Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen vom 20.11.2023, Nr. 0313/23
- 2.Reparatur von drei Drehleitern mit RettungskorbZur Vorlage · 1422/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen wird über die Durchführung von Reparaturarbeiten an drei Drehleitern mit Rettungskorb informiert. Die Maßnahme umfasst die Fahrzeuge HAM-FW-78, HAM-FW-81 und HAM-FW-82. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Instandsetzung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung durchzuführen.
Grund für die geplanten Arbeiten ist eine vorgeschriebene zehnjährige Prüfung durch ein Fachunternehmen. Im Rahmen dieser Prüfung müssen alle Hydraulikschläuche des Hubrettungsaufbaus turnusgemäß ausgetauscht sowie notwendige Reparaturen und der Austausch von Verschleißteilen vorgenommen werden. Die Einsatzfähigkeit dieser Fahrzeuge ist für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges gemäß der Bauordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich.
Die Kosten für die Reparatur belaufen sich auf 150.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2024 vorgesehen und stehen zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das laufende Jahr geplant. Um den zeitlichen Vorlauf für das Ausschreibungsverfahren sowie die Abwicklung der einzelnen Arbeiten zu berücksichtigen, soll das Beschaffungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt eingeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Führerscheinausbildung für Einsatzkräfte der Stadt HammZur Vorlage · 1423/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen hat die Durchführung von Führerscheinausbildungen für verschiedene Einsatzkräfte der Stadt Hamm beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Erwerb des LKW-Führerscheins für insgesamt 54 Personen. Davon sind 14 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, 36 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr sowie des Rettungsdienstes und vier Mitglieder von Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz vorgesehen. Die Gruppe umfasst unter anderem Auszubildende zum Rettungssanitäter und Notfallsanitäter sowie Angehörige des DRK und der DLRG.
Die Ausbildung dient der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und der Förderung des Ehrenamtes. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 134.250 Euro inklusive Umsatzsteuer, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 97.500 Euro trägt. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 berücksichtigt, wobei ein Teil der Kosten über die Rettungsdienstgebühren refinanziert wird. Das entsprechende Beschaffungsverfahren zur Umsetzung der Ausbildung soll nun eingeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.Aufwandsentschädigung für Funktionsträger und Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr HammZur Vorlage · 1426/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen eine Vorlage zur Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Führungskräfte und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Hamm vorgelegt. Die derzeitigen Sätze wurden zuletzt im Jahr 1990 festgelegt. Da der Zeitaufwand für organisatorische Tätigkeiten, den Schriftverkehr sowie die Teilnahme an Veranstaltungen gestiegen ist, wird eine Neuregelung angestrebt.
Der Vorschlag sieht vor, die pauschalen Aufwandsentschädigungen im Jahr 2024 um 120 Euro zu erhöhen. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Anpassung um 5,5 Prozent vorgesehen. Bei der Berechnung der Beträge hat sich die Verwaltung an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes orientiert. Die finanziellen Auswirkungen werden für das Jahr 2024 auf etwa 37.000 Euro und für das Jahr 2025 auf etwa 39.000 Euro geschätzt. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Ein etwaiger weiterer Anpassungsbedarf ab dem Jahr 2026 soll im Jahr 2025 geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1398/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. Der Haushaltsplan sieht für diese Jahre sowie für die mittelfristige Planung bis 2028 keine ausgeglichenen Ergebnisse vor. Als Ursachen für die Entwicklung werden die inflationäre Preisentwicklung, gestiegene Personal- und Transferaufwendungen durch Tarifsteigerungen, die Kosten der Flüchtlingsfinanzierung, höhere Zinslasten sowie steigende Umlagebelastungen angeführt. Zudem wird auf unzureichende finanzielle Beteiligungen von Bund und Land verwiesen.
Der Entwurf berücksichtigt mögliche Änderungen durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen zum kommunalen Haushaltsausgleich vorsieht. Zur Reduzierung der Fehlbeträge sieht die Planung einen globalen Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen vor. Zudem wird die Bilanzierungshilfe genutzt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine als Erträge zu aktivieren.
Um die Defizite in den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen, ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie der allgemeinen Rücklage vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein Vortrag der Fehlbeträge geplant. Da die Nutzung der allgemeinen Rücklage in einem Umfang von weniger als 25 Prozent sowie der Verlustvortrag der Beträge aus den Jahren 2026 bis 2028 der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen, steht dieser Teil der Planung unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.02.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 21.02.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16.01.2024 · Rat
- 2.Beschaffung von fünf Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · 1403/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Beschaffung von fünf Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschlossen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.581.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 vorgesehen und werden über einen Zeitraum von sechs Jahren durch Abschreibungen im Rahmen der Rettungsdienstgebühren vollständig refinanziert.
Die Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Da die bisherigen Fahrzeuge das Ende ihrer Betriebszeit erreicht haben und zunehmende Reparaturen eine wirtschaftliche Nutzung erschweren, sollen die Neufahrzeuge in den Jahren 2025 und 2026 in Betrieb gehen. Die finanziellen Aufwendungen verteilen sich auf die Beladung im Jahr 2024 sowie auf die Bereitstellung von Fahrgestellen und Aufbauten in den Jahren 2025 und 2026.
Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten und der notwendigen Vorlaufzeiten für das Ausschreibungsverfahren soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe im Jahr 2024 beginnen soll. Bei der Ausschreibung werden aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt gemäß den Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG, um die klimatischen Auswirkungen der Beschaffung zu minimieren.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 1420/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für die Feuerwehr Hamm beschlossen. Die Verwaltung wurde angewiesen, den Prozess unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung einzuleiten.
Die Maßnahme dient der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, deren Erstzulassung im Jahr 1999 oder früher liegt. Aufgrund des Alters entsprechen diese Fahrzeuge nicht mehr dem aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Standard. Zudem wird die Instandhaltung durch die schwierige Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie die Unwirtschaftlichkeit von Reparaturen erschwert. Die zu ersetzenden Fahrzeuge sind bereits vollständig abgeschrieben.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Anschaffung belaufen sich auf etwa 5,175 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Die finanziellen Aufwendungen verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2027 und umfassen die Kosten für Fahrgestelle, Beladung sowie Fahrzeugaufbauten. Geplant ist eine schrittweise Inbetriebnahme, wobei vier Fahrzeuge im Jahr 20rag 2026 und die restlichen vier Fahrzeuge im Jahr 2027 zur Verfügung stehen sollen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen Hier: weitere überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 1399/24_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Baumaßnahmen an städtischen Liegenschaften und Schulen vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs sowie die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf 1.755.000 Euro im Jahr 2024 und 1.215.000 Euro im Jahr 2025.
Zu den aufgeführten Projekten gehören die Erneuerung der IT-Infrastruktur in der Feuerwache 1 sowie im Rathaus am Theodor-Heuss-Platz. Zudem ist die Modernisierung der Gebäudehauptverteilungen in der Eduard-Spranger-Berufskolleg, dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und der Gebr.-Grimm-Sporthalle vorgesehen. Im Bereich der Beleuchtung sind Erneuerungen in der Mensa der Friedensschule 1 sowie im Gustav-Lübcke-Museum geplant.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Instandhaltung verschiedener Liegenschaften, wobei der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen sowie die Durchführung hydraulischer Abgleiche an Heizungsanlagen zur Sicherung der Energieversorgung vorgesehen sind. Die Vorlage sieht vor, dass die Baumaßnahmen vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschlossen werden und die Verwaltung mit der Durchführung unter Einbindung externer Büros beauftragt wird.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.Beschaffung von zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · 1404/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Beschaffung von zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Anschaffung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 460.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind 120.000 Euro für das Jahr 202<0xC2>5 für das Fahrgestell und insgesamt 340.000 Euro für das Jahr 2026 für den Aufbau sowie die Beladung vorgesehen. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt und werden über einen Zeitraum von sechs Jahren durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Die Ersatzbeschaffung ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Aufgrund der hohen einsatzbedingten Beanspruchung und zunehmender Reparaturkosten am Ende der Betriebszeit der Altfahrzeuge ist ein wirtschaftlicher Betrieb im Regelrettungsdienst nicht mehr gewährleistet. Die Stadt Hamm ist als Trägerin des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Leistungen verpflichtet. Das Beschaffungsverfahren soll aufgrund von Vorlaufzeiten für Ausschreibungen und aktuellen Lieferzeiten eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe im Jahr 2024 beginnen soll. Bei der Ausschreibung sollen aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden.
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- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- D.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Feuerwache I Hafenstraße, Errichtung einer InterimswacheZur Vorlage · 1283/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragt werden, die Planung für eine Interimswache an der Hafenstraße vorzunehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Errichtung als Modulbauten vorzubereiten und einen Baubeschluss für das Jahr 2024 vorzulegen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die aktuelle Hauptfeuerwache an der Hafenstraße entspricht aufgrund gestiegener Anforderungen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Insbesondere der erhöhte Raumbedarf durch die Rekommunalisierung des Rettungsdienstes sowie gewachsene Aufgabenbereiche führen zu Engpässen. Zudem wurden im Rahmen von Arbeitsschutzbegehungen Mängel bei der Nutzung des Gebäudes festgestellt. Als zweistufiges Verfahren ist geplant, zunächst durch das Interimsobjekt dringende Probleme zu beheben, bevor nach einer umfassenden Standortanalyse ein langfristiges Konzept für den Standort Hafenstraße entwickelt wird. Die Interimswache soll auf den Grundstücken Hafenstraße 47 und 51 errichtet werden, wofür bestehende Gebäude kurzfristig rückgebaut werden sollen.
Für die Erstellung der Planungs- und Vergabeunterlagen sind Kosten in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen. Diese umfassen unter anderem juristische Begleitung, Baugrundgutachten sowie Brandschutz- und Entwässerungskonzepte. Die Ausschreibung der Interimswache soll in der ersten Jahreshälfte 2024 erarbeitet werden, wobei die Erstellung der Unterlagen durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachingenieure erfolgt. Ein Baubeschluss wird für Juni 20rag 2024 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.Feuerwache Freiwillige Feuerwehr Hafenstraße: Herrichten 1. und 2. RettungswegZur Vorlage · 1395/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Herrichtung des ersten und zweiten baulichen Rettungswegs an der Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Hafenstraße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Erlangung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung für die Nutzungsänderung des Dachgeschosses, welches bereits für Zusammenkünfte genutzt wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll die Umsetzung vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschließen.
Die geplanten baulichen Anpassungen umfassen unter anderem die Erstellung eines Teilbrandschutzkonzeptes sowie statische Überprüfungen der vorhandenen Decken und Treppenanlagen. Zur brandschutztechnischen Trennung sollen Metallständerwände errichtet und neue Türelemente eingebaut werden. Zudem ist die Schaffung eines Notausgangs in der Außenwand sowie die Errichtung einer neuen Stahl-Fluchttreppe im Außenbereich vorgesehen. Weitere Arbeiten betreffen die Änderung des Dachstuhls, die Erneuerung von Dachflächenfenstern sowie die Erweiterung der gepflasterten Zuwegungen am Gebäude.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 200.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile im Jahr 2024 vorgesehen ist. Die Kosten teilen sich in Baukonstruktion, technische Anlagen sowie Baunebenkosten und Planungsleistungen auf. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung der Maßnahmen unter Einbeziehung externer Planer beauftragt werden, sobald die entsprechenden Haushaltsmittel freigegeben sind.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- E.Verschiedenes