Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Stichweg am Rhynerberg zu den Häusern Nr. 55 / 31 - 39a
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Beschlussvorlage 0498/21 einen Planungsentscheid nach § 125 Abs. 2 BauGB für den Stichweg am Rhynerberg vor. Ziel des Vorhabens ist die endgültige Herstellung des Stichwegs zu den Häusern Nr. 55 / 31 – 39a im Stadtbezirk Rhynern, wobei ein Ausbau für das Jahr 2022 vorgesehen ist.
Der Stichweg zweigt von der Straße Rhynerberg ab und erstreckt sich über eine Länge von etwa 110 Metern. Bisher verfügt der Weg über provisorische Befestigungen, wie eine Asphaltdecke im Einmündungsbereich sowie Pflaster- und wassergebundene Flächen. Im Rahmen des geplanten Ausbaus soll die Straßenbeleuchtung durch die Installation von vier neuen Lichteinheiten erweitert werden. Zudem ist im Bereich der künftigen öffentlichen Wegefläche bereits eine Kanalleitung vorhanden.
Da für den betreffenden Bereich kein Bebauungsplan vorliegt, der die Breite und Linienführung der Straße rechtlich festlegt, ist ein planungsersetzender Beschluss erforderlich. Dieser soll sicherstellen, dass die Anlage den Anforderungen des Baugesetzbuches entspricht. Die Kosten für die Herstellung des Stichwegs sowie bereits entstandene Ausgaben sollen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB refinanziert werden. Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 18.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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Aus derselben Sitzung
- Hochwasserschutz im Stadtbezirk Rhynern Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, 18.11.2021