Geschwindigkeitskontrollen auf der Strackstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat einen Antrag gestellt, der die Durchführung verstärkter Geschwindigkeitskontrollen in der Strackstraße zum Gegenstand hat. Die Antragstellerin führt an, dass es in diesem Bereich, der auch eine Kindertagesstätte beherbergt, zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lärmbelästigung komme. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorsieht und als Anliegerstraße fungiert, jedoch durch Baustellen auf der Hammer Straße ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verzeichnet. Die Ratsgruppe beantragt, die Verwaltung dazu aufzufordern, vermehrt Kontrollen, beispielsweise mittels eines Enforcement Trailers, durchzuführen und bei Bestätigung der Überschreitungen nachhaltige Lösungen zu finden.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass Geschwindigkeitsüberwachungen auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes NRW in eigener Zuständigkeit sowie durch die Polizei durchgeführt werden. Diese Maßnahmen der Gefahrenabwehr werden aus gesamtstädtischer Sicht zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Bezirksvertretung keine Beschlusskompetenz für diese Maßnahmen besitzt. In der Strackstraße werden bereits mobile Messungen mit Stativen oder Messfahrzeugen in angemessenem Umfang durchgeführt. Ein Einsatz von Enforcement Trailern wird nicht vorgenommen, da diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur offensichtlich am Fahrbahnrand aufgestellt werden könnten. Eine neutrale Überwachung mittels Seitenradar habe in der Strackstraße eine niedrige Verstoßquote ergeben, wesglich weitere mobile Messungen an dieser Stelle fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 17.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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