Gebühren für Außengastronomie
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nummer 0500/22 die Verlängerung der Aussetzung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie beantragt. Die bisherige Regelung, die im Rahmen der Beschlussvorlage 0411/21 „ComeBack.Hamm“ eingeführt wurde, ist zum 31. Dezember 2022 befristet. In der Begründung des Antrags werden die gestiegenen Einkaufs- und Energiepreise sowie der Kaufkraftverlust der Kundschaft als Gründe angeführt. Der Ausschuss wurde aufgefordert, sich für eine Verlängerung der Gebührenbefreiung auszusprechen und die Verwaltung mit der Erstellung einer entsprechenden Beschlussvorlage für die Ratssitzung im Dezember zu beauftragen.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bereits seit März 2021 ausgesetzt sind. Die Verwaltung führt zudem aus, dass durch die Zustimmung des Rates zur Beschlussvorlage 0901/22 „Gemeinsam für die Wirtschaftskraft unserer Stadt“ die Aussetzung der Gebühren für die Sondernutzung der Außengastronomie sowie für Werbereiter bereits für das Jahr 2023 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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