Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Vorstellung neuer Schulleitungen
- B.Mündliche Berichte
- 1.Vorstellung der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen durch die Gutachterin Frau Lexis
- 2.Sachstand 3. Gesamtschule
- C.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0122/21, Teil I vom 02.12.2021
- 2.Beschaffung von 125 mobilen Endgeräten für Teilnehmende in den nachträglichen Schulabschlusskursen der VHSZur Vorlage · 0691/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Schule und Ausbildung die Beschlussvorlage 0691/22_VL vor, um die Neuanschaffung von 125 mobilen Endgeräten für die Teilnahme an nachträglichen Schulabschlusskursen der Volkshochschule (VHS) zu ermöglichen. Die Geräte sollen den Teilnehmenden in den Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Medienkompetenz sowie informations- und computerbezogene Kompetenzen zu stärken, um die gesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Integration der Zielgruppe zu unterstützen. Die Bereitstellung der Tablets soll jährlich auf Leihbasis erfolgen, sodass die Geräte über mehrere Jahrgänge hinweg genutzt werden können.
Die Gesamtkosten für die Beschaffung belaufen sich auf 62.250 Euro. Für diese Ausgabe entstehen der Stadt Hamm keine Kosten, da die Finanzierung durch eine Vollzuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und sind zweckgebunden für die Förderung digitaler Sofortausstattungen in den genannten Kursen vorgesehen. Der Bewilligungsbescheid des Landes liegt bereits vor. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Beschaffung angemeldet. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.Weiterbeschäftigung von vier Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Lehrkräfte im SeiteneinstiegZur Vorlage · 0697/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Schule und Ausbildung die Beschlussvorlage 0697/22_VL vor, um die Weiterbeschäftigung von bis zu vier freien Mitarbeitern als Lehrkräfte für die Jahre 2022 und 2023 zu ermöglichen. Die Einsatzgebiete sollen bedarfsorientiert an Hamburger Schulen liegen, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung der deutschen Sprache für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche liegt. Die fachliche Begleitung der Maßnahme erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum.
Der Einsatz der Lehrkräfte dient der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Sprachkenntnissen. Die Tätigkeit umfasst die Durchführung von Intensivsprachkursen außerhalb des regulären Unterrichts oder die Unterstützung durch binnendifferenzierte Maßnahmen in Kleingruppen. Die Auswahl der Einsatzorte erfolgt anhand von Kriterien wie Sozialstrukturdaten, Zuwanderungszahlen und der Ausstattung der jeweiligen Schulen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf jeweils 45.747,00 Euro für die Haushaltsjahre 2022 und 2023, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 91.494,00 Euro entspricht. Die Vergütung basiert auf einem Stundensatz von 23,00 Euro pro Unterrichtseinheit gemäß der Honorarordnung der VHS. Die Mittel stehen zur Verfügung, und das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in HammZur Vorlage · 0637/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage (0637/22_VL) vorgelegt, die bauliche und organisatorische Maßnahmen für verschiedene Offene Ganztagsschulen (OGS) umfasst. Ziel ist die Vorbereitung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die erste Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2026/27, der bis 2029/30 alle Jahrgangsstufen des Primarbereichs umfassen soll. Die Verwaltung strebt dabei eine Betreuungsquote von 80 % an.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Maßnahmen beschließt, wobei bei unzureichenden Haushaltsmitteln eine Priorisierung erfolgt. Für die Umsetzung sind ein städtischer Eigenanteil von 1.435.000 € sowie Fördermittel in Höhe von etwa 2.300.000 € vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung des Baubeschlusses zur Aufstockung der Von-Vincke-Schule zugunsten eines ebenerdigen Erweiterungsbaus.
An der Selmigerheideschule ist aufgrund von Flächenmangel die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Erweiterungsbau vorgesehen. Für die Bodelschwinghschule wird ein Erweiterungsbau zur Kapazitätserweiterung geplant. Weitere Maßnahmen umfassen die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen neuen Speiseraum an der Theodor-Heuss-Schule sowie für die Freiligrathschule. An der Johannesschule ist zudem die Wärmedämmung der OGS-Dächer sowie die Erstellung eines Schulraumkonzepts durch ein Gutachterbüro vorgesehen. Für weitere Schulen wie die Kettelerschule oder die Jahnschule/Lindenschule wird die Erarbeitung pädagogisch-räumlicher Konzepte in einer Planungsphase Null empfohlen. Die endgültige Entscheidung über Baumaßnahmen soll dem Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Nutzungs- und Entgeltordung für Räumlichkeiten der Volkshochschule HammZur Vorlage · 0690/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlichkeiten der Volkshochschule Hamm im Heinrich-von-Kleist-Forum vorgelegt. Hintergrund der Neuregelung ist der Übergang der Bewirtschaftung des Gerd-Bucerius-Saals von der Hallenmanagement Hamm GmbH auf die Volkshochschule zum 1. Januar 2022. Durch die Zusammenführung der Verantwortlichkeiten für die Vermietung und Vermarktung aller Räumlichkeiten im Forum wird eine einheitliche Grundlage für die Überlassung geschaffen.
Die Ordnung regelt die Entgelte für die Nutzung verschiedener Räume, darunter der Gerd-Bucerius-Saal, das Foyer, die Küche sowie Seminar- und Vortragsräume. Die Gebühren für die Räumlichkeiten sind als Pauschalen für Halbtages- oder Tagesnutzung festgesetzt. Von der Entrichtung dieser Nutzungsentgelte sind städtische Ämter sowie Vereine und Institutionen befreit, sofern die Veranstaltungen inhaltlich den Zielen der Volkshochschule oder der Stadtbüchereien entsprechen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Festlegung von Entgelten für Technik, Medien und spezifische Dienstleistungen, wie etwa Umbau- oder Reinigungsarbeiten, künftig in der eigenverantwortlichen Zuständigkeit der Volkshochschule liegt, um flexibel auf wechselnde Anforderungen reagieren zu können. Die Kosten für technische Hilfsmittel wie Beamer oder Beschallungsanlagen sowie personelle Dienstleistungen sind separat aufgeführt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.Fortschreibung Schulentwicklungsplanung FörderschulenZur Vorlage · 0611/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0611/22_VL befasst sich mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen der Stadt Hamm auf Grundlage eines externen Gutachtens. Der Rat soll die Fortschreibung zur Kenntnis nehmen und verschiedene Maßnahmen beschließen. Dazu gehört die Einleitung von Planungen zur Deckung des Raumbedarfs an der Erich-Kästner-Schule sowie die Entwicklung eines neuen Flächenmanagements für die gemeinsam genutzten Gebäude der Lindenschule und Jahnschule. Für die Erich-Kästner-Schule wird vorgeschlagen, das Primarangebot vorerst beizubehalten und eine mögliche Auflösung erst bei sinkenden Schülerzahlen in den kommenden fünf bis acht Jahren zu prüfen. Zur Deckung des Raumbedarfs sollen Raumreserven genutzt und Interimslösungen wie Pavillons geprüft werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der qualitativen Weiterentwicklung der Beschulung und der Berücksichtigung steigender Schülerzahlen durch höhere Geburtenraten sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27. Im Bereich der Kitas sollen der Übergang zur Grundschule und die Unterstützung bei Zuzügen aus dem Ausland durch ein Ankommensprogramm untersucht werden. Zudem wird die Einführung einer Beitragsfreiheit für die Offene Ganztagsschule (OGS) sowie die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung durch den Schulträger vorgeschlagen, um die Beteiligung zu erhöhen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung jährliche Zusatzkosten von etwa 1.509.000,00 Euro verursachen würde, für die aktuell keine Haushaltsmittel vorgesehen sind. Das Gutachten wird den Schulkonferenzen zur Stellungnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- E.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Planung Sanierung Fassade HauptgebäudeZur Vorlage · 0615/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat die Planung für die Sanierung der Fassade des Hauptgebäudes des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans ab dem Jahr 2022. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, ein EU-weites Vergabeverfahren für Planungsleistungen durchzuführen. Ziel ist es, Planer bis zur Leistungsphase 3, welche den Entwurf und die Kostenberechnung umfasst, zu beauftragen und im Anschluss einen Baubeschluss zur Ausführungsphase vorzulegen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Zustand der Fassadenkonstruktion, die aus Beton-Sandwichelementen besteht. Laut Sachdarstellung weist die tragende Stahlbeton-Unterkonstruktion Korrosionsschäden auf, und auch die vorgehängten Fassadenplatten zeigen Abplatzungen durch korrodierte Bewehrung. Zudem sind die Dämmung durch Umwelteinflüsse sowie die Verglasung der Fenster durch Witterung beeinträchtigt, wodurch der aktuelle Standard des Wärmeschutzes nicht erfüllt wird. Ein vorliegendes Gutachten bestätigt diesen Zustand.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die vollständige Erneuerung der Fassade inklusive der Fenster und des Blitzschutzes. Für die Jahre 2022 und 2023 sind Auszahlungen in Höhe von 50.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro vorgesehen, wobei ein städtischer Eigenanteil von insgesamt 550.000 Euro bereitgestellt wird. Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit von Förderungen. Durch die Sanierung wird eine Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes um 40 Jahre angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Friedrich-List-Berufskolleg, Standort Spichernstraße, Anmietung/Kauf von Containern und Fortsetzung der Sanierung.Zur Vorlage · 0632/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Fortsetzung der ganzheitlichen Sanierung des Friedrich-List-Berufskollegs am Standort Spichernstraße beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Anmietung oder den Kauf von Containern sowie die Durchführung umfangreicher Sanierungsarbeiten am Schulgebäude und der Sporthalle. Da die baulichen Eingriffe im laufenden Betrieb nicht möglich sind, soll das Gebäude für die Dauer der Arbeiten freizuziehen. Als temporäre Ausweichmöglichkeit ist das Gebäude in der Langestraße vorgesehen, während auf dem Schulgelände eine zweigeschossige Containeranlage errichtet werden soll, um acht Klassen und Nebenräume unterzubringen.
Die geplanten Sanierungsarbeiten beinhalten unter anderem die Schadstoffsanierung, die brandschutztechnische Ertüchtigung, die Erneuerung der Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen sowie die Modernisierung der Sporthalle. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Fachplaner voranzutreiben. Für die Planungsleistungen ist eine EU-weite Ausschreibung vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 5.523.750 Euro. Die Kosten für die Containerlösung werden auf 1.700.000 Euro geschätzt, während die Sanierungskosten für das Schulgebäude und die Sporthalle inklusive einer Reserve auf 3.823.750 Euro kalkuliert sind. Die Finanzierung erfolgt über die Schulpauschale. Im Rahmen der Umsetzung wird eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt, um zwischen der Anmietung und dem Kauf der Container zu entscheiden. Ein Baubeginn ist für die Zeit nach den Sommerferien 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2022/23 Hier: weitere überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 0605/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0605/21_VL regelt die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in den Jahren 2022 und 2023, wobei ein Schwerpunkt auf überbezirklichen Maßnahmen liegt. Für das Jahr 2022 sind konsumtive Aufwendungen in Höhe von 950.000 € sowie investive Aufwendungen von 1.500.000 € vorgesehen, bei investiven Einzahlungen von 300.000 €. Für 2023 werden konsumtive Aufwendungen von 50.000 € und investive Aufwendungen von 200.000 € veranschlagt, während die investiven Einzahlungen 300.000 € betragen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 1.000.000 € konsumitiv und 1.100.000 € investiv.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören Brandschutzarbeiten im Technischen Rathaus, der Abbruch eines Kellers an der Erich-Kästner-Schule sowie Mängelbeseitigungen in Kindertagesstätten. Zudem ist die Umrüstung der BOS-Digitalfunktechnik im Technischen Rathaus und im Heinrich von Kleist-Forum vorgesehen. Im Bereich der Schulbauplanung sind die Planung einer Treppenhaus-Sanierung am Märkischen Gymnasium sowie die Installation raumlufttechnischer Anlagen an verschiedenen Schulen vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage umfasst bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von SARS-CoV-2-Risiken, wie den Einbau stationärer Anlagen in fünf Sporthallen, für die eine Förderung von bis zu 80 Prozent möglich ist. Am Beisenkamp-Gymnasium sind Sanierungen an der Einfach-Sporthalle sowie an Toilettenanlagen in verschiedenen Traktbereichen sowie Arbeiten am Verwaltungstrakt geplant. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch die Verwaltung unter Einbindung externer Planer und Büros erfolgen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 Hamm-HerringenZur Vorlage · 0626/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0626/22_VL der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 Hamm-Herringen vor. Ziel der Vorlage ist die Durchführung von Baumaßnahmen, die ein Kostenvolumen von jeweils mehr als 25.000 Euro überschreiten, um einen ordnungsgemäßen Betrieb von Schulen und Liegenschaften sicherzustellen.
Im Bereich der konsumtiven Sondermaßnahmen ist die Sanierung der WC-Anlage im Erdgeschoss des Bürgeramtes Herringen vorgesehen. Die Maßnahme umfasst den Rückbau einer provisorischen Anbindung sowie die dauerhafte Erneuerung der Anlage nach einem Wasserschaden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 60.000 Euro und werden aus einer gebildeten Instandhaltungsrückstellung finanziert.
Im Bereich der investiven Sondermaßnahmen ist die Erneuerung von Holzfenstern mit Wärmeschutzverglasung an der Lessingschule geplant. Betroffen ist der Klassentrakt auf der Ost- und Westseite, da im Zuge einer Außenwandsanierung marode Fenster festgestellt wurden. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 50.000 Euro geschätzt und aus Resten der Schulpauschale finanziert. Die Umsetzung soll für die Sommerferien 2022 vorgesehen werden, wobei die Verwaltung mit der Durchführung unter Einbindung externer Büros beauftragt wird. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse sowie der gesicherten Finanzierung durch den Haushaltsplan.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · 0627/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0627/22_VL der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-Hövel vor. Ziel der Vorlage ist die Durchführung von Baumaßnahmen, die ein Kostenvolumen von jeweils mehr als 25.000 Euro überschreiten, um den ordnungsgemäßen Betrieb von Schulen und Liegenschaften sicherzustellen. Die geplanten Maßnahmen umfassen ein Gesamtvolumen von 130.000 Euro, wobei die Mittel aus dem Teilergebnisplan für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Im Rahmen der geplanten Instandsetzungen ist eine Sanierung des Hauses der Begegnung vorgesehen. Diese umfasst die Erneuerung der Eingangstreppe, der Türanlage, der Pflasterung sowie der Außenbeleuchtung und Beschilderung. Zudem sollen die behindertenfreie Rampe und der hintere Zugang saniert sowie die Parkplätze instand gesetzt werden. Die Kosten für diesen Bereich belaufen sich auf 90.000 Euro und werden aus einer bestehenden Instandhaltungsrückstellung finanziert.
Ein weiteres Projekt betrifft die Johannesschule. Hier ist die Wärmedämmung der Tonnendächer der Offenen Ganztagsschule (OGS) geplant, um Wasserschäden durch Kondensation in der Dachkonstruktion zu vermeiden. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Erneuerung der beschädigten Decken und der Beleuchtung bei einem Kostenvolumen von 40.000 Euro. Der Beschluss der Baumaßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse sowie der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans. Die Verwaltung soll mit Einbindung externer Büros mit der Durchführung beauftragt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- I.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-HeessenZur Vorlage · 0629/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (0629/22_VL) vorgelegt, die die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-Heessen regelt. Ziel der Vorlage ist es, die notwendigen Baumaßnahmen mit einem Kostenvolumen von jeweils über 25.000 Euro rechtzeitig auszuschreiben, um den ordnungsgemäßen Betrieb von Schulen und Liegenschaften sicherzustellen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen sowohl konsumtive als auch investive Vorhaben. Im Bereich der konsumtiven Sondermaßnahmen sind die allgemeine Mängelbeseitigung an der Karlschule sowie eine Innensanierung der Gästezimmer im Schloss Oberwerries vorgesehen. Zudem ist eine Fassadensanierung am Torbogenhaus des Schlosses geplant, wobei die Arbeiten in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage sind die investiven Maßnahmen an der Kappenbuschschule. Hier soll die Einfachsporthalle durch den Austausch der Glasbausteinfassade gegen moderne Aluminiumfenster sowie die Erneuerung des Dachs und der Wärmedämmung saniert werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen von 780.000 Euro im Jahr 2022 und 50.000 Euro im Jahr 2023. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse sowie der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-Heessen hier: Ludgerischule: Errichtung eines TreppenturmesZur Vorlage · 0654/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0654/22_VL der Verwaltung sieht die Errichtung eines Treppenturmes an der Ludgerischule im Stadtbezirk Hamm-Heessen vor. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Schulgebäude. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage eines aktualisierten Brandschutzkonzeptes in Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt. Der geplante außenliegende Treppenturm an der Nord-West-Seite des Gebäudes soll alle drei Stockwerke des Klassentraktes erreichen, wobei die Zugänge über die anliegenden Unterrichts- und Gruppenräume realisiert werden sollen.
Die geplanten Bauarbeiten umfassen unter anderem Rohbau- und Stahlbauarbeiten, die Installation von Fenstern und Fluchttüren, Elektroarbeiten sowie die Anpassung des Schulhofpflasters. Die Kosten für die Maßnahme, einschließlich der Honorare für externe Fachingenieure wie Brandschutzgutachter, Architekten und Statiker, werden auf 250.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt über investive Haushaltsmittel. Die Verwaltung plant, die Durchführung der Baumaßnahme unter Einbindung externer Büros zu beauftragen, sofern die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule und Ausbildung vorliegen und die Finanzierung gesichert ist. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung beobachtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- J.Mitteilungsvorlagen
- 1.Anträge
- K.Anfragen
- II.Anschaffung neuer RaumluftfilteranlagenZur Vorlage · 0199/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Schule und Ausbildung Fragen zum Ausbau von Raumluftfilteranlagen in den Hammer Schulen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Klärung des aktuellen Stands der Ausstattung sowie der Verwendung von Haushaltsmitteln.
Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung, wonach 51 Unterrichtsräume mit mobilen Raumluftfilteranlagen ausgestattet wurden, um eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten auszugleichen. Dabei wurde auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Umweltbundesamtes verwiesen, wonach mobile Filter allein keinen ausreichenden Schutz bieten, da sie das regelmäßige Durchlüften nicht ersetzen können.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Anschaffung der Anlagen in Räumen mit unzureichender Belüftung zweckmäßig ist oder ob eine Ausstattung besser belüfteter Räume sinnvoller wäre. Zudem wird um eine Aufschlüsselung der unter dem Begriff „Baumaßnahmen“ geführten Kosten in Höhe von 1.000.000 Euro gebeten. Es soll geklärt werden, ob diese Mittel für bauliche Veränderungen oder für die Anschaffung neuer Filteranlagen verwendet werden und welche Kriterien bei der Ausstattung von Sporthallen zur Anwendung kamen. Des Weiteren wird nach der Verwendung von Fördermitteln in Höhe von 600.000 Euro sowie nach dem Verbleib nicht verplanter Mittel aus dem Jahr 2023 gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- Anschaffung neuer RaumluftfilteranlagenZur Vorlage · 0329/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf die Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm zum Ausbau von Raumluftfilteranlagen in Schulen reagiert. In der Vorlage wird erläutert, dass bereits 51 Unterrichtsräume mit mobilen Raumluftreinigungsgeräten ausgestattet wurden, um Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten zu ergänzen. Die Verwaltung stellt klar, dass diese Geräte den Luftaustausch nicht ersetzen können und eine regelmäßige Lüftung weiterhin erforderlich bleibt.
Hinsichtlich der im Haushalt veranschlagten Maßnahmen stellt die Verwaltung klar, dass es sich bei den genannten Kosten nicht um die Anschaffung weiterer mobiler Geräte handelt, sondern um den Neueinbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen. Diese Maßnahme dient der Optimierung der Lüftungssituation in Sporthallen. Konkret sind die Anlagen an vier Grundschulen sowie einer Förderschule vorgesehen. Für die Schulen Alfred-Delp-Schule, Ewald-Wortmann-Weg, Carl-Orff-Schule, Hermann-Gmeiner-Schule, Stephanusschule und Wilhelm-Busch-Schule wurden bereits Förderanträge gestellt, wobei die Zuwendungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten betragen können. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen ist für den Zeitraum 202<0xC2>2/23 geplant, wobei die endgültigen Kosten erst nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Verwendungsnachweise feststehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- A.Anschaffung neuer RaumluftfilteranlagenZur Vorlage · 0199/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Schule und Ausbildung Fragen zum Ausbau von Raumluftfilteranlagen in den Hammer Schulen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Klärung des aktuellen Stands der Ausstattung sowie der Verwendung von Haushaltsmitteln.
Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung, wonach 51 Unterrichtsräume mit mobilen Raumluftfilteranlagen ausgestattet wurden, um eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten auszugleichen. Dabei wurde auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Umweltbundesamtes verwiesen, wonach mobile Filter allein keinen ausreichenden Schutz bieten, da sie das regelmäßige Durchlüften nicht ersetzen können.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Anschaffung der Anlagen in Räumen mit unzureichender Belüftung zweckmäßig ist oder ob eine Ausstattung besser belüfteter Räume sinnvoller wäre. Zudem wird um eine Aufschlüsselung der unter dem Begriff „Baumaßnahmen“ geführten Kosten in Höhe von 1.000.000 Euro gebeten. Es soll geklärt werden, ob diese Mittel für bauliche Veränderungen oder für die Anschaffung neuer Filteranlagen verwendet werden und welche Kriterien bei der Ausstattung von Sporthallen zur Anwendung kamen. Des Weiteren wird nach der Verwendung von Fördermitteln in Höhe von 600.000 Euro sowie nach dem Verbleib nicht verplanter Mittel aus dem Jahr 2023 gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- Anschaffung neuer Raumluftfilteranlagen
- 1.Anregungen
- B.Verschiedenes