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Antrag

Einmündungsbereich Alte Landwehrstraße / Neustädterweg Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h

0498/22_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0498/22_AT einen Antrag gestellt, der eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Einmündungsbereich der Alten Landwehrstraße zum Neustädterweg vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung beschließt, die Stadtverwaltung dazu zu beauftragen, sich bei StraßenNRW für eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf 50 km/h einzusetzen.

Als Begründung führt die Antragstellerin an, dass nach der Sanierung der Alten Landwehrstraße wieder eine Beschilderung mit 70 km/h aufgestellt wurde. Laut Antrag gab es in der Vergangenheit eine Einigung zwischen StraßenNRW, der Stadtverwaltung Hamm, der Bezirksvertretung sowie Anwohnern, die Geschwindigkeit aufgrund der schwierigen Einsehbarkeit des Einmündungsbereichs auf 50 km/h zu senken. Da sich die Sichtverhältnisse durch die Straßensanierung nicht verändert haben und der Bereich weiterhin von Radfahrern, Fußgängern sowie landwirtschaftlichem Verkehr genutzt wird, fordert die Fraktion die Wiederherstellung der niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Thema wurde bereits in einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung unter dem Punkt Verschiedenes behandelt.

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