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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm Rhynern vom 05.12.2019 Nr.: 0664/19
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.4. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 2146/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 2146/20_VL sieht vor, dass der Lippeverband die neuen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen hat. Zudem wurde die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendige Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Kanalbaumaßnahmen, die nach dem geplanten Baubeginn unterteilt sind. Für das Jahr 2020 sind der Neubau eines Mischwasserkanals im Anthurienweg sowie Arbeiten an der Waldenburger Straße vorgesehen, wobei die Kosten für die Maßnahmen an der Waldenburger Straße durch den jeweiligen Erschließungsträger zu erstatten sind. Des Weiteren ist eine Erneuerung des Mischwasserkanals am Kamillenweg geplant. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Immissionsnachweisen in den Einzugsgebieten der Regenüberlaufbecken Markenweg, Hüserstraße und Mattenbecke sowie der nachrichtentechnischen Anbindung der Abwasseranlagen an die Betriebsüberwachungszentrale in Bottrop.
Zusätzlich werden Maßnahmen in Baugebieten wie Am Hallohpark, Böckenhege und In der Gehr in das Konzept aufgenommen, deren Umsetzung durch Erschließungsträger erfolgt. Für den Baubeginn im Jahr 2024 sind zudem die Integration von Maßnahmen aus dem Grundentwässerungsplan Braam-Ostwennemar West, konkret für die Bereiche Beisengeithe und An der Dorfeiche, vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Bebauungsplan Nr. 03.097 - An der Lohschule - hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.097 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2150/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2150/20 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.097 „An der Lohschule“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Vorhaben sieht die Umwandlung einer etwa 36.166 Quadratmeter großen, derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Gemarkung Rhynern in ein Wohngebiet vor.
Der Geltungsbereich liegt am östlichen Ortseingang des Stadtbezirks Rhynern und umfasst Flächen, die durch die Straße An der Lohschule sowie angrenzende Flurstücke begrenzt werden. Ziel der Planung ist es, auf die Nachfrage nach Wohnbauland zu reagieren und ein diversifiziertes Wohnangebot zu schaffen. Die ersten Konzepte sehen überwiegend eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor, ergänzt durch einen kleineren Anteil an Mehrfamilienhäusern, um auch barrierefreien Wohnraum für kleinere Haushalte zu ermöglichen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden, da die Inhalte aus dem bestehenden Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die verkehrliche Erschließung soll über eine neu anzulegende Straße erfolgen, die an die Straße An der Lohschule und die Weidenhecke angebunden wird. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger ist zudem die Durchführung einer Bürgerversammlung als Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 3.Medienentwicklungsplan (MEP) 2020 – 2024 für die Stadt HammZur Vorlage · 2177/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2177/20_VL befasst sich mit dem Medienentwicklungsplan (MEP) 2020–2024 für die Stadt Hamm. Der Rat soll den vorliegenden Plan des Gutachters zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen beauftragen. Die Umsetzung der Maßnahmen zu Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Ein wesentlicher Bestandteil ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur an städtischen Schulen durch Mittel aus dem Digitalpakt. Für die Glasfaseranbindung (WAN) sind bereits 53 von 59 Standorten angeschlossen. Zur strukturierten Vernetzung (LAN) sind Investitionen in Höhe von 1.300.000 € vorgesehen. Für die Ausstattung mit Endgeräten wird eine Quote von 1:5 für allgemeinbildende Schulen sowie 1:3 für Berufskollegs und Förderschulen angestreit. Die jährlichen Budgets für Endgeräte und Präsentationstechnik werden von 1,03 Mio. € auf 1,38 Mio. € erhöht, wobei der Ausstattungsturnus auf eine jährliche Erneuerung umgestellt wird.
Der IT-Schulsupport durch die Hammer IT Support GmbH (HITS) soll finanziell angepasst werden, wobei der Brutto-Zuschuss für 2020 auf 599.000 € und ab 2023 auf 716.914,71 € steigt. Im Medienzentrum ist zudem eine Aufstockung einer Teilzeitstelle vorgesehen. Die Gesamtkosten für den Zeitraum 2020–2024 werden auf 24.064.931 € kalkuliert, wovon ein erheblicher Teil durch Zuwendungen aus dem Digitalpakt gedeckt werden soll. Zur Kompensation eines Fehlbetrags bei der Vernetzung schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der Ausgaben für die ergänzende Vernetzung auf 6.511.053 € vor.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 1.Durchführung einer StraßenzustandserfassungZur Vorlage · 2160/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung einer Straßenzustandserfassung in den Stadtbezirken Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Bewertung des Zustands der Fahrbahnen im öffentlichen Straßenraum. Eine letzte Erfassung dieser Art fand im Jahr 2008 statt, während für den Bezirk Herringen bereits im Jahr 2016 eine Untersuchung durchgeführt und 2019 abgeschlossen wurde.
Das geplante Verfahren sieht vor, die Straßen durch ein externes Unternehmen befahren zu lassen. Die dabei erfassten Schäden sollen anschließend ausgewertet und in die städtische Straßendatenbank übertragen werden, um die Vermögenswerte der Straßen zu ermitteln. Die Umsetzung der Erfassung ist auf einen Zeitraum von vier Jahren ausgelegt. Wirtschaftswege sind von dieser Untersuchung nicht betroffen, da deren Zustand im Rahmen eines separaten, geförderten Wirtschaftswegekonzeptes ermittelt wird.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 225.000 Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2023. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes für Sach- und Dienstleistungen vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erfassung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung durch die zuständigen Bezirksvertretungen vor. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Erneuerungsprogramm öffentliche Straßenbeleuchtung 2020Zur Vorlage · 2180/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2180/20 sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2020 vor. Das Programm umfasst den Austausch von Leuchten, Masten und Kabeln im gesamten Stadtgebiet. Als Grundlage für die Durchführung dienen die im Rahmen der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen, wobei die Beauftragung der Stadtwerke Hamm GmbH gemäß dem bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag vorgesehen ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Bezirksvertretungen sowie der gesicherten Finanzierung.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 624.398 Euro im konsumtiven Bereich sowie 305.600 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der technischen Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandsetzung der bestehenden Komponenten nicht mehr möglich sei.
Hintergrund der Vorlage ist zudem eine gesetzliche Neuerung durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW. Um Fördermittel aus einem landeseigenen Programm in Anspruch nehmen zu können, das die Beitragspflichtigen entlasten soll, ist ein formeller Beschluss des zuständigen Gremiums erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die nach dem Kommunalabgabengesetz entstehenden Beitragspflichten informiert werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 4 Hamm-PelkumZur Vorlage · 0339/15_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0339/15_VL der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 4 Hamm-Pelkum vor. Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 175.000 Euro, wobei die Finanzierung aus dem Teilergebnisplan des StA/ZD 23 über das Sachkonto für Sondermaßnahmen der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgesehen ist.
Im Fokus stehen zwei größere Einzelmaßnahmen. Am Feuerwehrstützpunkt Am Börsen Hof sollen die Abwasserleitungen sowie der Waschplatz instand gesetzt werden. Die Arbeiten umfassen die Erneuerung der Kanalsituation, der Schachtbauwerke und der Abscheider sowie die Wiederherstellung der Oberflächen, wofür Kosten in Höhe von 70.000 Euro veranschlagt sind.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Geistschule. Aufgrund einer statischen Überprüfung wurde ein Sanierungsbedarf an der Dachkonstruktion der Sporthalle festgestellt. Die Maßnahme umfasst die Demontage der abgehängten Decke, den Ausbau der Wärmedämmung und der Beleuchtung sowie den Einbau einer neuen Unterdecke zur Gewährleistung der Standsicherheit. Die Kosten für diesen Bereich werden mit 105.000 Euro beziffert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse – darunter der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Verkehr, Schule sowie Sport – und unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung zu verabschieden. Die Verwaltung soll mit der Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.03.2015 · Schulausschuss
- 18.03.2015 · Sportausschuss
- 17.03.2015 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 17.03.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 16.03.2015 · Personal- und Feuerwehrausschuss
- 2.Erweiterung der SportKita Grashüpfer, Am Südbad 9 in Hamm-Berge in Trägerschaft des Hammer SportClubs 2008 e.V.Zur Vorlage · 0364/15_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die bauliche Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Grashüpfer“ in Hamm-Berge beschlossen. Die Einrichtung, die sich in der Trägerschaft des Hammer SportClubs 2008 e.V. befindet, soll um eine vierte Gruppe für 20 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren erweitert werden. Geplant ist ein zweigeschossiger Anbau mit einer Nutzfläche von etwa 240 Quadratmetern, der neben den Räumlichkeiten für die neue Gruppe auch einen zusätzlichen Mehrzweckraum umfasst. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich inklusive der Einrichtung auf circa 340.000 Euro.
Die Stadt fördert die Investitionen durch die Weiterleitung der Landesförderung an den Träger, wobei für sechs Kinder unter drei Jahren ein Betrag von 108.000 Euro beantragt wird. Zur Deckung der laufenden Betriebskosten übernimmt die Stadt im Rahmen eines bestehenden Vertrages den verbleibenden Trägeranteil von 9 Prozent, da der Träger nach gesetzlichen Regelungen einen Zuschuss von 91 Prozent erhält.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Betreuungsplätze und soll die Nachfrage in den Stadtbereichen Rhynern, Berge und Westtünnen sowie im gesamtstädtischen Einzugsbereich bedienen. Die zusätzlichen jährlichen Aufwendungen für den städtischen Anteil an den Betriebskosten werden ab dem Jahr 2016 auf 69.700 Euro geschätzt. Die Inbetriebnahme der erweiterten Gruppe ist für September 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.03.2015 · Rat
- 23.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19.03.2015 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2015 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- F.Anträge
- 1.Mehr Platz zum sicheren Aussteigen an der Bushaltestelle LohschuleZur Vorlage · 1088/19_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern einen Antrag gestellt, um die Sicherheit beim Aussteigen an der Bushaltestelle Lohschule auf der Friedhofsseite zu verbessern. Die Verwaltung wird mit dem Vorhaben beauftragt, zu prüfen, ob die bestehende Bushaltebucht an dieser Stelle verlängert werden kann.
Als Alternative zur Erweiterung der Haltebucht soll untersucht werden, ob wartenden Bussen ein anderer Parkplatz zugewiesen werden kann. Hintergrund der Anfrage ist die Situation, dass die Haltebucht häufig durch wartende Busse belegt ist. Dies führt dazu, dass nachfolgende Busse auf der Straße halten müssen.
Laut Begründung des Antrags erschwert der dadurch entstehende Höhenunterschied zwischen dem Bus und der Straße das Aussteigen für Fahrgäste mit Kinderwagen sowie für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Busse teilweise am Grünstreifen halten, was eine Rutschgefahr zur Folge haben kann. Ziel des Antrags ist es, ein reguläres Anfahren des Bürgersteigs zu gewährleisten, um einen sicheren Ausstieg der Fahrgäste zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Trinkwasserversorgung Holthöfener Weg/PollgartenstraßeZur Vorlage · 1144/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen eines Antrags die Prüfung einer Erweiterung der Trinkwasserversorgung im Bereich Holthöfener Weg und Pollgartenstraße angeregt. Die Anwohner in diesem Gebiet sind derzeit nicht an das öffentliche Frischwassernetz der Stadtwerke Hamm angeschlossen und nutzen stattdessen eigene Brunnen zur Versorgung.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer Anschlussmöglichkeit mit dem sinkenden Grundwasserspiegel und den damit verbundenen Herausforderungen für die Eigenversorgung. Es wird darauf verwiesen, dass es in der Vergangenheit bereits zu Engpässen bei der Wasserverfügbarkeit für die Tierhaltung gekommen sei und zudem die Sicherstellung des Löschwasservorrats sowie die Einhaltung der EU-Vorgaben für Wasserproben gefährdet sein könnten.
Die Bezirksfraktion fordert die Verwaltung auf, zu untersuchen, ob die Verlegung von Versorgungsleitungen für Frischwasser in diesem Bereich technisch und organisatorisch möglich ist. Zudem soll geprüft werden, ob die Stadtwerke Hamm mit der Sicherstellung der städtischen Wasserversorgung in dem betreffenden Gebiet beauftragt werden können. Die Anlieger haben hierzu bereits einen offiziellen Antrag auf Grundversorgung nach dem Landeswassergesetz gestellt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Mehr Verkehrssicherheit schaffen: Tempo 30 auf der Von-Thünen-Straße ausweitenZur Vorlage · 1163/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP hat in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern einen Antrag gestellt, um die Verkehrssicherheit in der Von-Thünen-Straße zu erhöhen. Ziel des Antrags ist es, die bestehende Tempo-30-Zone in westlicher Richtung zu erweitern. Die Beschränkung soll über den Ewald-Wortmann-Weg hinaus bis zur Robert-Stolz-Straße verlängert werden. Als Alternative wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob im Bereich der dort ansässigen Geschäfte eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung während der Ladenöffnungszeiten umsetzbar ist.
Die Begründung des Antrags führt an, dass sich auf dem betreffenden Abschnitt der Von-Thünen-Straße mehrere Geschäfte sowie ein Seniorenpflegeheim befinden. Durch die Kundenfrequenz und die Nutzung der Parkflächen an beiden Straßenseiten entstehe eine unübersichtliche Verkehrslage. Dies erschwere das Überqueren der Straße für Fußgänger, insbesondere für Bewohner und Besucher des Pflegeheims. Zudem wird angeführt, dass Anwohner den Wunsch nach einer Tempobeschränkung geäußert haben, um die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- G.Anfragen
- 1.Müll in Gewerbegebieten (LKW-Standplätze)Zur Vorlage · 1048/19_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Situation der LKW-Standplätze im Gewerbegebiet thematisiert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bezüglich der Zustände an den Parkstreifen.
Im Zentrum der Anfrage steht die Problematik von Müll und anderen Hinterlassenschaften im Umfeld der LKW-Parkplätze. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Einhaltung von Ruhe- und Schlafzeiten zwar unstrittig sei, die Verschmutzung des Gebiets jedoch eine dauerhafte Beeinträchtigung darstelle. In diesem Zusammenhang wird die Notwendigkeit angeführt, auch die in das Gewerbegebiet eingebundenen Unternehmen zu kontaktieren.
Die Anfrage stellt die Frage, ob seitens der Stadtverwaltung und der Wirtschaftsförderung bereits Maßnahmen oder Gespräche stattgefunden haben, um die Problematik zu adressieren und nach nachhaltigen Lösungen zu suchen. Zudem wird vorgeschlagen, eine sogenannte „große Runde“ einzuberufen. An dieser Runde sollen Vertreter der Verwaltung, der Wirtschaftsförderung, des Gesundheitsamtes, der Bezirkspolitik sowie die betroffenen Unternehmen teilnehmen, um eine dauerhafte Verbesserung der Situation zu erwirken.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.09.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Wohnbaulandflächen in RhynernZur Vorlage · 1128/19_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 1128/19_AF eine Anfrage an die Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die aktuelle Situation der Wohnbaulandflächen im Stadtbezirk. Die Fraktion bezieht sich dabei auf den Entwurf der städtebaulichen Rahmenplanung für die Gebiete Berge, Westtünnen und Rhynern, in dem nach Ansicht der Antragsteller keine Gesamtübersicht über den Status der Wohnbauflächen vorliegt.
Die Anfrage fordert eine detaillierte Aufstellung der Flächen unter Angabe der Größe in Hektar sowie deren Anteil am gesamten Stadtgebiet von Hamm. Konkret werden Informationen zu Flächen im Flächennutzungsplan, zu laufenden Bebauungsplanverfahren und zu Möglichkeiten der Nachverdichtung in unbebauten Blockinnenbereichen erbeten. Zudem wird nach Standorten für die Entwicklung zusätzlichen Wohnbaulands sowie nach der Einordnung von Wohnbauflächenreserven gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der qualitativen Ausgestaltung der Flächen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, auf welchen Flächen sozialer Wohnungsbau oder klimaneutrales Bauen geplant sind und welche prozentualen Anteile diese Bauformen einnehmen sollen. Darüber hinaus wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung die Frage nach dem Eigentumsverhältnis der Flächen gestellt, insbesondere hinsichtlich des Anteils der Stadt Hamm oder ihrer Tochterunternehmen wie der HGB oder der Sparkasse.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Wohnbaulandflächen in RhynernZur Vorlage · 1853/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen den aktuellen Stand der Wohnbaulandflächen in Hamm dargelegt. Der Bericht führt verschiedene Flächen im Flächennutzungsplan sowie Gebiete mit bestehenden oder geplanten Bebauungsplänen auf. Dazu zählen Flächen wie „An der Lohschule“ mit etwa 2,6 Hektar, „Auf der Helle“ mit circa 1,0 Hektar, der „Dierhagenweg“ mit einer Gesamtgröße von etwa 23 Hektar, wovon 16 Hektar entwickelbar sind, sowie der „Unterer Heideweg“ mit circa 2,4 Hektar. Weitere Entwicklungsbereiche umfassen den Pählenweg mit etwa 18 Hektar sowie das Areal südlich des Haltepunkts Westtünnen mit rund 31 Hektar.
Es wird auf einen Ratsbeschluss vom 1. Oktober 2018 verwiesen, der eine stadtweite Quote von 35 Prozent für den geförderten Mietwohnungsbau festlegt. Für das Jahr 2020 sind seitens der Verwaltung keine weiteren Aufstellungsbeschlüsse für Wohnbauflächen vorbereitet.
Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der städtebaulichen Entwicklung klimaneutraler Wohnquartiere. Am Beispiel des Bebauungsplans „Neues Wohnen am Dierhagenweg“ soll eine modellhafte Entwicklung realisiert werden, die Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltiges Bauen mit funktionalen und sozialen Anforderungen verknüpft. Parallel dazu werden ökologische Baustandards im Rahmen des städtischen Klimaaktionsplans vorbereitet. Die Umsetzung des genannten Bebauungsplans setzt einen politischen Konsens sowie die Zustimmung der beteiligten Grundstückseigentümer voraus.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Nachfrage zur SN 1679/19 der Verwaltung vom 03.07.2019 Solaranlagen an AutobahnenZur Vorlage · 1136/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 1136/20_AF Fragen zur Installation von Solaranlagen an Autobahnen an die Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Hintergrund der Anfrage ist die mediale Berichterstattung über Pläne des Landes Nordrhein-Westfalen, Randstreifen von Autobahnen und überregionalen Schienenwegen im Umfang von etwa 12.300 Hektar für die Nutzung von Photovoltaikanlagen bereitzustellen.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Anfrage aus dem Mai 2019, in der eine Stellungnahme zu einem konkreten Beispiel an der BAB 2 in Rhynern erbeten wurde. Da die damalige Antwort der Verwaltung Vorbehalte verschiedener Stellen gegenüber solchen Vorhaben aufzeigte, bittet die Fraktion nun um eine neue Einschätzung. Konkret wird gefragt, ob durch das neue Maßnahmenbündel des Landeskabinetts eine teilweise Abkehr von den bisherigen Vorbehalten überörtlicher Stellen und somit eine Neubewertung solcher Projekte möglich wird.
Zudem werden Fragen zur grundsätzlichen Finanzierung solcher Vorhaben sowie zur Frage gestellt, ob das Land Nordrhein-Westfalen die Planungen gegebenenfalls in Eigenregie vorantreiben wird. Die Anfrage zielt darauf ab, die Auswirkungen der landespolitischen Entwicklungen auf die lokale Planungssituation im Bereich der erneuerbaren Energien zu klären.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Nachfrage zur SN 1679/19 der Verwaltung vom 03.07.2019 Solaranlagen an AutobahnenZur Vorlage · 1857/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Nutzung von Autobahnrandstreifen für Solaranlagen um eine Stellungnahme der Verwaltung gebeten. Hintergrund der Anfrage ist die Information über ein Maßnahmenbündel der Landesregierung, welches die Nutzung von rund 12.300 Hektar Randstreifen an Autobahnen und überregionalen Schienenwegen für die Energiewende vorsieht. Die Fraktion erkundigte sich, ob durch diese Pläne eine Neubewertung der bisherigen Vorbehalte überörtlicher Stellen möglich sei, wie eine Finanzierung der Vorhaben gestaltet werden könnte und ob das Land NRW die Planungen in Eigenregie vorantreiben werde.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine erneute Prüfung der Sachlage keine Änderung der bisherigen Einschätzung zur Eignung einzelner Standorte bewirkt, da das entsprechende Paket der Landesregierung keine spezifischen Aussagen zur Eignung der Flächen enthält. Bezüglich der Finanzierung gab die Verwaltung an, dass der Kabinettsbeschluss keine Hinweise zur Finanzierung enthält und die Klärung dieser Frage eine unternehmerische Entscheidung darstelle. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass eine Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz auf Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen in einem Abstand von bis zu 110 Metern möglich ist. Informationen über einen konkreten Planungswillen des Landes zur Umsetzung liegen der Verwaltung nicht vor.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Nachfrage zur Anfrage 1048/19 „Müll im Gewerbegebiet“Zur Vorlage · 1137/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 1137/20_AF eine Nachfrage zur vorangegangenen Anfrage 1048/19 bezüglich der Müllsituation im Gewerbegebiet an die Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Ziel der Anfrage ist es, Informationen über den aktuellen Stand der Bemühungen zur Reduzierung von Verunreinigungen in dem betreffenden Gebiet zu erhalten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob seitens der zuständigen Stelle bereits Gespräche mit den anliegenden Unternehmen stattgefunden haben, um mögliche Verbesserungen zu erwirken. Zudem wird die Verwaltung gefragt, ob die Einrichtung einer sogenannten „großen Runde“ als Instrument zur grundsätzlichen Problemlösung in Betracht gezogen wird. Ein solches Gremium sollte nach dem Entwurf aus Vertretern der Wirtschaftsförderung, des Ordnungsamtes, der Gesundheitsaufsicht, der Politik sowie aus Firmenvertretern bestehen. Die Anfrage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 12. März 2020 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Nachfrage zur Anfrage 1048/19 „Müll im Gewerbegebiet“Zur Vorlage · 1915/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern Bezug auf die Verunreinigungen im Gewerbegebiet Rhynern. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob bereits Gespräche mit den anliegenden Firmen zur Problemlösung stattgefunden haben und ob die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Wirtschaftsförderung, Ordnungsamt, Gesundheitsaufsicht, Politik und Firmenvertretern zur Bekämpfung der Müllproblematik in Betracht gezogen wird.
Nach Angaben der Verwaltung stehen die Wirtschaftsförderung Hamm sowie der Abfall- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Hamm (ASH) in regelmäßigem Kontakt mit den Unternehmen im Gewerbegebiet. Auf Wunsch eines ansässigen Lebensmittelhändlers fand ein Treffen mit Vertretern der Stadtverwaltung statt, bei dem die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sowie eine regelmäßige Erfolgskontrolle vereinbart wurden. Der ASH hat bereits eine illegale Müllablagerung im Sutenkamp entfernt.
Die Verwaltung führt aus, dass die Verunreinigungen nicht durch die in Hamm ansässigen Firmen, sondern durch auswärtige Zulieferunternehmen verursacht werden. Ein ansässiges Unternehmen hat angekündigt, die zuständigen Fahrer erneut auf die Problematik hinzuweisen. Da die Nutzung der Flächen durch im Durchgang befindliche LKW-Fahrer eine Schwierigkeit darstellt und das Parken dort nicht gestattet ist, wird das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchführen. Zudem wird die Einhaltung des Kabinenschlafverbots kontrolliert, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Umsiedlung der Stadtteilbücherei RhynernZur Vorlage · 1139/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Umsiedlung der Stadtteilbücherei Rhynern verschiedene Fragen an die Bezirksvorsteherin gestellt. Hintergrund der Anfrage ist der geplante Abriss des Seitenflügels des Bürgeramtes an der Unnaer Straße, wodurch der aktuelle Standort der Bücherei entfällt.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Erwähnung einer Prüfung von drei Ersatzstandorten im Zentralort des Bezirks. In diesem Zusammenhang wird angefragt, ob die Nutzung des Gebäudes des alten Kleinbahnhofs in die Prüfung einbezogen wurde. Dieses Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bürgeramt, dem Jugendzentrum und dem Heimathauses. Die Anfrage hebt hervor, dass eine Nutzung des Gebäudes zusätzliche Möglichkeiten für kulturelle Vorhaben eröffnen könnte.
Des Weiteren wird die Entwicklung von Stadtbüchereien hin zu Informations- und Kommunikationszentren thematisiert. Die Fraktion fragt nach der Möglichkeit, durch eine solche Nutzung die Attraktivität des Stadtteilgebietes zu steigern, etwa durch Kooperationen mit Vereinen oder Gruppierungen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Gründung eines breit angelegten Fördervereins als Träger der Einrichtung zu beurteilen und zu prüfen, ob hierfür Fördermittel des Landes zur Verfügung stehen könnten.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Umsiedlung der Stadtteilbücherei RhynernZur Vorlage · 1866/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Umsiedlung der Stadtteilbücherei Rhynern Fragen zur Standortsuche und zur künftigen Nutzung von Immobilien im Ortskern gestellt. Hintergrund ist der geplante Abriss des Seitenflügels des Bürgeramtes an der Unnaer Straße, wodurch der aktuelle Standort der Bücherei entfällt. Die Fraktion regte an, das Gebäude des alten Kleinbahnhofs als möglichen Ersatzstandort zu prüfen, um durch eine Nutzung als Informations- und Kommunikationszentrum die Attraktivität des Stadtteils zu steigern. Zudem wurde die Möglichkeit einer Gründung eines Fördervereins sowie die Prüfung von Landesfördermitteln thematisiert.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Gebäude des alten Kleinbahnhofs nach einer Prüfung als ungeeignet für die Bezirksbücherei bewertet wurde. Ein Ankauf des Objekts wird jedoch angestrebt, wobei Verhandlungen laufen und eine mögliche Nutzung derzeit entwickelt wird. Das neue Nutzungskonzept der Stadtbücherei, das als Lern- und Begegnungsort konzipiert ist, enthält bereits Ansätze zur Vernetzung mit verschiedenen Gruppierungen. Eine Gründung eines Fördervereins wird von der Verwaltung als nicht zwingend erforderlich eingestuft, da die Bücherei in städtischer Trägerschaft steht. Hinsichtlich der Projektförderung, etwa durch das Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“, wies die Verwaltung darauf hin, dass der Stadtteil Rhynern nach den geltenden Kriterien nicht als förderfähig gelistet ist.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Nitratbelastung Grundwasser in RhynernZur Vorlage · 1151/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 1151/20_AF Informationen zur Nitratbelastung des Grundwassers im Stadtbezirk Rhynern angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über chemisch belastete Grundwasserkörper, die im elektronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystem (elwasweb.nrw.de) ausgewiesen werden. Zudem wird auf eine Berichterstattung über die Situation in der Nachbargemeinde Bönen verwiesen, in der Landwirte aufgrund möglicher neuer Düngeordnungen mit Ertragseinbußen rechnen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Aktualität der Daten im elwasweb.nrw.de und um konkrete Angaben zur Lage sowie zu den gemessenen Nitratwerten einer spezifischen Messstelle in Rhynern. Es wird gefragt, welche Konsequenzen die Einstufung des chemischen Zustands als „schlecht“ für die lokale Landwirtschaft haben könnte. Des Weiteren werden Informationen zur Anzahl und zum Status der Messstellen im Stadtbezirk sowie zu den Entnahmetiefen der Wasserproben erbeten.
Zusätzlich wird nach der Verfügbarkeit und Transparenz von Messdaten gefragt und ob der Verwaltung Ergebnisse aus privaten Brunnen vorliegen, insbesondere im Hinblick auf frühere Darstellungen des Vereins VSR-Gewässerschutz. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, wie und durch welche Instanzen die Mengen der Düngemitteleinträge berechnet werden, um das Ziel eines guten Grundwasserzustands zu sichern und die Belastung durch Nitrat oder Ammonium zu verringern.
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- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Aktueller Sachstand Hochwassergefährdung im Bezirk RhyernZur Vorlage · 1152/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern Informationen zum aktuellen Sachstand der Hochwassergefährdung im Bezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die in den vergangenen Tagen gestiegenen Niederschlagsmengen und die damit einhergehenden Anstiege der Pegelstände der Gewässer im Stadtbezirk.
Die Fraktion bittet die Fachverwaltung um eine aktuelle Bewertung der Hochwassergefährdung im Bezirk. Zudem wird nach den derzeit geplanten oder bereits durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung gefragt. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Situation in bekannten Problemgebieten, wie etwa Osttünnen. Hierbei wird die Verwaltung aufgefordert, über Fortschritte bei der Hochwassersicherung Auskunft zu geben und zu beurteilen, ob die seit 2002 zur Umsetzung anstehenden Pläne noch als zeitgemäß und angemessen einzustufen sind.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- H.Anregungen
- 1.Winterdienst für die Fahrradtreppe am Bonnemeier-RadwegZur Vorlage · 0316/19_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0316/19_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Gegenstand des Antrags ist die Sicherstellung des Winterdienstes für die Fahrradtreppe am Willi-Bonnemeier-Radweg.
Nach Angaben der Fraktion wurde die Reinigung und Nutzbarkeit der Treppe in den Herbst- und Wintermonaten bislang durch das private Engagement eines Bürgers aus Rhynern gewährleistet. Da dieser Dienst aus persönlichen Gründen künftig nicht mehr erbracht werden kann, bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Prüfung. Es soll geklärt werden, ob und ab welchem Zeitpunkt der Winterdienst für die Fahrradtreppe übernommen werden kann, um die durchgehende Befahrbarkeit und Begehbarkeit des Radweges in den kalten Monaten sicherzustellen.
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- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Gehweg MercatorstraßeZur Vorlage · 0323/19_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Instandsetzung der Gehwege in der Mercatorstraße beantragt. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass sich die Bodenplatten auf den Gehwegen in dieser Straße lösen.
Nach Angaben der Fraktion besteht durch diesen Zustand ein Risiko für die Sicherheit von Fußgängern sowie für Personen, die Rollatoren nutzen. Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, die beschriebenen Schäden an der Gehwegoberfläche zeitnah zu beseitigen. Die Anregung wurde am 21. November 2019 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 5. Dezember 2019 vorgesehen.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Gehweg MercatorstraßeZur Vorlage · 1850/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0323/19 die Beseitigung von Schäden an den Gehwegen der Mercatorstraße beantragt. In der Anregung wird darauf hingewiesen, dass sich Pflasterplatten in der Straße lösen, was ein Risiko für Fußgänger sowie für Personen, die Rollatoren nutzen, darstellt. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine zeitnahe Behebung dieser Mängel.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass der mangelhafte Zustand der Mercatorstraße in bestimmten Teilabschnitten bekannt ist. Als Maßnahme zur Behebung wurde bereits im Mai 2019 durch die Beschlussvorlage Nummer 1764/19 im Haupt- und Finanzausschuss eine Instandsetzung der schadhaften Pflasterflächen beschlossen. Die Durchführung dieser Baumaßnahme ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Gehwegabsackung Brehmstraße Höhe Hausnummer 16, 18Zur Vorlage · 0327/19_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0327/19_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung eingereicht, die die Instandsetzung eines Gehwegs in der Brehmstraße betrifft. Konkret geht es um einen Bereich in Westtünnen, der sich auf der Höhe der Hausnummern 16 und 18 befindet.
Nach Angaben der Fraktion ist der Gehweg an dieser Stelle abgesackt. Die beschädigte Fläche weist einen Durchmesser von etwa 40 Zentimetern und eine Tiefe von circa 3 bis 5 Zentimetern auf. Als mögliche Ursache wird ein Setzen des Untergrunds angeführt. Da dieser Gehweg unter der Woche als Zuweg zur Dietrich-Bonhoeffer-Schule genutzt wird, wird die Behebung des Schadens im Hinblick auf die Verkehrssicherheit angeregt.
Die Fraktion bittet die zuständigen Stellen darum, den Gehweg an der genannten Stelle zu begutachten und die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einzuleiten.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Gehwegabsackung Brehmstraße Höhe Hausnummer 16, 18Zur Vorlage · 1851/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0327/19 die Behebung einer Beschädigung am Gehweg in der Brehmstraße in Westtünnen beantragt. Konkret betrifft dies den Bereich der Hausnummern 16 und 18. Laut der Anregung ist der Gehweg an dieser Stelle abgesackt, wobei die beschädigte Fläche einen Durchmesser von etwa 40 Zentimetern und eine Tiefe von circa 3 bis 5 Zentimetern aufweist. Die Fraktion verwies auf die Bedeutung der Verkehrsicherheit, da der Gehweg unter der Woche als Zuwegung zur Dietrich-Bonhoeffer-Schule genutzt wird, und regte eine Begutachtung sowie die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 1851/20_ST mitgeteilt, dass der gemeldete Schaden bereits besichtigt wurde. Es wurde ein Arbeitsauftrag für den Bauhof ausgelöst. Die erforderlichen Arbeiten zur Behebung der Gehwegabsackung sollten spätestens in der ersten Februarwoche 2020 ausgeführt werden.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Flächenverbrauch im BezirkZur Vorlage · 0328/19_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative Dreiländereck hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern beantragt, den Flächenverbrauch im Bezirk Hamm-Rhynern-Berge-Westtünnen zu begrenzen. Ziel des Antrags ist es, eine jährliche maximale Fläche festzulegen, die für Siedlungs- und Verkehrsflächen neu in Anspruch genommen werden darf.
Die Begründung der Initiative bezieht sich auf die Einstufung des Klimanotstands durch den Oberbürgermeister sowie auf die Problematik der Flächenneuinanspruchnahme in Deutschland. Unter Verweis auf Informationen der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, dass die Ausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen eine endliche Ressource beansprucht. Die Antragsteller fordern eine Definition einer Obergrenze für den jährlichen Flächenverbrauch, um dem Prozess der Flächenneuinanspruchnahme entgegenzuwirken. Die Vorlage wurde der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern für die Sitzung am 5. Dezember 2019 vorgelegt.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Flächenverbrauch im BezirkZur Vorlage · 1871/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative Dreiländereck hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 5. Dezember 2019 einen Antrag gestellt, den Flächenverbrauch im Bezirk Hamm-Rhynern-Berge-Westtünnen zu begrenzen. Ziel der Anregung ist es, eine jährliche maximale Fläche festzulegen, die für Siedlungs- und Verkehrsflächen neu in Anspruch genommen werden darf. Als Begründung führt die Initiative den Klimanotstand sowie die Notwendigkeit eines sparsamen Umgangs mit der endlichen Ressource Fläche an.
Die Verwaltung hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Nach Angaben der Verwaltung ist es mit den bestehenden planungs- und baurechtlichen Instrumenten weder auf Stadt- noch auf Bezirksebene möglich, den Flächenverbrauch auf eine maximale jährliche Flächeninanspruchnahme festzulegen. Eine solche Begrenzung entspricht nach Einschätzung der Verwaltung nicht der gängigen planerischen Praxis.
Zudem verweist die Verwaltung auf den Beschluss des Rates der Stadt Hamm zur Wohnbaulandinitiative. Dieses Instrument dient dazu, die Anzahl neuer Wohnungen nach dem aktuellen Bedarf zu steigern. Dies umfasst sowohl die Schaffung von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern als auch in Einfamilien- und Doppelhäusern, um die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Erhalt FrischluftschneiseZur Vorlage · 0330/19_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative Dreiländereck hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 5. Dezember 2019 eine Anregung zum Erhalt der Frischluftschneise im Bereich des Dreiländerecks vorgelegt. In der Vorlage wird auf die Entwicklung der Preise für Ackerland verwiesen, wobei unter Bezugnahme auf einen agrarpolitischen Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf steigende Kosten für landwirtschaftliche Flächen hingewiesen wird. Die Anregung führt an, dass der Handel mit Agrarflächen und die damit verbundenen Preissteigerungen Auswirkungen auf die ländlichen Räume und die Pachtpreise haben.
Vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen fordert die Bürgerinitiative, die bestehende Frischluftschneise im Dreiländereck durch den Erhalt der vorhandenen Kultur- und Ackerflächen zu sichern. Konkret wird beantragt, eine Bebauung dieser Flächen dauerhaft auszuschließen, um die Funktion der Frischluftschneise sowie den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu gewährleisten.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Erhalt FrischluftschneiseZur Vorlage · 1872/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative Dreiländereck hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 5. Dezember 2019 einen Antrag gestellt, die Frischluftschneise im Dreiländereck durch den Erhalt der vorhandenen Kultur- und Ackerflächen zu sichern. Ziel des Antrags ist es, eine Bebauung dieser Flächen dauerhaft auszuschließen. Als Begründung führt die Initiative die steigenden Kosten für Ackerland sowie die Auswirkungen auf den ländlichen Raum an.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die städtebauliche Rahmenplanung für die Bereiche Berge, Westtünnen und Rhynern bereits das Ziel verfolgt, den überwiegend landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum als „Grüne Mitte Rhyner Berg“ zu erhalten. Dieser Raum soll als Teil eines regionalen Grünzugs die Siedlungsstrukturen von Berge/Westtünnen und Rhynern voneinander trennen. Diese Zielsetzung basiert auf einem Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 26. März 2019.
Im Rahmen der Umwelterheblichkeitsprüfung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde der betreffende Bereich zwischen den Ortsteilen untersucht. Die Verwaltung stellt fest, dass das Acker- und Grünlandgebiet als Kaltluftentstehungsgebiet einzustufen ist. Zwar gehört das Gebiet nicht unmittelbar zu den Luftleitbahnen, die Frischluftmassen in das Stadtzentrum transportieren, jedoch wirkt der gesamte Außenbereich als Kaltluftentstehungsgebiet unterstützend auf diesen Prozess.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Rückstellung Baugebiet DierhagenwegZur Vorlage · 0331/19_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative Dreiländereck hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 5. Dezember 2019 eine Anregung zur Rückstellung des Baugebietes Dierhagenweg vorgelegt. Die Initiative fordert, die geplante Bebauung des Gebiets „Neues Wohnen am Dierhagenweg“, welches eine Fläche von 23 Hektar umfasst, vorerst zurückzustellen. Im Entwurf des Regionalverbands Ruhr (RVR) ist die Fläche als Allgemeines Siedlungsgebiet mit 50 Hektar ausgewiesen.
Die Antragstellerin begründet das Anliegen mit dem Erhalt der Umwelt und dem Klimaschutz. Es wird darauf verwiesen, dass durch die geplante Nutzung wichtige Bodenfunktionen verloren gehen, die Funktion als Frischluftschneise für die Stadt Hamm eingeschränkt wird und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt werden könnten. Zudem wird der Verlust von Erholungsflächen für die Bevölkerung angeführt.
Die Anregung sieht vor, dass die Bebauung des Gebiets am Dierhagenweg erst dann erfolgen sollte, wenn die Potenziale vorhandener Reservebauflächen innerhalb der einzelnen Ortsteile vollständig ausgeschöpft sind. Dabei wird auf den Konzeptplan Wohnen verwiesen, der Flächen innerhalb der Ortsrandlagen als Alternative zur Inanspruchnahme neuer Flächen ausweist.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Überprüfung HandlungsempfehlungZur Vorlage · 0332/19_AR · Anregung
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Die Bürgerinitiative Dreiländereck hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Überprüfung der Handlungsempfehlung „Wohnen und Pflege 2025“ beantragt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Übereinstimmung der prognostizierten Wohnraumbedarfe mit der erwarteten Bevölkerungsentwicklung im Bezirk.
Die Initiative führt dazu aus, dass die vorliegende Handlungsempfehlung einen Bedarf von durchschnittlich 350 Wohneinheiten pro Jahr für das gesamte Stadtgebiet Hamm bis zum Jahr 2025 vorsieht. Auf den Bezirk Rhynern hochgerechnet, ergäbe sich ein Bedarf von etwa 35 Wohneinheiten pro Jahr, was einem zusätzlichen Wohnraum für circa 74 Personen jährlich entspräche. Demgegenüber stünde eine prognostizierte Abnahme der Einwohnerzahl im Bezirk um etwa 1.500 Personen innerhalb der nächsten 15 Jahre.
Die Antragsteller verweisen zudem auf den Hinweis in der ursprünglichen Handlungsempfehlung, dass die Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Anzahl wohnungsnachfragender Haushalte mit Unsicherheiten behaftet sei und eine regelmäßige Überprüfung erforderlich sei. Vor diesem Hintergrund wird die Überprüfung der fünf Jahre alten Handlungsempfehlung in Bezug auf die Entwicklung des Wohnbedarfs gefordert.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Überprüfung HandlungsempfehlungZur Vorlage · 1874/20_ST · Stlgnahme
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Die Bürger Initiative Dreiländereck hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 5. Dezember 2019 einen Antrag gestellt, die fünf Jahre alte Handlungsempfehlung „Wohnen und Pflege 2025“ hinsichtlich der Entwicklung des Wohnbedarfs zu überprüfen. Die Initiative begründet das Anliegen mit einer Diskrepanz zwischen der prognostizierten Anzahl benötigter Wohneinheiten und den erwarteten Bevölkerungsrückgängen im Bezirk Rhynern. Dabei wird auf die Unsicherheiten bei der Abschätzung der zukünftigen Haushaltsentwicklung verwiesen, wie sie in der ursprünglichen Handlungsempfehlung dokumentiert sind.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag Stellung und führt aus, dass eine regelmäßige Überprüfung der Wohnungsnachfrage und des Wohnungsangebots durch gesamtstädtische Auswertungen, wie die Baugenehmigungsstatistik, die Bevölkerungsstatistik und den Stadtentwicklungsbericht, bereits stattfindet. Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung sei der seit 2010 bestehende Wanderungsüberschuss, der der negativen natürlichen Bevölkerungsentwicklung entgegenwirke und zu positiveren Entwicklungen als zuvor prognostiziert führe.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Trend zur Haushaltsverkleinerung dazu führt, dass trotz sinkender Bevölkerungszahlen mit einer Zunahme der Anzahl an Haushalten zu rechnen ist. Dies sei insbesondere auf die Zunahme von Einpersonenhaushalten und die sinkende durchschnittliche Haushaltsgröße zurückzuführen. Eine Fortschreibung des Handlungskonzeptes „Wohnen und Pflegen 2025“ ist seitens der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt nicht beabsichtigt.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Spielplatz am BürgeramtZur Vorlage · 0334/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0334/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern überarbeitet, die sich auf den Spielplatz im Ortskern von Rhynern hinter dem Bürgeramt bezieht. In der Anregung wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Fläche, insbesondere während der Herbst- und Wintermonate, durch die Beschaffenheit des natürlichen Bodenbelags aus Rasen sowie durch die Verschmutzung der Spielgeräte mit Erde und nassem Sand eingeschränkt sei.
Die Fraktion regt an, den Spielplatz mit geeignetem Material, wie beispielsweise Rindenmulch oder Holzhackschnitzeln, so umzugestalten, dass eine Nutzung auch in niederschlagsreichen Monaten möglich bleibt. Zudem wird die Instandsetzung eines kürzlich neu aufgestellten Spielgeräts gefordert, da dieses derzeit technisch nicht funktionsfähig sei. Die Anregung wurde am 6. Februar 2020 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 12. März 2020 vorgesehen.
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- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.Schäden an den Straßenrändern und abgesunkene Bankette an der „Delpstraße“ in WesttünnenZur Vorlage · 0335/20_AR · Anregung
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0335/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand der Anfrage sind Schäden an den Straßenrändern sowie abgesunkene Bankette in der Delpstraße im Ortsteil Westtünnen.
Nach Angaben der Fraktion sind die Straßenränder auf beiden Seiten der Fahrbahn stark beschädigt. Da die Straße auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird, bestehe beim Begegnungsverkehr ein Risiko für Radfahrer, die aufgrund der Beschädigungen auf die Straßenränder ausweichen müssten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Verlauf der Delpstraße die Bankette abgesunken oder von Schlaglöchern betroffen sind. Dabei werden Höhenunterschiede zwischen der Fahrbahn und dem Bankett von teilweise fünf bis acht Zentimetern angegeben. Dies könne bei Ausweichmanövern zwischen Personenkraftwagen oder Landmaschinen zu einem erhöhten Unfallrisiko führen.
Die Fraktion regt an, die Fahrbahnränder instand zu setzen, um die Gefahr von Stürzen für Radfahrer zu verringern. Des Weiteren wird die Forderung gestellt, die Bankette in den betroffenen Bereichen wieder so anzugleichen, dass ein sicheres Befahren der Straße gewährleistet ist.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Schäden an den Straßenrändern und abgesunkene Bankette an der „Delpstraße“ in WesttünnenZur Vorlage · 1868/20_ST · Stlgnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nr. 0335/20 die Instandsetzung der Straßenränder und Bankette in der Delpstraße in Westtünnen beantragt. In der Anregung wird darauf hingewiesen, dass die Straßenränder auf beiden Seiten der Fahrbahn Schäden aufweisen. Zudem wird berichtet, dass die Bankette im Verlauf der Straße abgesunken oder von Schlaglöchern betroffen sind, wobei Höhenunterschiede zwischen der Fahrbahn und dem Bankett teilweise zwischen 5 und 8 Zentimetern liegen. Die Fraktion führt an, dass durch diesen Zustand ein Risiko für Radfahrer sowie für den Begegnungsverkehr zwischen Personenkraftwagen und Landmaschinen besteht. Es wird die Durchführung von Ausgleichsarbeiten angeregt, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und bestätigt das Vorhandensein von Schäden an den unbefestigten Seitenstreifen sowie den Banketten entlang der Delpstraße. Als Maßnahme wird angekündigt, dass der Bauhof im Frühjahr 2020 die schadhaften Bereiche überarbeiten wird. Dabei sollen die vorhandenen Schlaglöcher beseitigt und die Höhenunterschiede in den Randbereichen auf eine Höhe von etwa 3 Zentimetern unter der Oberkante der befestigten Fahrbahn gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.Zusätzlicher Abfallbehälter und Anlage eines Blumenbeetes am Dorfplatz in WesttünnenZur Vorlage · 0337/20_AR · Anregung
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0337/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung eingereicht, die Maßnahmen zur Gestaltung des Dorfplatzes am Denkmal in Westtünnen zum Gegenstand hat. Die Fraktion bezieht sich dabei auf den aktuellen Zustand der Grünflächen, Wege und Bänke auf der Südseite des Platzes, die nach umfangreichen Pflegearbeiten als gepflegt beschrieben werden.
Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung dieses Zustands werden zwei konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Zum einen wird die Aufstellung eines zusätzlichen Abfallbehälters neben der Bank an der Nordecke des Platzes angeregt, um eine unkontrollierte Abfallentsorgung zu verhindern. Zum anderen wird die Anlage eines Blumenbeetes an der Ostseite der Zuwegung zum Denkmal vorgeschlagen.
Die Fraktion begründet die Neuanlage des Blumenbeetes damit, dass bereits im Vorjahr Frühblüher auf den Rasenflächen gepflanzt wurden. Die zusätzliche Bepflanzung soll die Attraktivität des Platzes ganzjährig sichern und als Blühstreifen als Lebensraum für Insekten dienen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.Schäden an den Wirtschaftswegen und Banketten des SüdfeldwegesZur Vorlage · 0338/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0338/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand der Anfrage sind Schäden an den Wirtschaftswegen und Banketten des Südfeldweges.
Nach Angaben der Fraktion sind im Zuge von Grabenaushubarbeiten teilweise Schäden am Asphalt auf den Wirtschaftswegen entstanden. Um die Sicherheit im betroffenen Bereich zu gewährleisten, regt die Fraktion an, die Bankette abzusichern. Zudem wird die Aufstellung von Warnschildern für Fahrradfahrer und Fußgänger gefordert, da diese Wege in diesem Bereich intensiv genutzt werden. Die Anregung wurde am 28. Februar 2020 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 12. März 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- I.Mitteilungen der Bezirksvorsteherin
- J.Verschiedenes
- 1.Stellungnahme 1833/19 zum Antrag 1117/19 Überplanung Bonnemeier Radweg