Transparenz und regelmäßige Berichterstattung zur Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsverlängerungen langjährig aufhältiger Menschen nach § 31 AufenthG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration den Antrag AT-61/26 eingebracht, der eine verbesserte Transparenz bei der Anwendung von § 31 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) fordert. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss jährlich einen Bericht über die Praxis der Aufenthaltsverlängerungen für langjährig aufhältige Menschen vorzulegen.
Der Antrag sieht vor, dass künftig anonymisierte Fallzahlen zu Anträgen, Entscheidungen sowie zur Verwendung von Verpflichtungserklärungen erfasst werden sollen. Zudem sollen die Kriterien der Ermessensausübung bei diesen Entscheidungen transparent dargestellt werden. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Prüfung, ob ein standardisiertes Informationsblatt für Betroffene entwickelt werden kann, welches über Rechte, Pflichten und Verfahrensabläufe aufklärt. Des Weiteren soll aufgezeigt werden, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote in Hamm existieren und wie deren Erreichbarkeit gesteigert werden kann.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass derzeit keine statistischen Erhebungen oder systematische Berichterstattungen zu diesem Bereich vorliegen. Ziel der Maßnahme sei es, die Nachvollziehbarkeit der Verwaltungspraxis und die Rechtssicherheit für Betroffene zu erhöhen, ohne dabei Einfluss auf die rechtlich gebundenen Einzelfallentscheidungen der Ausländerbehörde zu nehmen.
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