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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 31.03.2025
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Vorstellung der neuen Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes
- 3.2Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde
- 4.Beschlüsse
- 4.1Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und VereineZur Vorlage · BV-154/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege eingereichte Beschlussvorschlag BV-154/25 sieht die Gewährung von Zuschüssen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie an weitere Verbände und Vereine vor. Die Mittel sind für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen und dienen der Förderung von Aktivitäten, welche soziale Aufgaben im Stadtgebiet wahrnehmen.
Die Gesamtsumme der geplanten Auszahlungen beläuft sich auf 87.540 Euro, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Bei der Verteilung der Zuschüsse wurden Vereine mit regionaler Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge in Hamm berücksichtigt. Die Überweisung der Beträge an die entsprechenden Einrichtungen und Vereine erfolgt nach einem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit.
Für den Fall einer Weiterleitung von Mitteln an Verbanduntergliederungen ist ein entsprechender Verwendungsnachweis erforderlich. Die Beratung zu diesem Vorgang ist für die Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.Empfehlungen
- 5.1Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-137/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-137/25 des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ für das Kita-Jahr 2025/2026 vor. Die Durchführung der Programme soll durch die freien Träger Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie den Kreisverband Hamm des Deutschen Roten Kreuzes erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Träger unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung zu beauftragen und der Verwaltung die Erteilung der entsprechenden Bewilligungsbescheide zu übertragen.
Für das Jahr 2025 sollen die Mittel im Rahmen der unterjährigen Budgetbewirtschaftung bereitgestellt werden. Die finanziellen Auswirkungen für 2025 umfassen Auszahlungen in Höhe von 185.400 Euro sowie Einzahlungen von 33.000 Euro bei Erträgen von 152.100 Euro. Für die Folgejahre ab 2026 sind die Kosten in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Hierbei sind Aufwendungen von 248.000 Euro geplant, wobei der städtische Eigenanteil 248.400 Euro beträgt, da zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Fördermittel vorliegen.
Die Aufstellung der Fördersummen weist für das Deutsche Rote Kreuz Beträge zwischen 64.600 Euro und 141.100 Euro aus, während die AWO Beträge zwischen 120.800 Euro und 292.700 Euro aufweist. Die Gesamtsumme der Fördersummen beläuft sich auf bis zu 433.800 Euro. Als kommunale Mittel werden 33.300 Euro aufgeführt, während die Landesmittel (IfKuF) Summen von bis zu 400.500 Euro umfassen. Die Beratung der Vorlage ist in den Gremien zwischen dem 24. Juni und dem 8. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 26.06.2025 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.06.2025 · Integrationsrat
- 5.2Fortführung der Förderung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ der Kolping-Bildungszentren gGmbH, der Hammer Tafel und der IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ in Hamm-HeessenZur Vorlage · BV-152/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die finanzielle Unterstützung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ beschließen. Die Förderung ist für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027 mit einem Gesamtbetrag von maximal 60.000 Euro vorgesehen. An der Kooperation sind die Kolping-Bildungszentren gGmbH, die IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ sowie die Hammer Tafel beteiligt.
Im Rahmen des Projektes werden Lebensmittel aus dem Supermarkt „dasmarkt“, die kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder verderblich sind, an die Kolping-Bildungszentren weitergeleitet. Dort erfolgt die Weiterverarbeitung, beispielsweise zu Fruchtaufstrichen, bevor die Produkte kostenlos über die Hammer Tafel an bedürftige Menschen ausgegeben werden. Das Angebot ist vegetarisch konzipiert. Neben der Bereitstellung von Lebensmitteln dient das Projekt auch der beruflichen Qualifizierung von Teilnehmenden aus Arbeitsgelegenheiten.
Die Kosten für die Förderung teilen sich auf 15.000 Euro im Jahr 2025, 30.000 Euro im Jahr 2026 und 15.000 Euro im ersten Halbjahr 2027 auf. Während die Mittel für das Jahr 2025 zur Verfügung stehen, sollen die Aufwendungen für die Jahre 2026 und 2027 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.3Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-153/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll über die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-153/25 sieht für das Jahr 2025 eine Zuwendung in Höhe von 70.800 Euro vor, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Diese Mittel dienen der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung und basieren auf dem Stand von 2019 mit einer jährlichen Fortschreibung von drei Prozent.
Die Beratungsstelle bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung für Menschen in schwierigen Lebenslagen an. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Wohnungssicherung sowie sozialrechtliche Betreuung und Hilfe bei Behördengängen. Zielgruppe sind Personen, die durch Faktoren wie Abhängigkeitserkrankungen, Überschuldung oder den Verlust von Wohnraum und Arbeit soziale Schwierigkeiten entwickeln.
Die Einrichtung der Evangelischen Perthes-Stiftung e. V. befindet sich an der Ludwig-Teleky-Straße 8 und wird durch zwei Fachkräfte sowie eine Verwaltungskraft betrieben. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt neben dem städtischen Anteil zu 50 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.4Finanzierung der Betreuungsvereine in HammZur Vorlage · BV-172/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-172/25 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege befasst sich mit der Neuregelung der Finanzierung von Betreuungsvereinen in Hamm ab dem Jahr 2025. Gegenstand der Vorlage ist die Beteiligung der Stadt an nicht gedeckten Kosten der Betreuungsarbeit sowie an der Querschnittsarbeit. Die Querschnittsarbeit umfasst Aufgaben wie die Gewinnung, Begleitung, Motivierung, Aus- und Fortbildung sowie den Erfahrungsaustausch ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.
Die geplanten Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 147.920 Euro. Davon entfallen 117.920 Euro auf die Betreuungsarbeit und 30.000 Euro auf die Querschnittsarbeit. Die Zuwendungen für das Jahr 2025 basieren auf der Anzahl der Vollzeitäquivalente. Für den Katholischen Sozialdienst e. V. sind 59.280 Euro sowie 36.100 Euro für Personalkostenfehlbedarf vorgesehen. Für die Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. ist eine Summe von 15.000 Euro vorgesehen, während für den INI Betreuung e. V. 7.540 Euro sowie Zuwendungen für die Querschnittsarbeit in Höhe von 15.000 Euro vorgesehen sind. Für den INI Betreuung e. V. wird die Betreuungspauschale aufgrund der Bruttopersonalkosten auf 50 Euro festgelegt.
Im Zuge der Neuregelung sollen die bestehenden Verträge mit dem Katholischen Sozialdienst e. V. und dem INI Betreuung e. V. im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Die Beratung der Vorlage erfolgt vorberatend im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 30. Juni 2025 und beschließend im Hauptausschuss am 7. Juli 2025. Die Finanzierung erfolgt unter dem Vorbehalt gesicherter Mittel.
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Beratungsfolge
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.5Jugendwerkstatt des Caritasverband Hamm e.V.: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-179/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Förderung der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Hamm e.V. für die Jahre 2026 und 2027 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, das Projekt im Bereich der Arbeitsmarktintegration mit kommunalen Mitteln aus der Jugendberufshilfe zu unterstützen. Dabei werden für das Jahr 2026 ein Betrag von bis zu 212.205 Euro und für das Jahr 2027 eine Summe von bis zu 210.885 Euro beantragt.
Die Einrichtung bietet als außerschulischer Lernort Unterstützung für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahren an, die als schulmüde oder schulverweigernd eingestuft werden. Ziel des Programms ist die Erlangung von Schulabschlüssen durch gezielte Förderung und die Vorbereitung auf externe Prüfungen. Im Schuljahr 2023/2024 nahmen 24 Personen an den externen Prüfungen teil, von denen 20 erfolgreich einen Abschluss erreichten, darunter verschiedene Hauptschulabschlüsse sowie ein Mittlerer Schulabschluss.
Die Finanzierung der Jugendwerkstatt erfolgt neben kommunalen Mitteln auch durch Zuwendungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) sowie Eigenmittel des Trägers. Die Verwaltung der Mittel obliegt dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR. Der Zuwendungsbescheid wird an eine Zielvereinbarung geknüpft, die Instrumente wie Kompetenzfeststellung, Case Management und individuelle Förderplanung umfasst. Eine jährliche Prüfung der Verwendungsnachweise dient dazu, eine Überfinanzierung zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.6Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahre 2026.Zur Vorlage · BV-180/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2026 beschließen. Die Vorlage sieht eine Bereitstellung kommunaler Mittel in Höhe von bis zu 130.800 Euro vor, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung im Haushalt 2026. Ziel der Förderung ist die Unterstützung sozial und individuell benachteiligter Jugendlicher sowie junger Erwachsener im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, die beim Übergang von der Schule in den Beruf auf Hilfestellungen angewiesen sind.
Die Beratungsleistungen sollen vorrangig an Berufskollegs und Gesamtschulen erbracht werden. Mit einem Personalaufwand von 2,4 Vollzeitäquivalenten ist geplant, mindestens 156 Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu betreuen. Die inhaltlichen Ziele umfassen die berufliche Orientierung, die persönliche Stabilisierung sowie den Erwerb formaler Bildungsabschlüsse. Für die Gruppe der Schüler mit multiplen sozialen Problemlagen werden eine Vermittlungsquote in qualifizierte Anschlussperspektiven von 30 Prozent sowie eine Fortführung des Schulbesuchs von 35 Prozent angestrebt. Die Gesamtkosten der Beratungsstelle belaufen sich auf rund 235.900 Euro, wobei die Finanzierung neben dem städtischen Anteil auch durch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und Eigenmittel des Trägers erfolgt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 6.Verschiedenes