Faunistische Erhebungen an der K-Park-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AT-812/2024 thematisiert die faunistischen Erhebungen auf einer etwa fünf Hektar großen Fläche an der K-Park-Straße. Hintergrund ist eine Anfrage, die sich auf die Darstellung eines Experten der ornithologischen Arbeitsgemeinschaft bezieht, wonach das Gelände zuvor als wertvolle Nassbrache diente und durch gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelansiedlungen verändert wurde.
Laut Umweltamt wurde die Fläche vor der Bebauung landwirtschaftlich genutzt, was durch regelmäßige Mulchmahd zu kurzrasigen Vegetationsstrukturen führte. Im Zuge der Bauplanung wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt. Während bei den Untersuchungen im Jahr 2018 keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von besonders geschützten Offenlandarten wie Feldlerchen oder Kiebitzen festgestellt wurden, wurden im Frühjahr 2019 Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt.
Auf einer Teilfläche wurde jedoch ein Brutverdacht bei Kiebitzen festgestellt, woraufhin dieser Bereich von der Mulchmahd und den Vergrämungsmaßnahmen ausgenommen wurde. Es konnten vier bis sechs Kiebitzbrutpaare gesichtet werden, wobei zwei Paare eine Brut versuchten. Weitere geschützte Arten oder Nahrungsgäste wurden im unmittelbaren Vorhabenbereich nicht nachgewiesen. Zur Kompensation der Beeinträchtigung der Kiebitzbrutpaare wurden im östlichen Teil des Gebiets vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) eingerichtet. Damit konnte ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote ausgeschlossen werden.
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