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Stlgnahme

Lärmblitzer

0490/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0454/22 die Stadtverwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Lärmblitzern beziehungsweise automatischen Schallemissionskontrollvorrichtungen zu prüfen. Der Antrag umfasst zudem die Prüfung von Möglichkeiten zur reinen Visualisierung von Lärm sowie die Aufnahme von Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, um sich um ein Modellprojekt für den Einsatz solcher Technik zu bewerben. Eine Berichterstattung an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie die Vorlage eines Beschlusses für den Rat der Stadt Hamm sind Bestandteil der Forderung.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0490/22 Stellung zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Polizei für die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten durch unnötigen Lärm zuständig ist. Die Einsatzmöglichkeiten von Lärmblitzern, wie sie in Frankreich getestet werden, sind in Deutschland aufgrund hoher rechtlicher Hürden begrenzt. Laut Auskunft des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen fehlt derzeit eine Technik, die Lärmpegel rechtssicher einzelnen Fahrzeugen zuordnen kann, da keine Messung von Zweitgeräuschen, etwa durch entgegenkommenden Verkehr, möglich ist. Zudem ist kein Messverfahren bekannt, das über eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfügt. Als Alternative werden Lärmkontrollgeräte mit Displays angeführt, die zur Rücksichtnahme animieren sollen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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