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Stlgnahme

Verkehrsspiegel Rathenaustr./ Weetfelder Str.

0603/23_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion BV Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Installation eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Rathenaustraße und Weetfelder Straße beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die Sichtachsen für abbiegende Verkehrsteilnehmer zu verbessern, da die Sichtfelder insbesondere beim Linksabbiegen durch den leicht erhöhten Bahnkörper eingeschränkt seien. Ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Juni 2021 wurde von der Fraktion als bisher nicht umgesetzt angeführt.

Die Verwaltung hat die Situation an der betreffenden Einmündung geprüft und nimmt dazu Stellung. Die Vorfahrt aus der Rathenaustraße ist durch Stoppschilder geregelt, während für die Weetfelder Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Nach dem Anhalten an der Haltelinie sei eine freie Sicht nach rechts bis zur Kurve sowie nach links durch die Bahnunterführung in ausreichender Länge möglich. Eine Erweiterung der Sichtweite durch einen Verkehrsspiegel wird von der Verwaltung nicht als möglich erachtet.

Zudem führt die Verwaltung die Erfahrung an, dass Verkehrsspiegel die Verkehrssicherheit nur bedingt erhöhen können. Als Gründe werden die Gefahr einer Fehlbeurteilung der Verkehrslage durch seitenverkehrte oder verzerrte Abbildungen sowie die Anfälligkeit für Vandalismus, Verschmutzung, Beschlag durch Kondenswasser oder Vereisung angeführt. Aus diesen Gründen hält die Verwaltung die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle nicht für erforderlich.

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