Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 1.Anträge zur Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen vom 07.06.2022, Nr. 0162/22, Teil 1
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehren Kreis Soest, Kreis Coesfeld, Stadt Hamm, Kreis Unna – Wechsel der Rechtsform.Zur Vorlage · 0883/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehren der Kreise Soest, Coesfeld, Unna und der Stadt Hamm zu ändern. Die Verwaltung wurde im Rahmen der Beschlussvorlage 0883/22 dazu ermächtigt, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Gründung des eingetragenen Vereins ARGE SCHU e.V. vorzunehmen. Damit soll die bisherige Struktur der „unechten ARGE“, die unter der Trägerschaft des Kreises Soest agierte, abgelöst werden.
Der Hintergrund des Rechtsformwechsels liegt in haushaltsrechtlichen Erwägungen des Kreises Soest. Da die bisherige Form eine direkte Abwicklung über den Haushalt des Kreises erforderte, soll durch die Gründung des e.V. eine rechtlich selbstständige Struktur geschaffen werden. Der Kreis Soest soll künftig die Durchführung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die beteiligten Feuerwehren übernehmen. Die Mitglieder des neuen Vereins umfassen die kreisangehörigen Kommunen, vertreten durch die jeweiligen Kreisbrandmeister, sowie die Stadt Hamm, vertreten durch die Feuerwehrleitung.
Die Ausbildungsangebote umfassen unter anderem Lehrgänge für Truppführer, Maschinisten sowie neue Vorbereitungslehrgänge und Seminare. Für die Stadt Hamm werden jährliche Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 18.000 Euro veranschlagt, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Die Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits in den Prozess einbezogen und hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- C.Anträge
- 1.LärmblitzerZur Vorlage · 0454/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Prüfung und zum Einsatz von sogenannten Lärmblitzern gestellt. Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von automatischen Schallemissionskontrollvorrichtungen zu untersuchen. Dabei soll sowohl die Möglichkeit einer rein visuellen Darstellung der Lärmbelastung, vergleichbar mit Dialogdisplays, als auch die Option einer technischen Sanktionierung durch Kennzeichenerfassung geprüft werden.
Der Antrag bezieht sich auf technische Maßnahmen, die Fahrzeuge identifizieren können, welche einen zulässigen Lautstärkepegel überschreiten. Als Referenz werden die Entwicklungen in Frankreich und der Schweiz angeführt. Die Fraktion fordert zudem, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen aufnimmt, um sich um die Teilnahme an einem Modellprojekt zum Einsatz solcher Geräte zu bewerben.
Über die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung und die Möglichkeiten eines Modellprojekts soll dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Bericht erstattet werden. Eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung von Lärmblitzern oder ähnlichen Vorrichtungen soll nach der Prüfung durch die Verwaltung als Beschlussvorlage dem Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 12.09.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 21.06.2022 · Rat
- LärmblitzerZur Vorlage · 0490/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0454/22 die Stadtverwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Lärmblitzern beziehungsweise automatischen Schallemissionskontrollvorrichtungen zu prüfen. Der Antrag umfasst zudem die Prüfung von Möglichkeiten zur reinen Visualisierung von Lärm sowie die Aufnahme von Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, um sich um ein Modellprojekt für den Einsatz solcher Technik zu bewerben. Eine Berichterstattung an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie die Vorlage eines Beschlusses für den Rat der Stadt Hamm sind Bestandteil der Forderung.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0490/22 Stellung zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Polizei für die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten durch unnötigen Lärm zuständig ist. Die Einsatzmöglichkeiten von Lärmblitzern, wie sie in Frankreich getestet werden, sind in Deutschland aufgrund hoher rechtlicher Hürden begrenzt. Laut Auskunft des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen fehlt derzeit eine Technik, die Lärmpegel rechtssicher einzelnen Fahrzeugen zuordnen kann, da keine Messung von Zweitgeräuschen, etwa durch entgegenkommenden Verkehr, möglich ist. Zudem ist kein Messverfahren bekannt, das über eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfügt. Als Alternative werden Lärmkontrollgeräte mit Displays angeführt, die zur Rücksichtnahme animieren sollen.
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- 12.09.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- D.Verschiedenes