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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 31.03.2025
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Vorstellung der neuen Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes
- 3.2Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde
- 4.Beschlüsse
- 4.1Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und VereineZur Vorlage · BV-154/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege eingereichte Beschlussvorschlag BV-154/25 sieht die Gewährung von Zuschüssen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie an weitere Verbände und Vereine vor. Die Mittel sind für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen und dienen der Förderung von Aktivitäten, welche soziale Aufgaben im Stadtgebiet wahrnehmen.
Die Gesamtsumme der geplanten Auszahlungen beläuft sich auf 87.540 Euro, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Bei der Verteilung der Zuschüsse wurden Vereine mit regionaler Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge in Hamm berücksichtigt. Die Überweisung der Beträge an die entsprechenden Einrichtungen und Vereine erfolgt nach einem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit.
Für den Fall einer Weiterleitung von Mitteln an Verbanduntergliederungen ist ein entsprechender Verwendungsnachweis erforderlich. Die Beratung zu diesem Vorgang ist für die Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.Empfehlungen
- 5.1Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-137/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Familien- und Sprachbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ für das Kita-Jahr 2025/2026 fortzuführen und zu erweitern. Vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sollen die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) sowie der Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V. (DRK) mit der Durchführung beauftragt werden. Die Verwaltung soll den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide erteilen.
Die Programme dienen der sprachlichen Förderung von Kindern im Vorschulalter. Während sich „Griffbereit“ an Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern richtet, um Kommunikations- und Sprachspiele zu vermitteln, unterstützt „Rucksack KiTa“ die Eltern von vier- bis sechsjährigen Kindern dabei, die in den Kitas erworbenen Sprachkenntnisse zu Hause fortzuführen. Die fachliche Begleitung erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) Hamm, welches zudem die neun pädagogischen Fachkräfte koordiniert, die bei der AWO und dem DRK angestellt sind.
Für das kommende Kita-Jahr haben 30 Kindertageseinrichtungen Interesse an „Rucksack KiTa“ und 18 Einrichtungen an „Griffbereit“ bekundet. Zur Finanzierung des Programms „Griffbereit“ wurden Landesmittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) beantragt. Der städtische Eigenanteil für das Kita-Jahr 2025/2026 wird unter Berücksichtigung etwaiger Fördermittel auf circa 400.500 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 26.06.2025 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.06.2025 · Integrationsrat
- 5.2Fortführung der Förderung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ der Kolping-Bildungszentren gGmbH, der Hammer Tafel und der IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ in Hamm-HeessenZur Vorlage · BV-152/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die finanzielle Unterstützung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ beschließen. Die Förderung ist für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027 mit einem Gesamtbetrag von maximal 60.000 Euro vorgesehen. An der Kooperation sind die Kolping-Bildungszentren gGmbH, die IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ sowie die Hammer Tafel beteiligt.
Im Rahmen des Projektes werden Lebensmittel aus dem Supermarkt „dasmarkt“, die kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder verderblich sind, an die Kolping-Bildungszentren weitergeleitet. Dort erfolgt die Weiterverarbeitung, beispielsweise zu Fruchtaufstrichen, bevor die Produkte kostenlos über die Hammer Tafel an bedürftige Menschen ausgegeben werden. Das Angebot ist vegetarisch konzipiert. Neben der Bereitstellung von Lebensmitteln dient das Projekt auch der beruflichen Qualifizierung von Teilnehmenden aus Arbeitsgelegenheiten.
Die Kosten für die Förderung teilen sich auf 15.000 Euro im Jahr 2025, 30.000 Euro im Jahr 2026 und 15.000 Euro im ersten Halbjahr 2027 auf. Während die Mittel für das Jahr 2025 zur Verfügung stehen, sollen die Aufwendungen für die Jahre 2026 und 2027 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.3Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-153/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll über die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-153/25 sieht für das Jahr 2025 eine Zuwendung in Höhe von 70.800 Euro vor, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Diese Mittel dienen der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung und basieren auf dem Stand von 2019 mit einer jährlichen Fortschreibung von drei Prozent.
Die Beratungsstelle bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung für Menschen in schwierigen Lebenslagen an. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Wohnungssicherung sowie sozialrechtliche Betreuung und Hilfe bei Behördengängen. Zielgruppe sind Personen, die durch Faktoren wie Abhängigkeitserkrankungen, Überschuldung oder den Verlust von Wohnraum und Arbeit soziale Schwierigkeiten entwickeln.
Die Einrichtung der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. befindet sich an der Ludwig-Teleky-Straße 8 und wird durch zwei Fachkräfte sowie eine Verwaltungskraft betrieben. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt neben dem städtischen Anteil zu 50 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.4Finanzierung der Betreuungsvereine in HammZur Vorlage · BV-172/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant ab dem Jahr 2025 eine Neuregelung der Finanzierung für die in der Stadt tätigen Betreuungsvereine. Laut der Beschlussvorlage BV-172/25 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege soll sich die Kommune an den nicht gedeckten Kosten der Betreuungsarbeit beteiligen. Hierfür sind Zuwendungen in Höhe von insgesamt 117.920 Euro vorgesehen. Zudem ist eine Beteiligung an der Querschnittsarbeit der Vereine mit 30.000 Euro geplant.
Im Zuge dieser Neuregelung sollen die bestehenden Verträge mit dem Katholischen Sozialdienst e. V. sowie mit dem INI Betreuung e. V. im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Das neue Finanzierungsmodell basiert auf der Anzahl der eingesetzten Vollzeitäquivalente (VZÄ) der Fachkräfte. Für das Jahr 2025 sieht die Planung unterschiedliche Zuwendungen vor: Der Katholische Sozialdienst e. V. soll insgesamt 95.380 Euro erhalten, wobei ein Teil zur Deckung von Fehlbedarfen bei Personalkosten dient. Die Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. erhält 15.000 Euro, und für den INI Betreuung e. V. ist eine Zuwendung von 7.540 Euro vorgesehen.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit gestiegenen Personalkosten durch tarifliche Anpassungen sowie der Inflation, während die Einnahmen aus der Justiz seit 2019 unverändert geblieben sind. Ziel des Modells ist es, die Finanzierung der Betreuungsarbeit sicherzustellen und die Stadt Hamm als Ausfallbürge bei der Übernahme von Betreuungen zu entlasten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.5Jugendwerkstatt des Caritasverband Hamm e.V.: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-179/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Förderung der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Hamm e.V. für die Jahre 2026 und 2027 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, das Projekt im Bereich der Arbeitsmarktintegration mit kommunalen Mitteln aus der Jugendberufshilfe zu unterstützen. Dabei werden für das Jahr 2026 ein Betrag von bis zu 212.205 Euro und für das Jahr 2027 eine Summe von bis zu 210.885 Euro beantragt.
Die Einrichtung bietet als außerschulischer Lernort Unterstützung für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahren an, die als schulmüde oder schulverweigernd eingestuft werden. Ziel des Programms ist die Erlangung von Schulabschlüssen durch gezielte Förderung und die Vorbereitung auf externe Prüfungen. Im Schuljahr 2023/2024 nahmen 24 Personen an den externen Prüfungen teil, von denen 20 erfolgreich einen Abschluss erreichten, darunter verschiedene Hauptschulabschlüsse sowie ein Mittlerer Schulabschluss.
Die Finanzierung der Jugendwerkstatt erfolgt neben kommunalen Mitteln auch durch Zuwendungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) sowie Eigenmittel des Trägers. Die Verwaltung der Mittel obliegt dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR. Der Zuwendungsbescheid wird an eine Zielvereinbarung geknüpft, die Instrumente wie Kompetenzfeststellung, Case Management und individuelle Förderplanung umfasst. Eine jährliche Prüfung der Verwendungsnachweise dient dazu, eine Überfinanzierung zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.6Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahre 2026.Zur Vorlage · BV-180/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2026 beschließen. Die Vorlage sieht eine Bereitstellung kommunaler Mittel in Höhe von bis zu 130.800 Euro vor, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung im Haushalt 2026. Ziel der Förderung ist die Unterstützung sozial und individuell benachteiligter Jugendlicher sowie junger Erwachsener im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, die beim Übergang von der Schule in den Beruf auf Hilfestellungen angewiesen sind.
Die Beratungsleistungen sollen vorrangig an Berufskollegs und Gesamtschulen erbracht werden. Mit einem Personalaufwand von 2,4 Vollzeitäquivalenten ist geplant, mindestens 156 Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu betreuen. Die inhaltlichen Ziele umfassen die berufliche Orientierung, die persönliche Stabilisierung sowie den Erwerb formaler Bildungsabschlüsse. Für die Gruppe der Schüler mit multiplen sozialen Problemlagen werden eine Vermittlungsquote in qualifizierte Anschlussperspektiven von 30 Prozent sowie eine Fortführung des Schulbesuchs von 35 Prozent angestrebt. Die Gesamtkosten der Beratungsstelle belaufen sich auf rund 235.900 Euro, wobei die Finanzierung neben dem städtischen Anteil auch durch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und Eigenmittel des Trägers erfolgt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 6.Verschiedenes