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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Vorstellung des neuen Leiters der Wirtschaftsförderung Hamm Pascal Ledune
- 3.Mündlicher Bericht des Umweltamtes zur Sandbochumer Heide
- 4.Vorstellung der neuen Stadtteilkoordinatorin Katharina Braukmann
- 5.Vorstellung der neuen Vereinsunterstützerin/Vereinsguide für den Stadtbezirk Pelkum
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0182/22 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 06.09.2022
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0936/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Es stellt eine Übersicht über geplante Maßnahmen dar, ohne eine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau zu treffen. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme beabsichtigter, beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen sowie Maßnahmen an der technischen Beleuchtung können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über dieses Förderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Ebenfalls enthalten sind beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. in 2023Zur Vorlage · 0963/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hamm-Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für das Jahr 2023 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Da die Zuwendungen des Landes aus dem Programmbereich „Soziale Stadt“ zum 31. Dezember 2022 enden, übernimmt die Stadt Hamm den bisherigen Landesförderanteil für das Quartiersmanagement aus kommunalen Mitteln.
Die Gesamtförderung für das Jahr 2023 beläuft sich auf 451.500 Euro. Dieser Betrag umfasst 210.000 Euro für das Quartiersmanagement, welches Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, die Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung übernimmt. Weitere 241.500 Euro werden für die Stadtteilarbeit bereitgestellt, die Schwerpunkte in der Elternberatung, der sozialen Arbeit mit Familien sowie der Integration von Zuwanderern setzt. Die Finanzierung umfasst jeweils die Kosten für pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Die vorliegende Regelung dient als Übergangslösung, um die bestehenden Strukturen im Stadtteil zu sichern. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Träger und weiteren Beteiligten eine konzeptionelle Neuausrichtung der Stadtteilarbeit für die Zeit ab 2024 vorzubereiten. Ziel ist es, die Angebote im Rahmen des Neubaus des Stadtteilzentrums an der Wilhelmstraße dauerhaft zu etablieren und dem Rat eine neue Entscheidungsvorlage vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 0939/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0939/22_VL sieht den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Stadtgebiets Hamm vor. Der Hauptausschuss soll dem Ausbau über das Bundesförderprogramm Breitbandausbau Sonderaufruf Gewerbegebiete zustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne ab 2024 genehmigt werden. Zudem wird die Einschaltung von Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien zur Abwicklung des Förderverfahrens beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 31 ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Glasfaseranschlüssen für insgesamt 678 Betriebe. Ziel ist es, eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Download und Upload zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beläuft sich auf rund 13.522.800 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 1.352.300 Euro.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens soll ein Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den Betrieb des Netzes ermittelt werden. Nach Abschluss der Vergabe ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist, abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens, für Mitte 2023 geplant, wobei die Ausbauphase etwa zwei Jahre dauern soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel für die Jahre ab 2024 in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Grasschnitt an StraßenbankettenZur Vorlage · 0950/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Grasschnittarbeiten an Straßenbanketten vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen umfassen pflegerische Arbeiten an Fahrbahnbanketten, Straßenseitengräben, bepflanzten Mittelstreifen, Wiesenflächen, bepflanzten Lärmschutzwänden sowie an Straßenbegleitgrün. Ziel der Arbeiten ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Zurückschneiden des Aufwuchses an den Fahrbahnrändern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Grasschnitt für das Jahr 2023 durchzuführen. Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre besteht die Option, diese Leistungen auch in den Jahren 2024 und 2025 in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung plant, den Bankettschnitt dreimal jährlich durchzuführen. Durch eine Ausschreibung, die auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt ist, sollen laut Vorlage finanzielle Einsparungen erzielt werden, da eine längerfristige Planung für die beauftragten Unternehmen ermöglicht wird.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf jeweils 75.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 225.000 Euro entspricht. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 werden in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm geleitet.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Einzäunung der städtischen HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0957/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einzäunung der offiziellen städtischen Hundeauslaufflächen vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, sieben der städtischen Flächen mit einem 1,20 Meter hohen Stabgitterzaun zu versehen. Eine Ausnahme bildet dabei die Fläche im Bezirk Uentrop (Burghügel). Die geplanten Anlagen sollen zudem mit einem 1,00 Meter breiten, selbstständig schließenden Zugangstor ausgestattet werden. Für die Pflege und Unterhaltung der Flächen ist ein 3,00 Meter breites Zufahrtstor vorgesehen.
Zusätzlich zur Einfriedung ist eine Mindestausstattung der Flächen geplant, die jeweils zwei Bänke, zwei Müllbehälter sowie einen Hundekotbeutel-Spender umfasst. Die Verantwortung für die Pflege der Grünflächen und die Leerung der Müllbehälter liegt beim Stadtamt 66. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt beschränkt sich dabei auf den ordnungsgemäßen Zustand der Zäune und Tore, während die allgemeinen Pflichten der Hundehalter unverändert bestehen bleiben.
Die geschätzten Kosten für die Einfriedungen und die Ausstattung belaufen sich auf rund 260.000 Euro brutto, wobei die Mittel für das Jahr 2023 außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil. Die Kosten für die laufende Instandhaltung sind nicht in dieser Vorlage enthalten, sollen jedoch aus dem Budget der Grünflächenunterhaltung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Anträge
- 1.Baumbepflanzung am städtischen Friedhof an der Kamener Straße in PelkumZur Vorlage · 0472/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0472/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Bepflanzung einer Fläche am städtischen Friedhof an der Kamener Straße mit Bäumen.
Konkret wird beantragt, die westlich an den aktuellen Friedhof angrenzende Fläche, die ehemals als Erweiterungsfläche für die Friedhofsanlage vorgesehen war, in der nächsten Pflanzperiode mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Die Fraktion führt dazu aus, dass sich dieses Areal als Waldentwicklungsfläche eigne. Durch die Aufforstung der städtischen Fläche soll ein Lebensraum für verschiedene Organismen geschaffen werden. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Baumbepflanzung am städtischen Friedhof an der Kamener Straße in PelkumZur Vorlage · 0518/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit dem Antrag Nr. 0472/22 die Bepflanzung der ehemaligen Erweiterungsfläche des städtischen Friedhofs an der Kamener Straße mit Bäumen beantragt. Ziel der Fraktion ist es, die westlich an den heutigen Friedhof angrenzende Fläche in der nächsten Pflanzperiode als Waldentwicklungsfläche zu nutzen, um die Aufforstung städtischer Flächen voranzutreiben und Lebensräume zu schaffen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0518/22 Stellung und weist darauf hin, dass die Stadt Hamm im Rahmen des Klimaaktionsplans von 2019 das Ziel verfolgt, jährlich etwa drei Hektar Wald neu zu entwickeln. Hierfür wurde ein arbeitskreisübergreifender Arbeitskreis eingesetzt, der Flächen nach Kriterien wie der Vernetzung bestehender Waldgebiete, der Arrondierung sowie der Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange und des Mikroklimas identifiziert.
Die Verwaltung bewertet die beantragte Fläche als weniger geeignet für eine Waldentwicklung, da sie als ackerbaulich genutzte Fläche am Siedlungsrand ohne direkten Anschluss an größere Waldgebiete liegt. Zudem ist die Fläche aufgrund eines bestehenden Pachtvertrages, dessen Kündigung nicht vorgesehen ist, liegenschaftlich nicht verfügbar. Als Alternative schlägt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung die Anpflanzung einer Baumreihe entlang der westlichen Friedhofsbegrenzung im mittleren Abschnitt vor. Für den Stadtbezirk Pelkum sind im Kontext der Naturschutzgebietsausweisung „Westliche Heidewälder“ mittelfristig weitere Waldentwicklungen geplant.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kamener Str., Ortsdurchfahrt LercheZur Vorlage · 0477/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU Bezirksfraktion Pelkum hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kamener Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Lerche beantragt. Konkret wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h im Bereich der Hausnummern 230 bis 260 sowie eine Senkung von 100 km/h auf 70 km/h im Abschnitt von Hausnummer 260 bis zur Ortsgrenze nach Kamen gefordert.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der veränderten Straßenklassifizierung, da die Kamener Straße von einer Bundesstraße zu einer Landstraße herabgestuft wurde. In der Begründung wird auf die vorhandene Infrastruktur im Bereich der Ortsdurchfahrt hingewiesen, darunter Einmündungen, Schulbushaltestellen, ein Friedhof, eine Kirche sowie eine Gaststätte. Zudem wird die Nutzung der Straße durch Kinder auf ihrem Schulweg angeführt, wobei auf das Fehlen von Fuß- und Radwegen, Querungshilfen sowie einer durchgehenden Beleuchtung hingewiesen wird. Als weiterer Aspekt wird ein schwerer Verkehrsunfall im genannten Bereich im Juli 2022 angeführt. Die Fraktion bezieht sich zudem auf frühere Ablehnungen der Verwaltung und von StraßenNRW, die mit der Bedeutung der Strecke als Verkehrsader sowie dem Status der Ortsdurchfahrt begründet wurden, und bittet um eine erneute Prüfung des Antrags.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Einmündungsbereich Alte Landwehrstraße / Neustädterweg Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/hZur Vorlage · 0498/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0498/22_AT einen Antrag gestellt, der eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Einmündungsbereich der Alten Landwehrstraße zum Neustädterweg vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung beschließt, die Stadtverwaltung dazu zu beauftragen, sich bei StraßenNRW für eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf 50 km/h einzusetzen.
Als Begründung führt die Antragstellerin an, dass nach der Sanierung der Alten Landwehrstraße wieder eine Beschilderung mit 70 km/h aufgestellt wurde. Laut Antrag gab es in der Vergangenheit eine Einigung zwischen StraßenNRW, der Stadtverwaltung Hamm, der Bezirksvertretung sowie Anwohnern, die Geschwindigkeit aufgrund der schwierigen Einsehbarkeit des Einmündungsbereichs auf 50 km/h zu senken. Da sich die Sichtverhältnisse durch die Straßensanierung nicht verändert haben und der Bereich weiterhin von Radfahrern, Fußgängern sowie landwirtschaftlichem Verkehr genutzt wird, fordert die Fraktion die Wiederherstellung der niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Thema wurde bereits in einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung unter dem Punkt Verschiedenes behandelt.
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Beratungsfolge
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Wohnungsaufsicht KobbenskampZur Vorlage · 0502/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt ein Antrag zur Wohnungsaufsicht für eine Immobilie am Kobbenskamp vor. Ein Mitglied der Ratsgruppe Die Linke bittet den Bezirksbürgermeister um eine Stellungnahme der zuständigen Wohnungsaufsicht zum Zustand des Objekts Kobbenskamp 8.
Der Antrag bezieht sich auf die Beschaffenheit des Wohnraums und weist auf Mängel an der Immobilie hin. Konkret wird angeführt, dass die Haustür des Gebäudes beschädigt ist. Laut dem Antrag sind der Stadt die Mängel an diesem Objekt bereits seit längerer Zeit bekannt, wobei bisher keine Maßnahmen zur Behebung der Schäden erfolgt seien. Die Antragstellerin führt aus, dass die Erhaltung von Wohnraum zu erschwinglichen Preisen und in lebenswerten Quartieren für die Wohnqualität in Hamm maßgeblich sei. Im Kontext des Antrags wird die Vermutung geäußert, dass die Vernachlässigung der Immobilie auf eine Rendite- oder Spekulationsstrategie der Eigentümer zurückzuführen ist. Die Beantwortung der Anfrage durch die Wohnungsaufsicht ist für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Radweg am Wiescher BachZur Vorlage · 0507/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm Pelkum hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum die Weiterführung des Radweges am Wiescher Bach beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung anzuweisen, Gespräche mit dem Lippeverband aufzunehmen, um eine Verlängerung des bestehenden Weges bis zur Rathenaustraße zu prüfen.
Derzeit endet der Radweg entlang des Wiescher Bachs auf halber Strecke an der Weetfelder Straße. Laut Antrag besteht an dieser Stelle ein Gefahrenpotential für Fußgänger und Radfahrer, wenn sie in Richtung Rathenaustraße weiterkommen möchten. Die Fraktion schlägt vor, die Erweiterung dieser Wegeverbindung in die Planungen der B63n einzubeziehen. Eine Umsetzung soll spätestens mit der Realisierung der B63n erfolgen, wobei eine Abstimmung mit der Emschergenossenschaft sowie dem Lippeverband vorgesehen ist.
Durch den Anschluss an den geplanten Radweg entlang der B63n könnte eine Verbindung zwischen dem Wiescherhöfener Dorf und dem CreatvivRevier geschaffen werden. Die Maßnahme soll die bestehende Infrastruktur ergänzen, die bereits durch Erneuerungen des Radwegenetzes durch den Lippeverband im Bereich der Wasserabflüsse zum Hochwasserschutz geprägt ist. Im Bereich der Mündung des Hahnenbach sind zudem weitere Maßnahmen zur Wasseraufnahme und zur Verringerung der Durchlaufgeschwindigkeit des Wiescher Bachs geplant.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Storchennester in Weetfeld und dem KirchspielZur Vorlage · 0509/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion BV Hamm Pelkum hat einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt, der die Errichtung von Storchennestern in den Gebieten Weetfeld und im Kirchspiel vorsieht. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass die Anzahl der Störche in Hamm in den Sommermonaten zugenommen hat und auch im Stadtbezirk Pelkum vermehrt Tiere gesichtet wurden. Insbesondere im Bereich des Regenrückhaltebeckens an der Grünen Aue in Weetfeld sowie im Kirchspiel wurden Störche bei der Nahrungssuche und der Nestsuche registriert.
Der Antrag sieht vor, in den genannten Gebieten nach geeigneten Standorten für die Errichtung von Storchennestern zu suchen. An den identifizierten Plätzen soll ein entsprechender Mast mit einem Horst errichtet werden, um den Störchen im Stadtbezirk dauerhafte Nistmöglichkeiten zu bieten. Die Fraktion bittet um die Zustimmung der Bezirksvertretung zu diesem Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Kamener Straße im Bereich LercheZur Vorlage · 0523/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bezirksverband Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Prüfung von Verkehrszeichen im Bereich der Kamener Straße in Lerche beantragt. Konkret geht es um den Abschnitt zwischen der Hausnummer 260, der Einmündung zur Lindhorststraße und der Einmündung zur Kerstheider Straße.
Die Fraktion führt an, dass dieser Bereich in den frühen Morgenstunden regelmäßig von Schülern genutzt und überquert wird, um die Bushaltestelle an der Ecke Kerstheider Straße zu erreichen. Die Kamener Straße wird als stark frequentierte Landesstraße beschrieben, für die in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vorgeschrieben ist. Laut Antrag weist der Bereich eine geringe Beleuchtung sowie fehlende Querungshilfen auf.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Aufstellung von Gefahrenzeichen möglich ist. Ziel dieser Maßnahme soll es sein, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den Schulweg der Kinder zu lenken und die Sensibilisierung für die Situation vor Ort zu erhöhen.
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- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Beschilderung im Bereich Wiescherhöfener Kolonie und WielandstraßeZur Vorlage · 0524/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Verbesserung der Beschilderung im Bereich der Wiescherhöfener Kolonie sowie der Wielandstraße beantragt.
Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnern sowie Informationen aus dem Umfeld der Selmigerheidegrundschule. Im Bereich der Heinrichstraße und Robertstraße wird auf eine mangelnde Erkennbarkeit der vorhandenen Beschilderung hingewiesen. Zudem wird die Größe der Schilder zur Kennzeichnung von Spielstraßen beanstandet. Die Fraktion bittet die Verwaltung, eine Prüfung der Situation sowie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit durchzuführen.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Kreuzung an der Wielandstraße, an der Ecke Friedhofsweg und Virchowstraße. Dort wird auf die Verkehrssituation für Schülerinnen und Schüler der Selmigerheidegrundschule hingewiesen, die diesen Bereich mit dem Fahrrad nutzen. Trotz der bestehenden 30er-Zone wird auf potenzielle Gefahrenstellen an dieser Kreuzung aufmerksam gemacht. Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um alle Verkehrsteilnehmer auf die spezifische Situation am Schulweg hinzuweisen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Anregungen
- 1.Halteverbot auf der Weetfelder Straße im Bereich Wilhelm-Lange-Straße bis zur DoenchstraßeZur Vorlage · 0075/22_AR · Anregung
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Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt eine Anregung vor, die ein Halteverbot auf der Weetfelder Straße im Bereich zwischen der Wilhelm-Lange-Straße und der Doenchstraße fordert. Hintergrund der Anfrage sind die veränderten Verkehrsverhältnisse für die lokale Landwirtschaft. Seit der Sperrung des Bahnübergangs auf der Wilhelm-Lange-Straße nutzen Landwirte aus Weetfeld diesen Abschnitt der Weetfelder Straße, um ihre landwirtschaftlichen Flächen zu erreichen.
Laut der Anregung führt das Parken von Fahrzeugen in diesem Bereich zu Engpässen auf der Fahrbahn. Dies erschwere oder verhindere die Durchfahrt von landwirtschaftlichen Geräten wie Mähdreschern, Ackergeräten und Anhängern. In der Vorlage wird auf einen Fahrversuch am 1. September 2022 verwiesen, an dem Mitarbeiter der Stadt Hamm teilnahmen. Dabei wurde demonstriert, dass ein Durchfahren der Engstellen mit großdimensionierten Fahrzeugen nur durch eine Mitnutzung des Gehwegs möglich ist. Die Antragsteller bitten nun um Informationen zum weiteren Fortgang des Antrags auf Einrichtung eines Halteverbots.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Querungshilfe Kamener Straße 138/Große WerlstraßeZur Vorlage · 0080/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0080/22_AR liegt der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum eine Anregung zur Verbesserung der Fußgängerinfrastruktur im Bereich der Kamener Straße 138 sowie der Großen Werlstraße vor. Hintergrund der Anfrage ist ein gestiegenes Querungsverkehr an dieser Stelle, der unter anderem auf die Eröffnung der Kita Don Bosco sowie der Backstube Essmanns zurückgeführt wird.
Die Anregung weist darauf hin, dass zwar in etwa 100 Metern Entfernung Ampelanlagen und Mittelinseln zur sicheren Überquerung der Kamener Straße zur Verfügung stehen, diese Umwege jedoch für bestimmte Personengruppen, wie etwa Senioren, mobilitätseingeschränkte Menschen oder Eltern mit Kinderwagen, als unpraktisch empfunden werden. Dies gelte insbesondere für Wege, die zur Barbara-Apotheke oder zur Großen Werlstraße führen.
Als Lösungsvorschlag wird die Einrichtung einer Mittelinsel im Bereich zwischen der Backstube Essmanns und der Barbara-Apotheke vorgeschlagen. Die Anregung bittet den Bezirksbürgermeister, diesen Vorschlag innerhalb der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum zur Diskussion zu stellen und die Maßnahme gegebenenfalls bei der Stadtverwaltung Hamm einzubringen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Querungshilfe Kamener Straße 138/Große WerlstraßeZur Vorlage · 0535/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anregung 0080/22 die Errichtung einer Querungshilfe im Bereich der Kamener Straße 138 bzw. der Großen Werlstraße thematisiert. Hintergrund der Anregung ist ein gestiegenes Querungsaufkommen für Fußgänger in diesem Bereich, bedingt durch die Eröffnung der Kita Don Bosco sowie der Backstube Essmanns. Es wurde vorgeschlagen, im Bereich zwischen der Backstube Essmanns und der Barbara-Apotheke eine Mittelinsel anzulegen, um den Umweg über die Ampelanlage an der Kreuzung Fangstraße oder die Mittelinsel in Höhe des Aldi-Marktes zu vermeiden. Dies soll insbesondere die Sicherheit für Seniorinnen, Senioren, mobilitätseingeschränkte Personen und Eltern mit Kinderwagen verbessern.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass im Rahmen der Planungen zum CreativRevier Heinrich-Robert bereits verkehrliche Auswirkungen auf die Kamener Straße untersucht wurden. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten enthält eine Empfehlung für eine Fußverkehrsschutzanlage in Form einer Fußgängerampel an der fraglichen Stelle. Die Verwaltung begrüßt diese Empfehlung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme gegebenenfalls durch den Vorhabenträger vorgezogen werden kann. Ziel ist es, die Sicherung der Querung frühzeitig zu erreichen und Kosten durch doppelte Arbeiten, wie den Errichtung und anschließenden Rückbau einer temporären Querungshilfe, zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Verschiedenes