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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.-
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Mündlicher Bericht des Naturschutzbeauftragten für den Bezirk Hamm-Herringen
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0075/21 der Bezirksvertretung Hamm-Herringen am 26.08.2021
- 2.Haushaltsplan 2022/2023 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0517/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0517/21 die Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Zeitraum 2022/2023 behandelt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets gemäß dem vorliegenden Bezirksplan auf die einzelnen Ansätze festzulegen. Ergänzend dazu schlägt die Bezirksvertretung, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung durch den Rat, die Bereitstellung von 100.000 Euro für investive Zwecke vor.
Die Grundlage für diese Mittelzuweisungen bildet die Regelung, nach der den Stadtbezirken ein Budget in Höhe von 0,30 Euro pro Einwohner sowie ein Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zur freien Verfügung steht. Während die konsumtiven Mittel auf die Einzelansätze des Bezirksplans verteilt werden, dienen die vorgeschlagenen 100.000 Euro der Finanzierung von Investitionen, also Ausgaben für Sachanlagen, die einen längerfristigen Nutzen stiften sollen.
Mit dem Haushaltsplan 2022/2023 wurde zudem eine konzeptionelle Überarbeitung des Bezirksplans vorgenommen. Anstelle früherer, getrennter Pläne für jeden Bezirk wird nun ein gemeinsamer Bezirksplan verwendet, der alle konsumtiven Bezirksbudgets kompakt zusammenfasst. Die Investitionen werden dabei differenziert nach den einzelnen Bezirken dargestellt, um die Planung und Nutzung der Mittel durch die Bezirksvertretungen zu unterstützen. Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Haushaltspositionen sind dem Teilhaushalt zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.Ausbauplan S 15/21 – Kösliner WegZur Vorlage · 0528/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0528/21_VL behandelt den Ausbauplan für den Kösliner Weg im Erschließungsgebiet. Mit dem Abschluss der Hochbebauung steht der Endausbau der öffentlichen Verkehrsfläche an. Geplant ist die Herstellung des Straßenraums als verkehrsberuhigte, niveaugleiche und barrierefreie Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise. Die Straßenbreite wird 8,0 Meter betragen, wobei am westlichen Ende ein Wendehammer sowie fünf öffentliche Parkplätze entstehen sollen.
Die technische Umsetzung sieht die Verwendung von Betonsteinpflaster in rotbraunen und anthrazitfarbenen Tönen vor. Im Rahmen der Maßnahme wird zudem eine neue Straßenbeleuchtung mit energiesparender LED-Technik installiert. Ein bestehender Baum am Eingang der Straße soll durch eine großzügige Einfassung und Unterpflanzung mit immergrünen Pflanzen geschützt werden. Die Belange behinderter Menschen wurden in der Planung berücksichtigt.
Die Durchführung und Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger, wodurch für die Stadt Hamm zum Zeitpunkt der Umsetzung keine direkten Auszahlungen anfallen, jedoch Folgekosten entstehen können. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme des Ausbauplans vom 06.07.2021 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und eine entsprechende Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt. Eine schriftliche Bürgerbeteiligung der Anlieger sowie eine öffentliche Auslegung des Entwurfs fanden statt, wobei keine Anregungen oder Bedenken eingingen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.Ausbauplan S 21/21 – Bürgermeister-Schäfer-Weg (Erschließungsgebiet Rosenstraße / Scharpenwinkel)Zur Vorlage · 0529/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0529/21_VL den Ausbauplan S 21/21 für den Bürgermeister-Schäfer-Weg im Erschließungsgebiet Rosenstraße / Scharpenwinkel vor. Ziel der Maßnahme ist der Endausbau der Straße, die nach Abschluss der Hochbebauung als verkehrsberuhigte, niveaugleiche und barrierefreie Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise gestaltet werden soll.
Der Straßenraum wird mit einer Breite von 8,5 Metern, im Bereich des Wendehammers 6,5 Metern, mit Betonsteinpflaster ausgestattet. Es werden insgesamt 24 öffentliche Parkplätze geschaffen, darunter 12 Senkrechtparkplätze im Eingangsbereich. Die technische Umsetzung umfasst zudem die Installation einer energiesparenden LED-Straßenbeleuchtung sowie die Bepflanzung von Straßenbäumen und Unterpflanzungen. Im Bereich des Wendehammers ist eine Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche mit Sandsteinblöcken vorgesehen, wobei der Schutz einer bestehenden Platane während der Bauphase durch Einzäunung sichergestellt wird.
Die Kosten für die Baumaßnahme werden vollständig vom Erschließungsträger getragen, sodass für die Stadt keine unmittelbaren Aufwendungen entstehen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Anregungen zu Baumarten, der Pflasterfarbe und der Position der Straßenbeleuchtung geprüft. Die Verwaltung hat den Plan hinsichtlich der Baumarten angepasst, indem Hopfenbuchen eingesetzt werden, um Allergien zu vermeiden und die Beschattung zu regulieren. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.Erneuerung Gehweg Lange Straße zwischen Schmiedestraße und Kissinger WegZur Vorlage · 0551/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des Gehweges in der Lange Straße vor. Das Bauvorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Schmiedestraße und dem Kissinger Weg. Hintergrund der Maßnahme sind aktuelle Leitungsarbeiten der Stadtwerke Hamm im Bereich des nördlichen und südlichen Gehwegs.
Der derzeitige Gehweg besteht aus Asphalt und weist laut Sachdarstellung verschiedene Schadstellen sowie Flickstellen auf, die durch Baumwurzeln verursacht wurden. Im Zuge der Arbeiten soll der Gehweg auf der gesamten Breite mit neuem Rechteckpflaster wiederhergestellt werden. Zudem ist vorgesehen, den Bordstein zu erneuern und die durch die Leitungsarbeiten entstandenen Restbreiten des Gehweges, die durchschnittlich 1,5 Meter betragen, auszugleichen. Es wird geprüft, ob die Baumscheiben vergrößert werden können und ob zusätzliche Baumstandorte geschaffen werden.
Die geschätzten Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf 380.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus Beiträgen der Stadtwerke in Höhe von 170.000 Euro sowie Beiträgen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAG) in Höhe von 147.000 Euro zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 63.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Erneuerung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 6.Ausbau Spielplatz Bürgermeister-Schäfer-WegZur Vorlage · 0563/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0563/21 vor, die den Ausbau der Spielfläche am Bürgermeister-Schäfer-Weg im Bezirk Hamm-Herringen vorsieht. Der Ausbau soll unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Die Kosten für die Umsetzung werden vollständig vom Erschließungsträger getragen, sodass für die Stadt Hamm keine unmittelbaren Auszahlungen anfallen.
Die etwa 1100 m² große Fläche im Erschließungsgebiet „Rosenstraße/Scharpenwinkel“ soll barrierearm gestaltet werden. Geplant ist die Installation von barrierefreien Wegesperren an den zwei Eingangsbereichen zum Bürgermeister-Schäfer-Weg, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Die Ausstattung umfasst eine Sandspielfläche mit einem unterfahrbaren Sandspieltisch und einem Spielhaus sowie eine Kletterkombination mit Rutsche, die den angrenzenden Lärmschutzwall integriert. Weitere Spielgeräte wie eine Vogelnestschaukel, eine Wulppe, zwei Spielpferde und Sandsteinquader sollen zur Nutzung einladen. Als Fallschutz dienen Holzhackschnitzel.
Die Gestaltung sieht zudem Sitzmöbel zur Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Die Einfriedung erfolgt durch einen einen Meter hohen Stabgitterzaun, ergänzt durch eine Schnitthecke sowie verschiedene Gehölze und Bäume, die Schatten spenden sollen. Ziel des Entwurfs ist ein Spektrum an Spielmöglichkeiten, das durch die barrierearme Flächengestaltung auch für mobilitätseingeschränkte Personen zugänglich ist.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- C.Empfehlungen an den Rat
- 1.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.3. Fortschreibung des Straßen-und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0557/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 3. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), welcher Gemeinden dazu verpflichtet, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau dar. Die Aufstellung der Fortschreibung ist eine notwendige Voraussetzung, um an einem Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen übernimmt und somit die Anlieger entlasten soll.
Die vorliegende 3. Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 6.Neufassung der Straßen- und AnlagenordnungZur Vorlage · 0571/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0571/21_VL sieht die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung vor, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen sowie den Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen regelt. Die bisher gültige Fassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 2013.
Nach Angaben der Verwaltung besteht an verschiedenen Stellen der bestehenden Ordnung Veränderungsbedarf. Im Bereich der Definition von Betteln wurde der Begriff „aufdringlich“ ergänzt, um Handlungen zu erfassen, die über das bisherige Kriterium des „aggressiven“ Bettelns hinausgehen. Dies soll die Beurteilung durch die Ordnungsbehörden erleichtern, wobei passives Betteln ohne zusätzliche Aktivitäten weiterhin sanktionslos geduldet bleibt. Zudem wurde auf Wunsch der Polizei ein neuer Absatz eingefügt, um das Posen auf öffentlichen Parkplätzen rechtlich erfassen zu können.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Regelung zur Tierfütterung. Aufgrund der Zunahme von Fütterungen mit Lebensmittelresten an verwilderten Haustieren sowie Enten, Gänsen und Nutrias soll der Schutz vor Unrat und der damit verbundene Anstieg der Rattenpopulation durch eine Ausweitung der entsprechenden Vorschriften adressiert werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage rein redaktionelle Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Neufassung in der vorliegenden Form.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Bedarfsplanung zu Angeboten der Frühkindlichen Bildung in der Stadt HammZur Vorlage · 0572/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0572/21_VL befasst sich mit der Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung in Hamm. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 soll der Rat den Ausbau des Angebots beschließen. Ziel ist die Entwicklung von 14 neuen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 56 Gruppen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028, um eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von über 50 % zu erreichen. Dabei sollen bestehende Überbelegungsplätze und Übergangslösungen in die Regelstruktur überführt werden.
Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Flexibilisierungspauschale im Kinderbildungsgesetz vor, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von aktuell 610.000 € auf 1.080.000 € steigen soll. Zudem soll die Verwaltung zum Kindergartenjahr 2022/2023 einen Innovationsfonds zur Förderung pädagogischer Neuerungen mit entsprechenden Förderregularien entwickeln. Für die Kindertagespflege ist eine Neugestaltung des Systems geplant, wobei der Stundensatz von 5,04 € auf 6,50 € angehoben wird.
Hinsichtlich der Kosten entstehen durch den Ausbau Brutto-Betriebskostensteigerungen in Höhe von 13,44 Mio. €, wovon 6,05 Mio. € durch kommunale Eigenmittel gedeckt werden sollen. Im Budget des Dezernats sind vorerst zwei der 14 geplanten Einrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in einer Arbeitsgruppe eine Strategie zur Mobilisierung von Fachkräften zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts und weitere Planungen zur Obdachlosen- und Drogenszene in der InnenstadtZur Vorlage · 0573/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts sowie zu weiteren Planungen bezüglich der Obdachlosen- und Drogenszene in der Innenstadt vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Folgeerscheinungen der Obdachlosigkeit und Sucht für das öffentliche Leben in der Innenstadt zu minimieren.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit für die Jahre 2022 und 2023, mit einem Schwerpunkt auf dem Nordring. Zudem soll die Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt und der Polizei durch eine verstärkte sichtbare Präsenz in der Fußgängerzone intensiviert werden. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern sollen einheitliche Strukturen für den Kommunalen Ordnungsdienst, die Polizei und den Sozialbereich geschaffen werden.
Ein weiteres Vorhaben ist die Suche nach einem geeigneten Standort und Träger für einen Hygiene- und Drogenkonsumraum im Innenstadtbereich. Parallel dazu soll die Suche nach einer zentraler gelegenen Notunterkunft als Ersatz oder Ergänzung zur Einrichtung in der Dortmunder Straße intensiviert werden.
Im Bereich der Gefahrenabwehr sieht die Vorlage eine verstärkte Durchsetzung der Straßen- und Anlagenordnung vor, um das Lagern und Nächtigen im öffentlichen Raum zu unterbinden. Zudem soll aggressives sowie aufdringliches Betteln sanktioniert werden. Die Verwaltung plant zudem, private Immobilieneigentümer verstärkt anzusprechen und im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms dunkle Stellen durch zusätzliche Beleuchtung zu beseitigen. Die zuständigen Ausschüsse sollen regelmäßig über die Umsetzung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0058/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0058/20 behandelt die Neubesetzung der Vertretungen der Stadt Hamm in den Organen der Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH. Die Stadt hält an dieser Gesellschaft eine direkte Beteiligung von 62,5 Prozent sowie indirekte Beteiligungen über die Stadtwerke Hamm GmbH und die Sparkasse Hamm.
Der Rat der Stadt Hamm soll gemäß dem Beschlussvorschlag den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abberufen und ein neues Mitglied benennen. Zudem ist die Abberufung der bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Als neue Mitglieder im Aufsichtsrat soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie weitere Personen eingesetzt werden.
Der Gesellschaftsvertrag der Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung entsendet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern, wobei die Stadt Hamm elf Vertreter entsendet. Laut den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete ein festes Mitglied des Aufsichtsrates. Die Amtsdauer der städtischen Vertreter endet jeweils mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Kulturelle Weiterbildung – 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0073/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Beschlussvorschlag zur Durchführung kultureller Weiterbildungsangebote der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2021 vor. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 vorgesehen.
Das Programm umfasst verschiedene Einzelveranstaltungen, darunter Lesungen, Kabarett sowie ein Konzert, die im Gerd-Bucerius-Saal stattfinden sollen. Geplant sind unter anderem eine Lesung zur Medienbildung in Kooperation mit dem Jugendamt, eine literarische Veranstaltung zum Thema Demokratie sowie ein Kabarettprogramm zum Internationalen Frauentag in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Hamm. Zudem ist ein musikalisches Programm im Stil des französischen Chansons vorgesehen. Die Durchführung des Kabarett-Jahresrückblicks „STORNO 2020“ wird derzeit unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bestimmungen geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 16.000 Euro und erwarteten Erträgen von 13.600 Euro, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 2.400 Euro ergibt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Sollten die Veranstaltungen aufgrund der pandemischen Lage nicht stattfinden können, entstehen keine Aufwendungen oder Erträge.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0086/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0086/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm für das Projekt „Hotel Alte Mark“. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines Hotelgebäudes auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Stadtbezirk Uentrop. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 18 Doppelzimmern, drei Seminarräumen sowie einer Wohneinheit für den Betriebsinhaber. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Naturschutzbehörde führte zu Anpassungen im Plan, unter anderem zur Korrektur einer Pflanzenartenliste und zur Änderung von Flächenbezeichnungen. Der Ausgleichsbedarf im Bereich des Naturschutzes wurde auf -7.725 Wertpunkte festgesetzt, wobei die Kompensation durch eine externe Obstwiese des Investors vorgesehen ist.
Die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Regionalplanzielen. Vonseiten des Lippeverbandes und der Berufsfeuerwehr wurden brandschutztechnische Anforderungen an die Löschwassermenge formuliert. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit im Geltungsbereich. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungsmaßnahmen hin. Die Vorlage dient der Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplans.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Anträge
- 1.Mülleimer am TibaumZur Vorlage · 0320/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat im Rahmen des Antrags 0320/21 einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen gestellt, um die Aufstellung von Abfallbehältern am Parkplatz beim Naturschutzgebiet „Am Tibaum“ zu veranlassen.
Hintergrund der Anfrage sind Hinweise aus der Bevölkerung, wonach die Nutzung des Parkplatzes durch Spaziergänger, Hundebesitzer und Angler zu einer Zunahme von Müll an diesem Standort geführt habe. Um einer weiteren Vermüllung des Bereichs vorzubeugen, fordert die Fraktion, dass die Stadtverwaltung zwei Mülleimer an dem besagten Parkplatz aufstellt. Zudem wird beantragt, dass die regelmäßige Leerung dieser Behälter durch die zuständigen Stellen sichergestellt wird. Der Antrag wurde am 25. Oktober 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgesehen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 2.Pflege von Fuß- und Radwegen in der Isenbecker HofsiedlungZur Vorlage · 0328/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion der Wählergruppe Pro Hamm hat einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen gestellt, der die Pflege von Fuß- und Radwegen in der Isenbecker Hofsiedlung zum Gegenstand hat. Konkret wird auf den Zustand der Verbindung zwischen der Seelhofstraße und der Juffernbuschstraße verwiesen. Laut dem Antrag sind die Pflastersteine in diesem Bereich teilweise stark überwachsen und bedürfen einer Reinigung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass an weiteren Stellen innerhalb der Isenbecker Hofsiedlung ein Bedarf an Grünpflege bestehe.
Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung die Stadtverwaltung dazu auffordert, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Stadtamt zeitnah Maßnahmen zur Pflege der Fuß- und Radwege sowie zum Zurückschneiden von Wildwuchs in der Isenbecker Hofsiedlung durchzuführen. Der Antrag wurde am 8. November 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- F.Anfragen
- 1.KOD Erläuterung der Aufgaben und BefugnisseZur Vorlage · 0108/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen hat im Rahmen der Vorlage 0108/21_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Erläuterung der Aufgaben und Befugnisse des kommunalen Ordnungsdienstes in der Stadt Hamm.
Hintergrund der Anfrage ist die zum 1. April 2021 erfolgte personelle Aufstockung des kommunalen Ordnungsdienstes. Die Fraktion erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob die Mitarbeiter des Dienstes inzwischen in die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Stadtbezirk Herringen eingearbeitet beziehungsweise entsprechend geschult wurden. Zudem wird angefragt, ob sich das Personal bereits ein Bild von den örtlichen Zuständigkeiten machen konnte.
Die Fraktion bittet zudem darum, dass sich der kommunale Ordnungsdienst und dessen Aufgaben im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Herringen vorstellen kann.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 2.Sicherer Radweg Kreuzung Am Tibaum Ecke Dortmunder StraßeZur Vorlage · 0134/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen hat mit der Vorlage 0134/21_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, die die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Am Tibaum und Dortmunder Straße in Sandbochum zum Gegenstand hat. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Situation für Radfahrer trotz einer vorhandenen Ampelanlage als unsicher eingestuft wird.
Konkret wird angeführt, dass der Radweg auf der nördlichen Seite des Überweges nicht durch Leitplanken geschützt ist. Auf der südlichen Seite fehle ein ordentlicher Anschluss für Fußgänger und Radfahrer, wodurch sich Personen entweder in einer Wasserlache aufgrund unzureichender Entwässerung oder unmittelbar am Ampelmasten am Fahrbahnrand aufhalten müssten. Zudem wird berichtet, dass an dieser Stelle trotz bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen wiederholt zu schnell gefahren werde.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Überprüfung der verkehrlichen Situation und um die Einleitung notwendiger Maßnahmen. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf der Straße Am Tibaum thematisiert. In diesem Zusammenhang wird angefragt, ob die Installation einer stationären Überwachungsanlage an einer geeigneten Stelle, beispielsweise an der Auffahrt zur Brücke, geprüft werden kann.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.Aufstellung von OrtsteilschildernZur Vorlage · 0135/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen hat im Rahmen der Vorlage 0135/21_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Begründung für die Ablehnung eines Antrags auf Aufstellung von Ortsteilschildern für den Bereich „Westenheide“.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021 wurde ein entsprechender Antrag der Fraktion nicht zugelassen. Als Begründung für die Nichtzulassung wurde im damaligen Beschluss angeführt, dass solche Schilder nicht existieren. Die Fraktion verweist in der vorliegenden Anfrage auf das Beispiel des Ortsteils Daberg, in dem ein solches Schild vorhanden ist. Die Anfrage zielt darauf ab, die sachliche Grundlage für die Ablehnung der Aufstellung von Ortsteilschildern im Bereich Westenheide zu klären.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- Aufstellung von Ortsteilschildern
- 4.Wohnmobilstellflächen und Fahrradhotel in HerringenZur Vorlage · 0150/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat mit der Vorlage 0150/21_AF eine Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen gestellt, die die Entwicklung von Wohnmobilstellflächen und die Einrichtung eines Fahrradhotels im Stadtbezirk thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Stadtrates vom 29. Juni 2021, ein Konzept für die Entwicklung von Wohnmobilstellplätzen zu erstellen, sowie die ursprünglichen Planungen für den Lippepark, die ein Hotel für Fahrradtouristen vorsehen.
Die Fraktion weist auf die steigende Bedeutung des Wohnmobil- und Fahrradtourismus hin und schlägt vor, zwei brachliegende Grundstücke im Bereich der Johannes-Rau-Straße, nahe dem Wassersportzentrum und der Lünener Straße, zu nutzen. Diese Flächen liegen an bestehenden und geplanten Fahrradrouten, wie dem RS1, und befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Lippepark sowie zu gastronomischen Angeboten.
Im Rahmen der Anfrage werden zwei konkrete Punkte an die Verwaltung herangetragen. Es wird gefragt, ob die genannten Flächen bereits durch die zuständigen Fachämter auf ihre Nutzbarkeit als Wohnmobilstellplätze hin geprüft werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob seitens der Verwaltung derzeit Bestrebungen bestehen, einen Betreiber für ein kombiniertes Angebot aus Fahrradhotel und Wohnmobilstellplatz zu finden.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.Fehlende Klassenräume an der Arnold-Freymuth-SchuleZur Vorlage · 0172/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm-Herringen hat im Rahmen der Anfrage 0172/21/AF Fragen zur aktuellen Situation an der Arnold-Freymuth-Schule an den Bezirksbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Informationen über die Sperrung des alten Schulgebäudes, wodurch nach Angaben der Fraktion derzeit acht Klassenräume sowie drei Büroräume nicht zur Verfügung stehen. Die Fraktion weist darauf hin, dass durch den Ausfall dieser Räumlichkeiten ein Platzproblem besteht, welches den Schulbetrieb mit einem erhöhten Aufwand verbindet.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellommen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, aus welchem Grund die Sperrung des Gebäudes erfolgt ist und wo der Schulbetrieb als Ersatz für die fehlenden acht Klassenräume derzeit stattfindet. Zudem wird nach dem Zeitpunkt gefragt, ab dem die Nutzung des alten Schulgebäudes wieder möglich sein wird. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeit der Aufstellung weiterer Schulcontainer zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zu prüfen und die damit verbundenen zu erwartenden Mehrkosten zu beziffern. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Herringen am 18. November 2021 vorgesehen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- Fehlende Klassenräume an der Arnold-Freymuth-SchuleZur Vorlage · 0268/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion BV Hamm-Herringen die Gründe für die Sperrung des Altbaus der Arnold-Freymuth-Schule erläutert. Im Rahmen der geplanten Brandschutzsanierungen wurden statische Mängel an den Decken festgestellt. Zudem müssen Schadstoffe in den Einbauorten entfernt werden, bevor eine weitere Nutzung möglich ist. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs im betroffenen Gebäude wird voraussichtlich für Ende Dezember 2021 erwartet.
Bezüglich der Unterbringung der betroffenen Unterrichtseinheiten führt die Verwaltung aus, dass die Nutzung des Altbaus aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung ohnehin planmäßig in eine Containeranlage verlagert werden sollte. Durch die Nutzung vorhandener Raumreserven im Gebäudebestand, eines Unterrichtsraumes in der benachbarten Lessingschule sowie eines Raumes im Alten Bauhof können die fehlenden Räumlichkeiten kompensiert werden. Da die temporäre Unterbringung der Klassenräume an diesen Standorten laut Verwaltung kostenneutral erfolgen kann, ist die Anmietung zusätzlicher Schulcontainer nicht beabsichtigt. Eine Prüfung etwaiger Mehrkosten für weitere Container wurde daher nicht durchgeführt.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 6.Tennisplätze des TC Herringen 1956 e.V.Zur Vorlage · 0173/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion Hamm-Herringen hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen Informationen zu verschiedenen Problemlagen auf der Tennisanlage des TC Herringen 1956 e.V. an der Schachtstraße angefordert.
Im Zentrum der Anfrage stehen technische und infrastrukturelle Herausforderungen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann die Entwässerungsprobleme auf den Tennisplätzen behoben werden und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Zudem wird nach Planungen für den Schotterparkplatz an der Ecke Schachtstraße/Heinrich-Schmidt-Straße gefragt, wobei die Möglichkeit einer Aufwertung durch die Beseitigung von Schlaglöchern oder den Einsatz von Betonabsperrungen zur Vermeidung von Fahrzeugschäden thematisiert wird.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Müllsituation und die damit verbundene Rattenpopulation auf der Anlage. Die Fraktion erkundigt sich nach Maßnahmen der Verwaltung, um das Aufkommen von Abfällen und Essensresten im Bereich der Schachtstraße und Heinrich-Schmidt-Straße zu reduzieren und die Rattenpopulation dauerhaft zu senken.
Abschließend fordert die Fraktion Informationen zum weiteren Vorgehen bezüglich des Pachtverhältnisses. Es wird gefragt, wann die Verwaltung über eine mögliche Verlängerung des Pachtvertrages oder über Alternativen entscheidet, um die langfristige Nutzung der Tennisplätze zu gewährleisten. Dies sei insbesondere im Hinblick auf anstehende Investitionen in das Clubhausdach und die Zaunanlage sowie die Berücksichtigung notwendiger Mittel in den Haushaltsberatungen relevant.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- Tennisplätze des TC Herringen 1956 e.V.Zur Vorlage · 0292/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm-Herringen hat im Rahmen einer Anfrage zur Situation der Tennisplätze des TC Herringen 1956 e.V. Informationen zu verschiedenen Problemlagen an der Schachtstraße angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen Entwässerungsschwierigkeiten bei Starkregen, die Sicherheit auf dem Schotterparkplatz, das Müllaufkommen sowie die langfristige Sicherung der Sportstätte durch eine Pachtvertragsverlängerung.
Die Verwaltung nimmt dazu mit, dass Untersuchungen zur Behebung der Entwässerungsprobleme derzeit laufen. Eine durchgeführte Höhenvermessung ergab, dass die Platzanlage in einem Bergsenkungsgebiet liegt und ein Diagonalgefälle aufweist. Dies führt dazu, dass Niederschlagswasser bei Starkregen in Richtung des Vereinsheims fließt und die vorhandenen Einrichtungen die Wassermengen nicht ausreichend abführen können. Die Prüfung geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Beseitigung der Mängel ist im Gange; erst danach können Kosten und Zeitrahmen bestimmt werden.
Bezüglich des Schotterparkplatzes liegen aktuell keine konkreten Planungen vor, eine Aufwertung der Fläche wird jedoch geprüft. Das Müllaufkommen im Bereich der Schachtstraße und der Heinrich-Schmidt-Straße ist der Verwaltung bekannt; die Reinigungsintervalle wurden bereits erhöht. Als Ursache wird Fehlverhalten einzelner Personen angeführt. Hinsichtlich der Rattenpopulation auf der Anlage sollen zunächst die Ursachen ermittelt werden. Über die Verlängerung der Pachtverträge befindet sich die Verwaltung in Gesprächen mit dem Verein.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 7.Parkproblematik in der Robert-Haase-StraßeZur Vorlage · 0182/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen hat mit der Vorlage 0182/21_AF eine Anfrage zur Parksituation in der Robert-Haase-Straße gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnern, die auf Schwierigkeiten beim Parken in der betreffenden Straße hinweisen.
Laut der Anfrage ist die Straße schmal und wird durch Bäume sowie parkende Fahrzeuge zusätzlich verengt. Dies führe dazu, dass sowohl die Fahrbahn als auch der Gehweg eingeschränkt werden. Zudem wird berichtet, dass teilweise Einfahrten zu Wohnhäusern zugestellt werden. Die Fraktion führt weiter aus, dass die Verengung der Fahrbahn durch parkende Pkw dazu führen kann, dass Lieferfahrzeuge, Paketdienste sowie Rettungsfahrzeuge im Notfall blockiert werden.
Als mögliche Maßnahme zur Entspannung der Situation schlägt die CDU-Fraktion die Einführung einer Regelung für einseitiges Parken mit gekennzeichneten Parkzonen vor. Die Anfrage fragt die Verwaltung, ob eine solche Regelung umsetzbar ist oder welche weiteren Lösungsmöglichkeiten zur Behebung der Problematik zur Verfügung stehen.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- G.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- H.Verschiedenes