Aktuelle Bebauung eines Einfamilienhauses am Papenloh / Stadtbezirk Rhynern, bevorstehende Fällung von Eichen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm liegt der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern eine Mitteilungsvorlage zur aktuellen Bebauung eines Einfamilienhauses am Papenloh sowie zur geplanten Fällung von Eichen vor. Hintergrund ist ein Schreiben einer Bürgerin, in dem die Bebauung auf einer Parzelle an der Straße „An der Lohschule“ sowie der Rückschnitt und die geplante Fällung von Eichen beanstandet werden. Die Anwohnerin äußert Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes und der Erhaltung der Grünflächen im Stadtbezirk.
Die Stellungnahme der Verwaltung stellt klar, dass die vorliegenden Baugenehmigungen des Bauordnungsamtes keine Regelungen zum Rückschnitt oder zur Fällung der an der Grundstücksgrenze befindlichen Bäume enthalten. Der erfolgte Rückschnitt der Zweige sei auf privatrechtliche Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Nachbarschaftsgesetzes zur Beseitigung von Überhang zurückzuführen. Von den Maßnahmen sind weder Straßenbäume noch durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume betroffen.
Das Umweltamt wurde im Genehmigungsverfahren beteiligt. Eine Prüfung der Unterlagen ergab, dass die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht anwendbar ist, da das Vorhaben im Innenbereich liegt. Da es sich bei den betreffenden Bäumen um Waldbäume handelt, liegt laut Verwaltung kein Verstoß gegen das Verbot des Rückschnitts oder der Beseitigung im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September vor. Zudem ergab die Prüfung der Artenschutz-Erklärung keine Hinweise auf planungsrelevante Arten. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet erhob im Verfahren keine forstrechtlichen Bedenken.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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