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Mitteilungsvorlage

Fotovoltaikanlagen an städtischen Liegenschaften

0033/21_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zur Nutzung von Dachflächen städtischer Liegenschaften für Fotovoltaikanlagen vor. Seit einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008 wurden bis Ende 2020 insgesamt 23 Dachflächen für die Errichtung von Solaranlagen zur Verfügung gestellt, wobei die Gesamtleistung 367 kWp beträgt. Diese Flächen werden teils durch die Stadt selbst, teils durch private Investoren oder Vereine genutzt.

Aufgrund der technischen Anforderungen an die Tragfähigkeit der Dächer und der Notwendigkeit statischer Prüfungen war eine Ausweitung des Bestands bislang begrenzt. Die Verwaltung plant nun, bei Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen die Dachlastreserven im Rahmen der technischen und finanziellen Möglichkeiten zu erhöhen. Dies dient auch der Umsetzung des Klimaaktionsplans 2020–2025 sowie den Empfehlungen des European Energy Award, der eine Steigerung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand nahelegt.

Durch einen Rahmenvertrag zwischen der Stadt und den Stadtwerken Hamm wird die Errichtung und der technische Betrieb der Anlagen durch die Hamcom GmbH sichergestellt. Die Stadt pachtet die Anlagen für 20 Jahre, wobei die Erträge aus dem Solarstrom der Stadt zufließen. Für die kommenden Jahre sind Projekte an verschiedenen Standorten vorgesehen, darunter die Erneuerung oder der Neubau von Anlagen am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, am Märkischen Gymnasium sowie an der Friedensschule. Weitere technische Prüfungen für weitere Objekte, wie das Gustav-Lübcke-Museum oder das Friedrich-List-Berufskolleg, sind für den Zeitraum 2021/2022 geplant.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 206 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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