Benutzungsgebühren des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes Hamm (ASH) 2025: - Abfallbeseitigung - Straßenreinigung - Deponie - Grünabfallkompostierung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) hat eine Mitteilungsvorlage zur Festlegung der Benutzungsgebühren für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage behandelt die Bereiche Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Deponienutzung sowie die Grünabfallkompostierung.
Den Inhalten der Mitteilungsvorlage MI-280/2024 zufolge bleiben die Gebührenhöhen in allen genannten Bereichen für das Jahr 2025 unverändert. Da keine Kostenänderungen vorliegen, ist keine Anpassung der bestehenden Gebührensatzungen erforderlich. Dies gilt sowohl für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung als auch für die Nutzung der Abfalldeponie sowie der Kompostierungsanlage.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Hauptausschuss, den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie in den Rat vorgesehen. Die entsprechenden Beratungen sind für Dezember 2024 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 104 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt