Verfahrensstand Bebauungsplan Nr. 07.106 – Nördliche Gehr – Entwicklung von Baugebieten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 07.106 „Nördliche Gehr“ auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen reagiert. Auf die Frage, ob das Vorhaben zur Entwicklung von Baugebieten nicht mehr realisiert werden könne, verneinte die Verwaltung dies. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass für das Baugebiet besondere technische Voraussetzungen im Bereich des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen seien, insbesondere im Hinblick auf die Unterlieger.
Da die Verwaltung die Realisierung des Bebauungsplans nicht ausschloss, entfielen die weiteren Fragen zur Begründung eines etwaigen Planungsstopps sowie zur Information von Eigentümern und Gremien.
Bezüglich der Entwicklung weiterer Baugebiete im Stadtbezirk Hamm-Heessen führt die Verwaltung aus, dass im Rahmen der Diskussion zur Wohnbaulandinitiative verschiedene für eine wohnbauliche Entwicklung geeignete Grundstücksflächen vorgestellt wurden. Neben der Erarbeitung des Rahmenplanes Heessen werden für die identifizierten Potenzialflächen Prüfungen durchgeführt, um zeitnah Flächen für die Neuentwicklung von Wohnbauland zu finden. Über die Aufnahme neuer planungsrechtlicher Verfahren entscheidet der Rat der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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