Nachfrage zur SN 1679/19 der Verwaltung vom 03.07.2019 Solaranlagen an Autobahnen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Nutzung von Autobahnrandstreifen für Solaranlagen um eine Stellungnahme der Verwaltung gebeten. Hintergrund der Anfrage ist die Information über ein Maßnahmenbündel der Landesregierung, welches die Nutzung von rund 12.300 Hektar Randstreifen an Autobahnen und überregionalen Schienenwegen für die Energiewende vorsieht. Die Fraktion erkundigte sich, ob durch diese Pläne eine Neubewertung der bisherigen Vorbehalte überörtlicher Stellen möglich sei, wie eine Finanzierung der Vorhaben gestaltet werden könnte und ob das Land NRW die Planungen in Eigenregie vorantreiben werde.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine erneute Prüfung der Sachlage keine Änderung der bisherigen Einschätzung zur Eignung einzelner Standorte bewirkt, da das entsprechende Paket der Landesregierung keine spezifischen Aussagen zur Eignung der Flächen enthält. Bezüglich der Finanzierung gab die Verwaltung an, dass der Kabinettsbeschluss keine Hinweise zur Finanzierung enthält und die Klärung dieser Frage eine unternehmerische Entscheidung darstelle. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass eine Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz auf Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen in einem Abstand von bis zu 110 Metern möglich ist. Informationen über einen konkreten Planungswillen des Landes zur Umsetzung liegen der Verwaltung nicht vor.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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