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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündliche Berichte
- 1.Hausärztliche Versorgung in Hamm
- 2.Vorstellung der Ergebnisse zum „Handlungskonzept zur Unterstützung von sorgenden und pflegenden Angehörigen“ durch die SRH in Hamm
- 3.Aktuelle Coronasituation in Hamm
- 4.Situation in der Hammer Innenstadt/Nordring (Obdachlosigkeit) und Handlungsperspektiven
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0019/20 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 07.12.2020
- 2.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0047/21 der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 11.05.2021
- 3.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0063/21 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 21.06.2021
- 4.Tagesbetreuung der Ev. Perthes-Stiftung e. V. für Menschen mit einer Demenzerkrankung im FrühstadiumZur Vorlage · 0464/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0464/21_VL der Verwaltung sieht die finanzielle Unterstützung der Ev. Perthes-Stiftung e. V. für die Fortführung der Tagesbetreuung für Menschen mit Demenzerkrankung im Frühstadium vor. Nachdem der Malteser e. V. die Trägerschaft der Einrichtung am Nordenwall zum 30. Juni 2021 beendet hatte, übernahm die Ev. Perthes-Stiftung e. V. den Betrieb zum 1. Juli 2021.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Ev. Perthes-Stiftung e. V. für das zweite Halbjahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 17.500 Euro zu gewähren, sofern die Finanzierung gesichert ist. Diese Mittel sollen zur Deckung der ungedeckten Personal- und Sachkosten verwendet werden, wobei die Mittelverwendung durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen ist. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan zur Verfügung.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem neuen Träger ein Konzept für die beiden Tagesbetreuungsangebote am Nordenwall und im Amalie-Sieveking-Haus sowie für den häuslichen Besuchs- und Begleitdienst zu entwickeln. Ziel der Konzeption soll ein wirtschaftlicher Betrieb unter Nutzung von Synergieeffekten sein, um die kommunalen Zuschüsse mittelfristig zu reduzieren. Das Konzept soll zudem den Zugang des Angebots für verschiedene Bevölkerungsgruppen sicherstellen, die Verknüpfung mit dem Besuchs- und Begleitdienst sowie die Gewinnung von Ehrenamtlichen berücksichtigen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Gewährung von Zuschüssen an die Aids-Hilfe HammZur Vorlage · 0436/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Gewährung von Zuschüssen an den Verein Aidshilfe Hamm e.V. im Rahmen eines jährlichen Antrags- und Bewilligungsverfahrens. Die Förderung ist vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2022 sowie einer gesicherten Finanzierung in den jeweiligen Jahren vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf bis zu 211.150 Euro, wobei 74.600 Euro aus kommunalisierten Landesmitteln stammen. Der städtische Eigenanteil beträgt für 2022 bis zu 136.550 Euro. Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 ist die Höhe der Auszahlungen von tariflichen Steigerungen im Bereich der Personalkosten abhängig. Die Sach- und Veranstaltungskosten sollen bei einer Bezuschussung von bis zu 31.700 Euro pro Jahr verbleiben. Die Förderung der Personalkosten für bis zu drei Vollzeitstellen erfolgt auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten.
Der Verein übernimmt Aufgaben in der AIDS-Prävention, der Beratung und Betreuung von HIV-infizierten Menschen sowie die Aufklärungsarbeit in Schulen. Die Erhöhung der beantragten Mittel begründet die Verwaltung unter anderem mit veränderten Mietkonditionen aufgrund einer Eigenbedarfskündigung der bisherigen Räumlichkeiten sowie einer Umgruppierung der Mitarbeiter nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst. Die Mittel sind in der aktuellen Haushaltsplanung und der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Aktualisierung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle HammZur Vorlage · 0421/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die vertragliche Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW zur Weiterführung der Beratungsstelle in Hamm zu aktualisieren. Der Rat hat unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans beschlossen, sich weiterhin mit 50 % an den Kosten der allgemeinen Verbraucherberatung sowie an den ungedeckten Kosten der Verbraucherinsolvenzberatung zu beteiligen.
Für den Zeitraum von 2022 bis 2026 wurde der Zuschuss für die Verbraucherberatung auf maximal 892.061 € festgesetzt. Die Kosten für die Verbraucherinsolvenzberatung werden für denselben Zeitraum auf maximal 93.174 € begrenzt. Die Verwaltung ist beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW zu schließen. Mit der neuen Vereinbarung wird ab dem Jahr 2022 zudem das Beratungsangebot „Energiearmut“ integriert, welches sich auf die Unterstützung bei Zahlungsproblemen im Strom- und Gasbereich konzentriert.
Die Finanzierung der Verbraucherberatung erfolgt durch eine Kostenbeteiligung der Stadt sowie durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Kosten für die Verbraucherinsolvenzberatung werden vorrangig durch Landesförderung und Mittel aus dem Sparkassenfonds gedeckt, wobei die Stadt die verbleibenden Restkosten im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung übernimmt. Die Kostensteigerungen resultieren laut Verwaltung aus gestiegenen Personal- und Sachkosten sowie aus notwendigen Investitionen in die Digitalisierung der Beratungsprozesse. Die Verbraucherzentrale NRW ist verpflichtet, die Verwendung der Mittel jährlich durch detaillierte Nachweise zu belegen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2022 ff.Zur Vorlage · 0448/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0448/21_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ vor. Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragen, die altersgerechte Quartiersarbeit in sieben Stadtteilen über den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Für diesen Zeitraum ist zudem eine Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Dies umfasst auch zwei Drittmittel-Quartiere in Heessen und Uentrop ab dem jeweiligen Sommer bzw. Herbst 2022.
Zusätzlich ist geplant, die Arbeit in den Stadtteilen Hamm-Mitte und Bockum-Hövel ab 2022 sowie in Uentrop und Herringen ab 2023 durch die Einrichtung jeweils einer zusätzlichen 0,5-Stelle zu intensivieren. Die Laufzeit dieser personellen Erweiterung ist ebenfalls bis Ende 2024 mit einer Option bis Ende 2026 befristet.
Aufgrund des Finanzvolumens ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Einzelvergaben pro Los vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 2.859.750 Euro. Die Kosten gliedern sich in Personalkosten sowie Sachkosten für die Quartiersarbeit. Die jährlichen Aufwendungen für die Personalkosten werden für die Jahre 2022 bis 2026 mit Beträgen zwischen etwa 442.850 Euro und 620.800 Euro veranschlagt, während die Sachkosten jeweils bei 54.000 Euro liegen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab 2022 eingeplant.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Anträge
- 1.Straßenschilder für Sehbehinderte – Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0190/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0190/21_AT einen Antrag gestellt, der die Einführung spezieller Straßenschilder für sehbehinderte Menschen vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum der Stadt zu verbessern.
Der Antrag bezieht sich auf ein Modell aus der Stadt Wedel, bei dem blaue Schilder mit erhabener weißer Schrift in einer Höhe von etwa 1,40 Meter an bestehenden Straßenschildern angebracht werden. Diese Schilder sollen es sehbehinderten Personen ermöglichen, die Straßennamen mittels einer Lupe zu lesen oder die Buchstaben durch Tasten zu erfassen. Zudem wird darauf verwiesen, dass diese Art der Beschilderung auch für Rollstuhlfahrer von Vorteil sein kann.
Die CDU-Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, zeitnah ein Konzept zur Einführung und Umsetzung solcher Schilder für das gesamte Stadtgebiet von Hamm zu entwickeln. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränketzungen zu fördern und deren Teilnahme am öffentlichen Leben zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.06.2021 · Rat
- Straßenschilder für Sehbehinderte – Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0235/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 0235/21_ST den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Einführung von speziellen Straßenschildern für Sehbehinderte im gesamten Stadtgebiet zu beauftragen. Diese Schilder sollen durch erhabene Schrift eine taktile Erfassbarkeit ermöglichen und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum erhöhen, orientiert an einem Modell aus der Stadt Wedel.
Die Verwaltung bewertet das Projekt grundsätzlich positiv, weist jedoch auf praktische und finanzielle Hindernisse hin. Ein Problem stellt die Auffindbarkeit der Schilder dar, da nicht alle Straßenschilder über Blindenleitlinien erreichbar sind. Zudem müssten die Schilder aufgrund der Notwendigkeit der taktilen Nutzung im Rahmen der Hygienemaßnahmen regelmäßig desinfiziert werden. Die Anschaffungskosten von etwa 130 Euro pro Schild machen eine flächendeckende Einführung nach Ansicht der Verwaltung nicht realisierbar.
Als Alternative schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamm-Ahlen die Nutzung der Mobilitätsapp „mobil info“ vor. Diese App, die vom Kreis Soest entwickelt wurde und bereits in anderen Städten wie Bochum oder Essen eingesetzt wird, bietet Funktionen wie eine barrierefreie Fußgängernavigation, Verbindungsauskünfte und die Berücksichtigung von Hindernissen wie Treppen oder Aufzügen. Die Verwaltung sieht in dieser digitalen Lösung eine Möglichkeit, die digitale Barrierefreiheit im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung zu fördern.
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Beratungsfolge
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- F.Anfragen
- 1.FreizügigkeitZur Vorlage · 0125/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit Informationen zur Situation der europäischen Freizügigkeit und deren Auswirkungen auf die kommunalen Sozialsysteme angefordert. Die Anfrage befasst sich mit der Frage, inwieweit EU-Bürger durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder Kleingewerbe Zugang zu Sozialleistungen erhalten.
Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen. Konkret sollen Zahlen darüber vorgelegt werden, wie viele EU-Bürger in Hamm zusätzlich zu Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung oder Kleingewerbe Sozialleistungen als sogenannte Aufstocker beziehen. Hierbei wird eine Aufschlüsselung nach den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten sowie der Anzahl der betroffenen Personen gefordert.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie viele Fälle von vermeintlichen Scheinarbeitsverhältnissen oder Scheingewerbetätigkeiten bei EU-Bürgern durch die Stadtverwaltung in den vergangenen vier Jahren festgestellt wurden. Zudem wird nach der Anzahl der Fälle gefragt, in denen EU-Bürgern infolge solcher Feststellungen das Freizügigkeitsrecht entzogen wurde. Die Anfrage bezieht sich auf die Problematik der sogenannten Armutszuwanderung und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- FreizügigkeitZur Vorlage · 0201/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion Informationen über den Bezug von Sozialleistungen durch EU-Bürger sowie über mögliche Fälle von Scheinarbeitsverhältnissen vorgelegt. Die Anfrage bezog sich auf die Auswirkungen der europäischen Freizügigkeit und die Frage, wie viele EU-Bürger in Hamm zusätzlich zu geringfügigen Beschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Nach Auswertung der Daten des Kundenstamms der KJC Hamm AöR (Stand Juli 2021) beziehen insgesamt 733 EU-Bürger Leistungen aus einer geringfügigen Beschäftigung und 113 EU-Bürger aus einer selbstständigen Tätigkeit. Die größte Gruppe innerhalb dieser Statistik umfasst 636 Personen mit deutschem Hintergrund. Unter den EU-Bürgern ohne deutschen Hintergrund sind 28 Personen aus Bulgarien und 36 Personen aus Polen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen registriert. Weitere vertretene Nationalitäten sind unter anderem Kroatien, Litauen, Italien, Ungarn, Rumänien, Portugal, Spanien, Schweden, Griechenland, Lettland und die Niederlande.
Auf die Frage der Fraktion, wie viele Fälle von Scheinarbeitsverhältnissen oder Scheingewerben bei EU-Bürgern in den letzten vier Jahren durch die Stadtverwaltung festgestellt wurden, gab die Verwaltung an, hierzu keine Aussage treffen zu können, da die zuständige Behörde die Zollbehörde ist. Zudem liegen der Verwaltung keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürgern aufgrund solcher Umstände das Freizügigkeitsrecht entzogen wurde.
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Beratungsfolge
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- G.Verschiedenes