Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umweltamt der Stadt Hamm hat die Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 abgeschlossen und informiert über die Festlegung der Schlammabfuhrgebühren. Nach Abschluss der Berechnungen wurde festgestellt, dass die Gebühren für die Entsorgung von Schlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen dem Stand der Beschlussvorlage 1354/23 aus dem Jahr 2023 entsprechen. Eine Änderung der geltenden Gebührensatzung ist für das Jahr 2025 daher nicht erforderlich.
Die Kosten setzen sich weiterhin aus einer Grundgebühr von 89,85 Euro pro Entleerung sowie einer Arbeitsgebühr in Höhe von 20,95 Euro pro 0,5 Kubikmeter zusammen. Zusätzlich wird eine Abwasserabgabe von 17,90 Euro pro pflichtige Person erhoben. Die vorliegende Mitteilungsvorlage wurde zur Kenntnisnahme für den Hauptausschuss, den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie den Rat vorbereitet.
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Beratungsfolge
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