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Beschlussvorlage

Zuschuss zum Karneval 2022 – Grundsatzbeschluss

0520/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat in ihrer Sitzung am 17. November 2021 einen Grundsatzbeschluss zur Förderung der Karnevalsveranstaltungen für das Jahr 2022 gefasst. Die Verwaltung beantragte die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 1.500 Euro für die Durchführung der Veranstaltungen.

Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne für die Jahre 2022 und folgende genehmigt werden. Laut der Vorlage stehen die erforderlichen Mittel im Bezirksbudget im Teilergebnisplan des Stadtamtes/Zentralen Dienstleistungsbereichs zur Verfügung.

Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass das Karnevalskonzept im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel vor einigen Jahren umgestellt wurde. In der Folge habe der Karnevalsumzug an Bedeutung gewonnen und sei bei der Bevölkerung im Stadtbezirk sowie in der gesamten Stadt auf Interesse gestoßen. Da die Veranstaltung durch verschiedene Institutionen gesponsert wird, soll der beantragte Betrag als Beteiligung des Stadtbezirks dienen.

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