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Stlgnahme

Freizügigkeit

0201/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion Informationen über den Bezug von Sozialleistungen durch EU-Bürger sowie über mögliche Fälle von Scheinarbeitsverhältnissen vorgelegt. Die Anfrage bezog sich auf die Auswirkungen der europäischen Freizügigkeit und die Frage, wie viele EU-Bürger in Hamm zusätzlich zu geringfügigen Beschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten Leistungen nach dem SGB II beziehen.

Nach Auswertung der Daten des Kundenstamms der KJC Hamm AöR (Stand Juli 2021) beziehen insgesamt 733 EU-Bürger Leistungen aus einer geringfügigen Beschäftigung und 113 EU-Bürger aus einer selbstständigen Tätigkeit. Die größte Gruppe innerhalb dieser Statistik umfasst 636 Personen mit deutschem Hintergrund. Unter den EU-Bürgern ohne deutschen Hintergrund sind 28 Personen aus Bulgarien und 36 Personen aus Polen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen registriert. Weitere vertretene Nationalitäten sind unter anderem Kroatien, Litauen, Italien, Ungarn, Rumänien, Portugal, Spanien, Schweden, Griechenland, Lettland und die Niederlande.

Auf die Frage der Fraktion, wie viele Fälle von Scheinarbeitsverhältnissen oder Scheingewerben bei EU-Bürgern in den letzten vier Jahren durch die Stadtverwaltung festgestellt wurden, gab die Verwaltung an, hierzu keine Aussage treffen zu können, da die zuständige Behörde die Zollbehörde ist. Zudem liegen der Verwaltung keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürgern aufgrund solcher Umstände das Freizügigkeitsrecht entzogen wurde.

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