Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.IMPULS – Die Hammer Wirtschaftsagentur, mündl. Bericht des Geschäftsführers Pascal Ledune
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mündlicher Bericht Ausbau Hammer Straße
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift 0236/23 der Sitzung der Bezirksvertretung Bockum-Hövel am 08.03.23
- 2.Ausbauplan S 06/23 – Erschließungsgebiet Schulze-Everding 2. BAZur Vorlage · 1120/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 1120/23 zum Ausbauplan S 06/23 für das Erschließungsgebiet Schulze-Everding (2. BA III) vor. Ziel des Plans ist der Übergang vom aktuellen Baustraßenzustand zum dauerhaften Straßenendausbau, da die Hochbautätigkeit im Gebiet einen Fertigstellungsgrad von 80 Prozent erreicht hat.
Die Straße Everdings Hof soll als verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche gestaltet werden, die den Auto-, Rad- und Fußverkehr gleichberechtigt führt. Die Verkehrsfläche wird niveaugleich und barrierefrei gepflastert. Im Bereich der Berliner Straße ist eine Gehwegüberfahrt mit verstärktem Aufbau vorgesehen, während ein weiterer Zugang für Fußgänger und Radfahrer an der Barsener Straße existiert. Die Stichstraßen erhalten eine Breite von 6,50 Metern und werden an ihren Enden so aufgeweitet, dass Wendemöglichkeiten für dreiaxige Müllfahrzeuge bestehen. Für den ruhenden Verkehr sind 45 öffentliche Parkplätze geplant. Die technische Umsetzung umfasst zudem die Pflanzung von elf neuen Bäumen in Baumscheiben sowie die Installation einer dauerhaften LED-Straßenbeleuchtung.
Die Finanzierung des Endausbaus erfolgt zu 100 Prozent durch den Erschließungsträger. Eine digitale Bürgerversammlung sowie eine öffentliche Auslegung der Pläne fanden bereits statt, wobei Anregungen zur Stellplatzanordnung und zur Beleuchtung berücksichtigt wurden. Die Planung berücksichtigt zudem die Vorgaben des Behindertenkoordinators zur barrierefreien Gestaltung der Wege und Einmündungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Erneuerung nördlicher Gehweg Ruppiner Straße zwischen Nordenstiftsweg und Ruppiner StraßeZur Vorlage · 1143/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1143/23_VL den Beschluss zur Erneuerung des nördlichen Gehweges in der Ruppiner Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen dem Nordenstiftsweg und der Sackgasse. Hintergrund der Planung ist das Vorhaben der Stadtwerke Hamm, in der Ruppiner Straße Kabel sowie Gas- und Wasserleitungen zu verlegen.
Aufgrund dieser Arbeiten entstehen Restbreiten des Gehweges von durchschnittlich 0,60 Metern. Da der aktuelle Plattenbelag im Bereich des Nordenstiftswegs starke Absackungen und schadhafte Platten aufweist, soll der Gehweg auf der gesamten Breite mit neuem Rechteckpflaster wiederhergestellt werden. Zudem ist eine Verstärkung der Frostschutzschicht vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag in Abweichung von den Vergaberichtlinien an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Leitungsverlegung für die Stadtwerke durchführt.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 110.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 88.000 Euro aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz gegenüber, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 22.000 Euro beläuft. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Rates zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1113/23_VL befasst sich mit den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP 2023) sowie der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG-NRW. Ziel des Masterplans Mobilität ist es, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 8 % auf 15 % zu steigern und die täglichen Fahrgastzahlen von etwa 45.000 auf über 70.000 zu erhöhen.
Für die erste Realisierungsstufe ab dem 1. August 2025 ist vorgesehen, die Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 in einem 20-Minuten-Takt zu verkehren. Zudem soll ein On-Demand-Verkehr als Zubringer im Frühverkehr sowie am Wochenende starten. Die Finanzierung der Maßnahmen der ersten Stufe wird zunächst durch die Stadtwerke übernommen, wobei für den Zeitraum ab 202<0xC2>5 ein jährlicher Finanzierungsbedarf von etwa 8 Millionen Euro besteht. Die Stadt Hamm wird sich an weiteren Mehrkosten beteiligen müssen, sofern die Ertragslage der Stadtwerke dies erfordert.
Die Umsetzung des Zielnetzes bis zum Jahr 2035 steht unter dem Vorbehalt der überregionalen Finanzierung durch Bund und Land sowie der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Ein Beteiligungsverfahren, das die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezieht, soll im Herbst 2023 stattfinden. Eine Evaluation der Buslinien sowie eine Fahrgastzählung sind für den Zeitraum 2027/2028 geplant, um darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für alle Buslinien zu entwickeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2024 ffZur Vorlage · 1124/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1124/23_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2024 vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Aufstockung der personellen Kapazitäten in der altengerechten Quartiersarbeit. Konkret soll die bisher mit jeweils 0,5 Stellen besetzte Arbeit in den fünf Sozialräumen Heessen, Norden, Pelkum, Rhynern und Westen um jeweils eine weitere 0,5 Stelle auf insgesamt 1,0 Stellen pro Raum erweitert werden. Diese Ausweitung ist zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geplant, wobei eine jährliche Verlängerungsoption bis spätestens Ende 2026 vorgesehen ist.
Für die Umsetzung der personellen Aufstockung ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die Verwaltung vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für die Erweiterung der Stellen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 716.750 Euro über den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die Kosten gliedern sich in 229.600 Euro für das Jahr 2024, 238.800 Euro für 2025 und 248.350 Euro für 2026. In diesen Beträgen sind Pauschalen für Sach- und Overheadkosten in Höhe von jeweils 15 Prozent der Bruttopersonalkosten enthalten. Die Realisierung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2024. Die städtischen Gesamtkosten für die Quartiersarbeit belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2026 auf insgesamt 3.576.500 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1130/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das über einen Zeitraum von fünf Jahren die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts ist mindestens alle zwei Jahre vorgesehen.
Das vorliegende Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Es umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches eine Finanzierung von 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes für die Anlieger ermöglicht.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch und nach Bezirken sortiert. Die Vorlage enthält zudem eine Korrektur eines Abschnitts in der Zedernstraße, der in einer früheren Fortschreibung fehlerhaft angegeben wurde. Das Konzept beschränkt sich auf beitragsfähige Maßnahmen nach dem KAG NRW; Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Unterhaltungsmaßnahmen an FahrbahnenZur Vorlage · 1119/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1119/23 Maßnahmen zur Instandsetzung verschiedener Fahrbahnen vorgeschlagen. Die Durchführung dieser Unterhaltungsmaßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.707.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen erfolgt, die bereits im Jahr 2022 gebildet wurden.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an mehreren Straßen, um Schäden wie Rissbildungen und Abplatzungen durch Ausmagerungen zu beheben. Zu den betroffenen Abschnitten gehören unter anderem die Adenauerallee, die Wilhelmstraße, die Heßlerstraße sowie die Radbodstraße und die Johannes-Rau-Straße. Darüber hinaus ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau vorgesehen, was unter anderem die Geranienstraße, den Schleppweg und die Berliner Straße betrifft.
Die Umsetzung der aufgeführten Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2023 bis 2025 geplant. Die Vorlage wurde im Mai und Juni 2023 in verschiedenen Gremien, darunter den zuständigen Bezirksvertretungen und dem Hauptausschuss, zur Beratung vorgelegt. Klimarelevante Auswirkungen der Maßnahmen werden nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023 ff.Zur Vorlage · 1132/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1132/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2023 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch diese Zuwendung soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen erreicht werden. Der Beschluss ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des abschließenden Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat vorgesehen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln und Masten. Grund für diese Arbeiten sind der Alterungszustand und die Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der bisherigen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Zuge der Erneuerung sollen zudem energiesparende Leuchten eingesetzt werden. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Die finanziellen Aufwendungen für das Programm belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 537.533,18 Euro. Die Mittel sind im Haushalt des Stadtamtes vorhanden. Da die Maßnahmen grundsätzlich beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz sind, sieht die Verwaltung vor, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten zu informieren. Die genaue Höhe der Einzahlungen ist derzeit noch nicht bekannt, da die Erstattung von Anliegerbeiträgen von den einzelnen Maßnahmen abhängt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.StraßensanierungsprogrammZur Vorlage · 1153/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Straßensanierungsprogramm vorgelegt, die im Hauptausschuss mit dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die kommenden Jahre beschlossen wurde. Das Programm umfasst insgesamt 16 Maßnahmen in verschiedenen Stadtbezirken mit einem geschätzten Ausgabevolumen von 9.345.000 Euro. Davon entfallen nach Abzug von Beiträgen nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) in Höhe von 1.440.000 Euro etwa 7.905.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil.
Die geplanten Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung von Fahrbahnen sowie die Sanierung von Geh- und Radwegen. Zu den betroffenen Straßen gehören unter anderem die Baumstraße, die Auf dem Südfelde, die Gobel-von-Drechen-Straße sowie die Radbodstraße. Die Maßnahmen sind über die Bezirke 2 bis 7 verteilt. Für einige Projekte, wie die Heinrichstraße, die Karwinkelstraße oder den Dasbecker Weg, ist eine Umsetzung bereits in den Jahren 2023 oder 2024 vorgesehen.
Die Durchführung der Arbeiten ist von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig, wobei der Mittelabfluss kontinuierlich beobachtet wird. Bei mehreren Maßnahmen werden Anliegerbeiträge erhoben, die nach aktueller Rechtslage vom Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent bezuschusst werden. Die Umsetzung der Maßnahmen 5, 13, 14 und 15 erfolgt nach aktuellem Stand in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm sowie dem Lippeverband. Klimarelevante Auswirkungen werden für das Programm nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden: ZwischenstandZur Vorlage · 1084/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1084/23 den aktuellen Zwischenstand zur städtebaulichen Rahmenplanung für den Hammer Norden vorgelegt. Das Projekt zielt darauf ab, eine Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Stadtteils zu erstellen, der die Bezirke Heessen und Bockum-Hövel umfasst. Die Planung konzentriert sich auf die Handlungsfelder Grün- und Freiraumstruktur, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadtgestaltung, bauliche Nutzung sowie Mobilität.
Die Bestandsanalyse ist weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen des bisherigen Prozesses wurden eine SWOT-Analyse sowie verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt, darunter Workshops für Kinder und Jugendliche, eine Planungswerkstatt sowie die Teilnahme an einem Stadtteilfest. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, die unter anderem Themen wie die Sicherung von Grünflächen und die Verkehrssicherheit umfassen, wurden dokumentiert. Zudem wurden durch externe Planungsbüros zwei unterschiedliche Strukturkonzepte erarbeitet, die Schwerpunkte auf die Verknüpfung von Grünstrukturen sowie die Betrachtung einzelner Quartiere legen.
Der vorliegende Zwischenstand enthält erste konzeptionelle Ergebnisse und Entwürfe für zentrale Ziele, wie die Weiterentwicklung von Freiflächen und den Ausbau des Radwegenetzes. Parallel dazu wird die Eignung des Gebiets als Betrachtungsraum für das Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen, um die Zwischenergebnisse in weiteren Formaten zu diskutieren. Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und des Ausschusses für Klima, Umwelt- und Naturschutz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Entlastung von Familien bei Angeboten der Frühkindlichen Bildung und bei schulischen Betreuungsangeboten (Familienentlastungs- und OGS-Stärkungspaket)Zur Vorlage · 0209/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamm sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen sowie eine Aufstockung der Finanzierung für schulische Betreuungsangebote ab dem Schuljahr 2021/2022 vor. Ziel der Neuregelung ist die Entlastung von Familien bei Angeboten der frühkindlichen Bildung sowie bei schulischen Betreuungsangeboten.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung wird die Einkommensgrenze für Beitragsfreiheit von 17.500 € auf 25.000 € angehoben. Die Einkommensstaffelung wird durch vier neue Stufen bis zu einem Jahreseinkommen von 109.000 € erweitert. Zudem erfolgt eine Vereinheitlichung der Geschwisterkinderermäßung für die Bereiche Frühkindliche Bildung, Offene Ganztagsschule (OGS), Übermittagsbetreuung (ÜMi) und Randzeitenbetreuung, wobei künftig nur der höchste Beitrag einer Familie fällig wird.
Für die schulischen Angebote werden neue Finanzierungsmodelle vorgeschlagen. Für die OGS werden monatliche Beiträge zwischen 0,00 € und 120,00 € festgesetzt. Die Übermittagsbetreuung erhält eine neue Gruppenpauschale sowie eine Teilnehmerpauschale ab dem 26. Kind. Die Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung werden ebenfalls nach einer neuen Einkommensstaffelung abgerechnet. Im Bereich der Sekundarstufe I werden neue Elternbeiträge sowie eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen eingeführt.
Finanziell führt die Neugestaltung zu erwarteten Mindererträgen von insgesamt 2,38 Mio. € pro Jahr, was einer dauerhaften Entlastung der Familien entspricht. Dem stehen eine jährliche Mehrbelastung des Haushalts um etwa 928.800 € sowie Auszahlungen für die neue Trägerfinanzierung von rund 301.500 € gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt die Erlassung der neuen Satzung und die Zustimmung zur vorgestellten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- G.Anträge
- 1.Fußgängerübergang Tarnowitzer StraßeZur Vorlage · 0555/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Tarnowitzer Straße beantragt. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, auf der Landesstraße L881, im Bereich zwischen Schultenstraße und Südgeist, einen Zebrastreifen einzurichten.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die demografische Entwicklung in den Siedlungsbereichen Am Hang, Am Heidbaum und Flurstraße. Laut der Fraktion hat dort in den vergangenen Jahren ein Generationswechsel stattgefunden, wodurch vermehrt schulpflichtige Kinder in diesen Gebieten wohnhaft sind. Da für die Wege zur Schule sowie zu Kindertagesstätten die Überquerung der Tarnowitzer Straße notwendig ist, wird auf die veränderte Situation hingewiesen. Zudem wird im Antrag angeführt, dass das Verkehrsaufkommen auf der genannten Straße in den letzten Jahren zugenommen hat. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Fußgängerübergang Tarnowitzer StraßeZur Vorlage · 0660/23_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 0555/23 die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Tarnowitzer Straße beantragt. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, auf der Landesstraße L881 zwischen der Schultenstraße und der Südgeist einen Zebrastreifen einzurichten. Die Begründung für diesen Antrag liegt in der Veränderung der Bewohnerstruktur in den Siedlungsbereichen Am Hang, Am Heidbaum und Flurstraße. Durch einen Generationswechsel leben dort vermehrt schulpflichtige Kinder, die für den Schulweg sowie den Weg zu Kindertageseinrichtungen die Tarnowitzer Straße überqueren müssen. Zudem wird auf ein gestiegenes Verkehrsaufkommen auf dieser Straße in den vergangenen Jahren verwiesen.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben und teilte mit, dass derzeit die für eine Prüfung notwendigen Daten erhoben werden. Eine Entscheidung über die Einrichtung des Fußgängerüberwegs hängt vom Ergebnis dieser Untersuchung ab. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird das Resultat in einer ergänzenden Stellungnahme mitgeteilt. Der Vorgang war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 31. Mai 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Mündlicher Bericht Ausbau Hammer StraßeZur Vorlage · 0591/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Vorlage 0591/23_AT einen Antrag gestellt, der einen mündlichen Bericht der Fachverwaltung zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 31. Mai 2023 fordert. Hintergrund des Antrags ist der laufende Ausbau der Hammer Straße, dessen erster großer Bauabschnitt sich derzeit in der letzten Phase befindet.
Der Bericht der Verwaltung soll spezifische Informationen zu verschiedenen Aspekten des Straßenbauprojekts enthalten. Die Fraktion bittet um Auskunft zum aktuellen Zeitplan der Baumaßnahme sowie zur Gestaltung der Wegeführungen der Umleitungsrouten. Darüber hinaus wird um Informationen zu den Planungen für den darauffolgenden Bauabschnitt, beginnend ab der Kreuzung Bäumer- und Blücherstraße, gebeten. Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Durchführung von frühzeitigen Absprachen mit den betroffenen Anliegern und Gewerbetreibenden im Bereich der Baustelle.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Sitzbänke am Kunstrasenplatz der SG Bockum-HövelZur Vorlage · 0592/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Installation weiterer dauerhafter Sitzbänke am Kunstrasenplatz der SG Bockum-Hövel beantragt. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister und wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel eingebracht.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass die Sportanlage seit dem umfassenden Umbau ab dem Jahr 2015 in einem sehr guten Zustand sei und den Mannschaften der Kreisklassen als Heimspielstätte diene. Da bei den Spielen der SG Bockum-Hövel regelmäßig eine Vielzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern anwesend sei, fehle es im Bereich des Kunstrasenplatzes an zusätzlichen Sitzmöglichkeiten. Ziel des Antrags ist es, durch die Bereitstellung weiterer Sitzbänke die Infrastruktur für die Besucher der Anlage zu erweitern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Verkehrsinsel RömerstraßeZur Vorlage · 0593/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0593/23_AT den Bau einer dauerhaften Verkehrsinsel in der Römerstraße beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer baulichen Verkehrsinsel mit sogenannten Inselköpfen, um eine verlässliche Querungshilfe für den Radverkehr zu schaffen.
Der Antrag bezieht sich auf eine bereits bestehende, lediglich markierte Verkehrsinsel, die auf Basis eines Beschlusses der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel aus dem Jahr 2020 eingerichtet wurde. Nach Ansicht der Fraktion stellt die aktuelle Bodenmarkierung lediglich eine vorläufige Lösung dar. Es wird angeführt, dass die derzeitige Markierung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht als effektive Querungshilfe wahrgenommen und dementsprechend nur selten genutzt wird. Durch die beantragte bauliche Umsetzung soll die Sicherheit und Nutzbarkeit der Querung an dieser Stelle dauerhaft verbessert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Niedermoore vernässenZur Vorlage · 0594/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Niedermoorböden im Naturschutzgebiet Ehemaliger Radbodsee und Alte Lippe angeregt. Der Antrag bezieht sich auf den kommunalen Klimaschutzplan 2020–202<0xC2>5, der die Vernässung vorhandener Moorböden als Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele ausweist.
Im Bereich des Eversbaches werden im Rahmen des Biotoppflege- und Entwicklungsplans Maßnahmen wie der Verschluss von Drainagen sowie eine Anstauung empfohlen. Ziel dieser Eingriffe ist es, das Trockenfallen der Niedermoorböden und die damit verbundene Oxidation organischer Substanzen zu verhindern. Als mögliche Finanzierungsquelle wird das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz angeführt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Wiedervernässung der Niedermoorböden im genannten Naturschutzgebiet zu verfolgen. Dabei soll sich die Verwaltung mit dem Lippeverband sowie weiteren Betroffenen abstimmen. Zudem soll geprüft werden, inwieweit weitere Maßnahmen aus dem bestehenden Biotoppflege- und Entwicklungsplan in diesem Zusammenhang umsetzbar sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- H.Anfragen
- 1.Säuberungsintervall Fahrradabstellanlage Bahnhof Bockum-HövelZur Vorlage · 0399/23_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Zustand und zur Pflege der Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Bockum-Hövel angefordert. In der Vorlage vom 1. März 2023 wird auf die Nutzung der sogenannten Fahrradkäfige hingewiesen, stellt jedoch fest, dass die Anlagen nach Ansicht der Fraktion Anzeichen von Vermüllung, Laubansammlungen und das Vorhandensein von fahruntauglichen Fahrrädern aufweisen.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Informationen der städtischen Homepage, wonach eine regelmäßige Wartung, Reinigung sowie die Entfernung von defekten Fahrrädern vorgesehen sei. Im Rahmen der Anfrage werden zwei konkrete Fragen an die Verwaltung gestellt: Erstens wird nach den aktuellen Intervallen für die Reinigung und Wartung der Abstellanlagen gefragt. Zweitens wird nach dem Konzept der Stadt Hamm zur Entfernung von fahruntauglichen und defekten Fahrrädern an diesen Standorten verlangt. Zusätzlich bittet die Fraktion darum, die beschriebenen Zustände zeitnah zu beheben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Säuberungsintervall Fahrradabstellanlage Bahnhof Bockum-HövelZur Vorlage · 0661/23_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zur Reinigung und Wartung der Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Bockum-Hövel um Informationen gebeten. Die Fraktion verwies auf eine vermeintliche Verschmutzung der Anlagen durch Müll und Laub sowie auf die Anwesenheit von fahruntauglichen Fahrrädern, die trotz der Zusage einer regelmäßigen Reinigung auf der städtischen Internetseite nicht entfernt worden seien. Zudem wurde die Bitte geäußert, den Zustand der Anlagen zeitnah zu verbessern.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass die Reinigung der Abstellanlagen sowie die Entfernung von verwahrlosten Fahrrädern nach Bedarf erfolgen. Eine Reinigung werde eingeleitet, sobald ein entsprechender Hinweis auf einen Reinigungsbedarf vorliegt.
Hinsichtlich eines spezifischen Konzepts zur Entfernung defekter Fahrräder teilte die Verwaltung mit, dass derzeit kein festes Konzept verfolgt werde. Bei Bedarf könne das Ordnungsamt kontaktiert werden. Das Vorgehen würde in diesem Fall dem Verfahren am Hamm Hauptbahnhof entsprechen, bei dem über einen längeren Zeitraum abgestellte Fahrräder zunächst markiert und nach einer entsprechenden Frist entfernt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Sachstand Zebrastreifen am Kreisverkehr Rautenstrauchstr./Eichstedtstr./Hohenhöveler Str.Zur Vorlage · 0400/23_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Zebrastreifens am Kreisverkehr der Rautenstrauchstraße, der Eichstedtstraße und der Hohenhöveler Straße erfragt. Ein entsprechender Beschluss zur Anlage des Zebrastreifens wurde bereits in der Sitzung vom 2. Dezember 2020 gefasiert.
Nach Angaben der Fraktion ist für die Umsetzung die Bereitstellung zusätzlicher Beleuchtungsmittel erforderlich. In einer früheren Stellungnahme der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass hierfür Mittel in Höhe von 16.000 Euro im Haushalt der Stadt Hamm angemeldet werden müssten. Die Fraktion führt an, dass eine Verankerung dieser Mittel im Haushalt trotz vorheriger Zusagen der Koalition nicht erfolgt sei. Es wird auf Hinweise aus den Bezirksberatungen zum Haushalt verwiesen, wonach die Finanzierung nun über konsumtive Mittel gesichert sein soll.
Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister und umfasst zwei Kernfragen. Zum einen wird nach dem planerischen Sachstand zur Umsetzung des Zebrastreifens sowie zur Beleuchtung gefragt, insbesondere ob bereits Aufträge erteilt wurden und wann mit einer Realisierung zu rechnen ist. Zum anderen wird um Klärung gebeten, ob die Finanzierung der Maßnahme tatsächlich über konsumtive Haushaltsmittel sichergestellt ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Sachstand Zebrastreifen am Kreisverkehr Rautenstrauchstr./Eichstedtstr./Hohenhöveler Str.Zur Vorlage · 0650/23_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Sachstand der geplanten Verkehrsberuhigung am Kreisverkehr Rautenstrauchstraße, Eichstedtstraße und Hohenhöveler Straße auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel reagiert. Gegenstand der Anfrage ist die Realisierung eines Zebrastreifens sowie der notwendigen zusätzlichen Beleuchtung an diesem Kreisverkehr, für die bereits im Dezember 2020 ein Beschluss vorlag.
Hinsichtlich des planerischen Fortschritts teilte die Verwaltung mit, dass die Art der Ausführung für die Beleuchtung der vier Fußgängerüberwege zwar durchgeplant sei, jedoch eine straßenplanerische Überarbeitung des Kreisverkehrs erforderlich ist. Da derzeit nicht ausreichende Planungskapazitäten zur Verfügung stehen, liegt diese Überarbeitung noch nicht vor, weshalb ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung noch nicht benannt werden kann.
Bezüglich der Finanzierung der Beleuchtung und der Markierungen gab die Verwaltung an, dass die Mittel gesichert sind. Die Finanzierung erfolgt dabei als Investition, da es sich um eine erstmalige Anschaffung handelt. Damit reagiert die Stellungnahme auf die Frage der Fraktion, ob die Kosten über konsumtive Haushaltsmittel gedeckt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Feuerwehrgerätehaus BockumZur Vorlage · 0424/23_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand des geplanten Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in Bockum angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine vorangegangene Fragestellung der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm, bei der die Verwaltung mitteilte, dass die Standorte Heessen und Bockum für einen Neubau eine hohe Priorität aufweisen und das Stadtplanungsamt nach geeigneten Grundstücken sucht.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie der derzeitige Stand der Grundstückssuche in Bockum ist und welche Flächen konkret in die engere Auswahl einbezogen wurden. Sollte bereits eine Entscheidung für ein bestimmtes Grundstück gefallen sein, werden Details zu den Entscheidungsgrundlagen, zur Beteiligung der Feuerwehr Bockum sowie zur Identität der Grundstückseigentümer erfragt. Darüber hinaus umfasst die Anfrage Informationen zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Baubeginns sowie zur aktuellen Kostenschätzung für das Bauvorhaben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Feuerwehrgerätehaus BockumZur Vorlage · 0662/23_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel zum geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bockum reagiert. Die Fraktion hatte Informationen zum aktuellen Stand der Grundstückssuche, zur Auswahl der potenziellen Flächen, zu den Entscheidungskriterien sowie zum zeitlichen Rahmen und den voraussichtlichen Kosten des Bauvorhabens angefordert.
Bezüglich der Grundstückssuche teilte die Verwaltung mit, dass derzeit Grundstücksverhandlungen geführt werden. Für die Auswahl der Standorte wurden mehrere Optionen vorgeschlagen und mit der Leitung der Feuerwehr Hamm erörtert. Als wesentliche Kriterien für die Bewertung der Flächen dienen die Erreichbarkeit, die Ausrückzeiten, die Verfügbarkeit geeigneter Flächen sowie die baurechtliche Situation. Informationen zu den laufenden Verhandlungen und den jeweiligen Grundstückseigentümern werden aus verhandlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht.
Der weitere Ablauf des Bauprojekts ist an den Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gebunden. Sobald dieser vorliegt, wird zwischen der Feuerwehrverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr ein detailliertes Raumprogramm abgestimmt. Auf Grundlage dieser Abstimmung wird die Bauverwaltung die Planung sowie die Ausschreibung der Bauleistungen erstellen. Die Verwaltung rechnet ab der Freigabe der Planung und des Raumbuchs für die technische Ausstattung mit einer Zeitspanne von etwa 18 Monaten bis zum Baubeginn, sofern die notwendigen Baurechte vorliegen oder zeitnah geschaffen werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.RautenstrauchstraßeZur Vorlage · 0425/23_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0425/23_AF haben die Bezirksvertreter der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Verwaltung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel um Informationen zur Weiterentwicklung der Rautenstrauchstraße gebeten. Die Straße ist als Fahrradstraße ausgewiesen und dient als Verbindung zwischen den Ortsteilen Bockum und Hövel.
Die Antragsteller bitten um Prüfung, inwiefern die Attraktivität für den Rad- und Fußverkehr durch verschiedene Maßnahmen gesteigert werden kann. Konkret wird angefragt, ob der Charakter der Fahrradstraße durch farbige Randmarkierungen oder Markierungen in den Einmündungsbereichen hervorgehoben werden kann. Zudem wird nach der Möglichkeit einer ergänzenden Beschilderung der geltenden Regeln, einer Anpassung der Vorfahrtsregelungen sowie einer Neustrukturierung der Parksituation für die Anwohner gefragt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gefragt, ob darüber hinausgehende Maßnahmen zur Verbesserung der Straße bereits bekannt oder in Planung sind. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, wie der überregionale Radverkehr gezielt über die Rautenstrauchstraße zugeleitet werden kann, um das Potenzial dieser Verbindung für das Radwegenetz auszuschöpfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- RautenstrauchstraßeZur Vorlage · 0694/23_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertreter der SPD-Bezirksfraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Maßnahmen zur Attraktivierung der Rautenstrauchstraße dargelegt. Ziel der Anfrage war es, die Bedeutung der als Fahrradstraße ausgewiesenen Verbindung zwischen den Ortsteilen Bockum und Hövel für den Rad- und Fußverkehr zu stärken.
Hinsichtlich der optischen Hervorhebung der Fahrradstraße plant die Verwaltung, Kreuzungs- und Einmündungsbereiche durch rote Markierungen zu kennzeichnen, um den Charakter der Straße für den Querverkehr zu verdeutlichen. Zur Information über die geltenden Regeln der Fahrradstraße wird die Möglichkeit eines Transparents in der Rautenstrauchstraße geprüft. Ein konkreter Standort für diese Informationstafel muss hierfür noch festgelegt werden.
Anpassungen der Vorfahrtsregelungen sind nicht vorgesehen, da an den entsprechenden Stellen weiterhin die Regelung „rechts vor links“ Anwendung findet. Eine Neustrukturierung der Parkflächen für Anwohner wird von der Verwaltung als nicht erforderlich eingestuft, da durch bestehende Parkbuchten bereits eindeutige Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Weitere Maßnahmen zur Zuleitung des überregionalen Radverkehrs wurden in der Stellungnahme nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Installierung von Fahrradlehnbügel im Stadtbezirk (2.000-Fahrradlehnbügel-Programm)Zur Vorlage · 0450/23_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Stand des 2.000-Fahrradlehnbügel-Programms im Stadtbezirk angefordert. Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vom November 2021, der die jährliche Aufstellung von 2.000 Fahrradlehnbügeln vorsieht.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob seit der Übermittlung von 24 Standortvorschlägen für die Bereiche Bockum-Hövel und den Hammer Norden weitere Standortvorschläge für den Stadtbezirk eingegangen sind und ob diese bereits geprüft wurden. Dabei wird nach den angewandten Prüfkriterien sowie dem Ergebnis der Prüfung gefragt. Zudem möchte die Fraktion erfahren, wie viele Fahrradlehnbügel seit der Übermittlung der Vorschläge im Stadtbezirk bereits installiert wurden und an welchen konkreten Standorten dies geschehen ist.
Des Weiteren wird nach der Planung für die Jahre 2023 und 2024 hinsichtlich der Installation weiterer Fahrradlehnbügel sowie deren geplanten Standorten gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Kontaktaufnahme mit den Eigentümern sowie den Mietern des Areals Rathauscenter. Die Fraktion bittet um Information, ob die Eigentümer bzw. Mieter bezüglich der Installation von Fahrradlehnbügeln angeschrieben wurden und welches Ergebnis dieser Korrespondenz vorliegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- I.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- J.Verschiedenes