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Stlgnahme

Erhalt Frischluftschneise

1872/20_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bürgerinitiative Dreiländereck hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 5. Dezember 2019 einen Antrag gestellt, die Frischluftschneise im Dreiländereck durch den Erhalt der vorhandenen Kultur- und Ackerflächen zu sichern. Ziel des Antrags ist es, eine Bebauung dieser Flächen dauerhaft auszuschließen. Als Begründung führt die Initiative die steigenden Kosten für Ackerland sowie die Auswirkungen auf den ländlichen Raum an.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die städtebauliche Rahmenplanung für die Bereiche Berge, Westtünnen und Rhynern bereits das Ziel verfolgt, den überwiegend landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum als „Grüne Mitte Rhyner Berg“ zu erhalten. Dieser Raum soll als Teil eines regionalen Grünzugs die Siedlungsstrukturen von Berge/Westtünnen und Rhynern voneinander trennen. Diese Zielsetzung basiert auf einem Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 26. März 2019.

Im Rahmen der Umwelterheblichkeitsprüfung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde der betreffende Bereich zwischen den Ortsteilen untersucht. Die Verwaltung stellt fest, dass das Acker- und Grünlandgebiet als Kaltluftentstehungsgebiet einzustufen ist. Zwar gehört das Gebiet nicht unmittelbar zu den Luftleitbahnen, die Frischluftmassen in das Stadtzentrum transportieren, jedoch wirkt der gesamte Außenbereich als Kaltluftentstehungsgebiet unterstützend auf diesen Prozess.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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