Steuerung von Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel zum Stand der Windenergieplanung reagiert. Gegenstand der Anfrage waren der Auftragstatus für Planungsbüros und Gutachter, der Umfang der geplanten Bürgerbeteiligung, der Planungsstand der Windkonzentrationszone Isenburg sowie der vorgesehene Kostenrahmen für das Verfahren.
Die Verwaltung führt aus, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windenergieanlagen auf Bundes- und Landesebene seit dem Beschluss des Gesamtstädtischen Konzepts Windkraft maßgeblich geändert haben. Aufgrund neuer Vorgaben müssen Windenergieanlagen nun einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen sowie in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und Satzungsgebieten einhalten.
In der Folge wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung mit der Beschlussvorlage 0460/21 für die Ratssitzung am 14. Dezember 2021 vorgeschlagen hat, von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie abzusehen und das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans einzustellen. Dies umfasst auch das Ende der laufenden Verfahren zur Ausweisung der Windkonzentrationszonen Isenburg sowie der Zonen Weetfeld A2 „West“ und „Süd-Ost“. Da die Änderungen der Rechtsvorschriften bereits seit dem Frühjahr 2020 absehbar waren, wurden keine Planungs- und Gutachterbüros beauftragt und es ist keine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Es sind für dieses Verfahren keine Kosten entstanden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 17.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen