Halteverbot auf der Weetfelder Straße im Bereich Wilhelm-Lange-Straße bis zur Doenchstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anregung Nr. 0075/22 über die Einrichtung eines Halteverbots auf der Weetfelder Straße im Bereich zwischen der Wilhelm-Lange-Straße und der Doenchstraße entschieden. Die Anregung, die von einer Fraktion oder Einzelperson am 19. Oktober 2022 gestellt wurde, basierte auf der Problematik, dass Landwirte aus Weetfeld seit der Sperrung des Bahnübergangs auf der Wilhelm-Lange-Straße diesen Straßenabschnitt nutzen müssen. Es wurde angeführt, dass parkende Fahrzeuge Engstellen verursachen, die das Befahren mit landwirtschaftlichen Geräten wie Mähdreschern oder Anhängern erschweren und teilweise eine Mitnutzung des Gehwegs erforderlich machen.
Die Verwaltung lehnt die Anordnung eines Halteverbots jedoch ab. In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass die Kurvenradien auf dem betreffenden Teilstück der Weetfelder Straße den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ausreichend Platz für alle Fahrzeugarten bieten. Ein am 1. September 2022 durchgeführter Fahrversuch mit mehreren landwirtschaftlichen Fahrzeugen habe diese Einschätzung bestätigt. Zudem wird angeführt, dass eine solche Maßnahme der beabsichtigten Verkehrsentschleunigung auf diesem Straßenabschnitt widersprechen würde, da der gerade Straßenverlauf eine Beschleunigung ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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