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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Anhörung der Bezirksvertretung gem. 38 Abs. 3 S. 1 GO NRW zur Bestellung eines neuen Bürgeramtsleiters für das Bürgeramt Bockum-Hövel
- 2.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift 0081/21 der Sitzung vom 25.08.2021
- 2.Neubau Spielplatz an der DörholtstraßeZur Vorlage · 0430/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm plant den Neubau eines öffentlichen Kinderspielplatzes an der Dörholtstraße im Bereich der Gemarkung Bockum-Hövel. Hintergrund der Maßnahme ist die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 06.085, durch den ein Bedarf an Spielflächen entstanden ist, der innerhalb der ursprünglichen Bebauungsplangrenzen nicht gedeckt werden konnte. Auf Basis eines ergänzten Erschließungsvertrages stellt der Erschließungsträger hierfür Mittel zur Verfügung.
Als Standort ist ein städtisches Grundstück vorgesehen, das derzeit als öffentliche Grünanlage mit Obstwiese genutzt wird. Die Planung sieht vor, die Fläche so zu gestalten, dass der Charakter der Streuobstwiese erhalten bleibt. Geplant ist die Integration einer Sandspielfläche sowie der Ausbau von Wegen in wassergebundener Bauweise. Die Ausstattung soll unter anderem Kletterstrukturen, Schaukeln, ein Stufenreck und Balancierbalken umfassen. Zudem wird eine Fläche für ein Zirkusprojekt der Von-Vincke-Schule freigehalten, da der Standort mit der Schule und deren Förderverein abgestimmt wurde.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 49.000 Euro, während Einzahlungen in Höhe von 51.000 Euro vorgesehen sind. Die Gesamtkosten für die Auszahlungen werden mit 100.000 Euro veranschlagt. Der Beschlussvorschlag ist vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Haushaltsplan 2022/2023 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0518/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0518/21_VL befasst sich mit der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Haushaltsplan 2022/2023 im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Bezirksvertretung die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets gemäß dem vorliegenden Bezirksplan auf die einzelnen Ansätze beschließt.
Zusätzlich zu den konsumtiven Mitteln sieht die Vorlage die Bereitstellung von 100.000 Euro für investive Zwecke vor. Diese Mittel sind für Ausgaben vorgesehen, die langfristig einen Nutzen stiften, wie etwa die Anschaffung von Spielgeräten, Bänken oder Beleuchtungsanlagen. Die Bezirksvertretung soll hierfür entsprechende Einzelmaßnahmen vorschlagen, wobei die endgültige Entscheidung unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Rat steht.
Im Rahmen der konzeptionellen Überarbeitung des Bezirksbandes wurde die Darstellung der Budgets verändert. Anstelle von bezirksspezifischen Einzelplänen wird nun ein gemeinsamer Bezirksplan für alle Bezirksvertretungen verwendet. Dabei werden die Investitionen differenziert nach den jeweiligen Bezirken ausgewiesen, um die Planung für die Bezirksvertretungen zu unterstützen. Die Vorlage umfasst zudem die Auflistung aller konsumtiven Bezirksbudgets in einer kompakten Form, während detaillierte Produktsichten entfallen. Die Bezirksvertretung nimmt die bezirksbezogenen Haushaltsansätze darüber hinaus zustimmend zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Zuschuss zum Karneval 2022 – GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 0520/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat in ihrer Sitzung am 17. November 2021 einen Grundsatzbeschluss zur Förderung der Karnevalsveranstaltungen für das Jahr 2022 gefasst. Die Verwaltung beantragte die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 1.500 Euro für die Durchführung der Veranstaltungen.
Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne für die Jahre 2022 und folgende genehmigt werden. Laut der Vorlage stehen die erforderlichen Mittel im Bezirksbudget im Teilergebnisplan des Stadtamtes/Zentralen Dienstleistungsbereichs zur Verfügung.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass das Karnevalskonzept im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel vor einigen Jahren umgestellt wurde. In der Folge habe der Karnevalsumzug an Bedeutung gewonnen und sei bei der Bevölkerung im Stadtbezirk sowie in der gesamten Stadt auf Interesse gestoßen. Da die Veranstaltung durch verschiedene Institutionen gesponsert wird, soll der beantragte Betrag als Beteiligung des Stadtbezirks dienen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 – Gewerbegebiet Lipperandstraße – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0311/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0311/21_VL behandelt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 für das Gewerbegebiet Lipperandstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa acht bis elf kleinteiligen Gewerbegrundstücken auf einer Gesamtfläche von circa 39.600 Quadratmetern. Hierzu soll eine öffentliche Stichstraße ergänzt werden, was eine Umwandlung einer privaten Verkehrsfläche in eine öffentliche Fläche sowie Anpassungen der Grenzabstände zur Römerstraße, zum Rehbach und zur neuen Stichstraße vorsieht. Baurechtlich sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 festgelegt, wobei die Bauweise innerhalb eines Schutzstreifens einer Hochspannungsleitung auf ein Geschoss begrenzt ist.
Die Planung umfasst ökologische Festsetzungen wie eine Dachbegrünungspflicht, ein Verbot von Schottergärten sowie eine Aufforstung einer Fläche von 0,23 Hektar als Ersatzmaßnahme. Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter der Westnetz GmbH, der Unteren Naturschutzbehörde, des LWL-Archäologie für Westfalen, der Stadtwerke Hamm, des Lippeverbandes und der IHK berücksichtigt. Die Änderungen beinhalten Anpassungen der Abstände zur 110-KV-Freileitung, den Schutz von Alleenbäumen, Ergänzungen zum Bodendenkmalschutz sowie die Berücksichtigung von Leitungsrechten. Zudem wurde auf Anregung des Lippeverbandes die Breite eines GFL-Rechts in der Nordostecke von 4,0 auf 5,0 Meter verbreitert. Der Ratsbeschluss zur Satzung war für den 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Neufassung der Straßen- und AnlagenordnungZur Vorlage · 0571/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0571/21_VL sieht die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung vor, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen sowie den Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen regelt. Die bisher gültige Fassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 2013.
Nach Angaben der Verwaltung besteht an verschiedenen Stellen der bestehenden Ordnung Veränderungsbedarf. Im Bereich der Definition von Betteln wurde der Begriff „aufdringlich“ ergänzt, um Handlungen zu erfassen, die über das bisherige Kriterium des „aggressiven“ Bettelns hinausgehen. Dies soll die Beurteilung durch die Ordnungsbehörden erleichtern, wobei passives Betteln ohne zusätzliche Aktivitäten weiterhin sanktionslos geduldet bleibt. Zudem wurde auf Wunsch der Polizei ein neuer Absatz eingefügt, um das Posen auf öffentlichen Parkplätzen rechtlich erfassen zu können.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Regelung zur Tierfütterung. Aufgrund der Zunahme von Fütterungen mit Lebensmittelresten an verwilderten Haustieren sowie Enten, Gänsen und Nutrias soll der Schutz vor Unrat und der damit verbundene Anstieg der Rattenpopulation durch eine Ausweitung der entsprechenden Vorschriften adressiert werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage rein redaktionelle Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Neufassung in der vorliegenden Form.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Bedarfsplanung zu Angeboten der Frühkindlichen Bildung in der Stadt HammZur Vorlage · 0572/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0572/21_VL befasst sich mit der Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung in Hamm. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 soll der Rat den Ausbau des Angebots beschließen. Ziel ist die Entwicklung von 14 neuen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 56 Gruppen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028, um eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von über 50 % zu erreichen. Dabei sollen bestehende Überbelegungsplätze und Übergangslösungen in die Regelstruktur überführt werden.
Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Flexibilisierungspauschale im Kinderbildungsgesetz vor, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von aktuell 610.000 € auf 1.080.000 € steigen soll. Zudem soll die Verwaltung zum Kindergartenjahr 2022/2023 einen Innovationsfonds zur Förderung pädagogischer Neuerungen mit entsprechenden Förderregularien entwickeln. Für die Kindertagespflege ist eine Neugestaltung des Systems geplant, wobei der Stundensatz von 5,04 € auf 6,50 € angehoben wird.
Hinsichtlich der Kosten entstehen durch den Ausbau Brutto-Betriebskostensteigerungen in Höhe von 13,44 Mio. €, wovon 6,05 Mio. € durch kommunale Eigenmittel gedeckt werden sollen. Im Budget des Dezernats sind vorerst zwei der 14 geplanten Einrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in einer Arbeitsgruppe eine Strategie zur Mobilisierung von Fachkräften zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung für den Hammer NordenZur Vorlage · 0482/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, eine städtebauliche Rahmenplanung für den Bereich Hammer Norden zu erarbeiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung dieser Planung zu beauftragen, sofern die Empfehlung durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und Naturschutz vorliegt.
Als Grundlage für das Vorhaben dient die Feststellung, dass die bestehenden planerischen Grundlagen, wie die Rahmenplanung von 1997 und das Strukturkonzept WerkStadt Hamm aus dem Jahr 2005, nicht mehr als ausreichend betrachtet werden. Zudem fehlt für den Hammer Norden ein aktuelles, stadtteilbezogenes Planungskonzept, wie es für andere Stadtbezirke bereits vorliegt oder in Erarbeitung ist.
Zentrale Schwerpunkte der neuen Planung sollen der Klimaschutz sowie die Klimaanpassung und die Sicherung von Freiraum- und Grünflächen sein. Weitere Themenbereiche umfassen die Stadtgestalt, die Bereitstellung von Wohn-, Gewerbe- und Versorgungsflächen sowie die Mobilität, insbesondere die Untersuchung zur Förderung des Umweltverbundes. Die Planung soll zudem auf den Ergebnissen des ehemaligen Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ aufbauen.
Das Ziel ist die Entwicklung einer Gesamtkonzeption für die Siedlungsbereiche des Hammer Nordens, der als funktionale Einheit betrachtet wird. Die Rahmenplanung soll als informelles Planungsinstrument Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung formulieren und als Entscheidungsgrundlage für politische Gremien und die Verwaltung dienen. Das Verfahren umfasst eine Bestandsaufnahme, eine SWOT-Analyse sowie einen Beteiligungsprozess für die Öffentlichkeit und betroffene Akteure.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- E.Mitteilungsvorlage
- 1.Kulturelle Weiterbildung – 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0073/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Beschlussvorschlag zur Durchführung kultureller Weiterbildungsangebote der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2021 vor. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 vorgesehen.
Das Programm umfasst verschiedene Einzelveranstaltungen, darunter Lesungen, Kabarett sowie ein Konzert, die im Gerd-Bucerius-Saal stattfinden sollen. Geplant sind unter anderem eine Lesung zur Medienbildung in Kooperation mit dem Jugendamt, eine literarische Veranstaltung zum Thema Demokratie sowie ein Kabarettprogramm zum Internationalen Frauentag in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Hamm. Zudem ist ein musikalisches Programm im Stil des französischen Chansons vorgesehen. Die Durchführung des Kabarett-Jahresrückblicks „STORNO 2020“ wird derzeit unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bestimmungen geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 16.000 Euro und erwarteten Erträgen von 13.600 Euro, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 2.400 Euro ergibt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Sollten die Veranstaltungen aufgrund der pandemischen Lage nicht stattfinden können, entstehen keine Aufwendungen oder Erträge.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- F.Anträge
- 1.Geschwindigkeitskontrollen auf der StrackstraßeZur Vorlage · 0208/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen des Antrags 0208/21_AT an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel die Durchführung verstärkter Geschwindigkeitskontrollen in der Strackstraße beantragt. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise von Anwohnern auf regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen und eine damit verbundene Lärmbelastung.
Der Antrag führt aus, dass die Strackstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in beide Fahrtrichtungen vorsieht, unter anderem aufgrund der Nähe einer Kindertagesstätte. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straße als Anliegerstraße fungiert, jedoch durch die aktuelle Baustellensituation auf der Hammer Straße vermehrt als Verbindungsweg zwischen der Hammer Straße und der Bülowstraße genutzt wird, was zu einem gestiegenen Verkehrsaufkommen geführt habe.
Die Ratsgruppe Pro Hamm beantragt, die Verwaltung dazu aufzufordern, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen, beispielsweise mittels des Enforcement Trailers, in der Strackstraße durchzuführen. Sollten sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen durch diese Kontrollen bestätigen, wird die Umsetzung nachhaltiger Lösungen zur Problemlösung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Geschwindigkeitskontrollen auf der StrackstraßeZur Vorlage · 0264/21_ST · Stlgnahme
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat einen Antrag gestellt, der die Durchführung verstärkter Geschwindigkeitskontrollen in der Strackstraße zum Gegenstand hat. Die Antragstellerin führt an, dass es in diesem Bereich, der auch eine Kindertagesstätte beherbergt, zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lärmbelästigung komme. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorsieht und als Anliegerstraße fungiert, jedoch durch Baustellen auf der Hammer Straße ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verzeichnet. Die Ratsgruppe beantragt, die Verwaltung dazu aufzufordern, vermehrt Kontrollen, beispielsweise mittels eines Enforcement Trailers, durchzuführen und bei Bestätigung der Überschreitungen nachhaltige Lösungen zu finden.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass Geschwindigkeitsüberwachungen auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes NRW in eigener Zuständigkeit sowie durch die Polizei durchgeführt werden. Diese Maßnahmen der Gefahrenabwehr werden aus gesamtstädtischer Sicht zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Bezirksvertretung keine Beschlusskompetenz für diese Maßnahmen besitzt. In der Strackstraße werden bereits mobile Messungen mit Stativen oder Messfahrzeugen in angemessenem Umfang durchgeführt. Ein Einsatz von Enforcement Trailern wird nicht vorgenommen, da diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur offensichtlich am Fahrbahnrand aufgestellt werden könnten. Eine neutrale Überwachung mittels Seitenradar habe in der Strackstraße eine niedrige Verstoßquote ergeben, wesglich weitere mobile Messungen an dieser Stelle fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Fahrbahnmarkierung Friedrich-Ebert-StraßeZur Vorlage · 0297/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Ergänzung von Fahrbahnmarkierungen in der Friedrich-Ebert-Straße beantragt. Der Antrag richtet sich an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel und befasst sich mit dem Bereich der Friedrich-Ebert-Straße zwischen der Marinestraße und der Horster Straße.
In diesem Abschnitt verläuft auf beiden Seiten der Straße ein separater Radweg, der verschiedene Kreuzungen, darunter die Berliner Straße, die Klemmestraße, die Oswaldstraße und die Marinestraße, quert. Laut dem Antrag ist der Radweg im Bereich der Kreuzung zur Marinestraße bereits durch eine rote Markierung gekennzeichnet. An den übrigen genannten Kreuzungen fehlt eine solche Markierung derzeit.
Die Fraktion beantragt daher die zusätzliche Anbringung von Fahrbahnmarkierungen an den Kreuzungen zur Berliner Straße, zur Klemmestraße und zur Oswaldstraße. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufmerksamkeit des Kraftfahrzeugverkehrs auf den kreuzenden Radverkehr zu erhöhen und die Sicherheit der Radfahrenden zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Fahrbahnmarkierung Friedrich-Ebert-StraßeZur Vorlage · 0277/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 0297/21 die zusätzliche Fahrbahnmarkierung an mehreren Kreuzungen der Friedrich-Ebert-Straße beantragt. Der Abschnitt der Friedrich-Ebert-Straße, der sich von der Marinestraße bis zur Horster Straße erstreckt, verfügt beidseitig über einen gesonderten Radweg, welcher unter anderem die Berliner Straße, die Klemmestraße, die Oswaldstraße und die Marinestraße kreuzt. Während im Bereich der Kreuzung zur Marinestraße bereits eine rote Markierung vorhanden ist, fehlt diese an den übrigen genannten Kreuzungspunkten. Ziel des Antrags ist es, durch die Markierungen die Aufmerksamkeit des Kraftfahrzeugverkehrs auf den kreuzenden Radverkehr zu lenken.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Umsetzung des Vorhabens Stellung bezogen. Da die Durchführung der Markierungsarbeiten im laufenden Jahr witterungsbedingt nicht mehr möglich ist, wird die Umsetzung für das kommende Jahr angekündigt. Die Verwaltung beabsichtigt, die entsprechenden Markierungsarbeiten in die nächste Ausschreibung aufzunehmen, um die Ausführung der Rotmarkierung im Frühjahr 2022 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Parkmarkierungen in der Straße „Am Böcken“Zur Vorlage · 0298/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Einzeichnung von Parkmarkierungen in der Straße „Am Böcken“ beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Parksituation auf der linken Straßenseite, in Blickrichtung der Horster Straße. Laut der Fraktion ist dieser Bereich regelmäßig so belegt, dass lediglich die Grundstückseinfahrten freigehalten werden, was zu Schwierigkeiten im Begegnungsverkehr führt.
Die Fraktion schlägt vor, eine einseitige Markierung von Parkflächen vorzunehmen. Dabei wird die Forderung gestellt, zwischen den einzelnen Parkplätzen ausreichend große Abstände zu lassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den entgegenkommenden Fahrzeugen das Ausweichen zu ermöglichen, um den Verkehrsfluss zu unterstützen. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Parkmarkierungen in der Straße „Am Böcken“Zur Vorlage · 0273/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 0298/21 die einseitige Einzeichnung von Parkmarkierungen in der Straße „Am Böcken“ beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die Situation im Begegnungsverkehr, da die linke Straßenseite, in Blickrichtung von der Horster Straße aus, regelmäßig vollständig beparkt ist. Zwar werden die Ein- und Ausfahrten der Grundstücke freigehalten, jedoch erschwert die Parkdichte das Vorankommen der Fahrzeuge. Die Fraktion regt an, durch die Markierungen ausreichend Abstände zwischen den einzelnen Parkflächen zu schaffen, um Ausweichmöglichkeiten für den entgegenkommenden Verkehr zu ermöglichen.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und nimmt dazu Stellung. Durch die Umsetzung von Fahrbahnmarkierungen sollen gezielt Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr geschaffen werden. Die Durchführung der Markierungsarbeiten wird für das laufende Jahr angestrebt, wobei die Umsetzung von der Witterung abhängt. Sollte eine Umsetzung im aktuellen Jahr nicht mehr möglich sein, ist die Durchführung der Markierung für das Frühjahr 2022 vorgesehen. Die Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 17. November 2021 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Asphaltierung des Heinrich-Sprank-WegesZur Vorlage · 0305/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Prüfung einer Asphaltierung des Heinrich-Sprank-Weges beantragt. Bei der betreffenden Verbindung handelt es sich um einen etwa 350 Meter langen Weg, der den Bahnhof Bockum-Hövel mit der Straße Loddenkamp verbindet und von Radfahrenden genutzt wird.
Derzeit ist der Weg mit einer wassergebundenen Deckschicht ausgestattet. Laut Begründung der Fraktion führt dieser Zustand bei feuchter Witterung zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit, da Vertiefungen und matschige Abschnitte entstehen, was die Unfallgefahr erhöhen kann.
Im Rahmen der beantragten Prüfung soll zudem untersucht werden, inwieweit Fördermittel aus Landes- oder Bundesprogrammen für die Umsetzung der Asphaltierung in Anspruch genommen werden können. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 17. November 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Prüfauftrag bzgl. Feuerwehrgerätehaus BockumZur Vorlage · 0311/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Vorlage 0311/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag bezüglich eines möglichen Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in Bockum.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass das bestehende Gebäude in die Jahre gekommen sei und praktische Schwierigkeiten aufweise, wie etwa die Umkleidemöglichkeiten in der Fahrzeughalle. Zudem wird die aktuelle Lage des Standorts als nicht optimal beschrieben. Ziel der Fraktion ist die Anstrebung eines mittelfristigen Neubaus.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, nach möglichen Standorten für ein neues Feuerwehrgerätehaus zu suchen. Darüber hinaus soll der Finanzbedarf für ein solches Bauvorhaben ermittelt werden. In diesem Prozess sollen die Bedürfnisse der Feuerwehrleute aus Bockum ermittelt und bei der Planung besonders berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Gehwegparken an der Barsener Str.Zur Vorlage · 0313/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags vom 11. Oktober 2021 eine Änderung der Parkordnung in der Barsener Straße beantragt. Der Antrag bezieht sich auf den Straßenabschnitt zwischen dem Prozessionsweg und der Bushaltestelle.
Nach Angaben der Fraktion parken am rechten Fahrbahnrand in diesem Bereich täglich zahlreiche Fahrzeuge. Dies führe dazu, dass ein Begegnungsverkehr auf der Straße nicht mehr möglich sei und der Verkehrsfluss behindert werde. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Bürgersteig in dem betreffenden Abschnitt eine vergleichsweise große Breite aufweist.
Die Fraktion beantragt daher, die Verwaltung damit zu beauftragen, an geeigneten Stellen in dem genannten Straßenabschnitt das Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen. Dabei soll das Parken so gestaltet werden, dass die Fahrzeuge zur Hälfte quer zur Fahrtrichtung stehen. Zudem wird die Aufstellung entsprechender Verkehrsschilder durch die Verwaltung gefordert. Der Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 17. November 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.Erweiterung der ZahlungsmöglichkeitenZur Vorlage · 0315/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Vorlage 0315/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Ziel des Antrags ist die zeitnahe Erweiterung der verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten in den kommunalen Einrichtungen des Bezirks.
Konkret wird gefordert, dass in Einrichtungen wie dem Bürgeramt, dem Recyclinghof und der Bezirksbücherei künftig neben den bisherigen Methoden auch Zahlungen mittels Debit- und EC-Karten, Kreditkarten sowie über die mobilen Bezahldienste Google Pay und Apple Pay möglich sein sollen. Die Fraktion begründet diesen Vorstoß mit einer Veränderung des Zahlungsverhaltens der Bevölkerung, die durch die Corona-Pandemie verstärkt wurde und einen Trend hin zur Kartenzahlung aufweist. Der Antrag wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 17. November 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Fußgängerquerung Galilei-GymnasiumZur Vorlage · 0316/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Einrichtung einer sichereren Fußgängerquerung in der Dr.-Voßhage-Straße beantragt. Hintergrund der Anfrage ist der Schulweg von Schülerinnen und Schülern des Galilei-Gymnasiums, die die Straße zwischen der Bushaltestelle „Bromberger Str.“ und dem Schulgelände überqueren. Laut Begründung der Fraktion ist die aktuelle Querungsstelle nicht ausreichend als solche erkennbar, was zu Gefahrensituationen im Verkehr zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängern führen kann.
Der Antrag sieht zwei konkrete Maßnahmen vor. Erstens soll die Verwaltung beauftragt werden, an einer Laterne in der Nähe der Querungsstelle ein Warnschild anzubringen, das auf die Anwesenheit von Schulkindern hinweist und zur Reduzierung der Geschwindigkeit auffordert. Zweitens wird die Verwaltung angewiesen, durch optische Fahrbahnmarkierungen die Aufmerksamkeit auf die Querungsstelle zu lenken. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 17. November 2021 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Beleuchtung des Fußweges unterhalb des Christus-König-KindergartensZur Vorlage · 0317/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Installation einer Beleuchtung für den Fußweg unterhalb des Christus-König-Kindergartens angeregt. Der betreffende Weg dient als Verbindung zwischen der Ludwig-van-Beethoven-Straße und dem Hallohpark.
Nach Angaben der Fraktion ist dieser Weg derzeit nicht beleuchtet. Da der Weg von Eltern, Kindern sowie Anwohnern des Römerbergs genutzt wird, wird die Installation einer Lichtquelle mit Blick auf die Sicherheit während der dunklen Jahreszeit begründet. Als technische Umsetzung schlägt die Fraktion die Anbringung eines Strahlers oder einer Lampe direkt an dem dort befindlichen Trafohäuschen vor. Diese Variante wird als kostengünstigere Alternative zu einer herkömmlichen Straßenlaterne betrachtet.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtwerke Hamm prüfen sollen, ob die Installation eines Strahlers oder einer Lampe am Trafohäuschen zur Ausleuchtung des Fußweges realisierbar ist. Die Vorlage wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 17. November 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.Sitzbänke Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-PlatzZur Vorlage · 0327/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel wird über die Anschaffung von Sitzgelegenheiten auf dem Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz beraten. Ein Antrag der Koalitionspartner aus der SPD-Bezirksfraktion sowie der Bezirksvertreter der Bündnisse 90/Die Grünen und der FDP sieht vor, im Bereich der dortigen Skateranlage zwei Sitzbänke aufzustellen.
Die Finanzierung der Maßnahme soll aus dem verbleibenden Budget der Bezirksvertretung erfolgen. Laut dem Antrag stehen für unterjährige Kleinprojekte noch Mittel in Höhe von 4.000 Euro zur Verfügung, die bisher nicht veranschlagt wurden.
Die geplanten Sitzgelegenheiten sollen die Aufenthaltsqualität auf dem Platz für die dort genutzte Jugendgruppe erhöhen. Der Antrag spezifiziert, dass eine der Bänke als sogenannte „Jugendsitzbank“ konzipiert sein soll, welche eine Nutzung der Lehne als Sitzfläche ermöglicht. Die zweite Bank soll als herkömmliche Sitzbank ausgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 11.Errichtung einer Stele zur Stadtgeschichte zum Thema „Jüdisches Leben in Bockum-Hövel“ an der St. Stephanus-Kirche in BockumZur Vorlage · 0329/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0329/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Ziel des Antrags ist die Errichtung einer Geschichtsstelle am Standort der St. Stephanus-Kirche in Bockum. Die Stele soll das Thema „Jüdisches Leben in Bockum-Hövel“ behandeln und auf die historische Bedeutung des ehemaligen Judenhauses an der Adresse Bockum Nr. 41 hinweisen, welches Ende des 18. bzw. Anfang des 19. Jahrhunderts als Wohnhaus einer jüdischen Familie diente.
In der Begründung wird auf die bestehende Reihe von Geschichtsstelen im Stadtbezirk verwiesen, die bereits an der Kreuzkirche, am Ehrenfriedhof und an der Johanneskirche installiert sind. Für die St. Pankratius-Kirche sei eine weitere Stele für das Jahr 2023 geplant.
Um den für die Erstellung notwendigen wissenschaftlichen Rechercheaufwand zu bewältigen, regt die Fraktion eine Zusammenarbeit zwischen dem Stadtarchiv, der Stolpersteine AG sowie dem Galilei-Gymnasium an. Zur Finanzierung der Maßnahme schlägt die Antragstellerin vor, nicht verausgabte Mittel aus dem Bezirksbudget heranzuziehen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 12.Probeweises Aufstellen von besonderen MülleimernZur Vorlage · 0330/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die probeweise Aufstellung spezieller Müllbehältnisse in ihrem Stadtbezirk beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Entsorgung von Abfällen an Orten zu verbessern, die häufig von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden. Als konkrete Standorte werden der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz, der Funpark sowie der Parkplatz am Bahnhof Bockum-Hövel angeführt.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit dem Vorkommen von Speise- und Getränkekartons an diesen Plätzen. Insbesondere Pizzakartons seien aufgrund ihrer Größe oft nicht in den vorhandenen Standard-Mülleimern entsorgbar. Die Fraktion schlägt daher die Nutzung von Behältern vor, die speziell für Pizzakartons ausgelegt sind und gegebenenfalls um eine Ablage für Flaschen ergänzt werden könnten.
Sollte sich die Nutzung dieser besonderen Müllbehältnisse in der Testphase bewähren, sieht der Antrag eine mögliche Ausweitung der Aufstellung auf weitere beliebte Treffpunkte der Jugendlichen im Stadtbezirk vor. Der Antrag wurde der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- G.Anfragen
- 1.temporäres Halteverbot Ludwig-Van-Beethoven-StraßeZur Vorlage · 0104/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit der Parksituation in der Ludwig-Van-Beethoven-Straße. In einer Anfrage der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird nach dem Zeitplan für eine geplante Testphase eines temporären Halteverbots gefragt.
Hintergrund der Anfrage ist die Problematik der Straßenreinigung in der genannten Straße, die bereits in einer früheren Anfrage der SPD-Fraktion thematisiert wurde. Laut den vorliegenden Unterlagen wurde in einer entsprechenden Stellungnahme bereits die Durchführung einer Testphase für ein temporäres Halteverbot in Aussicht gestellt, um die Schwierigkeiten bei den Reinigungsarbeiten zu adressieren. Die Koalitionspartner der Bezirksvertretung bitten nun um Auskunft darüber, wann die Umsetzung dieser Testphase erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Verkehrssituation NordenstiftswegZur Vorlage · 0163/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit der Verkehrssituation auf dem Nordenstiftsweg im Bereich zwischen der Merschstraße und den Eisenbahnbrücken. In einer Anfrage der Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP werden die Auswirkungen des Schwerlast- und Busverkehrs auf die Anwohnerschaft thematisiert. Die Antragsteller verweisen dabei auf die Lärmbelastung sowie auf Vibrationen im betroffenen Straßenabschnitt.
Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister und umfasst mehrere Fragen zur weiteren Verkehrsplanung. Es wird nach bestehenden Planungen der Verwaltung gefragt, die auf die Beeinträchtigungen der Anwohner eingehen sollen. Zudem wird die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger, im genannten Bereich erfragt.
Als mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation werden konkrete Optionen zur Prüfung vorgeschlagen. Dazu gehören die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 im Bereich von der Merschstraße bis zu den Eisenbahnbrücken, die Umsetzung eines alternierenden Parkens sowie die Einrichtung eines Zebrastreifens zur Erhöhung der Sicherheit beim Überqueren der Straße. Die Anfrage dient der Klärung der Möglichkeiten zur Optimierung der Verkehrssituation in diesem Abschnitt.
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- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Verkehrssituation NordenstiftswegZur Vorlage · 0274/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertreter aus der SPD-Bezirksfraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Bezirksvertreterin die aktuelle Verkehrssituation auf dem Nordenstiftsweg im Bereich zwischen Merschstraße und Eisenbahnbrücken bewertet. Die Anfrage bezog sich auf die Belastung der Anwohner durch Lärm und Vibrationen sowie auf die Frage nach Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Gleichberechtigung verschiedener Verkehrsteilnehmer.
Nach Angaben der Verwaltung konnte die Verkehrsbelastung durch den Bau der Warendorfer Straße bereits um etwa 30 Prozent gesenkt werden. Aktuell verzeichnet die Straße ein Aufkommen von 7.000 Kraftfahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 2 Prozent. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 wird abgelehnt, da die Lärmaktionsplanung der 3. Stufe keine entsprechenden Vorgaben für diesen Straßenabschnitt enthält und die Fahrbahnbeschaffenheit keine Notwendigkeit für eine Umplanung vorsieht. Zudem muss die Befahrbarkeit für die Buslinien R 14 und S 20 gewährleistet bleiben.
Ein Umbau des öffentlichen Raums zur Sicherung der Verkehrsteilhabe ist kurz- bis mittelfristig aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht vorgesehen. Die Prüfung der Unfalllage ergab für das Jahr 2021 keine Auffälligkeiten; die Straße wird als nicht unfallauffällig eingestuft. Die Umsetzung von alternierendem Parken wird aufgrund des hohen Parkbedarfs ausgeschlossen. Für die Anlage eines Zebrastreifens sind die Mindesteinsatzkriterien nicht erfüllt, da bereits andere Querungshilfen und Lichtsignalanlagen vorhanden sind.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Grünpflege in Bockum-HövelZur Vorlage · 0164/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Zustand der Grünpflege im Stadtbezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen aus der Bevölkerung, wonach Park- und Grünanlagen sowie das Straßenbegleitgrün im Stadtbezirk unzureichend gepflegt seien.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu drei spezifischen Punkten. Zunächst wird gefragt, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim ASH sowie beim Grünflächenamt für die Grünpflege im Stadtbezirk zuständig sind. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob eine zeitnahe oder mittelfristige Erhöhung der Personalstärke vorgesehen ist. Abschließend wird nach dem Einsatz von Fremdfirmen zur Grünpflege gefragt. Hierbei sollen konkret die Art der beauftragten Tätigkeiten sowie die bisher dafür aufgewendeten Beträge benannt werden. Die Anfrage wurde am 15. September 2021 gestellt und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 17. November 2021 vorgesehen.
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- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.WaldentwicklungsplanZur Vorlage · 0165/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Waldentwicklungsplan Informationen über den aktuellen Stand der Planung angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Absicht, in der vergangenen Wahlperiode gemeinsam mit der SPD die Anpflanzung eines Bürgerwaldes in Bockum-Hövel zu realisieren.
Nach Angaben der Fraktion hatte die Stadtverwaltung zuvor mitgeteilt, dass im Zuge der Fortschreibung des Waldentwicklungskonzeptes geeignete Flächen für dieses Vorhaben identifiziert werden sollen. Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung. Da seit dieser Mitteilung 13 Monate vergangen sind, bittet die CDU-Bezirksfraktion den Bezirksbürgermeister um Auskunft darüber, zu welchem Zeitpunkt die Fortschreibung des Waldentwicklungskonzeptes der Bezirksvertretung vorgelegt wird.
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- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- WaldentwicklungsplanZur Vorlage · 0281/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Stand zur Fortschreibung des Waldentwicklungskonzeptes sowie zur Realisierung eines geplanten Bürgerwaldes in Bockum-Hövel angefragt. Die Fraktion bezog sich dabei auf ein Vorhaben aus der vergangenen Wahlperiode, das in Zusammenarbeit mit der SPD initiiert wurde, und erkundigte sich nach dem zeitlichen Ablauf der Vorlage des überarbeiteten Konzepts.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Stellungnahme, dass das bestehende Waldentwicklungskonzept aus dem Jahr 2003 die Grundlage für die Festlegung von Suchräumen für neue Aufforstungen und die Vernetzung städtischer Waldflächen bildet. Die Überarbeitung der Planungen zur Vermehrung der städtischen Waldflächen befinde sich derzeit noch in einem laufenden Prozess. Konkrete Ergebnisse können den politischen Gremien und Fachausschüssen erst nach Abschluss der internen, amtsübergreifenden Abstimmungen vorgelegt werden.
Hinsichtlich der Umsetzung der Ziele aus dem Klimaaktionsplan der Stadt Hamm für den Zeitraum 2020 bis 2025 gab die Verwaltung an, dass im laufenden Jahr bereits Erstaufforstungen auf zwei Flächen mit einer Größe von 1,1 Hektar und 2,3 Hektar durchgeführt werden konnten.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Vollständige Einzäunung der Hundeauslauffläche RadbodZur Vorlage · 0166/21_AF · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der geplanten vollständigen Einzäunung der Hundeauslauffläche in Bockum-Hövel angefordert. Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksvertretung vom 24. Februar 2021, mit dem Mittel in Höhe von 3.000 Euro aus dem Bezirksbudget für diese Maßnahme bereitgestellt wurden.
Die Fraktion erkundigt sich, weshalb die Umsetzung seit dem Beschluss noch nicht erfolgt ist. Dabei bezieht sie sich auf einen Bericht aus dem Büro des Oberbürsmaysters vom 30. August 2021, wonach eine vollständige Umzäunung einer Hundeauslauffläche in Herringen aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich sei. Die Anfrage fragt nach, ob derselbe Grund auch für die Verzögerung in Bockum-Hövel verantwortlich ist und warum die Bezirksvertretung hierüber nicht vorab informiert wurde.
Zudem bittet die Fraktion um Auskunft zur Registrierung und Internet-Ausweisung der Hundeauslauffläche. Es wird nach den Gründen für den Verzug bei dieser Maßnahme sowie nach einem voraussichtlichen Zeitpunkt für die erfolgte Kennzeichnung gefragt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Vollständige Einzäunung der Hundeauslauffläche RadbodZur Vorlage · 0226/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zur Umsetzung der Hundeauslauffläche Radbod Informationen über den aktuellen Stand der Maßnahmen sowie die Gründe für Verzögerungen angefordert. Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksvertretung vom Februar 2021, der Mittel in Höhe von 3.000 Euro für eine vollständige Einzäunung bereitstellte. Die Fraktion erkundigte sich zudem nach dem Grund für die ausstehende Registrierung und Internet-Ausweisung der Fläche sowie nach der Kommunikation seitens der Verwaltung.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Stellungnahme, dass die Hundeauslauffläche auf einer Liegenschaft der Stadtwerke Hamm liegt und Teil einer planfestgestellten Wegeverbindung ist. Die Auslauffläche auf Radbod ist im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung inklusive Begrünung und Umzäunung festgesetzt.
Bezüglich der Umsetzung der Einzäunung gab die Verwaltung an, dass eine Toranlage zur Ergänzung bereits beauftragt wurde. Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Errichtung dieses Elements, wobei mit einem Einbau im Laufe des Novembers 2021 gerechnet wird. Die Registrierung der Hundeauslauffläche auf der städtischen Internetseite wird nachgeholt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.NordenstiftswegZur Vorlage · 0167/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0167/21_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Verkehrssituation am Nordenstiftsweg, insbesondere im Bereich zwischen der Merschstraße und den Bahnbrücken.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf einen Ortstermin, der am 12. September 2021 stattgefunden hat, um die Anliegersituation zu untersuchen. Im Zuge dieser Anfrage werden zwei spezifische Punkte zur Klärung vorgelegt. Zum einen wird gefragt, ob im Bereich des Nordenstiftsweges in jüngster Zeit Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt wurden und welche Ergebnisse diese erbracht haben. Sollten keine derartigen Messungen stattgefunden haben, bittet die Fraktion die Verwaltung darum, entsprechende Geschwindigkeitsüberwachungen vorzunehmen und der Bezirksvertretung die Resultate mitzuteilen.
Zum zweiten Punkt der Anfrage wird die Prüfung angefragt, ob die Anlage von Fahrradschutzstreifen auf dem Nordenstiftsweg technisch und planerisch möglich ist. Die Anfrage ergänzt damit bereits bestehende schriftliche Anfragen anderer Fraktionen der Bezirksvertretung zu diesem Thema.
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- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- NordenstiftswegZur Vorlage · 0275/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel die Situation am Nordenstiftsweg erläutert. Gegenstand der Anfrage waren die Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen sowie die Möglichkeit der Anlage von Fahrradschutzstreifen im Bereich zwischen Merschstraße und Bahnbrücken.
Hinsichtlich der Geschwindigkeitskontrollen gab die Verwaltung an, dass seitens des Rechtsamts keine Überwachungen stattgefunden haben. Es wurde jedoch eine Seitenradarmessung im Bereich zwischen den Brücken durchgeführt, welche einige Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeigte. In der Folge sollen nun Geschwindigkeitsüberwachungen erfolgen.
Bezüglich der Einrichtung von Fahrradschutzstreifen teilte die Verwaltung mit, dass eine Umsetzung nur abschnittsweise möglich wäre. Eine durchgehende Anlage würde an Engstellen im Brückenbereich sowie an der Querungshilfe beziehungsweise der Verkehrsinsel unterbrochen werden müssen. Zudem wird auf den hohen Parkdruck in der Straße verwiesen. Aufgrund dieser Gegebenheiten sieht die Verwaltung keine Möglichkeit für eine sinnvolle Lösung zur Anlage eines Fahrradschutzstreifens.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.Grünfläche nahe Gebrüder-Grimm-SchuleZur Vorlage · 0168/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Nutzung einer Grünfläche im Bereich der Gebrüder-Grimm-Schule angefordert. Das betreffende Gelände wird durch die Berliner Straße, die Stefanstraße und die Gebrüder-Grimm-Schule begrenzt. Die Anfrage bezieht sich auf Themen, die bereits im Rahmen einer Schulbesichtigung am 9. August 2021 besprochen wurden.
Die Fraktion bittet um Klärung der Eigentumsverhältnisse der Fläche. Falls das Grundstück im Eigentum der Stadt Hamm steht, möchte die Fraktion wissen, welche Nutzung derzeit beabsichtigt ist und ob eine Verwendung als Spiel- und Freizeitfläche, beispielsweise als Fußballfeld, realisierbar wäre. In diesem Zusammenhang wird zudem nach der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für eine mögliche Einzäunung des Geländes gefragt.
Sollte die Fläche in privatem Eigentum stehen, erkundigt sich die Fraktion, ob ein Erwerb oder eine Anmietung durch die Stadt in Betracht gezogen wird und ob bereits Gespräche mit den Grundstückseigentümern stattgefunden haben. Auch für den Fall eines privaten Eigentums wird die Nutzung der Fläche als Spiel- und Freizeitbereich angestrebt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Grünfläche nahe Gebrüder-Grimm-SchuleZur Vorlage · 0289/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel den Status der Grünfläche nahe der Gebrüder-Grimm-Schule erläutert. Das betreffende Grundstück, welches durch die Berliner Straße, die Stefanstraße und die Gebrüder-Grimm-Schule begrenzt wird, befindet sich im Eigentum der Stadt Hamm.
Bisher wurde die Fläche als Baustelleneinrichtung genutzt. Eine schulische Nutzung als Erweiterung der Schulhofflächen ist laut der Verwaltung denkbar. Hierfür ist jedoch eine Abstimmung mit der Schulleitung erforderlich. Sollte eine solche Nutzung realisiert werden, müssten entsprechende Mittel im Haushalt angemeldet werden. Die Anfrage der Fraktion hatte zudem die Möglichkeit einer Nutzung als Spiel- und Freizeitfläche, beispielsweise als Fußballfeld, sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine Einzäunung des Geländes thematisiert.
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- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Bezirkliche Ausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0169/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur bezirklichen Ausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 23. März 2021, der eine Verstärkung und Neuausrichtung des KOD vorsah. Dieser Beschluss beinhaltete die Einstellung von elf neuen Mitarbeitenden zum 1. April 2021 sowie eine stufenweise Erhöhung der Gesamtzahl der KOD-Beschäftigten auf 49 Personen bis zum Jahr 2022.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu mehreren Punkten der personellen und organisatorischen Umsetzung. Konkret wird gefragt, ob die elf neuen Stellen zum geplanten Termin besetzt werden konnten. Zudem wird nach der Einrichtung eines festen Bezirksteams für den Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel sowie nach der Größe dieses Teams gefragt. Die Anfrage umfasst ferner Informationen über die Einsatzzeiten des zuständigen Teams im Stadtbezirk und die Frage, ob sich im Rahmen der Tätigkeit besondere Einsatzschwerpunkte herausgebildet haben. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob die Einrichtung eines KOD-Bezirksbüros geplant ist, wie es bereits in der Haushaltsplanberatung 2021 beantragt wurde.
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- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Bezirkliche Ausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0287/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel den aktuellen Stand zur personellen und strukturellen Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) dargelegt. Hintergrund der Anfrage sind Fragen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23. März 2021, der eine Verstärkung des KOD vorsah. Ziel war die Einstellung von elf neuen Mitarbeitenden zum 1. April 2021 sowie eine schrittweise Erhöhung der Gesamtzahl der Beschäftigten auf 49 Personen im Zeitraum bis 2022.
Die Bezirksfraktion erkundigte sich konkret nach dem Stand der Neueinstellungen, der Einrichtung eines festen Bezirksteams für den Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel, der Größe und den Einsatzzeiten dieses Teams sowie nach etwaigen Einsatzschwerpunkten. Zudem wurde die Planung zur Einrichtung eines KOD-Bezirksbüros thematisiert.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Einteilung der Bezirksteams erst nach Abschluss der Ausbildung der neuen Mitarbeitenden vorgesehen ist. Dieser Prozess soll Ende November abgeschlossen sein. Ein ausführlicher Bericht zum Thema sowie zur praktischen Umsetzung soll nach Vorliegen erster Erfahrungen in der ersten Sitzung des Jahres 2022 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Steuerung von Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0170/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zur Steuerung von Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt Hamm vier spezifische Fragen an den Bezirksbürgermeister gestellt. Grundlage der Anfrage ist der einstimmige Beschluss des Rates der Stadt Hamm zur Neuaufstellung des Gesamtstädtischen Konzepts Windkraft, welcher die Beauftragung eines Planungsbüros sowie weiterer Gutachter für ein Fachgutachten vorsieht.
In der Anfrage wird auf die Beschlussvorlage Nr. 2001/19 Bezug genommen und darauf hingewiesen, dass das FNP-Änderungsverfahren bezüglich der Windkonzentrationszone Isenburg als nicht abgeschlossen gekennzeichnet ist. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Beauftragung des Planungsbüros und der weiteren Gutachter bereits erfolgt ist. Zudem wird nach dem geplanten Zeitraum sowie dem Umfang der Bürgerbeteiligung gefragt.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den aktuellen Planungssachstand für die im Stadtbezirk befindliche Zone Isenburg. Abschließend wird um Informationen zum vorgesehenen Kostenrahmen für das gesamte Verfahren gebeten. Die Anfrage wurde am 28. September 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 17. November 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Steuerung von Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0263/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel zum Stand der Windenergieplanung reagiert. Gegenstand der Anfrage waren der Auftragstatus für Planungsbüros und Gutachter, der Umfang der geplanten Bürgerbeteiligung, der Planungsstand der Windkonzentrationszone Isenburg sowie der vorgesehene Kostenrahmen für das Verfahren.
Die Verwaltung führt aus, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windenergieanlagen auf Bundes- und Landesebene seit dem Beschluss des Gesamtstädtischen Konzepts Windkraft maßgeblich geändert haben. Aufgrund neuer Vorgaben müssen Windenergieanlagen nun einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen sowie in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und Satzungsgebieten einhalten.
In der Folge wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung mit der Beschlussvorlage 0460/21 für die Ratssitzung am 14. Dezember 2021 vorgeschlagen hat, von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie abzusehen und das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans einzustellen. Dies umfasst auch das Ende der laufenden Verfahren zur Ausweisung der Windkonzentrationszonen Isenburg sowie der Zonen Weetfeld A2 „West“ und „Süd-Ost“. Da die Änderungen der Rechtsvorschriften bereits seit dem Frühjahr 2020 absehbar waren, wurden keine Planungs- und Gutachterbüros beauftragt und es ist keine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Es sind für dieses Verfahren keine Kosten entstanden.
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- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.Sachstand Planung PieperstraßenbrückeZur Vorlage · 0171/21_AF · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0171/21_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister zur Planung der Pieperstraßenbrücke gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsplan 2021 der Stadt Hamm, wobei die Bezirksvertretung Bockum-Hövel zunächst 25.000 Euro für die Planungskosten eines möglichen Ersatzbaus der Fußgängerbrücke an der Pieperstraße vorgesehen hatte. Der Rat der Stadt Hamm hat diesen Betrag auf 50.000 Euro erhöht.
Die Fraktion bittet um Auskunft zum aktuellen Sachstand der Planungen für einen möglichen Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke. Dabei wird gefragt, ob bereits externe Ingenieurbüros mit der Planung beauftragt wurden. Des Weiteren wird nach einer Einschätzung der Verwaltung gefragt, inwieweit die verbleibenden Brückenpfeiler in einen eventuellen Ersatzbau integriert werden können. Zudem wird nach der Existenz alternativer Planungen für eine Querungshilfe an dieser Stelle gefragt. Da die Bezirksvertretung Bockum-Hövel am 17. November 2021 über den kommenden Haushaltsplan berät, wird um eine Beantwortung der Fragen oder zumindest um einen Zwischenbericht gebeten.
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- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Sachstand Planung PieperstraßenbrückeZur Vorlage · 0269/21_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zum Sachstand der Planung der Pieperstraßenbrücke auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel reagiert. Die Anfrage bezog sich auf die im Haushaltsplan 2021 bereitgestellten Mittel für die Planungskosten eines möglichen Ersatzbaus der Fußgängerbrücke an der Pieperstraße. Während die Bezirksvertretung Bockum-Hövel ursprünglich 25.000 Euro für diese Planungskosten eingestellt hatte, wurde dieser Betrag durch den Rat der Stadt Hamm auf 50.000 Euro erhöht.
Die Fraktion stellte im Rahmen der Anfrage drei spezifische Fragen zum aktuellen Planungsstand. Erfragt wurde, welche konkreten Planungen für einen Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke der Verwaltung vorliegen und ob bereits externe Ingenieurbüros mit der Planung beauftragt wurden. Zudem wurde nach einer Einschätzung zur Einbindung der verbleibenden Brückenpfeiler in einen möglichen Ersatzbau sowie nach der Existenz alternativer Planungen für eine Querungshilfe an dieser Stelle gefragt. Die Anfrage forderte zudem einen Zwischenbericht an, falls eine umfassende Beantwortung bis zur Sitzung der Bezirksvertretung am 17. November 2021 nicht möglich sei.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine ausführliche Berichterstattung zu den gestellten Fragen in Form einer Beschlussvorlage in der nächsten Sitzung erfolgen wird.
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- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- H.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- I.Verschiedenes