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Beschlussvorlage

Integriertes Handlungskonzept zum präventiven Umgang mit Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens - Beauftragung des Caritasverbandes für 2027

BV-181/26 28.09.2026 Jugendamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage BV-181/26 beabsichtigt das Jugendamt, die städtischen Fördermittel für das Jahr 2027 im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes zum präventiven Umgang mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens festzusetzen. Vorgesehen ist eine Summe von 80.000 Euro, die an den Caritasverband Hamm für den Therapiepool bzw. den Förderanbieterpool übertragen werden soll, sofern die Finanzierung gesichert ist.

Das Konzept dient der Unterstützung von Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie. Der Caritasverband übernimmt dabei die Koordination der Weiterentwicklung des Förderkonzeptes sowie die Abwicklung der administrativen Aufgaben, wie die Prüfung von Rechnungen der Förderinstitute und die Verwaltung der Fördervereinbarungen. Die Evaluation der Maßnahmen erfolgt ebenfalls durch den Verband.

Ab dem Schuljahr 2026/27 ist eine Anpassung der Förderstruktur vorgesehen, um eine Verteilung der Mittel zu gewährleisten. Dabei wird die maximale Förderstundenzahl auf 60 Stunden begrenzt. Zudem wird ab dem 1. Januar 2027 eine Erstdiagnostik bis zum Ende der vierten Klasse als Voraussetzung für eine Förderung festgelegt. Aktuelle Zahlen des Jugendamtes zeigen, dass zum Stand Ende Juli 2026 insgesamt 299 Kinder in Förderung sind, während 46 Kinder nach erfolgter Diagnostik auf einen Förderplatz warten.

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