Einbahnstraßenregelung „Am Kappenbusch“
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 0387/22_AT den Antrag gestellt, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Straße „Am Kappenbusch“ umzukehren. Ergänzend wird vorgeschlagen, eine Markierung der Parkbereiche zu einem späteren Zeitpunkt zu evaluieren, sofern eine Abstimmung mit den Anliegerinnen und Anliegern erfolgt ist.
Der Antrag bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage der Fraktion aus dem November 2021, mit der die Prüfung einer Umkehrung der Verkehrsführung sowie die Möglichkeit zur Kennzeichnung von Parkflächen erbeten wurde. In einer Stellungnahme der Verwaltung vom Februar 2022 wurde mitgeteilt, dass die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung befürwortet wird und bei einem entsprechenden Votum der Bezirksvertretung umgesetzt werden soll. Von einer Markierung der Parkflächen wird seitens der Verwaltung jedoch abgeraten.
Die Fraktion plant, die Entwicklung der Parksituation nach der geplanten Änderung des Verkehrsflusses weiter zu beobachten. Sollte die Maßnahme nicht zu einer sichtbaren Verbesserung des ruhenden Verkehrs führen, wird eine nachträgliche Kennzeichnung der Parkbereiche als Option in Betracht gezogen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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