Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Stellungnahme

Zweite Islamische Begräbnisstätte

AF-905/2024-ST 18.09.2024 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Wählergruppe Pro Hamm hat die Stadtverwaltung nach dem aktuellen Stand zur Errichtung einer zweiten islamischen Begräbnisstätte in Hamm gefragt. Im Rahmen von Haushaltsberatungen war zuvor der Antrag gestellt worden, eine weitere Fläche, idealerweise nördlich des Kanals, als ergänzende Grabstätte zum Parkfriedhof in Herringen zu schaffen.

Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass eine zusätzliche Erweiterung muslimischer Begräbnisplätze nicht notwendig ist, da die Kapazitäten auf dem Parkfriedhof ausreichend seien. Grundsätzlich stehen alle städtischen Friedhöfe allen Konfessionen offen, wobei die Nutzung von Sondergrabfeldern durch die Beisetzung auf allgemeinen Stadtteilfriedhöfen ergänzt wird. Aktuell stehen neben bestehenden Feldern weitere Grabflächen mit Ausrichtung nach Mekka zur Verfügung, die tausende Grabstätten ermöglichen. Die Bestattungszahlen auf den muslimischen Teilen des Parkfriedhofs lagen im Jahr 2022 bei 44 und im Jahr 2023 bei 40 Beisetzungen.

Hinsichtlich der technischen Umsetzung weist die Verwaltung darauf hin, dass für neue spezifische Grabfelder ungenutzte Erdflächen erforderlich sind. Auf älteren Friedhöfen wie dem Bockum- oder Hövelfriedhof seien keine unbelegten Teile mehr vorhanden. Lediglich auf dem Erweiterungsteil des Zentralfriedhofs existieren noch vereinzelte Reihen, die jedoch für verschiedene Bestattungsarten vorgehalten werden müssen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge