Vergabe einer Kinderschutzfortbildung im Allgemeinen Sozialen Dienst
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer BV-187/26 vorgelegt, die die Ausschreibung einer Kinderschutzfortbildung für den Allgemeinen Sozialen Dienst zum Gegenstand hat. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Fortbildung über die Unmittelbare Vergabeordnung (UVgO) auszuschreiben, wobei eine Verlängerungsoption von einem Jahr vorgesehen ist.
Ziel der Maßnahme ist die Qualitätssicherung innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Die Fortbildung soll dazu beitragen, einheitliche fachliche Standards zu sichern und die Handlungssicherheit der Mitarbeitenden bei der Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung zu gewährleisten. Geplant ist, dass pro Durchgang bis zu 20 Mitarbeitende an der Fortbildung teilnehmen. Der Umfang der Schulung wird auf etwa 80 Stunden zuzüglich einer Abschlussprüfung geschätzt.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind mit der Sicherstellung der Finanzierung verknüpft. Für das Jahr 2027 werden Kosten in Höhe von rund 44.000 Euro kalkuliert. Für das Jahr 2028 sind, im Falle einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, Aufwendungen in Höhe von rund 48.000 Euro vorgesehen. Aufgrund der geschätzten Auftragswerte und der allgemeinen Kostenentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Vergabe der Fortbildungsleistung mindestens im Wege einer Verhandlungsvergabe erfolgen muss. Die Vorlage wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beraten.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026anstehend