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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Vorstellung des Geschäftsführers der Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS Pascal Ledune
- 3.Mündlicher Bericht zu Pflegemaßnahmen im Hochzeitswald
- 4.Vorstellung des Projektes Gesund Leben der Stadt Hamm
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0205/22 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 22.11.2022
- 2.Erneuerung westl. Gehweg Carl-Zeiss-Straße zwischen Weetfelder Straße und WendehammerZur Vorlage · 1063/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des westlichen Gehwegs in der Carl-Zeiss-Straße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Weetfelder Straße und dem Wendehammer. Hintergrund der geplanten Arbeiten sind Wasser- und Kabelverlegearbeiten der Stadtwerke Hamm, durch die Restbreiten des Gehwegs entstanden sind. Da der Asphalt im betreffenden Bereich Risse und Abplatzungen aufweist, soll der Gehweg mit neuem Rechteckpflaster instand gesetzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erneuerung vor, unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. In der Vorlage wird eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantragt, um den Auftrag an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Arbeiten der Stadtwerke in diesem Bereich ausführt.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 70.000 Euro. Davon entfallen 56.000 Euro auf Einzahlungen aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz. Der städtische Eigenanteil beträgt 14.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Der Anliegeranteil wird nach aktueller Rechtslage zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.33. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich Robert (CreativRevier) hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0917/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0917/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandorts Heinrich Robert als „CreativRevier“. Das Planungsgebiet umfasst 59,9 Hektar und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnbauflächen, Grünflächen, urbanen Gebieten, Wald, Sondergebieten für Erneuerbare Energien sowie Flächen für Handel und Gewerbe vor. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Kultur- und Gewerbequartieren auf Basis des Rahmenplans „2020 Heinrich Robert CreativRevier“.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband forderten präzisere Angaben zur Entwässerung und zum Starkregenschutz nach dem Schwammstadt-Prinzip. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Höhere Naturschutzbehörde regten Artenschutzprüfungen und die Berücksichtigung von Landschaftsbestandteilen an. Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie der Handelsverband Westfalen-Münsterland äußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Umsatzverlagerungen im Einzelhandel zum Nachteil der Stadtteilzentren Pelkum/Wiescherhöfen sowie der Städte Bönen, Bergkamen und Werne.
Die Verwaltung hat die Planunterlagen entsprechend ergänzt und weist darauf hin, dass durch die Reduzierung von Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf die zentrale Versorgung vermieden werden können. Die regionaleplanerische Voraussetzung wurde durch die Wirksamkeit der Regionalplanänderung am 10.02.2023 erfüllt. Einwendungen von Grundstückseigentümern und Anwohnern zur Verkehrsicherheit und zur Gefährdung der Nahversorgung wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der Bauleitplanverfahren ist trotz laufender bergrechtlicher Abschlussbetriebsplanverfahren möglich.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Qualifizierung Schulzenpark PelkumZur Vorlage · 1029/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Qualifizierung und Aufwertung des Schulzenparks in Pelkum als öffentliche Grünfläche beschlossen. Die Maßnahme umfasst die umfassende Sanierung und eine nutzungsorientierte Weiterentwicklung der rund drei Hektar großen Parkanlage. Grundlage für die Planung bildet das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept „Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen“.
Das Vorhaben sieht eine ökologische und gestalterische Aufwertung der Bestandsflächen vor, wobei der vorhandene Baumbestand berücksichtigt wird. Geplant ist unter anderem die Neugestaltung der Parkzugänge durch Blühstreifen und Eingangsskulpturen sowie die Erweiterung der Spielflächen durch hügelige Landschaften mit verschiedenen Aufstiegshilfen. Die Sportangebote sollen modernisiert werden, indem das Streetballfeld erneuert, Calisthenics-Geräte und Boulebahnen ergänzt sowie der Bolzplatz zu einem ganzjährig nutzbaren Multisportfeld umgebaut wird. Zudem soll die Skateanlage mit neuer Beleuchtung und Mobiliar ausgestattet werden.
Ein Fokus der Planung liegt auf der Barrierefreiheit und der Sicherheit. Dies umfasst die Installation insektenfreundlicher Beleuchtung entlang der Wege sowie die Bereitstellung rollstuhlgerechter Sitzgelegenheiten. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 1.125.000 Euro, wobei 900.000 Euro durch Städtebauförderungsmittel gedeckt werden sollen. Der städtische Eigenanteil beträgt 225.000 Euro. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1056/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, technische, rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme der beabsichtigten Maßnahmen können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über das entsprechende Landesförderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 8. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach Bezirken und alphabetisch sortiert. Zudem enthält die Vorlage eine Korrektur zur 7. Fortschreibung, da ein Abschnitt der Maßnahme in der Pommernschleife im vorherigen Dokument fehlerhaft angegeben war; korrekt ist nun der Bereich zwischen Holstenstraße und Kösliner Weg.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023Zur Vorlage · 1034/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1034/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2023 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch einen entsprechenden Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Kosten für die Straßenausbaumaßnahmen, die den Anliegeranteil betreffen, durch Landesmittel bezuschusst werden können. Dies dient der finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Zustände der Anlagen, die eine wirtschaftliche Instandhaltung erschweren. Die Durchführung der Maßnahmen soll in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen, um die Betriebssicherheit der Straßenbeleuchtung zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen des Programms belaufen sich auf 356.600 Euro im konsumtiven Bereich sowie 811.100 Euro im investiven Bereich. Die Mittel stehen zur Verfügung. Da für einzelne Maßnahmen Anliegerbeiträge anfallen können, sind die genauen Einzahlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Vorlage sieht vor, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.50 helle Plätze - Ergänzung der öffentlichen StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 1045/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1045/23_VL sieht die Umsetzung des Programms „50 helle Plätze“ zur Ergänzung der öffentlichen Straßenbeleuchtung vor. Die Verwaltung schlägt vor, die aufgeführten Maßnahmen durch den Rat zu beschließen, sofern das Straßen- und Wegekonzept verabschiedet und die Finanzierung gesichert ist. Die Stadtwerke Hamm GmbH soll mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Grundlage der Vorlage ist die Auswertung von über 150 Vorschlägen, die von der Bürgerschaft eingereicht wurden. Aus diesen Vorschlägen wurden 33 Maßnahmen priorisiert, die sowohl die Verdichtung bestehender Beleuchtungsanlagen als auch die Erschließung unbeleuchteter Wege innerhalb von Wohnbebauungen umfassen. Teilweise handelt es sich um bereits geplante Vorhaben, wie die Beleuchtung von Radhauptrouten oder Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenendausbau.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 500.000 Euro. Für einen Teilbetrag von 300.000 Euro wird die kontinuierliche Überwachung des Budgets durch die Verwaltung sowie eine mögliche Prioritätenanpassung vorgesehen. Mögliche Anliegerbeiträge könnten den städtischen Kostenanteil reduzieren. Für umweltsensible Bereiche sind technische Vorgaben wie eine maximale Lichtpunkthöhe von fünf Metern, warmweißes Licht sowie eine Nachtdimmung auf 10 bis 20 Prozent vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Anträge
- 1.Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kamener Str., Ortsdurchfahrt LercheZur Vorlage · 0477/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU Bezirksfraktion Pelkum hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kamener Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Lerche beantragt. Konkret wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h im Bereich der Hausnummern 230 bis 260 sowie eine Senkung von 100 km/h auf 70 km/h im Abschnitt von Hausnummer 260 bis zur Ortsgrenze nach Kamen gefordert.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der veränderten Straßenklassifizierung, da die Kamener Straße von einer Bundesstraße zu einer Landstraße herabgestuft wurde. In der Begründung wird auf die vorhandene Infrastruktur im Bereich der Ortsdurchfahrt hingewiesen, darunter Einmündungen, Schulbushaltestellen, ein Friedhof, eine Kirche sowie eine Gaststätte. Zudem wird die Nutzung der Straße durch Kinder auf ihrem Schulweg angeführt, wobei auf das Fehlen von Fuß- und Radwegen, Querungshilfen sowie einer durchgehenden Beleuchtung hingewiesen wird. Als weiterer Aspekt wird ein schwerer Verkehrsunfall im genannten Bereich im Juli 2022 angeführt. Die Fraktion bezieht sich zudem auf frühere Ablehnungen der Verwaltung und von StraßenNRW, die mit der Bedeutung der Strecke als Verkehrsader sowie dem Status der Ortsdurchfahrt begründet wurden, und bittet um eine erneute Prüfung des Antrags.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Wohnungsaufsicht KobbenskampZur Vorlage · 0502/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt ein Antrag zur Wohnungsaufsicht für eine Immobilie am Kobbenskamp vor. Ein Mitglied der Ratsgruppe Die Linke bittet den Bezirksbürgermeister um eine Stellungnahme der zuständigen Wohnungsaufsicht zum Zustand des Objekts Kobbenskamp 8.
Der Antrag bezieht sich auf die Beschaffenheit des Wohnraums und weist auf Mängel an der Immobilie hin. Konkret wird angeführt, dass die Haustür des Gebäudes beschädigt ist. Laut dem Antrag sind der Stadt die Mängel an diesem Objekt bereits seit längerer Zeit bekannt, wobei bisher keine Maßnahmen zur Behebung der Schäden erfolgt seien. Die Antragstellerin führt aus, dass die Erhaltung von Wohnraum zu erschwinglichen Preisen und in lebenswerten Quartieren für die Wohnqualität in Hamm maßgeblich sei. Im Kontext des Antrags wird die Vermutung geäußert, dass die Vernachlässigung der Immobilie auf eine Rendite- oder Spekulationsstrategie der Eigentümer zurückzuführen ist. Die Beantwortung der Anfrage durch die Wohnungsaufsicht ist für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Wohnungsaufsicht KobbenskampZur Vorlage · 0578/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Antrag einer Fraktion der Ratsgruppe Die Linke über den Zustand eines Gebäudes am Kobbenskamp 8 in Hamm-Pelkum berichtet. Der Antrag forderte eine Stellungnahme der Wohnungsaufsicht zu den Mängeln an der Immobilie an.
Nach einem Ortstermin im März 2022 wurden an dem Gebäude Mängel an der Haustür und einem Fenster sowie Sperrmüll auf dem Grundstück festgestellt. Die Verwaltung informierte den Eigentümer daraufhin schriftlich über die Notwendigkeit der Beseitigung dieser Mängel und versandte im Mai 2022 eine Erinnerung. Da keine Rückmeldung erfolgte, wurde im Juli 2022 ein Verfahren nach dem Wohnraumstärkungsgesetz eingeleitet. Im August 2022 erließ die zuständige Stelle eine Ordnungsverfügung mit der Androhung eines Zwangsgeldes. Bisher wurden drei Zwangsgelder festgesetzt, deren Einzug sich aufgrund fehlender Zahlungseingänge derzeit in der Vollstreckung befindet.
Im Dezember 2022 wurde über den Bezirksdienst der Polizei bekannt, dass die Stadtwerke die Versorgung mit Strom, Wasser und Heizenergie unterbrochen hatten. Am selben Tag wurde dem Eigentümer eine weitere Ordnungsverfügung zugestellt. Das Gebäude wurde am 20. Dezember 2022 für unbewohnbar erklärt, woraufhin sich die Mieter eigenständig neuen Wohnraum suchten. Eine Rückmeldung des Eigentümers liegt laut der Verwaltung bislang nicht vor.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Kamener Straße im Bereich LercheZur Vorlage · 0523/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bezirksverband Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Prüfung von Verkehrszeichen im Bereich der Kamener Straße in Lerche beantragt. Konkret geht es um den Abschnitt zwischen der Hausnummer 260, der Einmündung zur Lindhorststraße und der Einmündung zur Kerstheider Straße.
Die Fraktion führt an, dass dieser Bereich in den frühen Morgenstunden regelmäßig von Schülern genutzt und überquert wird, um die Bushaltestelle an der Ecke Kerstheider Straße zu erreichen. Die Kamener Straße wird als stark frequentierte Landesstraße beschrieben, für die in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vorgeschrieben ist. Laut Antrag weist der Bereich eine geringe Beleuchtung sowie fehlende Querungshilfen auf.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Aufstellung von Gefahrenzeichen möglich ist. Ziel dieser Maßnahme soll es sein, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den Schulweg der Kinder zu lenken und die Sensibilisierung für die Situation vor Ort zu erhöhen.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Kamener Straße im Bereich LercheZur Vorlage · 0577/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit dem Antrag Nr. 0523/22 die Prüfung von Verkehrszeichen im Bereich der Kamener Straße in Hamm-Lerche angeregt. Der Antrag bezog sich auf den Abschnitt zwischen der Hausnummer 260 und den Einmündungen zur Lindhorststraße sowie zur Kerstheider Straße. Die Fraktion wies darauf hin, dass dieser Bereich der Landesstraße in den frühen Morgenstunden regelmäßig von Schulkinder zum Erreichen der Bushaltestelle an der Kerstheider Straße genutzt wird. Als Gründe für ein erhöhtes Gefahrenpotenzial wurden die hohe Verkehrsintensität, die geltende Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h sowie die Lichtverhältnisse und fehlende Querungshilfen angeführt. Ziel des Antrags war die Aufstellung von Hinweisschildern zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0577/23 wurde mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit Straßen NRW eine Entscheidung getroffen wurde. In dem genannten Bereich wird in beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 136, welches auf Vorsicht durch Kinder hinweist, angebracht. Die technische Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt durch Straßen NRW.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Ausbesserung StadionstraßeZur Vorlage · 0548/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Sanierung der Stadionstraße beantragt. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Stadionstraße infolge der langandauernden Bauarbeiten an der Östingstraße sowie der einjährigen Baustelle an der Günterstraße und Lohauserholzstraße, welche den Neubau eines Kreisverkehres und neue Kanäle umfasst, verstärkt als Ausweichroute genutzt wurde.
Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen sei es zu teilweisen Beschädigungen der Straßendecke gekommen, wodurch sich der Zustand der Straße verändert habe. Die Fraktion beantragt daher, die Straßendecke der Stadionstraße zeitnah in das bestehende Straßendeckensanierungsprogramm aufzunehmen und die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Der Antrag wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum eingebracht.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Ausbesserung StadionstraßeZur Vorlage · 0601/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm-Pelkum hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Vorlage 0601/23 den Antrag gestellt, die Straßendecke der Stadionstraße zeitnah in das Sanierungsprogramm aufzunehmen und instand zu setzen. Begründet wird das Anliegen mit der verstärkten Nutzung der Stadionstraße als Ausweichroute während der Bauarbeiten an der Östingstraße sowie der Baustelle an der Günter-/Lohauserholzstraße. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen sei es zu Schäden an der Straßendecke gekommen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Sanierung der Stadionstraße bereits im Jahr 2022 durch den Baubeschluss 0765/22 beschlossen wurde. Die Umsetzung der Maßnahmen, die eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau vorsieht, ist für das laufende Jahr geplant. Die Durchführung der Arbeiten ist voraussichtlich für das dritte Quartal vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Denkmal am Standort Schacht Lerche mit InfotafelZur Vorlage · 0549/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0549/23_AT einen Antrag gestellt, der die Aufstellung eines Denkmals am ehemaligen Standort des Schachtes Lerche zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung beschließt, dass sich die Stadtverwaltung und die RAG Montan Immobilien GmbH gemeinsam für die Installation einer Seilscheibe, einer Steele oder einer vergleichbaren Skulptur einsetzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, an den ehemaligen Förderturm zu erinnern.
Zusätzlich sieht der Antrag die Errichtung einer Infotafel vor, die auf den ehemaligen Standort hinweist. In der Begründung führt die Fraktion an, dass trotz der heutigen landwirtschaftlichen Prägung des Ortes die Jahrzehnte des Bergbaus für die Nachwelt sichtbar bleiben sollen. Der Antrag wurde zur Beratung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 7. März 2023 vorgelegt.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Verkehrsspiegel Rathenaustr./ Weetfelder Str.Zur Vorlage · 0550/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Installation eines Verkehrsspiegels im Bereich der Einmündung Rathenaustraße und Weetfelder Straße beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle.
Nach Angaben der Fraktion kommt es im Bereich der Einmündung wiederholt zu schwierigen Abbiegemanövern. Die Sichtfelder für Verkehrsteilnehmer, die von der Rathenaustraße in die Weetfelder Straße abbiegen, seien eingeschränkt. Dies gelte insbesondere für Linksabbieger, deren Sichtfeld durch den leicht erhöhten Bahnkörper zusätzlich beeinträchtigt werde.
Die Fraktion weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Juni 2021 gestellt und einstimmig angenommen wurde. Laut dem vorliegenden Dokument wurden die Sichtachsen bisher nicht verbessert und ein Verkehrsspiegel noch nicht montiert. Die Verwaltung wird nun beauftragt, die Sichtachsen im genannten Einmündungsbereich zu verbessern und einen Verkehrsspiegel aufzustellen.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Verkehrsspiegel Rathenaustr./ Weetfelder Str.Zur Vorlage · 0603/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Installation eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Rathenaustraße und Weetfelder Straße beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die Sichtachsen für abbiegende Verkehrsteilnehmer zu verbessern, da die Sichtfelder insbesondere beim Linksabbiegen durch den leicht erhöhten Bahnkörper eingeschränkt seien. Ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Juni 2021 wurde von der Fraktion als bisher nicht umgesetzt angeführt.
Die Verwaltung hat die Situation an der betreffenden Einmündung geprüft und nimmt dazu Stellung. Die Vorfahrt aus der Rathenaustraße ist durch Stoppschilder geregelt, während für die Weetfelder Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Nach dem Anhalten an der Haltelinie sei eine freie Sicht nach rechts bis zur Kurve sowie nach links durch die Bahnunterführung in ausreichender Länge möglich. Eine Erweiterung der Sichtweite durch einen Verkehrsspiegel wird von der Verwaltung nicht als möglich erachtet.
Zudem führt die Verwaltung die Erfahrung an, dass Verkehrsspiegel die Verkehrssicherheit nur bedingt erhöhen können. Als Gründe werden die Gefahr einer Fehlbeurteilung der Verkehrslage durch seitenverkehrte oder verzerrte Abbildungen sowie die Anfälligkeit für Vandalismus, Verschmutzung, Beschlag durch Kondenswasser oder Vereisung angeführt. Aus diesen Gründen hält die Verwaltung die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle nicht für erforderlich.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Anfragen
- 1.Asphaltierter Fußgängerweg „Am Gallberg“Zur Vorlage · 0375/23_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zur Beleuchtungssituation des asphaltierten Fußweges „Am Gallberg“ angefordert. Der betreffende Weg, der an der Ecke „Walterstraße“ eine direkte Verbindung zur „Martinstraße“ bildet, wird laut der Anfrage von Anwohnern genutzt, verfügt jedoch derzeit über keine Beleuchtung. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass dies insbesondere in den Wintermonaten die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigen kann.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen an die Stadtverwaltung. Es wird nach bestehenden Planungen für eine zukünftige Ausstattung des Fußweges mit Beleuchtung sowie nach der Form und dem zeitlichen Rahmen einer möglichen Umsetzung gefragt. Des Weiteren wird die technische Realisierbarkeit einer nachträglichen Beleuchtung sowie die mögliche Art der Umsetzung und die damit verbundenen Kosten erfragt. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, etwaige Gründe zu benennen, die gegen eine Installation von Leuchten an diesem Fußweg sprechen könnten.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Baustelle Kreisverkehr ÖstingstrasseZur Vorlage · 0376/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zum aktuellen Stand der Baustelle am Kreisverkehr an der Östringstraße angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Arbeiten, die bereits seit März 2022 andauern.
Nach Angaben der Ratsgruppe war die Fertigstellung der Baustelle planmäßig für Dezember des vergangenen Jahres vorgesehen, was jedoch bisher nicht erfolgt ist. In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Verkehrssituation dazu führt, dass der Stadtteil Lohauserholz vor den 7 Brücken verkehrstechnisch vom Hammer Westen weitgehend abgeschnitten erscheint und Umwege erforderlich sind.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung von zwei spezifischen Fragen. Zunächst wird nach den Gründen gefragt, die einer Fertigstellung der Baustelle entgegenstehen. Des Weiteren wird um eine konkrete Auskunft zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung sowie zur Wiederherstellung eines ungehinderten Verkehrsflusses auf dem betroffenen Streckenabschnitt gebeten.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Baustelle Kreisverkehr ÖstingstrasseZur Vorlage · 0600/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm den aktuellen Status der Baustelle am Kreisverkehr an der Östingstraße erläutert. Hintergrund der Anfrage waren Bedenken hinsichtlich der Verkehrsführung im Stadtteil Lohauserholz vor den 7 Brücken. Die Ratsgruppe wies darauf hin, dass die Baustelle bereits seit März 2022 besteht und die ursprüngliche Planung eine Fertigstellung für Dezember des Vorjahres vorsah. Durch die Verzögerung seien Umwege notwendig geworden, die den Stadtteil Lohauserholz verkehrstechnisch vom Hammer Westen abtrennten.
In der Beantwortung der Fragen nach den Gründen für die Verzögerung sowie nach einem konkreten Termin für die Wiederherstellung der gewohnten Verkehrsverbindungen teilte die Verwaltung mit, dass die Baumaßnahme Ende Februar 2023 fertiggestellt wird. Mit diesem Abschluss wird die Freigabe des Kreisverkehrs für den allgemeinen Verkehr angestrebt.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Anregungen
- 1.Halteverbot auf der Weetfelder Straße im Bereich Wilhelm-Lange-Straße bis zur DoenchstraßeZur Vorlage · 0075/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt eine Anregung vor, die ein Halteverbot auf der Weetfelder Straße im Bereich zwischen der Wilhelm-Lange-Straße und der Doenchstraße fordert. Hintergrund der Anfrage sind die veränderten Verkehrsverhältnisse für die lokale Landwirtschaft. Seit der Sperrung des Bahnübergangs auf der Wilhelm-Lange-Straße nutzen Landwirte aus Weetfeld diesen Abschnitt der Weetfelder Straße, um ihre landwirtschaftlichen Flächen zu erreichen.
Laut der Anregung führt das Parken von Fahrzeugen in diesem Bereich zu Engpässen auf der Fahrbahn. Dies erschwere oder verhindere die Durchfahrt von landwirtschaftlichen Geräten wie Mähdreschern, Ackergeräten und Anhängern. In der Vorlage wird auf einen Fahrversuch am 1. September 2022 verwiesen, an dem Mitarbeiter der Stadt Hamm teilnahmen. Dabei wurde demonstriert, dass ein Durchfahren der Engstellen mit großdimensionierten Fahrzeugen nur durch eine Mitnutzung des Gehwegs möglich ist. Die Antragsteller bitten nun um Informationen zum weiteren Fortgang des Antrags auf Einrichtung eines Halteverbots.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Halteverbot auf der Weetfelder Straße im Bereich Wilhelm-Lange-Straße bis zur DoenchstraßeZur Vorlage · 0571/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anregung Nr. 0075/22 über die Einrichtung eines Halteverbots auf der Weetfelder Straße im Bereich zwischen der Wilhelm-Lange-Straße und der Doenchstraße entschieden. Die Anregung, die von einer Fraktion oder Einzelperson am 19. Oktober 2022 gestellt wurde, basierte auf der Problematik, dass Landwirte aus Weetfeld seit der Sperrung des Bahnübergangs auf der Wilhelm-Lange-Straße diesen Straßenabschnitt nutzen müssen. Es wurde angeführt, dass parkende Fahrzeuge Engstellen verursachen, die das Befahren mit landwirtschaftlichen Geräten wie Mähdreschern oder Anhängern erschweren und teilweise eine Mitnutzung des Gehwegs erforderlich machen.
Die Verwaltung lehnt die Anordnung eines Halteverbots jedoch ab. In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass die Kurvenradien auf dem betreffenden Teilstück der Weetfelder Straße den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ausreichend Platz für alle Fahrzeugarten bieten. Ein am 1. September 2022 durchgeführter Fahrversuch mit mehreren landwirtschaftlichen Fahrzeugen habe diese Einschätzung bestätigt. Zudem wird angeführt, dass eine solche Maßnahme der beabsichtigten Verkehrsentschleunigung auf diesem Straßenabschnitt widersprechen würde, da der gerade Straßenverlauf eine Beschleunigung ermöglicht.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Verschiedenes