Gebühren für Außengastronomie
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0500/22_AT wird die weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in Hamm beantragt. Die bestehende Regelung, die im Rahmen der Beschlussvorlage 0411/21 „ComeBack.Hamm“ verabschiedet wurde, ist nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke fordert den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit dazu auf, sich für eine Verlängerung dieser Gebührenbefreiung auszusprechen. Als Begründung für den Antrag werden neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie die gestiegenen Einkaufs- und Energiepreise sowie der Rückgang der Kaufkraft bei potenziellen Kundinnen und Kunden angeführt.
Sollte der Ausschuss dem Antrag zustimmen, wird die Verwaltung gebeten, gegebenenfalls kurzfristig eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ratssitzung im Dezember zu erstellen, um die Aussetzung der Gebühren über das Jahresende hinaus zu sichern.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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