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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Vorstellung neuer Schulleitungen
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0028/20, Teil I vom 10.12.2020
- C.Mündliche Berichte
- 1.Bericht der Verwaltung zum Thema: Beteiligung und zentrales Konzept der Stadt Hamm in Bezug auf das Aktionsprogramm zur Förderung von Kindern und Jugendlicher in der Coronakrise und zum Abbau von Lernrückständen
- 2.Stand Digitalisierung in Schulen
- 3.Sachstand 3. Gesamtschule
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 2.+3. BauabschnittZur Vorlage · 0319/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Baubeschluss für den zweiten und dritten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Umsetzung der Bauabschnitte 2, welcher eine Zweifachsporthalle und den Bauteil F umfasst, sowie des Bauabschnitts 3 mit der Sekundarstufe II (Bauteil E) unter Einbeziehung externer Planungsbüros zu beauftragen. Voraussetzung für diesen Beschluss sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022.
Die Bruttobaukosten für beide Abschnitte belaufen sich auf insgesamt 13.361.000 Euro. Der zweite Bauabschnitt ist mit etwa 7.404.000 Euro veranschlagt, während der dritte Bauabschnitt Kosten in Höhe von rund 5.957.000 Euro verursacht. Zur Finanzierung stehen 10.085.000 Euro aus dem Haushaltsplan 2021 sowie eine Differenz von 3.658.000 Euro aus einer Schulpauschale des Landes zur Verfügung.
Die Planung wurde gegenüber ursprünglichen Entwürfen angepasst. Neben der Erweiterung von einer Einfach- zur Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen wurden Anpassungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie klimaschutzrelevante Bauteile wie Gründächer, eine Photovoltaikanlage und ein Blockheizkraftwerk in die Planung aufgenommen. Der Bauabschnitt 2 soll Anfang 2022 beginnen und im Sommer 2023 abgeschlossen sein, während der dritte Bauabschnitt im Frühjahr oder Sommer 2023 startet und nach den Sommerferien 2024 endet.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 2.Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023): AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0323/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0323/21_VL sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) vor. Ziel der Vorlage ist es, die Inhalte, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate des neuen Plans zu konkretisieren und als Fahrplan für die weitere Bearbeitung festzulegen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Aufwertung von Hauptbusrouten zu Metrobus-Linien mit einem 10-Minuten-Takt, die Prüfung von On-Demand-Verkehrssystemen zur flächendeckenden Bedienung sowie eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung. Hierbei sollen auch Maßnahmen wie ein 365-Euro-Ticket oder Freifahrten für Jugendliche und Sozialleistungsempfänger bewertet werden. Zudem ist die Prüfung von Schienenprojekten, etwa der Stadtbahn Hamm oder Haltepunkten in Pelkum, sowie die Wiederaufnahme regionaler Busverbindungen vorgesehen. Die Untersuchungsinhalte sollen zudem an den Zielen der Klimaneutralität bis 2035 und der CO2-Reduzierung ausgerichtet werden.
Die Erarbeitung des Plans soll unter Einbeziehung von Gutachterbüros, Verkehrsunternehmen, Verbänden und der Bürgerschaft erfolgen. Da neue Angebote voraussichtlich zu einer Erhöhung des aktuellen Betriebskostendefizits von jährlich 4 bis 6 Millionen Euro führen können, umfasst die Planung auch die Ermittlung von zu erwartenden Mehrkosten und Mehreinnahmen. Die finanziellen Auswirkungen der Planung belaufen sich auf 100.000 Euro Aufwendungen und 100.000 Euro Einzahlungen, wobei die Refinanzierung der Gutachterkosten über die Nahverkehrspauschale des Landes und Fördermittel des ZRL erfolgen soll; der städtische Eigenanteil beträgt laut Vorlage 0,00 Euro. Zur Refinanzierung der Planung wurde zudem ein Betrag von 4,8 Millionen Euro beim Bundesverkehrsministerium beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2021 · Behindertenbeirat
- 3.Eduard-Spranger-Berufskolleg, Errichtung einer Lernfabrik 4.0, BaubeschlussZur Vorlage · 0331/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0331/21_VL behandelt den Baubeschluss zur Errichtung und Ausstattung einer Lernfabrik 4.0 am Eduard-Spranger-Berufskolleg sowie die Ersatzpflanzung von zwölf Bäumen. Das Vorhaben umfasst einen Neubau mit einer Nutzungsfläche von etwa 995 Quadratmetern, der unter anderem einen Kfz-Raum sowie einen CNC-Maschinenraum beinhaltet, sowie Umbaumaßnahmen im Bestand.
Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich auf rund 5.877.000 Euro. Davon entfallen 4.029.300 Euro auf Einzahlungen, wobei eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 90 Prozent vorgesehen ist. Der städtische Eigenanteil beträgt 1.847.700 Euro. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird ein Mehrbedarf von etwa 1.400.000 Euro angemeldet.
Aufgrund veränderter Anforderungen wird das Projekt als Weiterbildungseinrichtung statt als Werkstatthalle realisiert. Dies führt durch technische Komplexität, eine neue Dachbegrünung und die Integration zusätzlicher Nutzungseinheiten wie eines barrierefreien WCs zu einer Nutzflächenmehrung von etwa 95 Quadratmetern sowie zu gestiegenen Materialpreisen. Die Kosten für den Baukörper werden mit 3.945.000 Euro veranschlagt, während die Kosten für die Ausstattung 1.931.900 Euro betragen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung und Ausstattung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne beschließen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Fachplanungsbüros betraut. Der Baubeginn ist für Ende 2021 geplant, die Fertigstellung soll im Frühjahr 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Smart City Hamm – Die Digitalisierungsstrategie für unsere Stadt.Zur Vorlage · 0400/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0400/21_VL sieht die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie unter dem Titel „Smart City“ für die Stadt Hamm vor. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diese Strategie unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten, wobei insbesondere die Planung von Pilotprojekten im Fokus steht. Zu den geplanten Projekten gehören ein Digitaler Zwilling, eine Urbane Datenplattform, ein digitales Beteiligungsverfahren, ein digitales Familienrathaus sowie ein Klima-Quartier als Reallabor. Zudem sollen On-demand-Verkehrslösungen, die Weiterentwicklung der App „Hamm:“ sowie die Konkretisierung der digitalen Infrastruktur, etwa durch den Ausbau von 5G und LoRaWAN, realisiert werden. Für den Strategieprozess sind Aufwendungen in Höhe von 95.000 Euro vorgesehen, wobei die Stadt einen Eigenanteil in gleicher Höhe beisteuert.
Die Verwaltung führt bereits verschiedene Digitalisierungsschritte durch, wie etwa das Serviceportal mit zahlreichen Online-Antragsassistenten oder die flächendeckende WLAN-Versorgung in Schulen. Im Bereich der Bildung wurden bereits umfangreiche Investitionen in die Erneuerung strukturierter Datennetze sowie in die Ausstattung mit Endgeräten getätigt. Organisatorisch soll die Stabsstelle Digitalisierung zu einem Kernteam unter der Leitung eines Chief Digital Officers (CDO) weiterentwickelt werden, welches dem Büro des Oberbürgermeisters unterstellt ist. Ein Projektteam „Smart City Hamm“ soll die Planung und das Monitoring übernehmen. Zudem wird die Teilnahme am Förderverfahren des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) „Smart Citys made in DE“ angestrebt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 5.Charta Faire Metropole RuhrZur Vorlage · 0410/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 verabschiedet. Die Charta stellt eine gemeinsame Verpflichtung von 53 Städten, Gemeinden und vier Kreisen im Ruhrgebiet dar, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Lieferketten zu fördern. Grundlage der Initiative sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, wobei der Fokus insbesondere auf den Zielen für menschenwürdige Arbeit, nachhaltigen Konsum sowie Klimaschutz liegt.
Mit dem Beschluss verpflichtet sich die Stadt, die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei kommunalen Einkäufen verstärkt nachzuweisen und den Anteil fair gehandelter Produkte bei öffentlichen Beschaffungen sowie kommunalen Veranstaltungen zu erhöhen. Zudem sollen die Anzahl der Fairtrade-Schulen, Fairtrade-Kitas und Fairtrade-Jugendhäuser gesteigert sowie die Bedeutung des Fairen Handels im Stadtmarketing und in der Wirtschaftsförderung gestärkt werden. In der Verwaltung soll mindestens eine Ansprechperson für das Thema benannt werden.
Zusätzlich zu den regionalen Zielen der Charta hat die Stadt Hamm drei ergänzende Ziele festgelegt. Dazu gehört der bevorzugte Einkauf von Produkten des Fairen Handels bei anerkannten Organisationen sowie die Durchführung von vier Informationsveranstaltungen für Schulen und Kitas bis zum Jahr 2025. Bis 2028 soll zudem ein Konzept zum Thema „Fairer Handel im Sport“ in Kooperation mit Sportvereinen und dem Stadtsportbund entwickelt werden, das auch den Einsatz von Sportmitteln aus fairer Produktion berücksichtigt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0050/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH vorgelegt. Die Stadt Hamm ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH mit einer Beteiligung von 15,08 Prozent an der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH mittelbar am Unternehmen beteiligt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Vertreter soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie zwei weitere Personen benannt werden.
Zudem wird die Anweisung vorgesehen, dass die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH gemäß den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen den vorgenannten Beschlüssen in dem Gremium der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH zustimmen sollen. Die Grundlage für die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung bildet der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, der eine Vertretung durch drei Personen vorsieht. Dabei ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete als geborenes Mitglied der Gesellschafterversammlung vorgesehen.
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- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Projektgesellschaft Radbod mbH i.L., GremienbesetzungZur Vorlage · 0053/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0053/20 betrifft die Neubesetzung der Organe der Projektgesellschaft Radbod mbH i.L. Die Stadt Hamm hält gemäß dem Gesellschaftsvertrag einen Geschäftsanteil von 33,33 Prozent an der Gesellschaft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die derzeitigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberauben und neue Mitglieder zu benennen. Dabei ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete der Verwaltung als Teil der neuen Besetzung fungiert. Die Anzahl der Vertreter in der Gesellschafterversammlung kann laut Gesellschaftsvertrag bis zu drei Personen umfassen.
Parallel dazu soll die Neubesetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erfolgen. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats werden ebenfalls mit sofortiger Wirkung abberufen. Die Stadt Hamm ist laut Gesellschaftsvertrag dazu berechtigt, drei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete ein festes Mitglied des Gremiums sein soll. Zudem ist die Entsendung eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds als freier Vertreter der Wirtschaft vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Verfahrens bildet unter anderem die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 03.11.2020 · Rat
- 3.Sparkasse Hamm, GremienbesetzungZur Vorlage · 0056/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0056/20_VL der Verwaltung befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Sparkasse Hamm. Da die Stadt Hamm Träger der Sparkasse ist, unterliegt die Besetzung der Organe, bestehend aus Verwaltungsrat und Vorstand, den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die bisherigen Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm mit sofortiger Wirkung abberufen. Die Neubesetzung des Verwaltungsrates sieht laut Satzung ein vorsitzendes Mitglied, neun weitere sachkundige Mitglieder sowie fünf Dienstkräfte der Sparkasse vor. Für die Position des Vorsitzenden sowie der ersten und zweiten Stellvertretung sieht das Gesetz vor, dass der Rat eines seiner Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten wählt. Die sachkundigen Mitglieder werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlzeit des Rates bestimmt.
Als Grundlage für die Wahl der fünf Dienstkräfte dient der Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse Hamm vom 8. Oktober 2020. Dieser Vorschlag umfasst eine Liste von 23 Personen, aus denen die Verwaltung die endgültige Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter vorschlägt. Die Abstimmung über alle Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt in einem Wahlgang.
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- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anfragen
- 1.Übergriffige Kinder/JugendlicheZur Vorlage · 0092/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Schule und Ausbildung Informationen zu Vorfällen mit Jugendlichen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über mehrere Ereignisse im März, bei denen Jugendliche unter anderem zwei Mädchen körperlich bedrängt haben sollen sowie einen Busfahrer tätlich angegriffen haben sollen. Zudem werden weitere Delikte wie Beleidigungen, Hausfriedensbruch und räuberische Erpressung angeführt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Schulen die beteiligten Jugendlichen besuchen und ob dort bereits Auffälligkeiten im Verhalten der Jugendlichen registriert wurden. Falls solche Vorfälle an den Schulen bekannt sind, wird nach der Art der Auffälligkeiten sowie nach der Ergreifung etwaiger disziplinarischer Maßnahmen durch die Schulleitungen gefragt. Die Anfrage dient der Klärung des Zusammenhangs zwischen den genannten Vorfällen und der schulischen Situation der beteiligten Personen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- Übergriffige Kinder/JugendlicheZur Vorlage · 0134/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0092/21 Informationen zu Vorfällen mit Jugendlichen angefordert. Gegenstand der Anfrage sind Ereignisse im Zeitraum um den 19. März 2021, bei denen neun Jugendliche nach Medienberichten zwei Mädchen körperlich bedrängt haben sollen. Zudem wurde auf einen weiteren Vorfall verwiesen, bei dem ein Busfahrer geschlagen wurde, sowie auf weitere Delikte wie Beleidigungen, Körperverletzungen und Hausfriedensbruch. Die Fraktion stellte die Fragen, auf welche Schulen die beteiligten Jugendlichen gehen, ob dort bereits Auffälligkeiten bekannt sind und ob seitens der Schulen disziplinarische Maßnahmen ergriffen wurden.
Die Verwaltung nahm in der Stellungnahme zur Vorlage 0134/21 Stellung und teilte mit, dass die Anfrage zwecks Beantwortung an das Polizeipräsidium weitergeleitet wurde. Das Polizeipräsidium informierte die Verwaltung darüber, dass zu dem betreffenden Vorfall vom 22. März 2021 bereits eine Pressemitteilung veröffentlicht worden sei. Weitere Auskünfte zum laufenden Verfahren können aus datenschutzrechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden. Die entsprechende Pressemitteilung wurde der Stellungnahme als Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- G.Verschiedenes