrouten im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität und Sicherheit der Radwege bei Dunkelheit zu erhöhen. Der Beschluss sieht die Umsetzung der beschriebenen Beleuchtung sowie die Einstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2024 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne genehmigt werden.
Die Planung umfasst fünf Teilabschnitte des Radhauptroutennetzes, darunter die Fahrradpromenade am Nord- und Südring, die Route Rhynern-Stadtmitte, die Baumhofstraße, den Geitheradweg sowie die Adenauerallee. Die kalkulierten Kosten für die einzelnen Strecken bewegen sich zwischen 120.000 Euro und 365.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die geplanten Auszahlungen auf 1.130.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 926.000 Euro vorgesehen ist. Für die Baumhofstraße wurde bereits eine Förderung über das Landesprogramm Stadt-Land angemeldet.
Im Rahmen der Planung wurden Artenschutzprüfungen durchgeführt, da Teile der Routen an Naturschutzgebieten liegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen, die unter anderem das Vorkommen von Fledermausarten und Waldohreulen dokumentierten, fließen in die technische Umsetzung ein. Um die Auswirkungen auf geschützte Arten zu minimieren, sollen geschlossene, dimmbare Leuchtkörper mit einer spezifischen Lichtfarbe und einer Ausrichtung auf die Fahrfläche eingesetzt werden. Die Verwaltung prüft zudem fortlaufend weitere Fördermöglichkeiten.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Ausbauplan S 05/21 – Alleestraße – Haltestelle SchillerplatzZur Vorlage · 0350/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Bushaltestelle „Schillerplatz“ in der Alleestraße barrierefrei auszubauen. Der Plan sieht eine beidseitige Modernisierung vor, wobei die nördliche Haltestelle durch eine Verbreiterung des Einstiegsbereichs und des Radwegs sowie durch die Verwendung von Kasseler Sonderborden angepasst werden soll. An der südlichen Haltestelle, die am Fahrbahnrand liegt, wird die Trennung von Geh- und Radweg im Haltestellenbereich aufgehoben, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die technische Umsetzung umfasst unter anderem die Verwendung von Betonsteinpflaster, die Installation von taktilen Leitsystemen für Blinde und Sehbehinderte sowie die Sicherstellung stufenloser Übergänge.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 220.000 Euro. Die Finanzierung ist durch Fördermittel des Landes in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten sowie durch eine Beteiligung der Stadtwerke gesichert. Die entsprechenden Mittel stehen auf der Finanzstelle für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Ein Grunderwerb ist für die Maßnahme nicht erforderlich. Der Ausbauplan wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Jahr 2021 öffentlich ausgelegt. Die baulichen Veränderungen an der nördlichen Haltestelle wurden zudem auf die geplante Neugestaltung des angrenzenden Schillerplatzes abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptrouten Uentrop und Braam-OstwennemarZur Vorlage · 0473/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0473/21 das Projekt „Fahrradfreundliches Hamm“ vor, welches den Ausbau der Hauptrouten nach Uentrop sowie Braam-Ostwennemar vorsieht. Ziel ist die sukzessive Optimierung des Radwegenetzes über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren, wobei die Routen als wichtige Verbindungen in die Stadtbezirke dienen sollen. Die Planung wurde mit dem ADFC abgestimmt.
Für die Route nach Uentrop ist vorgesehen, den Weg ab der Lippestraße auf die Nordseite des Kanals zu verlegen, da dort ein größerer Querschnitt zur Verfügung steht. Die Route führt über den Zechenbahnweg bis nach Uentrop, wobei ein Abzweig nach Werries über den Schleusenweg geplant ist. Die Route nach Braam-Ostwennemar verläuft über die Marker Allee und den Dunantweg bis zur Kölnischen Straße.
Die Maßnahmen gliedern sich in kurzfristige und mittelfristige Schritte. Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören Unterhaltungsarbeiten, die Verbesserung der Beschilderung sowie die Anpassung von Ampelschaltungen. Mittelfristig sollen Knotenpunkte, Querungen und Engpässe überplant werden. Konkrete Vorhaben umfassen die Verbreiterung und Asphaltierung von Wegabschnitten am Kanalufer sowie am Dunantweg sowie den Neubau der Brücke „Die Dille“. Für die Umsetzung sollen, sofern möglich, Fördermittel des Landes beantragt werden. Die finanziellen Auswirkungen für kleinere Maßnahmen sind im Teilergebnisplan bereits abgedeckt; größere Investitionen werden separat vorgelegt.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- G.Empfehlung an den Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 1.Sanierung des Kunststoffbelages der Schulsportanlage am Beisenkamp-GymnasiumZur Vorlage · 0523/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0523/21 die Sanierung des Kunststoffbelages der Schulsportanlage am Beisenkamp-Gymnasium beantragt. Der bestehende, etwa 20 Jahre alte zweischichtige Belag weist Risse sowie Ablösungen in der Oberschicht auf. Zudem sind Fugen zwischen den Einfassungen und dem Belag erkennbar, in denen sich Schmutz ansammelt, was die Nutzung der Fläche für den Schulsport derzeit einschränkt.
Die geplante Maßnahme umfasst verschiedene Arbeitsschritte, darunter das Abschleifen der vorhandenen Linierung, eine porentiefe Reinigung ohne chemische Zusätze sowie das Ausbessern größerer Schäden bis in die Basisschicht. Der Prozess sieht zudem das Aufbringen eines Haftvermittlers, die Herstellung eines Porenschlusses mit Polyurethan gebundenem EPDM-Mehl sowie eine Gießbeschichtung aus Polyurethan in einer Schichtdicke von 3 mm vor, in die EPDM-Granulat eingestreut wird. Abschließend sollen die Linierungen erneuert werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für den Sommer 2022 vorgesehen, wobei die Umsetzung von trockener und warmer Witterung abhängig ist.
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 90.000 Euro. Die Finanzierung ist durch eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2020 gesichert, sodass das Haushaltsjahr 2022 durch diese Maßnahme nicht belastet wird. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Sanierung gemäß der Sachdarstellung vor, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- H.Mitteilungsvorlagen
- 1.Kulturelle Weiterbildung – 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0073/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Beschlussvorschlag zur Durchführung kultureller Weiterbildungsangebote der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2021 vor. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 vorgesehen.
Das Programm umfasst verschiedene Einzelveranstaltungen, darunter Lesungen, Kabarett sowie ein Konzert, die im Gerd-Bucerius-Saal stattfinden sollen. Geplant sind unter anderem eine Lesung zur Medienbildung in Kooperation mit dem Jugendamt, eine literarische Veranstaltung zum Thema Demokratie sowie ein Kabarettprogramm zum Internationalen Frauentag in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Hamm. Zudem ist ein musikalisches Programm im Stil des französischen Chansons vorgesehen. Die Durchführung des Kabarett-Jahresrückblicks „STORNO 2020“ wird derzeit unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bestimmungen geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 16.000 Euro und erwarteten Erträgen von 13.600 Euro, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 2.400 Euro ergibt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Sollten die Veranstaltungen aufgrund der pandemischen Lage nicht stattfinden können, entstehen keine Aufwendungen oder Erträge.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- I.Anträge
- 1.Eigenbetrieb Gastronomie WassersportzentrumZur Vorlage · 0319/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0319/21_AT aus der Ratsgruppe Die Linke wird die Bezirksvertretung Hamm-Mitte dazu aufgefordert, die Entwicklung eines Konzepts zur Führung des Gastronomiebereichs im Wassersportzentrum an der Adenauerallee in Auftrag zu geben. Hintergrund des Antrags ist die Tatsache, dass das Gebäude nach der baulichen Fertigstellung bislang nicht durch einen externen Gastronomen bewirtschaftet wird.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung ein Konzept erstellt, welches die Gastronomie als kommunalen Eigenbetrieb vorsieht. Dabei soll sich das Modell an der Struktur des Schlosses Oberwerries orientieren, jedoch mit dem Ziel, den Betrieb als integrativen Betrieb zu gestalten. Als potenzielle Kooperationspartner für die Umsetzung werden die Lebenshilfe Hamm, das Kolpingwerk Hamm sowie die Malteser Werke angeführt.
Ziel der Initiative ist es, durch die Übernahme in kommunale Eigenregie eine zeitnahe Belebung des Wassersportzentrums zu erreichen und Leerstände zu vermeiden. Zudem wird im Antrag angeführt, dass durch eine solche Konzeption Möglichkeiten zur Refinanzierung eröffnet werden könnten.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Fahrrad- und fußgängerfreundliches Quartier südliche InnenstadtZur Vorlage · 0321/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Antrag zur Schaffung eines fahrrad- und fußgängerfreundlichen Quartiers in der südlichen Innenstadt gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die laufenden Planungen zur Umgestaltung der Grünstraße, die im Rahmen eines Pilotprojekts im Abschnitt zwischen Alleestraße und Feidikstraße als Fahrradstraße umgesetzt werden sollen.
Die Antragsteller beauftragen die Verwaltung mit der weiteren Ausweitung dieser Maßnahmen. Konkret soll die gesamte Grünstraße – von der Hohen Straße im Norden bis zum Tierpark im Süden – fahrradfreundlich umgestaltet werden, wobei ein Anschluss an die RLG-Trasse sichergestellt werden soll.
Zusätzlich wird die Verwaltung angehalten, ein ganzheitliches Verkehrskonzept für die südliche Innenstadt in Auftrag zu geben. Dieses Konzept soll den Bereich östlich der Goethestraße umfassen und auch den ruhenden Verkehr berücksichtigen. Ziel der Maßnahme ist eine quartiersverträgliche Gestaltung zur Steigerung der Attraktivität des Gebiets sowie zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs unter Berücksichtigung der Belange der Anwohner.
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Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Rotmarkierungen Fahrradfurten Werler StraßeZur Vorlage · 0322/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen GRÜNE, SPD sowie die FDP-Bezirksvertreter der Bezirksvertretung Hamm-Mitte haben mit der Vorlage 0322/21 einen Antrag auf Ausbesserung und Erweiterung von Markierungen im Fahrradnetz gestellt. Hintergrund sind Hinweise aus der Bevölkerung auf sicherheitsrelevante Schwachstellen an verschiedenen Verkehrsknotenpunkten.
An der Kreuzung Alleestraße/Werler Straße wird die Verlängerung einer rot markierten Fahrradspur bis zur Mittelinsel angeregt. Dies soll die Aufmerksamkeit der abbiegenden Autofahrer auf Radfahrer erhöhen, da diese sich derzeit primär auf die querenden Fußgänger konzentrieren. Für diese Maßnahme wird zudem die Ausbesserung des Asphaltbelags im Bereich einer Nahtstelle benötigt, da dort Ausbrüche vorhanden sind.
Ein weiterer Punkt betrifft den Theodor-Heuss-Platz. Hier wird die Einführung einer Rotmarkierung für die Fahrradfurte vorgeschlagen, um die Sichtbarkeit von Radfahrern beim Abbiegen von der Südstraße in die Bismarckstraße zu verbessern. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, abgefahrene weiße Markierungen an der Einmündung Werler Straße/Hohe Straße zu erneuern. Der Antrag fordert die Durchführung dieser Arbeiten schnellstmöglich.
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Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- J.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- K.Verschiedenes