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Mitteilungsvorlage

Neuausrichtung des Zweckverbands Schienennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL)

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Die Verwaltung informiert über die Neuausrichtung des Zweckverbands Schienennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL). Hintergrund der Veränderung ist die Neustrukturierung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der seit 2008 für die Planung, Finanzierung und Organisation des Schienennahverkehrs in 19 Kreisen und kreisfreien Städten Westfalens zuständig ist. Da der NWL seine Aufgaben im Schienenverkehr zunehmend zentralisiert und die Aufgabenbereiche der ehemaligen Altverbände gestrafft wurden, entfallen entsprechende Funktionen beim ZRL.

Der ZRL, der 1995 von der Stadt Hamm sowie den Kreisen Soest, Unna, Hamm und Märkischer Kreis gegründet wurde, richtet sein Aufgabenprofil neu aus. Künftig liegt der Schwerpunkt auf der Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen bei der Wahrnehmung lokaler Aufgaben. Dies umfasst Bereiche wie den regionalen Busverkehr, Tarifgestaltung, Marketing, Vertrieb, Digitalisierung sowie das Qualitätsmanagement.

Im Zuge dieser Neuausrichtung wurde die Satzung des ZRL angepasst. Die neue Fassung wurde bereits im August 2020 von der Verbandsversammlung beschlossen. Die Änderungen betreffen inhaltlich vor allem die Präambel sowie die Definition der Ziele und Aufgaben in der Satzung. Die inhaltliche Substanz der Satzung bleibt dabei weitgehend erhalten, während die kommunale Mitwirkung der Stadt Hamm in den Organisationsstrukturen des Verbandes in der neuen Fassung verankert wurde.

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