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Antrag

Rechtliche Grundlage für Antragssteller

AT-45/26 23.06.2026 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Pro Hamm/Bündnis Sahra Wagenknecht in der Bezirksvertretung Mitte hat mit dem Antrag AT-45/26 die Benennung der rechtlichen Grundlage für das Antragsrecht von Gruppen und Einzelvertretern gefordert. Hintergrund des Vorhabens ist die Klärung der Entscheidungsgrundlagen der Verwaltung bei der Zulassung von Anträgen.

In dem Dokument wird darauf verwiesen, dass zwei zuvor eingebrachte Anträge eines Einzelvertreters der Grünen von der Verwaltung akzeptiert und auf die Tagesordnung gesetzt wurden. Da für einen dieser Anträge bereits eine Stellungnahme der Verwaltung vorliegt, bittet die Fraktion um eine zeitnahe Darlegung der rechtlichen Basis. Dabei wird auf Erfahrungen aus anderen Gremien wie Kreistagen oder dem LWL verwiesen, in denen Verwaltungen das Antragsrecht von Gruppen oder Einzelvertretern unter Verweis auf die Gemeindeordnung abgelehnt haben.

Die Klärung dieser Rechtsfrage vor der anstehenden Sommerpause ist laut Antrag notwendig, da die Rechtsauffassung der Verwaltung Auswirkungen auf die Arbeit von Ausschüssen, Bezirksvertretungen sowie Einzelvertretern und Gruppen im Rat der Stadt Hamm hat. Der Antrag wurde an den Bezirksbürgermeister Trautmann gerichtet.

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