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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 23.06.2021, Nr. 0067/21 Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Projekt Kanalquartier Hier: Objekt C, Ausbau der Kanalkante als qualitätsvolle Grünanlage zum Abschluss des Kanalbandes vom Innenstadtkern bis zur Wasserkante des Datteln – Hamm - KanalsZur Vorlage · 0417/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag für das Projekt „Kanalquartier“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Ausbau der Kanalkante, konkret des Objekts C, um die Fläche als hochwertige Grünanlage zu gestalten und eine fußläufige Verbindung zwischen dem Innenstadtkern und der Wasserkante des Datteln-Hamm-Kanals zu schaffen.
Die Planung sieht vor, den Uferbereich durch weitläufige Rasenflächen, gezielte Gehölzpflanzungen und eine extensive Wiese neu zu gestalten. Dabei sollen bestehende Wegeverläufe beibehalten und durch neue Elemente wie Sitzbänke, drehbare Liegen, Betonsitzstufen und ein Klettergerüst ergänzt werden. Auch die Infrastruktur für die lokale Wassersportnutzung, etwa Stellplätze für Bootstrailer sowie eine wettkampfkonforme Steganlage, ist Bestandteil des Konzepts. Die Gestaltung berücksichtigt zudem die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Das Projekt ist Teil der Strategie „Perspektive Innenstadt 2030“ und baut auf bereits realisierten oder laufenden Maßnahmen wie dem Ausbau des Schleusenplatzes und des Nordringparks auf. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtausgaben von 1.358.196 Euro. Davon werden voraussichtlich 80 Prozent durch Städtebauförderungsmittel der Bezirksregierung Arnsberg gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei 271.639 Euro liegt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Fortführung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · 0451/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortführung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschlossen. Die Entscheidung umfasst eine anteilige Finanzierung in Höhe von 75.645 Euro für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022. Zudem wurde die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum 30. Juni 2022 beschlossen.
Die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet fungiert als Bindeglied zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Region. Sie berät Unternehmen sowie Akteure des Arbeitsmarktes zu Förderinstrumenten und unterstützt die Umsetzung der regionalisierten Arbeitspolitik des Landes. Zu den Aufgaben gehören die Koordination von Programmlinien wie der Teilzeitberufsausbildung oder dem Bildungsscheck sowie die Entwicklung regionaler Konzepte zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Inklusion.
Die Trägerschaft der Agentur wird durch die Wirtschaftsförderungen der Städte Dortmund und Hamm sowie des Kreises Unna wahrgenommen, wobei die Wirtschaftsförderung Dortmund die Geschäftsstelle bereitstellt. Die Finanzierung der Agentur erfolgt durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Europäischen Union. Nach Informationen des zuständigen Ministeriums ist eine Weiterförderung aus dem Europäischen Sozialfonds bis zum 30. Juni 2022 möglich, während ab dem 1. Juli 2022 eine neue Förderphase beginnt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.Gründung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbHZur Vorlage · 0456/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Wasserstoffallianz Westfalen GmbH“ beschlossen. Die neue Gesellschaft soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) agieren. Mit diesem Schritt reagiert die Stadt auf den Rückzug aus der Steinkohleverstromung und strebt eine wirtschaftliche Neuausrichtung durch die Nutzung von grünem Wasserstoff an.
Die Aufgaben der neuen Gesellschaft gliedern sich in vier zentrale Arbeitspakete. Dazu gehören der Aufbau eines strategischen Wasserstoffnetzwerks aus Produzenten, Abnehmern und Forschungseinrichtungen sowie die Erstellung einer regionalen Wasserstoffstrategie inklusive Infrastrukturkonzepten. Zudem soll die Allianz als Initiator für wasserstoffgetriebene Innovationsvorhaben fungieren und das übergeordnete Projektmanagement sowie die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
Ziel ist es, die Standortattraktivität für wasserstoffaffine Unternehmen zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu sichern. Die Stadt plant, die Produktion von grünem Wasserstoff voranzutreiben, unter anderem durch den Betrieb eines Elektrolyseurs ab 2024 im Bereich Hamm-Uentrop. Die Finanzierung der Gesellschaft soll primär über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Programms „STARK“ erfolgen. Die Umsetzung der Gründung sowie die Entsendung einer Vertretung in die Gesellschafterversammlung wurden durch den Beschluss autorisiert.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zur Reaktivierung des Rangierbahnhofs HammZur Vorlage · 0463/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr Hamm GmbH“ beschlossen. Ziel der neuen Gesellschaft ist die Reaktivierung des ehemaligen Rangierbahnhofs Hamm zur Förderung eines modernen Bahnlogistik-Knotens. Die Gesellschaft soll als Tochterunternehmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) mit einer Beteiligung von 51 Prozent fungieren. Zudem beteiligt sich die Stadtwerke Hamm GmbH über die Hafen Hamm GmbH mit 14 Prozent an dem Unternehmen. Weitere Gesellschafter sind die DB Cargo AG mit 27 Prozent, die Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG mit 5 Prozent sowie die Lanfer Logistik GmbH mit 3 Prozent.
Die Neugründung dient der Nutzung einer rund 58 Hektar großen Bahnflächenreserve, um die Verlagerung von Gütern auf die Schiene im Rahmen der nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen. Durch die Kombination der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße soll die wirtschaftliche Entwicklung der Region gestärkt werden. Die neue Gesellschaft soll die Vernetzung der beteiligten Akteure sowie die Akquise von Fördermitteln übernehmen. Hierbei steht insbesondere die Nutzung von Mitteln aus dem Bundesförderprogramm „STARK“ im Fokus. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die entsprechende Rahmenvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag mit allen beteiligten Partnern abzuschließen und die Umsetzung der Beschlüsse einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt HammZur Vorlage · 0474/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamm enthält den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020. Der Entwurf weist einen Jahresüberschuss von 6,6 Millionen Euro aus. Nach der Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage ergibt sich ein Verrechnungssaldo von -3,4 Millionen Euro, wodurch das Eigenkapital um 3,2 Millionen Euro auf insgesamt 141,7 Millionen Euro ansteigt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1.536,9 Millionen Euro.
Im Bereich der Haushaltssanierung wurde ein Volumen von 44,9 Millionen Euro bei einer Umsetzungsquote von 109 Prozent erreicht. Die Verschuldung aus Krediten für Investitionen und Liquiditätssicherung reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 277 Millionen Euro auf 252 Millionen Euro. Die Gewerbesteuereinnahmen verzeichneten einen Rückgang um 13,5 Millionen Euro, während Hilfszahlungen von Bund und Land, unter anderem aus dem Stärkungspakt in Höhe von 8,9 Millionen Euro, den Abschluss stützten.
Die Bilanzkennzahlen zeigen weitere Veränderungen: Die Rückstellungen stiegen von 358,9 Millionen Euro auf 381,6 Millionen Euro, während die Verbindlichkeiten von 395,8 Millionen Euro auf 389,2 Millionen Euro sanken. Die Eigenkapitalquote verblieb bei 9,2 Prozent, während der Aufwandsdeckungsgrad von 100,9 Prozent auf 101,4 Prozent stieg. Die Netto-Steuerquote sank von 27,9 Prozent auf 25,2 Prozent. Als Beschlussvorschlag ist die Überweisung des Entwurfs zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen.
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- 14.09.2021 · Rat
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- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Gewährung von Zuschüssen an die Aids-Hilfe HammZur Vorlage · 0436/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Gewährung von Zuschüssen an den Verein Aidshilfe Hamm e.V. im Rahmen eines jährlichen Antrags- und Bewilligungsverfahrens. Die Förderung ist vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2022 sowie einer gesicherten Finanzierung in den jeweiligen Jahren vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf bis zu 211.150 Euro, wobei 74.600 Euro aus kommunalisierten Landesmitteln stammen. Der städtische Eigenanteil beträgt für 2022 bis zu 136.550 Euro. Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 ist die Höhe der Auszahlungen von tariflichen Steigerungen im Bereich der Personalkosten abhängig. Die Sach- und Veranstaltungskosten sollen bei einer Bezuschussung von bis zu 31.700 Euro pro Jahr verbleiben. Die Förderung der Personalkosten für bis zu drei Vollzeitstellen erfolgt auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten.
Der Verein übernimmt Aufgaben in der AIDS-Prävention, der Beratung und Betreuung von HIV-infizierten Menschen sowie die Aufklärungsarbeit in Schulen. Die Erhöhung der beantragten Mittel begründet die Verwaltung unter anderem mit veränderten Mietkonditionen aufgrund einer Eigenbedarfskündigung der bisherigen Räumlichkeiten sowie einer Umgruppierung der Mitarbeiter nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst. Die Mittel sind in der aktuellen Haushaltsplanung und der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- D.Verschiedenes