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Beschlussvorlage

Benehmensherstellung zur Bestellung eines Ortsheimatpflegers für den Bereich der Gemarkung Wiescherhöfen mit den Ortsteilen Daberg, Geist und Lohauserholz

BV-8/26 11.03.2026 Immobilienmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamm beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-8/26 die Herstellung des Benehmens zur Ernennung eines neuen Ortsheimatpflegers für den Bereich der Gemarkung Wiescherhöfen, welcher die Ortsteile Daberg, Geist und Lohauserholz umfasst. Die Position ist seit dem Rücktritt des vorherigen Amtsinhabers im Jahr 2022 vakant. Ein Bürger hat sich bereit erklärt, das Amt zu übernehmen.

Die Aufgaben des Ortsheimatpflegers umfassen die Beschaffung und Sicherung ortsgeschichtlich relevanter Unterlagen zur Unterstützung des städtischen Archivs sowie die Dokumentation von Aktivitäten lokaler Vereine und Kirchengemeinden. Zudem gehört die Flurnamenforschung zum Tätigkeitsfeld, wobei die Position keine öffentlichen Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Die Ernennung durch den Stadtbaurat ist für den 29. April 2026 vorgesehen, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft.

Für die Ausübung der Tätigkeit wird keine Aufwandsentschädigung gewährt. Die Stadt übernimmt jedoch den jährlichen Mitgliedsbeitrag zum Westfälischen Heimatbund in Höhe von derzeit 24,00 Euro.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 141 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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