Genehmigung des Haushaltes 2026/2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Haushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2026/2027 einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) mit Verfügung vom 27. Mai 2026 genehmigt. Nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung am 20. Juni 2026 ist diese rechtskräftig geworden, wodurch die vorläufige Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW beendet wurde. Die Stadt sieht sich weiterhin mit finanzwirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert; eine bilanzielle Überschuldung wird für das Jahr 2027 erwartet.
Die Genehmigung der Bezirksregierung enthält wesentliche Nebenbestimmungen. Die Maßnahmen des HSK sind umzusetzen, wobei die festgelegten Konsolidierungsziele einzuhalten sind. Falls einzelne Maßnahmen nicht realisiert werden können, muss eine Regelung zur Kompensation des fehlenden Konsolidierungspotenzials getroffen werden. Haushaltsverbesserungen, die über die jeweiligen jährlichen Ziele hinausgehen, sind zur Verbesserung des Jahresergebnisses einzusetzen. Zudem ist die Stadt verpflichtet, der Bezirksregierung Prognosen der Ergebnisrechnung sowie Berichte über den Stand der Umsetzung der HSK-Maßnahmen vorzulegen.
Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass keine weiteren Hilfen durch das Land oder den Bund zur Überwindung der haushaltswirtschaftlichen Schwierigkeiten zu erwarten sind. Die Stadt Hamm muss ihre Aufwendungen langfristig durch eigene Erträge decken. Sollten die erforderlichen zusätzlichen Erträge nicht erwirtschaftet werden können oder keine entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, ist eine Begrenzung der Ausgaben erforderlich.
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