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Mitteilungsvorlage

Benutzungsgebühren des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes Hamm (ASH) 2025: - Abfallbeseitigung - Straßenreinigung - Deponie - Grünabfallkompostierung

MI-280/2024 10.12.2024 Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) hat eine Mitteilungsvorlage zur Festlegung der Benutzungsgebühren für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage behandelt die Bereiche Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Deponienutzung sowie die Grünabfallkompostierung.

Den Inhalten der Mitteilungsvorlage MI-280/2024 zufolge bleiben die Gebührenhöhen in allen genannten Bereichen für das Jahr 2025 unverändert. Da keine Kostenänderungen vorliegen, ist keine Anpassung der bestehenden Gebührensatzungen erforderlich. Dies gilt sowohl für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung als auch für die Nutzung der Abfalldeponie sowie der Kompostierungsanlage.

Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Hauptausschuss, den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie in den Rat vorgesehen. Die entsprechenden Beratungen sind für Dezember 2024 angesetzt.

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